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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1879-01-01 · 1879 · page 51

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1879
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 51)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089718--0714-3090568
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— 36 — Mttheiümgen aus dem Lehrplan der Schule. In dem gegenwärtigen Schuljahre wurde derselbe Unterrichtsplan befolgt wie in dem vorangegangenen, auch wurden dieselben Pensa absolvirt. Wir begnügen uns daher, unter Hinweisung auf unser vorjähriges Schulprogramm, in den unten folgenden Tabellen^) die Vertheilung des Unterrichts während des Wintersemesters ersichtlich zu machen und geben, statt der üblichen Uebersicht über den vollendeten Lehrcursus, Mittheilungen aus dem Lehrplan der Schule, die später fortgesetzt werden sollen. Wir beginnen mit einer von Herrn vr. Jakob Auerbach verfaßten Darlegung des Lehrganges des Religionsunterrichtes und des hebräischen Unterrichtes in unserer Realschule. Lehrgang des Religionsunterrichts. Der Religionsunterricht umfaßt in stufenmäßiger Reihenfolge: 1. Die biblische Geschichte und die Hauptmomente der späteren Geschichte des Judenthums. 2. Die gesetzlichen Theile desPentateuchs und die übrigen Bücherder heiligen Schrift, sofern sie nicht geschichtlichen Inhalts sind (Propheten, Psalmen, Sprüche u. s. w.), wie auch Lehren, Deutungen und Sprüche aus den älteren sich an die Bibel anschließenden Schriften (Talmud und Midrasch). 3. Die Religionslehre in übersichtlicher Ordnung. Der Religionsunterricht findet seine Ergänzung in dem Unterrichte im Hebräischen. Wie in der Bibel selbst Geschichte, Lehre und Gebot unzertrennlich mit einander verbunden sind, so ist auch kein Theil der Religionslehre von dem andern ganz ausgeschlossen. Der Unterricht nimmt von Stufe zu Stufe einen im Großen und Ganzen dem Organismus der Bibel entsprechenden Gang. Von der Geschichte ausgehend, schreitet er zur Glaubens- und Pflichtenlehre fort und weist von dieser aus wieder auf die Geschichte hin. Die spätere Belehrung knüpft an die frühere an, um sie zu ergänzen und fester zu begründen. Dem Lehrziele einer höheren Schule entsprechend, gliedert sich der Religionsuntericht der israelitischen Realschule nach drei Stufen. Erste Stufe: VII. bis V. Klasse. (Die VII. Klasse als Vorstufe.) Die biblische Geschichte in leicht faßlichen, den kindlichen Sinn ansprechenden Erzählungen, mit freier Anwendung des einfachen Bibelworts, und zwar in der Weise, daß dasselbe in der ihm eigenthümlichen Kürze und Tiefe mitgetheilt, aber auch gehörig verdeutlicht und hin und wieder weiter ausgeführt wird. Die in den Tabellen aufgeführten Klassen ^. und L sind Parallelklassen bis auf la. der Mädchenschule, die eine höhere Stufe bezeichnet.

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