Mannheim
Compact Memory

Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1885-01-01 · 1885 · page 52

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1885
Date
1885-01-01
Page
– (sequence 52)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9643684-3089724--1005-3090847
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 52 - zuführen, zu welchem Befähigung und Neigung geschaffen zu haben, die wichtigste Mitgift der Schule für das Leben ist." „Es ist jedenfalls von einer nicht zu unterschätzenden Bedeutung, daß die wissenschaftliche Deputation für das Medicinalwesen, indem es ihr oblag, den Einrichtungen der Schule gegenüber die Forderungen der Gesundheitspflege geltend zu machen und jede Gefahr der Überbürdung abzuwehren, die häusliche Arbeit der Schüler als ein notwendiges und wesentliches Glied in dem Organismus der höheren Schulen anerkannt hat." „Wenn für das Steigern der zulässigen Zeitdauer der täglichen häuslichen Arbeit folgende Stufenfolge angenommen wird: VI 1 St., V 1^ St., IV, IIId 2 St., lila, Ild 2^ St., IIa, I 3 St., so wird dadurch nicht blos der allmählichen Zunahme der geistigen Kraft und der Arbeitsfähigkeit der Schüler, sondern auch den in den Lehrplänen der Schulen enthaltenen Forderungen Rechnung getragen". X.?. 8. 0. 1885 Januar 12 teilt einen Ministerialerlaß vom 7. Januar c. mit, enthaltend die Bestimmungen, welche von jetzt ab bei Abfassung der Schulprogramme zur Ausführung zu bringen sind. X. 8. 0. 1885 Januar 17. betr. Verwaltung und regelmäßige Revision der Schulbibliothek. Für die Schülerbibliotheken wird die sorgfältigste Auswahl bei der Anschaffung der Bücher und bei ihrer Zuweisung an die Schüler der verschiedenen Bildungsstufen zur Pflicht gemacht. X.?. 8. 0. 1885 Februar 10. teilt aus den von den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten erlassenen Bestimmungen über die Vorkehrungen zur Sicherstellung fiskalischer Gebäude gegen Feuersgefahr diejenigen zur Kenntnisnahme mit, welche ein besonderes Interesse für die Unterrichtsverwaltung haben. X. 8. 0. 1884 November 25 und 1885 März 3. Die Schulamtskandidaten vr. Joel und Louis Grätz werden zur Ableistung des pädagogischen Probejahres überwiesen. X. I>. 8. 0. 1885. Febr. 15. Stellt drei Ordnungen für die Erholungspausen zur Auswahl und giebt anHeim, nach Beratung mit dem Lehrer-Kollegium und nach Benehmung mit den Dirigenten der andern Schulen, nach Maßgabe der in Betracht kommenden Umstände für eine derselben sich zu entscheiden. X.!>. 8. (?. 1885. Febr. 21. Betr. Feststellung der Zahl der schwerhörigen Schüler. X. I>. 3. 0. 1885. März 6. Teilt Ministerialerlaß vom 26. Febr. e. mit, durch welchen in Berücksichtigung der seitens der hiesigen städtischen Behörden anderweitig geltend gemachten lokalen Gesichtspunkte genehmigt wird, daß die für die höheren Schulen des Regierungsbezirks Cassel erlassene Ferienordnung auf die hiesigen höheren Schulen ausgedehnt werde. Demnach sind: 1) Osterferien 14 Tage: vom Sonntag Palmarum ab. 2) Pfingstferien 3 Tage: vom Sonnabend vor Pfingsten bis incl. Mittwoch nach Pfingsten. 3) Sommerferien: 4 Wochen vom 1. Sonntag im Juli ab. 4) Michaelisferien: 14 Tage vom Sonntage der Michaeliswoche ab. 5) Weihnachtsserien 14 Tage: vom 23. Dezember mittags ab. Fällt der 7. Januar auf einen Sonnabend, so beginnt der Unterricht erst am folgenden Montage.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.