Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 22 (27.5.1927)
- Date
- 1927-05-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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£v3€fkeint Jeden fTreifag &meis dieser UTinramer; SO 9fosdleii D/E WAHRHEIT tfesferreicfiiscfie tÜodhemscAcift für Jüdiscne Jraferessen TtevöffentSlcfkwmiten der „Union deutsrfkösterv. 3nd.cn" Redaktion und Administration: Wien //., ÜfeinesfeaHe JTlf. 13 Fernruf 43-2-16 XLIII. Jahrgang Wien, 27. Mai 1927 Nummer 22 Numerus clausus. Der Numerusclaususalssolcher, das heißt die Ausschließung irgendeiner Studentengruppe von den Hochschulen einzig und allein wegen ihrer Religions-, Volks- oder Rassenzugehörigkeit, würde sowohl dem Wortlaute unserer Verfassung als auch den Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain widersprechen. Es müssen also, so denken unsere antisemitischen Hochschulbehörden, andere Mittel und Wege gefunden werden, um den Zustrom der Juden zu den Hochschulen einzudämmen, bzw. zu erschweren. Und so wird alles Mögliche unternommen, um im Effekt dasselbe zu erzielen wie durch einen offenen Numerus clausus, nämlich die Abweisung lernbeflissener und wissensdurstiger jüdischer Studenten. Vor allem sind es die jüdischen Studenten aus dem Auslande, welche ein willkommenes Objekt für die Vexationen und Schikanen der Hochschulbehörden abgeben: Abschreckungstheorie. Bekanntlich werden sämtliche ausländische Studenten in zwei Gruppen eingeteilt, in die Auslandsdeutschen, welche dieselben Rechte und Ermäßigungen bei den Studiengebühren genießen wie die I n 1 ä h d er und in die Ausländer schlechthin, das sind die Ausländer nichtdeutscher Zunge. Und nun kommt das Merkwürdige: jüdische Studenten aus Deutschland, der Tschechoslowakei, Polen usw., welche deutsch sprechen, in deutsche Schulen gegangen sind und ganz im deutschen Kulturkreis erzogen wurden, werden als „Nichtdeutsche" angesehen und den minderberechtigten Ausländern gleichgestellt. Ja selbst jüdische Studenten aus Wien, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen sich eine solche Behandlung gefallen lassen, während in ähnlichem Falle selbstverständlich nichtjüdische Wiener niemals wegen ihrer mangelnden österreichischen Staatszugehörigkeit zurückgesetzt werden. Neben diesen allgemein praktizierten Methoden der Zurücksetzung und Schikanierung haben nun die einzelnen Hochschulen und Fakultäten ihre besonderen Methoden zur Abhaltung „unerwünschter" Ausländer vom Hochschulstudium. Wer als „unerwünscht" gilt, kann bei der Einstellung fast aller Hochschulbehörden durchaus nicht zweifelhaft sein. Natürlich wird es nicht gesagt, sei es, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, sei es, weil noch ein Rest von Schamhaftigkeit zurückgeblieben ist, welcher das offene Eingeständnis der wahren Absichten verhindert. Vor kurzem hat beispielsweise ein Wiener Montagblatt aus Studentenkreisen berichtet, welche Einrichtung an der medizinischenFakultätderWiener Universität getroffen wurde, um ausländische Studenten jüdischen Glaubens das Medizinstudium unmöglich zu machen, und wir sind in der Lage, auf Grund einer Information, die uns aus Professorenkreisen zugekommen ist, diese Nachricht trotz des inzwischen erfolgten fadenscheinigen und nichtssagenden Dementis des Unterrichtsministeriums im wesentlichen zu bestätigen. Die Taktik, die hier gehandhabt wird, ist folgende: Man teilt die ausländischen Studenten, die an der Wiener Universität Medizin studieren wollen, ein — divide et impera: Dieser Satz scheint überhaupt ein Leitmotiv zu sein, durch das sich der Antisemitismus an unseren Hochschulen behauptet — in a) „W illkommene Inskriptionswerbe r"; b) „nicht willkommene Inskriptionswerber", das sind die Studenten aus Ungarn, Polen und Rumänien. Wir sehen also, daß gerade jene Studenten, welche vor der Gewaltherrschaft in ihrem eigenen Lande flüchten und gewissermaßen als Schutzsuchende an den Toren der Wiener Alma mater Einlaß heischen, zurückgewiesen werden; denn warum nicht auch Studenten aus Jugoslawien, aus der Tschechoslowakei oder aus — Amerika, wo es solche jeder Zivilisation hohnsprechende Zustände wie in den genannten Ländern nicht gibt, warum sind nicht auch jene unwillkom- Chinesen, Japaner, natürlich selbstverständlich Standpunkte aus sehr zu dürfen diese zwar mit den die Ausländer belastenden Erschwerungen, aber doch immerhin als „willkommene" Gäste in Wien Medizin studieren? Gilt der Leichenmangel, auf welchen sich die Herren ausreden, nicht auch für diese? Ja, aber das Bildungsniveau gewisser Inskriptionswerber ist ein so geringes, behauptet das besagte Dementi. Wir sind gewiß dafür, daß nur solche junge Leute zum Hochschulstudium zugelassen werden, welche die Voraussetzung für ein gedeihliches Fortkommen besitzen, und wir verstehen es, daß in dieser Hinsicht strenge Anforderungen an die Inskriptionswerber gestellt werden müssen. Wenn aber schon eine qualitative Auslese unter den mit Maturazeugnis versehenen Ausländern getroffen men? Warum dürfen Hindus usw. — was und vom menschlichen begrüßen ist — warum