Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1874
- Date
- 1874-01-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9643684-3089706--0446-3090248- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 40 — I. Klasse . . . . 32 28 Schüler I. Klasse . 10 9 Schülerinnen II. „ . . . . 51 50 „ II. „ . 26 25 k, III.^ „ . . . . 30 30 „ III. „ . 45 42 " Ill.k „ . . . . 30 29 „ VI. „ . 30 28 5, IV.4 „ . . . . 32 32 '? V. „ . 47 44 „ IV.'; „ . . . . 33 32 „ VI. . 39 39 „ V..... . . 52 52 „ VII. „ . 43 44 „ Vl. „ . . . . 57 57 „ VIII. „ . 57 54 „ VII. „ . . . . 56 56 „ IX. . 42 45 „ Vlll. „ . . . . 58 59 „ 339 330 Schülerinnen. XI. „ . . . . 45 49 „ 476 474 Schüler. Durch den Tod wurden uns entrissen: am 11. April v. I. Johanna Uhry, Schülerin der VIl. Klasse; am 12. Juni v. I. Willy Oppenheim, Schüler der IX. und am 17. August v. I. Christian Lips, Schüler der VIl. Klasse: drei freundliche, hoffnungsvolle Kinder, deren Heimgang wir mit den Eltern beklagen. Der Gesundheitszustand unserer Zöglinge war im Uebrigen ein recht günstiger, c. Schulrath. Ans dem Schulrath ist statutenmäßig am Ende des vorigen Schuljahres Herr Jacob Oppenheim er, desgleichen Ende December v. I. der Deputirte des Gemeinde-Vorstandes, Herr Philipp Speyer, geschieden. Für den Elfteren wurde Herr Julius Philipp Bonn gewählt, der Gemeinde-Vorstand deputirte Herrn Joseph Josephthal in unsere Behörde. Dieselbe besteht nunmehr aus den Herren: Jacob Doctor (Vorsitzender), vi-, med. Crailsheim, Abraham Durlacher, Michael Heimann, Moritz Cahn, Julius'PH. Bonn, und den Deputirten des Gemeinde-Borstandes: Bernhard Horkheim er, l)i. S. F uld und I. Josephthal. v. Verordnungen der Behörden. (Nur die von allgemeinerem Interesse sind mitgetheilt.) Vom 20. März 1873. l5. l>. 3. 0. Es ist bei manchen höheren Lehranstalten üblich, daß die Ordinarien mit ihren Schülern in die nächstfolgende Klasse aufsteigen. Ein solches Aufsteigen kann selbstverständlich nur unter der Voraussetzung stattfinden, daß die betreffenden Lehrer hinsichtlich ihres Lehrergeschicks und ihrer Leistungen wesentlich sich gleich stehen. Wo dies nicht der Fall ist, würden durch den in Rede stehenden, regelmäßigen Ordinariatswechsel einzelne Schülergenerationen in erheblicher und nicht verantwortlicher Weise benachteiligt werden. Am ersten dürfte dieser Ordinariatswechsel für die Sexta und Quinta zu empfehlen sein; denselben über den Zeitraum von drei Jahren hinaus auszudehnen, wird in der Regel aus mehr als einem Grunde nicht zulässig sein. Die Entscheidung der Frage, ob ein Ordinarius mit seiner Klasse aufsteigen soll, hängt auch wesentlich davon ab, ob derselbe ein angehender oder bereits geübter und erfahrener Lehrer ist. Für die Ausbildung eines jungen Lehrers, dem das Ordinariat einer Klasse zum erstenmale übertragen wird, wird es unstreitig zweckmäßiger sein, wenn er in dem darauf folgenden Jahre, sofern es im Uebrigen möglich ist, dieses Ordinariat behält, damit er sofort die Erfahrungen des ersten Jahres benutze und verwerthe.