Programm
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- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 8)
- Language
- German
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— 9 — Im Gefühle seiner Ohnmacht wandte sich der Rat aufs neue an den Kaiser und ersuchte ihn um seine Intervention. Mathias war dazu bereit. Am 20. Juli erschien ein kaiserlicher Herold in der Stadt und ließ im Römer sowohl als in Sachsenhausen eine öffentliche Verordnung anschlagen, worin den Zünften „thätlicher und unverantwortlicher" Frevel gegen die Obrigkeit, das Waffenführen und das Zusammenrotten verboten wurde. Ausdrücklich ward ihnen darin eingeschärft, sich der Drohungen gegen alle Bewohner der Stadt, also auch gegen die Juden, zu enthalten. Die Prüfung der Beschwerden überwies der Kaiser den beiden Grenznachbarn des Frankfurter Gebietes, dem Erzbischof Johann Schweickard von Mainz und dem Landgrafen Ludwig V. von Hessen. Der ungnädige Ton des Reskriptes rief unter den Bürgern starke Verstimmung hervor; noch mehr fühlten sie sich verletzt durch die Wahl des engherzig lutherischen Landgrafen zum Kommissar, der, wie man wußte, schon anfangs Juli durch einen vertrauten Gesandten dem Rat seine Hilfe angeboten hatte. Ihm war nämlich zu Ohren gekommen, daß die Ratgeber des Volkes calvinistische Ketzer seien, und er fürchtete nun, ihr Einfluß werde schließlich die Stadt von der reinen und unverfälschten Augsburger Konfession losreißen und gar der Union in die Arme treiben. Eine unerwartete Unterstützung in seinem Kampfe gegen die Juden erhielt der Ausschuß durch die Einmischung der mit Frankfurt befreundeten Reichsstädte Worms, Speyer, Straßburg, Nürnberg und Ulm. Das Schicksal der wenige Jahre vorher vergewaltigten freien Reichsstadt Donauwörth stand in zu frischer Erinnerung, und die befreundeten Reichsstädte fürchteten für Frankfurts Selbständigkeit, wenn fremde Mächte als Schiedsrichter in diese Wirren hineingezogen würden. Sie schlugen deshalb dem Rat vor, die Juden preis zu geben, wenn er dadurch den Frieden mit den Zünften erkaufen könnte. Diese Haltung der Reichsstädte trug nicht wenig dazu bei, die Lage der Juden zu verschlimmern. Immer unverhohlener zeigte sich gegen sie der Haß, der von den Kanzeln herab noch geschürt wurde. Man blieb nicht mehr bei leeren Drohungen stehen. Ließ nur ein Jude sich in den christlichen Stadtteilen sehen, so wurde er thätlich angegriffen und mißhandelt. Fast keiner von ihnen wagte noch, seinem Erwerbe nachzugehen, und dabei weigerten sich viele ihrer Schuldner, die Zeitumstände benützend, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Auch die Ankunft der Subdelegierten (Vertreter der Kommissarien) half wenig. Zwar beteuerten die Zünfte ihnen ausdrücklich, daß nicht die geringste Ungebühr oder Thätlichkeit von ihrer Seite gegen die Juden erfolgen werde; trotzdem beschlossen sie aber eine Reihe von Maßregeln, die diesen den Aufenthalt in der Stadt verleiden sollten. So bestimmten sie in der Sitzung vom 13. Oktober, kein Zünftiger solle einem Juden bei Verlust seiner Ehre und des Stubenrechtes Fleisch abkausen; ebensowenig solle ein Bäcker jüdischen Zwischenhändlern Brot oder sonstige Backwaren verabreichen. An dem Rat hatten die Juden keine Stütze mehr. Er geriet selbst ins Wanken durch die Flut von Anklagen, die ihm seine Mißwirtschaft eintrug. Den reichsstädtischen Abgesandten erklärte er officiell, an der Judenschaft wäre ihm nicht viel gelegen, und um dies zu beweisen, befahl er den jüdischen Baumeistern (Vorstehern der Gemeinde) bei Strafe von 200 Goldgulden, alle diejenigen, welche keine Stättigkeit besäßen, binnen 4 Wochen aus der Stadt zu entfernen. Was blieb nun den Juden anders übrig, als den Kaiser selbst um Schutz anzugehen? Ihm stellten sie die bedrängte Lage vor, in die sie unverschuldet geraten wären; sie erinnerten an die von ihm und seinen Vorgängern bestätigten Privilegien und baten um ein Poenalmandat, nach welchem jeder ihnen zugefügte Schaden von der Stadt zu ersetzen sei. Im Gefühl ihrer Unschuld erklärten sie sich bereit, jedem, der Ansprüche oder Klagen gegen sie vorbringen würde, Rede und Antwort zu stehen. 2