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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1883-01-01 · 1883 · page 9

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1883
Date
1883-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089720--0860-3090478
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— 10 Kirchhof, ihren Schulhof, ihr Eigen und ihr Erbe. Geschähe es, daß die Juden sterben oder verderben oder erschlagen würden, so sollen der Rat und die Bürger sich an der Juden Gut schadlos halten.') Der Rat hatte im Anfange desselben Jahres die Mauer der Altstadt mit Erkern, zur besseren Befestigung, versehen lassen; er ließ auch die Mauer des jüdischen Friedhofes mit Erkern versehen.^) Dieser Friedhof lag, seitdem man 1333 die Erweiterung der Stadt beschlossen und die Neustadt mit einer Mauer zu umgeben begonnen hatte, innerhalb des neuen Befestigungsrayons. Wenn etwa diese Befestigung des Friedhofes auch hätte den Zweck haben sollen, den Juden bei drohenden Verfolgungen eine geschützte Zufluchtsstätte zu gewähren, so erwies sie sich als wirkungslos. Denn eben um dieselbe Zeit, als die Mauer des Friedhofes diesen stärkeren Schutz erhalten, vier Wochen nachdem Kaiser Karl IV. die Juden dem Rat verkauft hatte, brach, angefacht von dem Fanatismus der mit den Judenschläglern verbündeten Flagellanten oder Geißlerbrüder, am 24. Juli 1349 jene furchtbare Judenverfolgung aus, die unter dem Namen der zweiten Judenschlacht bekannt ist. Mit Feuer und Schwert wurden die Juden vernichtet, nur wenige entkamen durch die Flucht, ihre Habe wurde von der Stadt eingezogen.^) Die Stadt, welcher eben erst um eine so hohe Summe die Juden verpfändet worden waren, wird wohl, schon um der unentbehrlichen Steuererträgnisse willen, selbst die Rückkehr der geflüchteten und die Ansiedelung anderer Juden begünstigt haben. Sie nahm die Juden als „des Reiches und des Rathes Bürger" auf. Wir besitzen Verzeichnisse solcher Aufnahme von Judeu als Bürger aus den Jahren 1360, 1365, 1370/) auch ein Bürgerbrief eines Juden aus dem Jahre 1366 — wohl der älteste — ist uns erhaltend) Es sammelte sich hier jedenfalls in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine ansehnliche Gemeinde. ^) In weiteren Verhandlungen mit Kaiser Karl IV. kaufte der Rat der Stadt auch die neu aufgenommenen Juden dem Kaiser ab, brachte den Zins an sich, den die Juden dem Erzbischof von Mainz zu zahlen hatten, und setzte sich so in den Jahren 1354, 1358, 1367 und 1372 in den uneingeschränkten Besitz der Juden. ^) Die Nachfolger Kaiser Karls IV. mochten aber trotzdem auf die Einkünfte von den Juden nicht verzichten. So gerieten die Städte, welche, wie Frankfurt, die Juden für sich erworben hatten, und die deshalb allein das Steuerrecht ausüben wollten, mit dem Kaiser, der sich seine Kammer-!) Senckenberg, sei. Mr. I, 636. — Kriegk, 1. e. 419 veranschlagt die für die Juden gezahlte Summe auf fast eine Million Gulden. 2) Stadtrechenb. vom. aut. vativ. Johannis Bavt. Z349. (Äerkarts. ^namirmauve 6 V» Pfd. vov äsu s^It? erkirekin um äis aläsn staä unä um äsQ ^uäsn Tii-okod 211 inaeksQ.. Kriegk, Bürgerzwiste 444. 2) A^egk 1. e. 422 ff. und 545. Graetz, Gefch. der Juden VII, 395. Stobbe, die Juden in Deutschland während des M.-A. S. 101. 4) Senckenberg, Selseta ^juris I, 26 ff. 53 ff. 5) Abgedruckt Anhang No. 4. 6) Kriegk, 1. e. 426 nimmt an, daß von 1357 bis 1379 hier nur durchschnittlich 14 steuerzahlende jüdische Familien gewohnt haben; diese Zahl ist zu niedrig gegriffen. Die angeführten Verzeichnisse ergeben über 60, und die Verzeichnisse sind unvollständig, wie daraus zu ersehen, daß der Jude, dessen Bürgerbrief wir mitteilen, darin nicht vorkommt. 7) Kriegk, 1, e. 421. Stobbe, 1. e. 101. Die Einzelheiten übergehen wir, als nicht hierher gehörig/. Wir berühren aus der Geschichte der Juden zu Frankfurt nur das, was zum Verständnis der auf den Friedhof bezüglichen Nachrichten erforderlich ist.

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