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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1879-01-01 · 1879 · page 44

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1879
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 44)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089718--0707-3090561
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überall bei dem Erlernen einer fremden Sprache regelmäßiges Vocabellernen wenigstens in den unteren Classen als eine notwendige Uebung angesehen. Als Grundsatz muß ferner unter allen Umständen gelten, daß 1. die einmal gelernten Vocabeln fortwährend und so lange repetirt werden, bis sie zu einem dauernden Besitze der Schüler gelangt sind; 2. daß dieselben in geeigneter zweckmäßiger Weise von dem Lehrer verwerthet werden. Ohne hier auf die verschiedenen Mittel und Wege, den Schülern eine ausreichende eoxiü voe^dnlornm einzuprägen, näher einzugehen, wollen wir hier auf ein naheliegendes, aber, wie es scheint, nicht oder nur selten vollständig gebrauchtes Mittel aufmerksam machen. Wir nehmen an, daß kein Lehrer seinen Schülern gestattet, beim Uebersetzen des in der Ctasse zu lesenden lateinischen, griechischen, französischen oder englischen Schriftstellers sein Präparationsbuch vor sich zu legen, um nach Belieben in dasselbe zu sehen, da er mit Recht fordern muß, daß die Schüler die Vocabeln des für die Stunde bestimmten Pensums vorher sicher gelernt haben, was jedenfalls nicht als eine große Arbeit angesehen werden kann. Wenn nun alle Schüler in dem Besitze der einmal gelernten Vocabeln ihrer gesammten, schon theilweise in der Quinta beginnenden Lectüre fortwährend erhalten werden, so werden dieselben sicherlich bereits in der Tertia, noch mehr aber in der Secunda und Prima über einen ansehnlichen Vocabelvorrath gebieten können. Erforderlich aber ist, um dieses sicherlich erfreuliche Resultat zu gewinnen, daß die Lehrer regelmäßig schon nach 14 Tagen, sodann nach vier, sechs, acht Wochen und schließlich am Ende des Semesters sich durch beständige'Nepetitionen überzeugen, daß die betreffenden Vocabeln den Schülern noch bekannt sind. Selbstverständlich werden die Lebrer bei diesen Nevetitionen Gelegenheit nehmen, nach der Grundbedeutung des Wortes, nach der Wortbildung überhaupt und Anderen:, was bei der Lectüre bemerkt wurde, Fragen an die Schüler zu richten. Diese in allen Beziehungen fruchtbaren Vocabel-Repetitionen sollen nicht viel Zeit in Anspruch nehmen und bedürfen derselben auch nicht. Wir empfehlen Ihnen, dieses Verfahren sobald als thmüich versuchen zu lassen." X. L. 3. 15. Juni 1878 theilt eine Verfügung Sr. Excell. des Herrn Cultusministers mit, betreffend das Verfahren bei etwaiger Betheiligung von Schülern an politischen Vereinen überhaupt und socialdemokratischen Vereinigungen und Versammlungen insbesondere. „Daß die Lehrer der höheren Schulen", heißt es am Schluß, „durchdrungen von dein Bewußtsein, den Schülern in ernster geistiger Arbeit, sittlicher Selbstbeherrschung und idealer Lebensauffassung als Vorbild und Beispiel voranleuchten zu müssen, auch in der jetzigen ernsten Zeit es an sich nicht fehlen lassen werden, davon darf ich, nach den Erfahrungen der Vergangenheit, mich überzeugt halteu. Sollte aber wider Verhosfen ein Lehrer sich finden, der diese erste Pflicht eines Erziehers außer Acht ließe, und in einseitiger Selbstüberschätzung oder in niedriger Auffassun-Z seines edlen Berufs zu erkennen gäbe, daß er die erziehliche Aufgabe der höheren Schulen nicht erfaßt habe oder absichtlich mißachte, mithin als Jugendlehrer sich ungeeignet erweise, so ist mir davon sofort Anzeige zu machen, damit ich das Erforderliche anordnen kann." i X.?. 8. 0. 29. Juli 1878 lenkt die Aufmerksamkeit auf die zu Amsterdam eröffnete ständige Ausstellung für Unterrichtsmittel und veranlaßt den Direktor, das Lehrerkollegium auf den in den Amtsblättern und im Centralblatt veröffentlichten Prospect jener Ausstellung aufmerksam zu machen. X.?. 8. 0. 17. Januar 1879 theilt eine Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen :c. Angelegenheiten vom 28. December 1878, betr. die an den höheren Schulen eingeführten Schulbücher mit der Veranlassung mit, ein vollständiges Verzeichniß der an dieser Schule eingeführten Schulbücher bis zum 1. Mai cr. einzureichen. X. 8. 0. 31. Januar 1879. Aus Anlaß eines Spezialfalles wird dem Lehrer-Collegium eingeschärft, daß außer den von der Aufsichtsbehörde genehmigten Lehrbüchern und sonstigen Unterrichts-

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