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Die Wahrheit · 1928-11-09 · Heft 45 (9.11.1928) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 45 (9.11.1928)
Date
1928-11-09
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Wo&ßnsmk jrt 4m Veröffenfllditragefi 4er „Union dentsdhftsterr. Juden* ■ad den t^bnflichefl Verlautbarungen der Israetitladten Kultusgemeinde Wien" Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße Nr. 13 — Telephon R42-2-16 XLIV, Jahrgang Wien, 9. November 1928 Nummer 45 Wahre Demokratie. Von Dr. Ernst F c 1 d s b e r £. Es wird in diesem Kultuswahlkampfe immer wieder von dem Wahlrecht in die Kultusgemeinde gesprochen, so daß es sich wohl der Mühe lohnt, die Frage zu untersuchen, warum bisher in der Kultusgemeinde ein sogenanntes allgemeines Wahlrecht nicht eingeführt ist und warum die „Union deutschösterreichischer Juden" für das allgemeine Wahlrecht im Wahlkample nicht eintritt. Es kann wohl unumwunden zugegeben werden, daß die Forderung nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechte in einem modernen Staate gerechtfertigt erscheint. Es hat sich daher auch die Kultusgemeinde mit der Frage befaßt, ob sie nicht allen in Wien lebenden Juden ein gleiches, allgemeines, direktes Wahlrecht zubilligen müsse, zumal diese Forderung sicher auch dem demokratischen Gedanken, der in der Ideologie des Judentums wurzelt, entspräche. Ich bin so kühn, die Behauptung aufzustellen, daß die Kultusgemeinde ein gleiches, allgemeines Wahlrecht besitzt, das vom Zensus unabhängig ist. Es dürfte der Oeffentlichkeit wohl nicht so bekannt sein, daß die Mindeststeuer, durch welche man das aktive und passive Wahlrecht für die Kultusgemeinde erwirbt, 25 Groschen pro Jahr beträgt. Es kann kleinem Zweifel unterliegen, daß diese Minimalsteuer wohl von jedem Juden, also auch vom Aermsten der Armen entrichtet werden kann. Die Kultusgemeindc hat es nicht verabsäumt, in der abgelaufenen Wahlperiode die in Wien lebenden Juden darauf aufmerksam zu machen, daß sie durch die Entrichtung einer Mindeststeuer von 25 Groschen pro Jahr ihr Wahlrecht und damit alle anderen Rechte in der Kultus - gemeinde erwerben können. Trotz dieses Aufrufes, der auch in den Tagesblättern erschienen ist, haben sich lediglich einige Personen entschlossen, der Kultusgemeinde, deren Steuereinnahmen restlos Fürsorgezwecken zugeführt werden, mitzuteilen, daß sie gewillt sind, Kultussteuer zu bezahlen und auf Grund dieser Kultussteuer die Rechte in der Kultusgemeinde zu erwerben. Es wäre sicher für die Kultusgemeinde ein Leichtes, diese Mindeststeuerforderung fallen zu lassen und an ihrer Stelle das allgemeine Wahlrecht einzuführen. Ich glaube aber, daß die Aufrechterhaltung der Forderung nach Zahlung einer Kultussteuer zum Zwecke der Erlangung des Wahlrechtes unbedingt gerechtfertigt ist. Es muß jeder Jude bekennen, daß er gewillt ist, der Kultusgemeinde als Mitglied anzugehören, daß er also gewillt ist, die Rechte und Pflichten der Kultusgemeinde für sich zu erlangen. Er muß bekennen, daß er bereit ist, zur Erhaltung der Kultusgemeinde seinen Obolus auf dem Altare des Judentums niederzulegen. Denn nach meiner Ansicht darf nur der in der Kultusgemeinde das Recht haben, mitzureden und mitzuberaten, der den guten Willen dazu durch seinen Opfermut bewiesen hat. Es kann wohl niemand behaupten, daß es einen Juden gibt, der nicht imstande ist, die Mindeststeuer von 25 Groschen pro Jahr aufzubringen. Und trotzdem gibt es eine große Anzahl von Glaubensbrüder, die nicht Kultussteuer bezahlen, weil sie bisher von der Kultusgemeinde nicht erfaßt werden konnten. Der Grund hierfür liegt vor allem darin, daß die Kultusgemeinde nicht die Möglichkeit hat, mit Hilfe der staatlichen Behörden die Konfessionen der Staatsbürger Wiens festzustellen, denn wäre ihr die Möglichkeit geboten, dann würde sie sicher alle Juden erfassen und' auf Grund des ihr zustehenden Rechtes zur Kultussteuerleistung heranziehen können. Wenn dies aber der Fall wäre, dann würden wir ohnedies ein allgemeines Wahlrecht haben, da doch eine Beitragsleistung von 25 Groschen gar nicht ins Kalkül gezogen werden kann. Man muß sich allerdings die Frage vorlegen, warum nicht diejenigen Juden — es kann_ sich ja nur um diese Personen handeln —, welche ohne jede Steuerleistung für die Kultusgemeinde das Wahlrecht erstreben, sich nicht freiwillig melden und ihre Sehnsucht nach dem Wahlrechte mit 25 Groschen jährlich stillen. Der Grund hierfür ist wohl darin zu suchen, daß sich diese Personen fürchten, der Kultusgemeinde ihre Namen bekannt zu geben, weil sich die Kultusgemeinde im gegebenen Falle nicht mit der Bezahlung der Mindeststeuer begnügen würde, wenn die Vermögensverhältnisse des Zensiten eine höhere Besteuerung erfordern würden. Das ist der wahre Grund, warum sich trotz der Aufforderung der Kultusgemeinde die-

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