Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1879
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 47)
- Language
- German
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— 33 — K. Neue Stiftungen. 1. Gründung einer Freistelle an der Mädchenschule. Ein hiesiger Bürger, der ungenannt bleiben will, hat am 18. October 1878, zum Andenken an seine verstorbene Tochter, welche unsere Schule besucht hat, dem Schulrath, behufs Gründung einer Freistelle für ein unsere Schule besuchendes israelitisches Mädchen, die Summe von dreitausend Mark übergeben. Dieses Capital soll vom Schulrath gesondert verwaltet werden. Die Bestimmung, wem diese Freistelle zuzuwenden sei, soll in der Weise geschehen, daß der Stifter und seine Ehefrau unter den ihnen von dem Director vorgeschlagenen Schülerinnen eine auswählen. In späteren Zeiten soll der Schulrath in Uebereinstimmung mit dem Director darüber verfügen. Der Schulrath und die Gemeindebehörden haben diese hochherzige Widmung mit Dank und Anerkennung angenommen. 2 Joseph Rütte n'sche Stiftung. Der um unsere Schule hochverdiente, am 19. Juni 1878 hier verstorbene Verlagsbuchhändler Herr Joseph Rütten hat im Artikel X seines am 11. Juli 1876 errichteten Testaments Folgendes bestimmt: „Ich vermache Zehntausend Mark der Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde dahier, welcher ich meine Schulbildung verdanke und an welcher ich 18 Jahre im Schulrathe thätig war. Dieses Capital soll unter dem Namen „Joseph Rütte n'sche Stiftung" von dem Schulrathe besonders verwaltet werden. — In der Ueberzeugung, daß die wissenschaftliche Tüchtigkeit der Lehrer den Schülern und der Schule zu gute kommt, sollen die jährlichen Zinsen dazu bestimmt werden, die Lehrer der Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde dahier in ihren Bestrebungen, sich wissenschaftlich uud pädagogisch fortzubilden zu ermuntern und zu unterstützen, und zwar: a.) sollen in erster Reihe die Zinsen dazu verwendet werden, um einem Lehrer der französischen oder der englischen Sprache die Möglichkeit zu gewähren, während der Ferien seinen Aufenthalt in Frankreich oder England zum Zwecke von Sprachstudien Zu nehmen; d. ) es können aber in gleicher Weise auch die Lehrer der naturwissenschaftlichen und historischen Fächer, sowie überhaupt die anderen Lehrer zu ähnlichen Zwecken unterstützt werden; auch Lehrerinnen sind von der Unterstützung nicht ausgeschlossen; e. ) endlich gebe ich anHeim, die Zinsen auch dazu zu verwenden, um einem Lehrer oder auch gleichzeitig mehreren Lehrern, den Besuch von wissenschaftlichen Wanderversammlungen zu ermöglichen, oder auch von Ausstellungen von Lehrmitteln oder auch von sonstigen Ausstellungen, welche geeignet sind, den Gesichtskreis zu erweitern und den wissenschaftlichen Sinn zu beleben, ä.) Erwünscht ist es, daß die Ergebnisse der wissenschaftlichen Reise in einer Abhandlung, welche dem Prüfungsprogramm der israelitischen Realschute beizudrucken ist, — und zwar womöglich dem Programme desjenigen Schuljahres, in welchem die Reise gemacht wird — niedergelegt werden. In jedem Falle aber hat der betreffende Lehrer über die Ergebnisse seiner Studienreise dem Schulrath schriftlichen Bericht zu erstatten und der Director dessen in dem Prüfungsprogramme zu erwähnen. e.) Die Entscheidung, wem das Reisestipendium zugewandt werden soll, steht auf Vorschlag des Directors dem Schulrath zu. Es ist gestattet, das Reisestipendium ein und demselben Lehrer wiederholt zuzuwenden. Die Bewilligung ist jedesmal in's Sitzungsprotocoll einzutragen. k.) Es ist nicht erforderlich, daß die Zinsen in jedem Jahre zur Verwendung gelangen, es ist vielmehr dem Schulrathe anheimgegeben, auch die Zinsen zweier Jahre einem oder mehreren Lehrern zu den angegebenen Zwecken auf einmal zuzuwenden." Die landesherrliche Genehmigung dieser Stiftung ist bereits erfolgt.