Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 46 (11.11.1927)
- Date
- 1927-11-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite iü ll!!il!!!ll!ll!!l!l!!IUIIII!!!!l!!!!!!!!l!l DIE WAliJRHEIi Amtliche Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Verwaitimgsgerichtshof-Entscheidung über eine Beschwerde betreffend die Kultussteuer. Ueber die eingebrachte Beschwerde eines Steuerträgers gegen die abweisliche Erledigung einer Reklamation (II. Rechtsmittel) durch den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde hat der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung gefällt, die nicht verfehlen wird, in weiten Kreisen Beachtung zu finden. Mit dem Erkenntnisse vom 9. Juli 1927, Zahl A 513—1/27, wurde die Beschwerde gemäß Artikel 129, Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes und der §§ 2 und 21 des Gesetzes vom 22. Oktober 1875, R.-G.-Bl. Nr. 36, ex 1876, ohne weiteres Verfahren zurückgewiesen. Diese Entscheidung erfolgte aus der Erwägung, daß der angefochtene Beschluß des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde in Wien sich nicht als ein Vorgehen des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde in inneren Angelegenheiten der letzteren (§§ 9 und 18, Abs. 2 des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. 57, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgemeinschaft) darstellt. * Beerdigung Konfessionsloser. Zufolge wiederholt an das Friedhofsamt der Israelitischen Kultusgemeinde gestellter Anfragen sieht sich der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde veranlaßt, bekanntzugeben, daß die Beerdigung Verstorbener, welche zur Zeit ihres Ablebens konfessionslos waren, auch wenn diese Personen früher dem Judentum angehörten, auf dem konfessionellen jüdischen Friedhofe nicht bewilligt werden kann, weil eine solche Bewilligung im Widerspruch stünde mit den Bestimmungen des Kultusgemeindestatutes, nach welchem die Israelitische Kultusgemeinde für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und insbesondere auch für die dem Ritus entsprechende Beerdigung zu sorgen hat. * Rauchverbot auf den Friedhöfen. Es wird in Erinnerung gebracht, daß aus Gründen der Pietät das Rauchen innerhalb des Gebietes der Friedhöfe, sohin auch in den Zeremoniengebäuden, verboten ist. * Bibliothek der Israelitischen Kultusgemeinde. Die Bibliothek wurde im Monate Oktober von 514 Lesern besucht, die 1171 Werke, bzw. 1544 Bände benutzten. Entlehnt wurden an 127 Personen 204 Werke in 294 Bänden, zurückgestellt 155 Werke, bzw. 268 Bände. Im Berichtsmonat hat die Bibliothek 110 Werke neu erworben. * Bitte um Kleiderspenden. Die „Jüdische Jugendfürsorge in Wien", I., Seitenstettengasse 2, unter deren Obhut nahezu 3000 Kinder vom Säuglingsalter bis zum 18. Lebensjahre stehen, bittet angesichts der herrschenden großen Notlage um die Zuwendung von Spenden an Kleidungsstücken und Schuhen. * Jugendgottesdienste im I. Semester des Schuljahres 1927—28. Der Jugendgottesdienst für Volks-, Bürger-, Haupt- und Mittelschüler (Schülerinnen) findet im ersten Halbjahr des Schuljahres 1927—28 am 19. und 26. November, 3., 10. und 17. Dezember 1927, 7., 14., 21., 28. Jänner und 4. Februar 1928, jedesmal um 3 Uhr nachmittags in folgenden Synagogen statt: I., Seitenstettengasse 4; II., Tempelgasse 3: welche teils von der Kultusgemeinde erhalten, zum V., Siebenbrunnengasse 1 a; VI., Schmalzhofgasse 3; VIII., Neudeggergasse 12; IX., Müllnergasse 21; X., Humboldtgasse 27; XV., Turnergasse 22; XVI., Hubergasse 8; XVIII., Schopenhauerstraße 39; XIX., Dollinergasse 3; XX., Kluckygasse 11 und XXI., Holzmeistergasse 12. * Hebräische Sprach- und Bibelschulen im Wirkungsgebiete der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde lenkt die Aufmerksamkeit der Gemeindemitglieder auf die im Wirkungsgebiete dieser Gemeinde bestehenden hebräischen Sprach- und Bibelschulen, welche teils von der Kultusgemeinde erhalten, zum Großteil von dieser subventioniert, Gelegenheit schaffen, Kenntnisse im jüdischen Schrifttum über das im Lehrplan der Schulen vorgesehene Maß hinaus den Schülern zu vermitteln: 1. Bibelschule des Vereines Machsike Hadath, I., Lazzenhof 6. 2. Bibelschule der Kultusgemeinde, IL, Rembrandtstraße 32. 3. Bibelschule des „Bundes jüdischer Eltern", IL, Tempelgasse 3. 4. Hebräische Schule der zionistischen Sektion, IL, Jungstraße 8. 5. Bibelschule des Prater Talmud-Thora-Vereines, IL, Wolmutstraße 21. 6. Bibelschule des Tempelvereines „Beth Israel", IL, Leopoldsgasse 29. 7. Hebräische Schule des Jugendvereines „Erez Israel", IL, Zirkusgasse 33. 9. Bibelschule des Vereines „Or Thora", IL, Czerninplatz 4. 10. Talmudschule „Har Hamoria", IL, Schiffamtsgasse 20. 11. Hebräische Schule des Vereines „Misrachi", IL, Praterstraße 43.