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Die Wahrheit · 1928-10-19 · Heft 42 (19.10.1928) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 42 (19.10.1928)
Date
1928-10-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Preis dieser Nummer 50 Orosdiea. VerOffenfUdrangeii der „Union deutschesten-. Juden* «ad in »»Amtlichen Verlautbarungen der IaraefitlBche* Knlrusgemcinde Wien" ftimiiiiiiUttimiJuiBiiiinmiiiuiiiHraniHHffliü Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße Nr. 13 —- X^ePnon 42-2-16 **mm XLIV. Jahrgang Wien, 19. Oktober 1928 Nummer 42 Das zionistische Kultusgemein&^programm. In einer stark besuchten Sitzung des Bezirkswahlkomitees für den II. Bezirk, die an demselben Tage stattfand, an welchem das zionistische Parteiblatt das Kultusgemeindeprogramm der Zionisten veröffentlichte, mit dessen Einzelheiten wir uns noch näher zu befassen haben werden, nahm der Präsident der „Union deutschösterreichischer Juden", Herr Dr. Jakob O r n s t e i n, Gelegenheit, sich mit den allgemeinen Grundsätzen dieses Programmes auseinanderzusetzen. Im folgenden bringen wir einen Auszug aus seiner Rede, die auf die Zuhörer großen Eindruck übte: Das Programm, das der Zionistische Parteirat veröffentlicht hat, beginnt mit folgender Redewendung: „Die Wiener Kultusgemeinde als gesetzlich anerkannte, öffentlich-rechtliche Zusammenfassung der jüdischen Einwohnerschaft Wiens hat in ihrem Bereich alle Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der besonderen religiösen, national-kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Eigenart der jüdischen Bevölkerung ergeben (Jüdische Volksgemeinde)." Was zunächst die „r e 1 ig i ö s e E i g e n a r t" betrifft, so stimme ich hier ganz mit den Jüdischnationalen überein, ja wir halten sie für die einzige Eigenart, welche uns Juden miteinander verbindet. Es ist natürlich oberste Pflicht einer K u 11 u s gemeinde (Religionsgemeinde), den religiösen Bedürfnissen voll und ganz Rechnung zu tragen. Weil ich diese Auffassung immer vertreten habe, möchte ich an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung einfügen, nämlich die, daß ich die Angriffe, die Herr Kultusvorsteher Viktor Bauminger unlängst in einem offenen Briefe gegen mich gerichtet hat, als direkt empörend empfinde und insbesondere den mir gemachten Vorwurf, die „Religion als Wahlschlager" zu benützen, als um so u nerhörter empfinden muß, als mir unsere Religion stets als das Heiligste und Erhabenste in unserem Leben erschienen ist. Wie steht es aber mit den Aufgaben, die sich, wie es im Programme heißt, aus der „nationalkulturellen Eigenart" ergeben? Wir lieben unsere heilige Sprache, daher sehen wir eine wesentliche Aufgabe des Kultusvorstandes in dem unablässigen Streben, die Jugend zu erfüllen mit der Liebe für die Sprache unserer Väter in grauer Vorzeit; der Vorstand muß daher fortschreiten auf der Bahn, die zur Erreichung dieses Zieles führt, er muß daher dem öffentlichen Religionsunterricht unausgesetzt sein Augenmerk zuwenden, er muß die zur Ergänzung dieses Unterrichtes dienenden Bibel- und hebräischen Schulen ausbauen und vermehren, damit unsere Kinder auch die große Geschichte unseres Volkes und die hohen ethischen Schätze unseres Schriftttimes kennen lernen und so zu wahren, guten Juden erzogen werden. Der Vorstand muß auch der jüdischen Wissenschaft dienen, er muß sie auch materiell fördern, er darf trotz der Not der Zeit auch an unserer Hochschule für die Wissenschaft des Judentums, der Israelitisch-theologischen Lehranstalt, nicht achtlos vorübergehen. Er muß also alle» Schätze dieser unserer alten jüdischen Wissenschaft oder sagen wir dieser unserer Kultur bewahren und mehren. Gibt es nun, abgesehen von diesen kulturellen Schätzen, für uns noch eine „n a t i o n a 1 - k u 11 ur e 11 e" Eigenart? Sie alle, die Sie hier sitzen, sind Juden, jüdische Aerzte, Rechtsanwälte, Kaufleute, Fabrikanten usw. Inwieferne unterscheiden wir uns nun von unseren nichtjüdischen Mitbürgern in nationaler oder kultureller Hinsicht? Sprechen wir eine andere Sprache? Haben die jüdischen Aerzte eine andere medizinische Wissenschaft studiert als ihre christlichen Kollegen? Ist ein jüdischer Rechtsanwalt nicht gezwungen, sich selbst bei der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten zwischen jüdischen Parteien der österreichischen Gesetzesbücher, des bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches usw., zu bedienen? Ebenso ist es ein Unding, von einer „sozialen Eigenart" des jüdischen Volkes zu sprechen. Seine soziale Schichtung unterscheidet sich in keiner Weise von der der übrigen Bevölkerung; sie ist das Ergebnis der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung jedes einzelnen Staatswesens und richtet sich nach den Anforderungen der Zeit. Wir müssen und wollen als Juden genau so moderne Sozialpolitik betreiben, wie unsere nicht jüdischen Mitbürger, da gibt es zwischen uns und ihnen keinerlei Unterschiede. Wir können aber unserem berechtigten Stolze und unserer Freude Ausdruck geben, daß die

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