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Die Wahrheit · 1928-09-28 · Heft 39 (28.9.1928) · page 12

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 39 (28.9.1928)
Date
1928-09-28
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 12 arnnm^ die WAHRHEIT Die „Union deutschösterreichischer Juden" strebt, bei den kommenden Kultuswahlen, folgenden Grundsätzen zum Durchbruch zu verhelfen: i. Der Kultusgemeinde und dem zur Vertretung derselben berufenen Organe, dem Kultusvorstand, obliegt gemäß dem Gesetze vom 21. März 1890 die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der jüdischen Bevölkerung Wiens und die Förderung der für diesen Zweck bereits bestehenden Anstalten und Einrichtungen, sowie nach Möglichkeit die Gründung neuer, welche dem gleichen Zwecke dienen. Ihre Aufgabe besteht daher in der Pflege des Kultus, des jüdischen Religionsunterrichtes, sowie der in unserer Religion tief begründeten sozialen Fürsorgetätigkeit. Keine dieser hehren Aufgaben hat irgend etwas mit Politik zu tun! Mögen draußen die politischen Gegensätze noch so sehr aufeinanderstoßen, in der Kultusstube haben sie keinen Platz; dort wollen wir, allein beseelt von der Liebe zu unserem Glauben, tätig sein und kein Hinabgleiten in die politische Arena dulden. Wir wollen alle Glaubensgenossen, denen die Pflege des Kultus, des jüdischen Religionsunterrichtes und der sozialen Fürsorge am Herzen liegt, einen und, erfüllt von dem Bewußtsein unserer Pflicht, im Sinne unserer Jahrtausende überdauernden Tradition unseren Aufgaben gerecht werden. II. Getreu dem Prophetenworte: „Sorge für das Wohl des Landes, das Dir der Allmächtige zum Wohnsitz bestimmt hat, denn in seinem Wohle ist das Deine gelegen", wollen wir streben und wirken. Wir erblicken im Judentum, so wie unsere Väter und Ahnen, die uns von Vater auf Sohn überkommene altheilige und althergebrachte Religion, in der "Kultusgemeinde unsere Religionsgemeinde und werden den Bestrebungen, diese, entgegen ihrer Bestimmung, in eine „Volksgemeinde" umzuwandeln, als Bürger dieses Staates energisch entgegentreten. In der festen Ueberzeugung, daß der Grundcharakter des Judentums religiös ist, lehnen wir alle Bestrebungen, welche lediglich Stammes-, Volks¬ und nationale Zugehörigkeit an die Stelle unseres religiösen Bandes setzen wollen, mit aller Entschiedenheit ab. III. Wir halten daher an der Einheit unserer altehrwürdigen Kultusgemeinde fest. In ihr müssen alle Raum finden und sich heimisch fühlen. Alle religiösen Richtungen müssen sich in ihr frei betätigen können. IV. Wir halten es im Interesse der Einheit, des Ansehens und der Entwicklung unserer Kultusgemeinde für erforderlich, die Mitbestimmung und Entscheidung in den «Angelegenheiten derselben nur solchen Personen anzuvertrauen, welche von Liebe zu unserer altehrwürdigen Gemeinde und ihren Einrichtungen beseelt sind und von Anhänglichkeit an deren alten Tradition. Alle, die eine ganz kleine, für jedermann erschwingliche Jahressteuer für unsere Gemeinde leisten, erwerben damit das Recht der Mitbestimmung. Wir können aber diese Mitbestimmung und Entscheidung unmöglich Personen zuerkennen, welche jede noch so kleine Leistung für die Gemeinde und ihre Institutionen ablehnen, zumal wenn zu besorgen steht, daß deren Interesse an einer Mitwirkung im Kultusvorstande hauptsächlich auf der Erweiterung ihrer Machtsphäre und ihres politischen Einflusses basiert. Das Geschick unserer Gemeinde kann und darf demnach nicht von Personen bestimmt und gelenkt werden, die aus politischen oder sonstigen Gründen nunmehr mitberatend und mitbestimmend einigreifen wollen, um aus ihr einen Tummelplatz des Klassenkampfes zu machen. Wir lehnen daher die Erweiterung des bestehenden Wahlrechtes ohne Rücksicht auf eine, wenn auch minimale Steuerleistung für die Kultusgemeinde, wie dies von jüdischnationaler und sozialdemokratischer Seite gefordert wird, ab. Ist doch heute schon selbst der Aermste nach unserer derzeitigen Wahlordnung in der Lage, sich sein Wahlrecht zu verschaffen und zu sichern. V. Wir wollen unser Hauptaugenmerk dem Kultus und der sittlich-religiösen Erziehung unserer Jugend widmen und diese zu treuen Staatsbürgern sowie zu guten Juden erziehen. Der Religionsunterricht muß die Kenntnis der hohen ethischen Grundsätze des Judentums, dier jüdischen Geschichte und Literatur der Jugenld! vermitteln und sie insbesondere zur Teilnahme am Gottesdienste, zum Verständnis der Heiligen Schrift und der Gebote befähigen. VI. Alle Tempel- und Bethausvereine haben sich um die Kräftigung des religiösen Lebens der Gemeinde große Verdienste erworben. Sie haben Aufgaben, die der Kultusgemeinde obliegen, zur Erfüllung übernommen und müssen daher ausreichend aus den Mitteln der Gemeinde gefördert werden.

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