Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1928-11-02 · Heft 44 (2.11.1928) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 44 (2.11.1928)
Date
1928-11-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3062972-3064248-3064290--16681-3089445
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

-EäSHßKSSfes*' tleser Nummer 50 Orotdkea. jmtt ämm VcrÖffenffidrafigea der „Union deufschösterr. Joden* «nd den „Amtlichen Verlautbarungen der Israelitische» Kultusgemeinde Wien" Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße Nr. 13 Telephon R 42-2-16 XLIV. Jahrgang Wien, 2. November 1928 Nummer 44 >) Die Gebeimacher/'xS?4- Erwiderung auf die in Nr. 58 der Zeitung „Die Neue Welt" vom 26. Oktober 1928 erhobenen Angriffe des KuWusvorstehers Herrn Viktor Bauminger. Herr Bauminger, der vor kurzem den Vizepräsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Herrn Dr. 0 r n s t e i n, mit einem offenen Briefe beehrte, hat es nunmehr für angemessen erachtet, auch der Schulverwaltung unserer Gemeinde seine Unzufriedenheit auszusprechen. Anlaß dazu gab ihm die im Herbste des Jahres 1927 erfolgte Neuausgabe des Jugend-Gottesdienstbuches. Herr Bauminger erhebt gegen die Herausgeber des Buches die Anklage, sie hätten das im Mannheimer Gebetbuche, Auflage 1926 (Seite 189), abgedruckte Gebet verstümmelt, indem sie die Absätze 2 und 3, in welchen vom Weltfrieden und von der jüdischen Heimstätte im Lande der Väter die Rede ist, „einfach gestrichen" hätten; auch sei das Gebetbuch nicht der Unterrichtskommission zur Begutachtung vorgelegt worden; durch die gleichzeitig mit dem Gebetbuche erlassene „Instruktion", welche dem Exhortanten verbietet, andere als die im Gebetbuche vorhandenen Gebete zu lesen, werde ein moralischer Zwang ausgeübt. Herr Bauminger will mit seinen weitschweifigen Expektorationen nichts anderes sagen, als daß er und seine Gesinnungsgenossen es nicht verwinden können, daß das rein zionistische Gebet, welches Oberrabbiner Chajes seinerzeit ohne Befragung des Vorstandes und zweifellos gegen seinen Willen im Tempel im ersten Bezirke eingeführt hat, in das neue Jugend-Gottesdienstbuch nicht aufgenommen wurde. Hierauf ist folgendes zu erwidern: Das Gebet für den Jugendgottesdienst wurde von unserem Inspektorate bearbeitet; es wurde von diesem dem verstorbenen Oberrabbiner Dr. Chajes vorgelegt; der Akt über die Neuauflage des Buches trägt daher auch die eigene Unterschrift des seligen Oberrabbiners. Was zunächst die formale Seite anlangt, so ist es gewiß nicht immer möglich, alle Agenden den einzelnen Kommissionen vorzulegen, in dringenden Fällen müssen dieselben direkt im Plenum oder in der Vertretersitzung erledigt werden. Nun wurde aber gerade die Instruktion in der Unterrichtskommission behandelt, und zwar in der Sitzung vom 5. November 1927. Sie wurde von der Unterrichtskommission genehmigt, desgleichen erfolgte die Genehmigung der Instruktion durch das Vertreterkollegium gemäß dem Berichte des Obmannes der Unterrichtskommission am 16. November 1927. Das Plenum nahm in seiner Sitzung vom 30. November 1927 den Beschluß des Vertreterkollegiums nach der durch den Obmann der Unterrichtskommission erfolgten Berichterstattung einhellig an. Damit ist wohl in einwandfreier Weise die vom Herrn Bauminger angezweifelte Legalität der Einführung restlos festgestellt, zumal in der Instruktion auf das von Herrn Bauminger angefeindete Gebet Bezug genommen ist und dieses allen Herren bekannt war. Daß Herr Bauminger aber auch in der Sache selbst sich im Unrechte befindet, erhellt aus folgendem : Es ist nicht wahr, daß in dem Gebete des Oberrabbiners Veränderungen vorgenommen wurden; das Gebet nach dem Vorlesen der Thora wurde ganz neu stilisiert; es wurden in dasselbe diejenigen Gedanken aufgenommen, welche in dem althebräischen Gebete „Mischeberach" enthalten sind. Die Instruktion an die Exhortanten hat keinen anderen Zweck als zu verhindern, daß auch im Jugendgottesdienst der chaotische Zustand bestehe, daß in den einzelnen Synagogen Gebete verschiedener Art und verschiedener Tendenz vom Rabbiner vorgetragen werden, wie das leider beim Gottesdienste der Erwachsenen in der Einheitsgemeinde Wien beobachtet werden kann. Die Schulverwaltung hatte erhebliche Gründe, von dem Gebete des Herrn Oberrabbiners Chajes abzusehen und an dessen Stelle ein einfaches, schlichtes, dem Fassungsvermögen der Jugend angemessenes Gebet für den Jugendgottesdienst festzusetzen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.