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Die Wahrheit · 1927-10-14 · Heft 42 (14.10.1927) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 42 (14.10.1927)
Date
1927-10-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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£vs«fteiro* Jeden £ceitaft £fccis difliit Jrmamff: A# ffli'f^iafpi Ü/E WAHRHEIT CesteneiMsdke Wocnmsdteift für Jüdische Jniercssen VeröffentRdkun$m der „Union deutsdköstetnt. Juden" Redaktion and Administration: Wien II; Me&nemttdMße Ä*. 19 Pmrntmt 42-2-1* XLIH. Jahrgang Wien 14. Oktober 1927 Nummer 42 Die „ Verjudung" der österreichischen Hochschulen, Jedes Jahr um die Zeit, wenn die österreichischen Hochschulen ihre Tore wieder öffnen und Oesterreichs lernbegierige Jugend jenen Stätten zuströmt, an welchen die höchste Bildung vermittelt wird, nehmen die Vorgänge an den Hochschulen das Interesse besonders in Anspruch. Die beinahe regelmäßig erfolgenden Hochschulkrawalle machen den österreichischen Durchschnittsbürger immer wieder darauf aufmerksam, daß wir im glücklichen Besitze einer „Hochschulfrage" sind. Diese sogenannte „Hochschulfrage", die im österreichischen Leben gewiß einen über Gebühr großen Raum einnimmt, besteht nicht etwa, wie man meinen sollte, in der Frage, wie unseren Studierenden das größtmögliche Maß an Wissen und praktischen Kenntnissen für den künftigen-Beruf vermittelt werden könnte, sondern statt der Wissenschaft ist es die „Rassenfrage", welche einen Teil unserer studierenden Jugend, nämlich die völkischen Hochschüler, stets in heftigste Aufregung versetzt. Diese Aufregung ist nur für den zu begreifen, der in die tiefsten Abgründe eines hakenkreuzlerischen Gemütes hineinzuschauen vermag. Da dies aber Menschen mit normalem Sinn und nüchternem Verstand nicht zu tun vermögen, bleibt es der überwiegenden Mehrheit unserer Staatsbürger nach wie vor ein Rätsel, wie die Hochschulfrage zu einer reinen J u d e n f r a g e geworden ist. Gerade die letzte Frage ist jetzt besonders „aktuell" geworden durch die Praktiken der österreichischen „Deutschen Studentenschaf t". Es sei vorweg festgestellt, daß diese österreichische „Deutsche Studentenschaft" nur einen geringen Teil der wirklich deutschen Studentenschaft an den österreichischen Hochschulen, nämlich allein den völkischen, vertritt. Diese österreichische „Deutsche Studentenschaft" gehört bisher als Kreis VIII der allgemeinen „Deutschen Studentenschaft" an, die, in Kreise eingeteilt, aus den deutschen Studenten aller reichsdeutschen, österreichischen und böhmischen Hochschulen besteht. Während die beiden letzteren dem Rassenprinzip huldigen, machte sich im Reiche selbst schon seit längerer Zeit eine Abkehr von diesem Prinzip geltend. Diese von Staatsräson diktierte Abneigung fand nun, nachdem bereits die altehrwürdigen deutschen Universitäten Bonn, Freiburg und Heidelberg den antisemitischen Bann gebrochen, in Preußen unter dem Einfluße des demokratischen Ministers Dr. Becker auch im Gesetze Ausdruck. Denn dieser hat soeben allen Anfeindungen zum Trotz eine bereits ultimativ für den 1. Oktober angekündigte Verordnung erlassen, in der es heißt: „Die .Studentenschaft' wird vom Minister für Wissenschaft. Kunst und Volksbildung staatlich anerkannt und verfassungsmäßiges Glied der Hochschule, wenn die nach Maßgabe der folgenden Verordnung mitgliedberechtigten Studenten einer Hochschule in einer gleichen und geheimen Abstimmung, die unter Leitung des Rektors zu erfolgen hat, beschlossen haben, eine .Studentenschaft' zu bilden. Die »Studentenschaft' besteht aus den auf der Hochschule eingeschriebenen reichs- und auslandsdeutschen Studenten. Auslandsdeutsche Studenten sind alle außerhalb des Reichsgebietes beheimateten Studenten, deren Zugehörigkeit zur deutschen Kulturgemeinschaft durch Sprache. Bildung und Bekenntnis zu dieser Gemeinschaft erweisbar ist.OesterreichischeStaatsbürger gelten als Auslandsdeutsche, wenn sie sich nicht zu einem fremden Volkstum bekennen. Die .Studentenschaft' kann sich mit Organisationen, die an anderen deutschen Hochschulen bestehen, vereinigen, sofern diese Organisationen alle reichs- und auslandsdeutschen Studenten umfassen und sofern die Satzungen solcher Gesamtvereinigungen nicht in Widerspruch mit der preußischen Verordnung über die Bildung von .Studentenschaften' stehen." Als solche „Studentenschaften", die im Widerspruch zu der neuen preußischen Verordnung „rassenrein" wirken, werden in der Begründung zu diesem Erlasse ausdrücklich die österreichischen und deutschböhmischen „Studentenschaften" betrachtet. Von diesen wird dort gesagt: „Die .Studentenschaften' in Oesterreich und Böhmen haben seit Jahren mit Mehrheitsbeschluß als Mitglieder lediglich auslandsdeutsche Studenten arischer Herkunft zugelassen und dadurch nicht nur die auslandsdeutschen Studenten jüdischer Geburt, sondern auch diejenigen auslandsdeutschen Studenten arischer Herkunft ausgeschlossen, die es mit ihrer Weltanschauung nicht vereinbaren können, in eine auf arischer Grundlage aufgebaute Organisation einzutreten. Infolgedessen bestehen gegenwärtig in Oesterreich und Böhmen nebeneinander arische, nationalfreiheitliche und sozialistische Studentengruppen. Die preußischen Studentenschaften sind aber nur mit den arischen Gruppen koaliert. Unter diesen Umständen muß die Staatsregierung daran festhalten, daß sich die

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