Programm
- Journal
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- Volume
- 1887
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 19)
- Language
- German
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— 20 — Insofern Ausflüge von Schülern höherer Lehranstalten nicht ausdrücklich einer Aufgabe des lehrplanmäßigen Unterrichts dienen (z. B. botanische Exkursionen, technische Exkursionen von gewerblichen Fachklassen) ist denselben sowohl bezüglich der führenden Lehrer als der teilnehmenden Schüler, bezw. der die Teilnahme genehmigenden Eltern oder ihrer Stellvertreter, der Charakter der Freiwilligkeit unbedingt zu bewahren. Sonn- oder Feiertage sind zu den unter der Autorität der Schule veranstalteten Erholungs-Ausflügen von Schülern nicht zu verwenden. Insofern zu der Ausführung eines Schülerausflugs die Enthebung der betreffenden Klasse, bezw. Klassen, vom lehrplanmäßigen Unterrichte erfordert wird, ist der Direktor (Rektor) ermächtigt, für dieselbe Klasse innerhalb eines Schuljahres zweimal den Nachmittagsunterricht, oder einmal den Unterricht eines ganzen Schultages ausfallen zu lassen. Für eine etwaige ausnahmsweise Ausdehnung eines Ausfluges von Schülern der oberen Klassen über die Dauer eines ganzen Tages ist sowohl bezüglich des dadurch herbeigeführten teilweisen Aussehens des Unterrichts als bezüglich des genau zu bezeichnenden Planes des Ausfluges die Genehmigung des betreffenden Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vorher vom Direktor (Rektor) nachzusuchen. 1886 Oktober 21 überweist den Schulamtskandidaten vr. Gustav Weinberg zur Ableistung des Probejahres von Ostern 1887 an. 1886 Dezember 16. Es wird auf Rüth, Geschichte von Hessen, bearbeitet und bis zum Ende des Kurfürstentums im Jahre 1866 fortgesetzt von Karl von Stamsord, Cassel 1886 als zur Beschaffung für Lehrer- und Schülerbibliotheken geeignet aufmerksam gemacht. 1887 Januar 7. Unter Hinweis auf den Ministerial-Erlaß vom 16ten Oktober 1886 wird angeordnet, daß in dem jährlichen Schulprogramme der jedesmalige Zugang zu den betreffenden Schülerbibliotheken vollständig verzeichnet wird. Sollte diese Veröffentlichung unterbleiben, so haben die Dirigenten gleichzeitig mit der Einsendung der Programme ein schriftliches vollständiges Verzeichnis des Jahreszuganges zu den Schülerbibliotheken dem K. Prov.-Schulkollegium einzureichen. 1887 Januar 27. Es wird angeordnet, daß im Oktober d. I. die methodischen Lehrpläne für den Unterricht im Französischen und in der Geschichte in Abschrift eingesandt werden. In Bezug auf die für die einzureichenden Pläne in's Auge gefaßte BeHandlungsweise wird auf den Lehrplan für das Deutsche hingewiesen, welcher Ostern d. I. in dem Programm des Friedrichs-Gymnasiums zu Cassel zum Abdruck kommen wird. 1887 Februar 21. Fordert unter Mitteilung des Ministerial-Erlasses vom 10. Febr. c. Bericht darüber, inwieweit bei der Entscheidung über die Versetzung der Schüler dem Urteile des Zeichenlehrers an der Anstalt Bedeutung beizulegen ist. Die höhere Mädchenschule betreffend: 1886 April 24. Die Beschäftigung von Fräulein Sophie Goldberg als Lehrerin der weiblichen Handarbeiten wird genehmigt. 1887 Januar 18. Der Direktor wird veranlaßt, sich gutachtlich darüber zu äußern, mit welchen Modifikationen der „Normallehrplan für die höheren Mädchenschulen zu Berlin" in diese Schule eingeführt werden kann, und wie weit namentlich die unter der Überschrift „Bemerkungen" aufgestellten Grundsätze auch für die Verhältnisse dieser Anstalt maßgebend sein können.