Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 35 (26.8.1927)
- Date
- 1927-08-26
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 12 ü ittiiillliilijiiiiiliiliiiiiitiiilliij DIE WAHRHEIT die sich dessen schuldig machte, ruht ausschließlich in den Händen des Juden Hofrats Dr. Pollak. Dies ist kein Zufall." Das Münchener Organ Hitlers verdankt seine Kenntnis von dar „Schandtat" des übrigens getauften Hofrats Doktor Po 11 ak der „Dötz", gegen die der Wiener Pressestaatsanwalt wegen dieser Lügenmeldung das Strafverfahren eingeleitet hat, wie er auch wegen eines Brandartikels der gleichen Zeitung, betitelt ,.J u d a s Wer k", die strafgerichtliche Untersuchung wegen Beleidigung einer Religionsgemeinschaft veranlaßt hat. Das sind Hitlers Wiener Gewährsmänner. Die ,.D c u t s c h e Zeitung" ist da gerechter, wenn sie schreibt: ..Die Wiener Polizei hat sich über alles Lob erhaben gezeigt. Man kann sagen, daß in die Hand der paar tausend Mann Wiener Polizei das Schicksal des Staates gegeben war." Aber einige Zeilen später erteilt sie das gleiche Lob anderen: „Man soll bedenken, daß hier die Staatsautorität in die nervige Faust des Bauern genommen worden ist, daß hier das wahrhaft bodenständige Volk sich erhob und auszog, seinen, ach, so armen und schwachen Staat gegen das fremdrassige Gesindel zu schütze n." Gemeint ist wohl die ..Technische Nothilfe" der reaktionären ..Heimwehren" gelegentlich des Verkehrsstreiks in einzelnen Bundesländern, so in Tirol, die sich notdürftig genug auf die Sicherung der Bahnhöfe und die Ermöglichung des Verkehrs auf einigen Lokalstrecken beschränkte. Ein „Auszug geien da^ fre^f'^ssi^R Gesindel der Tis"nls+^dt" ist niemandem eingefallen. Dies bestätigt auch der Hitlerische „Illustriere Beobachter", der sagt: „Von den so großmäulig angekündigten Märschen der Heimwehren nach Wien war nichts zu bemerken." * Die so stramm nationalen Völkischen kokettierten sogar mit einer ..Intervention des Auslandes". So schreibt der „Völkische Beobachter": „Die ausländischen Diplomaten haben mit eigenen Aueen gesehen, wie die Wiener Revolution von den Hebräern gemacht worden ist. Commander Locker T amoron(?) in London erklärte, daß fremde Trunnen Oesterreich endlich von dem jüdisch-bolschewistischen Gesindel säubern sollen." Es f einigt, hierzu festzustellen, daß Bundeskanzler Dr. S e i r> e 1 in seiner Parlamentsrede mit Nachdruck er- V'ürte. dpR ..keine Demarche fremder Vertreter erfolgte". Interessant ist es aber, wie unseren Hakenkreuzlern iedes Mitte? g^cen die Juden recht ist, also auch der sonst von ihnen so jrHipßte In<ernationa,lismus. dem doch nach ihrer Ansicht nur die Juden huldtaen. Daß auch dieser Vorwurf bei den Unruheb^rich'en natürlich nicht Hilfe, ist klar. Ihn erhob M d. R. WMhe'rn Henning im -Deutschen Tageblatt" unter dem Titel ..A11 j ü d i s - h e Zusammenhänge". ..Wie erklärt sich das einheitliche Sekundieren der ..deutschen" Juden gegenüber dem österreichischen Linksnufsch? Diese indische Einheitsfront zugunsten einer hochverr-iierischen Revoluion im Auslande war ein geschicktes Sni^l m;t verteilten Rollen!" Mit dieser belustigenden „Feststellung" sei das traurige Kaöitel der völkischen Hetze gelegentlich der Wiener Schreckenstage abgeschlossen. fL<'Wafkvfkeiteii roan ginge Jübisdje &artenßau-Vnterne(jmung TU. Triebfjaßer & £ Sdjtänk Staatfid) geprüfter Gärtner Wien 73. "Bez., IBiragQigasse 55 Telephon 13-2-83 üßernefjmen Tteuan legen unb "Pflege Don UrioBtgärten, sowie Zempel-, Saafunb Zisdfbeßcrationen, Gräßeraussetmüdiung unb Hflege. Erstklassige Pieferung von Hosen, Stauben,"Beeren-, JCernunb Steinoöst zu äonßurrenzfosen "Freisen. Spezialisten in Veredlung, Schnitt u. Vereblung samtL Spalieroßstsorten Strafgesetzentwurf und Schächtfrage. Alle menschlich fühlenden und edeldenkenden Menschen in Oesterreich werden es sicherlich begrüßen, daß der neue österreichische Strafgesetzentwurf schwerere Strafen für Tierquälerei vorsieht, als dies im geltenden Rechte der Fall ist. Bis jetzt war die Tierquälerei nur von der politischen Behörde nach dem Verwaltungsverfahren zu ahnden, und zwar mit recht geringfügigen Strafen. Nunmehr ist aber das Delikt der Tierquälerei als V e r g e h e n in den neuen Strafgesetzentwurf aufgenommen worden. Nach dem neuen Strafgesetzentwurf wird, „wer ein Tier absichtlich quält oder roh mißhandelt", wegen Vergehens mit Gefängnis bestraft. Insbesondere wir Juden haben alle Ursache, uns dieses Erfolges der Menschlichkeit zu freuen; sind wir doch das Volk, dem zu einer Zeit, da allen übrigen Völkern Menschenliebe noch ein unbekanntes Ideal war, bereits die Liebe zu Tieren heiliges Gottesgebot war. Um so entschiedener mußten wir uns gegen die Versuche gewisser antisemitischer Kreise wenden, die, wie in manchen anderen Ländern, so auch bei uns in Oesterreich unternommen wurden, die Bewegung für einen verstärkten Tierschutz zu einem Angriff auf das Gebot des Schächtens zu mißbrauchen. Mit besonderem Interesse haben daher wir österreichischen Juden dem Vorentwurf des neuen Tierschutzgesetzes entgegengesehen. Schon vor einiger Zeit haben die Vertreter Judenschaft aufmerksam zu machen. Bundeskanzler S e i p e 1 vorgesprochen, um ihm angesichts verschiedener, anläßlich der Schaffung des neuen Tierschutzgesetzes stattgehabten antisemitischen Quertreibereien auf die Besorgnisse der strenggläubigen .Tugenschaft aufmerksam zu machen. Bundeskanzler S e i p e 1 gab den bei ihm Erschienenen jedoch die Versicherung, daß die Neufassung des Tierschutzgesetzes in einer Weise vorgenommen werden wird, welche auf die religiösen Gefühle der strenggläubigen Juden Rücksicht nimmt. Es muß anerkannt werden, daß Bundeskanzler Seipel sein Versprechen restlos eingelöst hat. Der Motivenbericht erläutert nämlich den Begriff der Tierquälerei folgendermaßen: „Absichtlich quält ein Tier, wer ihm länger dauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden verursacht und gerade um dieses Erfolges willen handelt. Roh ist eine Mißhandlung, die in besonderem Maße das Gefühl vermissen läßt, dasvder Mensch für die Schmerzempfindung des Tieres haben soll und die nicht durch einen billigenswerten Zwecke geboten ist. Der Tatbestand der Tierquälerei ist also nicht gegeben bei einer Behandlung des Tieres, die nur aus wissenschaftlichen oder religiösen Beweggründen geschieht." Es kann also keine Unklarheit mehr darüber bestehen, daß die Verschärfung des Tierschutzgesetzes keineswegs auf das Schächten bezoeen werden kann. Damit ist allen antisemitischen Hetzereien gegen das Schächten die Spitze abgebrochen.