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Die Wahrheit · 1927-11-25 · Heft 48 (25.11.1927) · page 12

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 48 (25.11.1927)
Date
1927-11-25
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 12 »UlllM^ DIE WAHRHEIT Wahrheiten vom (Tage Antisemitischer Schnee. In der vor kurzem stattgehabten, nur sehr schwach besuchten Generalversammlung des Oesterreichischen Skivereines wurde von einer ansonsten recht schwachen völkischen Oppositionsgruppe der Antrag gestellt, im Oesterr. Skiverein den Arierparagraphen einzuführen. Trotzdem der Antrag kaum Aussicht hatte, überhaupt ernst genommen zu werden, nahm ihn der Präsident des Vereines Doktor Klein-Doppler sofort auf, machte ihn zu seinem eigenen und, welche Ueberraschung: der Antrag kam durch. Der Oesterreichische Skiverein ist also seit voriger Woche antisemitisch, nur Arier dürfen seine Mitglieder sein, und alle Skiläufer, die jüdischer Abstammung oder demokratischer Gesinnung sind, sollen jetzt den Verein, dem sie durch Jahre lang treu geblieben sind, verlassen. Die Einführung des Arierparagraphen im Oesterreichischen Skiverein ist in doppelter Hinsicht eine Ueberraschung. Als vor Jahresfrist der Kampf um die Einführung des Arierparagraphen auch die Wiaitersportvereine ergriff da waren es der Oesterreichische Skiverein 'und dessen Präsident Klein-Doppler, die sich entschiedenst gegen den Arierparagraphen im Spitzenverband der Skifahrervereine, im Allgemeinen österreichischen Skiverband, wandten und die es auch durchsetzten, daß der Oesterreichische Skiverband nur Vereine zu Mitgliedern habe, die den Arier Paragraphen nicht eingeführt haben. Gerade diese seinerzeitige Stellungnahme macht den Entschluß der letzten Generalversammlung geradezu unverständlich. Aber es mag gut sein. D'e Herren sollen nur unter sich bleiben. Wir gönnen ihnen ihren „reinen" Schnee. Die erste Konsequenz war: Der Allgemeine österreichische Skiverband sprach Herrn Doktor KIein-Dr>pplf>r wegen seiner Haltung seine Mißbilligung aus. Der Verein nahm die Mandatsniederlegung Dr. Klem-Dopplers als Präsident des Oesterreichischen allgemeinen Skiverbandes zur Kenntnis. In wohltuendem Gegensatz zu dem österreichischen Fanatismus steht die Haltung des größten sudetendeutscheai Sportverbandes: des Hauptverbandes deutscher Wintersportvereine, der am 9. Oktober auf seiner Tagung in Leitmeritz die Aufnahme des „Arierparagraphen" in seins Satzungen mit 800 gegen 568 Stimmen abgelehnt hat. Die dem Verband angeschlossenen Skiriegen des Deutsch-völkischen Turnbundes hatten den Ausschluß der Juden beantragt, fanden jedoch bei der Mehrheit des Verbandes, insbesondere bei seinem Vorstande, keine Gegenliebe. Der Vorstand erklärte, es läge dem Verband fern, auf die einzelnen Vereine einen Gewissenszwang auszuüben, er stelle ihnen daher frei, ob sie Juden aufnehmen wollen oder nicht. Er müßte sich jedoch dagegen verwahren, daß von außen aus ein Gewissenszwang von den deutsch-völkischen Turnvereinen ausgeübt würde. Wenn den deutsch-völkischen Turnvereinen dieser Bescheid nicht passe, so stehe es Minen frei, den Verband zu verlassen. Die Vertreter der deutsch-völkischen Turnvereine verließen darauf demonstrativ den Saal. Man kann den Hauptverband deutscher Wintersportvercine zu seiner energischen Haltung nur beglückwünschen. Im Gegensatz zu anderen großen Verbänden — die sich, wie etwa der Oesterreichische Skiveredn, von einer völkischen Minderheit ihren Willen aufzwingen ließen — hat er es verstanden, sich die im Interesse seiner sportlichen Bestrebungen unerläßliche politische Neutralität zu bewahren. Tapfere Hetzapostel. Die „Volkskatnpf'-Macher haben die niederschmetternde, diffamierende Beschuldigung der „Deutschen Arbeiter-Press©", „daß sie sich verpflichtet hätten, für 8000 Schilling den "Anschlüßgedanken und den antisemitischen Gedanken schändlich zu verraten und zu verkaufen", "merkwürdig beantwortet: das Blatt Ist von der antisemitischen Bildfläche plötzlich verschwunden. Nicht einmal die platonische Drohung mit dem Gerichtssaal wurde gewagt. Dafür wurde es — man höre und staune — vom Staatsanwalt dorthin zitiert. Diesen hatten zwei Ritualmordhetzartikel zur Einleitung der Voruntersuchung wegen Vergehens der Verbreitung beunruhigender Gerüchte und Vergehens beunruhigender Vorhersagen veranlaßt. Die Verfasser meldeten sich — tapfer wie die Herren schon sind — nicht, und so wurde der (unverantwortlich) verantwortliche Redakteur wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge angeklagt. Aber auch er zog es vor, nicht zur Verhandlung zu erscheinen und wurde, da er in der Zwischenzeit dreimal wegen Pressedelikten verurteilt wurde, nur zu einer Zusatzgeldstrafe von 20 Schilling, eventuell zu 48 Stunden Arrest verurteilt. Jetzt hat er kein Blatt und muH noch zahlen! Ein Ritualmordprozeß. Vor etwa einem Jahre entstand in Dobszyn im Zusammenhang mit der Auffindung eines ermordeten Zigeunerkindes in der Nähe des jüdischen Friedhofes die Legende, die Juden hätten das Kind zu rituellen Zwecken getötet. Die christliche Bevölkerung rottete sich gegen die Juden zusammen, diese setzten sich zur Wehr. Im Verlaufe von einigen Tagen kamen mehrere Schlägereien vor. Die Polizei nahm auf beiden Seiten Verhaftungen vor. Inzwischen stellte sich heraus, daß das Zigeunerkind, das Papiergeld vernichtet hatte, von seinen eigenen Verwandten so schwer mißhandelt wurde, daß es an den Folgenstarb. Die Zigeuner legten den Leichnam in die Nähe des jüdischen Friedhofes und verbreiteten — um den Verdacht von sich abzulenken — das Gerücht, die Juden hätten das Kind getötet. Wegen der vorgekommenen Tumulte hatte sich eine Anzahl von Personen, Christen wie Juden, vor dem Kreisgericht in Plock zu verantworten. Das Gericht verurteilte einige Christen und eine größere Anzahl jüdischer Bürger zu längeren Gefängnisstrafen mit der Motivierung, daß auf beiden Seiten Rassenhaß Anlaß zu den Schlägereien gab. Jüngst nun hatte das Warschauer Appellationsgericht nochmals über den Fall zu entscheiden. Es erkannte an, daß Rassenhaß nur auf Seiten der christlichen Angreifer das Motiv war, während die Juden sich in der Position des Verteidigers befanden. Im übrigen bestätigte das Gericht das erstrichterliche Urteil, bewilligte aber den verurteilten Juden fünfjährige Bewährungsfrist. m Der Tempelverein für die Bezirke III Wieden-Margareten beabsichtigt, einen neuen Tempelchor aufzustellen. Solche Herren, die bereits im Tempelchor mitgewirkt, österreichische Staatsbürger sind und irgend einen Hauptberuf haben, mögen sich beim Oberkantor J. Katz Kaiman, V.t Zentagasse 37 11/11, melden. FERNSPRECH-NUM MER 45-1-91 MJÖBEJjFABRMC S1GM. WIEN, 2. BEZ., PRATERSTRASSE NR. 30 Reiche Auswahl solid gearbeiteter Möbel zu billigsten Preisen PPENHEIM

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