Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 31 (3.8.1928)
- Date
- 1928-08-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Oroscken. jnft den VeröffentHdiungefi der „Uaion dettfschösferr. Juden* and den „Amtlichea Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien" WWW Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße Nr. 13 — Telephon 42-2-16 XLIV. Jahrgang Wien, 3. August 1928 Nummer 31 Dubnow über den Berliner Kongreß und die rumänischen Juden. <^<«vy'?»>' \ ' . Der große jüdische Geschichtsschreiber S. M. Dubnow widmet im vorletzten Bande seiner großen „Weltgeschichte des jüdischen Volkes" dem Berliner Kongreß ein besonderes Kapitel. Er schreibt über die Rechtslage der Juden in Rumänien seit dem Jahre 1848. Hierbei zitiert er das, was der jüdische Staatsmann CreraieuXj der Augenzeuge der antisemitischen Exzesse und Tempelzerstörungen gewesen ist, über die liberale Partei, die noch heute am Ruder ist, gesagt hat: „Ich muß sagen — schrieb Cremieux 1866 in der Pariser Presse —, daß in Rumänien die liberale Partei, die den Fortschritt predigt und mit der Revolution von 1848 sympathisiert, in religiösen und sozialen Fragen noch an den Ideen des XV. Jahrhunderts festhält." Dann heißt es weiter: Im russisch-türkischen Krieg errang Rumänien dank seinem Bündnisse mit Rußland die Unabhängigkeit. Es war vorauszusehen, daß ein unabhängiges Rumänien seinen Juden gegenüber ungenierter vorgehen würde, als das alte, in dem noch ein Schatten der türkischen Souveränität erhalten war. Die Alliance beschloß, dieser Gefahr zuvorzukommen. Sie entsandte an den Berliner Kongreß von 1878, der über das Schicksal der Balkanstaaten zu entscheiden hatte, eine Deputation (Netter, Veneziani und Kahn), die den Bevollmächtigten der Großmächte eine Denkschrift über die Lage der Juden in den Balkanländern und hauptsächlich in Rumänien vorlegte. „Tn Rumänien", hieß es, in der Denkschrift, „ist die Lage der zahlreichen Juden entsetzlich. Seit zehn Jahren sind sie den grausamsten Verfolgungen ausgesetzt. Fast jedes Jahr wird Europa durch Berichte über Pogrome, Plünderungen, Morde, Massenausweisungen, deren Opfer die rumänischen Juden sind, erschüttert. Zu den Grausamkeiten gesellt sich eine Reihe von Gesetzen, die die Juden von den staatlichen und öffentlichen Aemtern, den freien Berufen und vielen Zweigen des Handels und der Industrie ausschließen." Die Deputation ersuchte den Kongreß, durchzusetzen, daß in die Verfassung Rumäniens und der übrigen Bälkanstaaten ein Punkt von d'er Gleichberechtigung der Juden aufgenommen werde. Der Berliner Kongreß, an dem sich die Häupter der europäischen Kabinette und die Botschafter der Mächte — Beaconsfield. Bismarck, Waddington und andere beteiligten, nahm die Bitte der Juden mit Wohlwollen auf. Der französische Minister des Aeußern, Waddington, stellte den Antrag, der Kongreß solle die Unabhängigkeit Rumäniens nur unter der Bedingung anerkennen, daß es allen seinen Untertanen ohne Unterschied der Konfession Gleichberechtigung gewähre. Bismarck und die Botschafter Oesterreichs und Italiens schlössen sich diesem Antrag an. Beaconsfield erklärte im Namen der englischen Regierung, daß er an die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens ohne die Garantie für die Gleichberechtigung aller Bürger gar nicht denke. Auch der russische Bevollmächtigte, Kanzler Gortschakow, dier auf dem Kongreß die Rückgabe des rumänischen Bessarabiens, das das. „Privileg" der jüdischen Rechtlosigkeit behalten durfte, an Rußland durchgesetzt hatte, mußte auf diesen Antrag eingehen. So wurde der 44. Artikel des Berliner Traktats angenommen, welcher lautete, ,diaß „der Unterschied der Glaubensbekenntnisse in Rumänien niemanden am Genüsse der bürgerlichen und politischen Rechte hindern dürfe**. Die rumänischen Herren erschraken, als sie das Geschenk der Unabhängigkeit mit der ihnen verhaßten jüdischen Gleichberechtigung bezahlen mußten. Die rumänischen Diplomaten fingen nun bei allen europäischen Höfen zu flehen an, daß man Rumänien nicht zwinge, die Viertelmillion Juden, diie das rumänische Gesetz als „Ausländer" (deren Vorfahren aber sämtlich in Rumänien geboren waren), betrachte, auf einmal zu „naturalisieren". Die Mächte erklärten, sich mit einer allmählichen Naturalisierung der Juden in einzelnen Gruppen einverstanden, aber das rumänische Parlament sprach sich für eine individuelle Naturalisierung einzelner Personen nach Ermessen der Regierung aus. Auf Drängen der Mächte naturalisierte das rumänische Parlament an die 800 Juden, die am letzten türkischen Kriege (1879) teilgenommen hatten, und machte dabei Halt. Mit der ferneren Naturalisierung wurde eine eigene Parlamentskommission betraut, die in den folgenden Jahren nur je einige Juden in den Verband der vollberechtigten rumänischen Bürger aufnahm, d. h. die der rumänischen Regierung durch den Berliner Kongreß auferlegte internationale Verpflichtung zunichte machte. Den Regierungen Englands und Frankreichs wurde es zu dumm, Rumänien an die unerfüllte Verpflichtung zu er-