Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 8 (18.2.1927)
- Date
- 1927-02-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Hrsdkeint Jeden &iteitag (Preis diese» Xummex: 50 Sroadken DIE WAHRHEIT Cestenei&isdke; Wodkensdkvift für Jüdisdke Jntexessen VeTöffenttidkun&en der „Union deutsdkösterr. Juden" Redaktion und Administration: Wien /#.» Xetnestxaße Jfc*. 13 Fernruf 42-2-16 XLIH. Jahrgang___Wien, 18. Februar 1927_Numroe» 8 Die Ablehnung nationaler Minderheitsrechte. Von B. W. Segel. Es hat vor kurzem in der ganzen jüdischen Welt großes Aufsehen erregt, als der Vorsitzende des American Jewish Commitee, der greise und mit Recht in der ganzen Judenheit hochverehrte Louis M a r s h a 11 den Juden der neuen Türkei öffentlich seinen schärfsten Tadel ausgedrückt hat, weil sie der Regierung gegenüber feierlich auf die ihnen nach den Friedensverträgen zukommenden Minderheitsrechte und auf den Schutz als gesonderte Nationalität verzichteten, keine Minorität im Staate bilden zu wollen versicherten, und nur auf die Gleichberechtigung als Vollbürger des türkischen Staates, gleich der großen Mehrheit der anderen Bürger Anspruch erhoben. Louis Marshall versicherte, dieser Präzedenzfall schlage eine Bresche in dem ganzen System der auf den Grundsätzen Wilsons sich aufbauenden neuen Judenrechte, dieser erste Fall einer freiwilligen Verzichtleistung auf ein so kostbares Gut seitens der Judenheit eines ganzen Landes müsse für die Juden der anderen Länder die verhängnisvollsten Folgen nach sich ziehen. Es entspann sich eine öffentliche Diskussion über die Frage, und die türkischen Juden fühlten sich veranlaßt, dem ehrwürdigen Führer der amerikanischen Juden in einer längeren Erwiderung zu antworten. So vielseitig das Thema erörtert wurde, es wurden doch einige wichtige Punkte übersehen. Zunächst ist dieser Verzicht nicht der erste, wenn auch die vorhergegangenen nicht mit gleichem feierlichem Nachdruck in der Oeffentlichkeit erfolgt sind. Verwirklicht wurde dieses neue Judenrecht in seiner vollen Ausdehnung bisher eigentlich nur in der Ukraine, nämlich in der Ukraine Petljuras, wo die gleich darauf begonnenen grauenhaften Pogrome den Juden ad oculos demonstrierten, welchen Schutz die „Nationalautonomie" den Juden gewährleiste, und in Litauen, wo ihr ebenfalls nach kurzem Bestand das Lebenslicht ausgeblasen wurde. Was bestehen blieb, war bloß eine ganze Anzahl abgebauter ehemaliger „Minister für jüdische Angelegenheiten" beider Staaten (einer dieser Männer, ein hochverdienter Vorkämpfer des Judentums im ehemaligen Rußland, ist litauischer Konsul in Palästina). Den Juden Ungarns ist es nicht in den Sinn gekommen, auf nationale Sonderrechte Anspruch zu erheben, und die „großen Demokratien des Westens", die ihnen diese Rechte garantiert haben, fühlten sich nicht verpflichtet einzuschreiten, als die primitiven Menschenrechte der Juden in Ungarn mit Füßen getreten wurden. In Polen haben die Forderungen der Juden bisher nur die eiserne Mauer gebildet, die eine Verständigung zwischen ihnen und der Mehrheit verhinderte und für den rücksichtslosesten Antisemitismus die beste Entschuldigung bildete; die positiven Forderungen aber gingen im großen und ganzen nicht über das hinaus, was die Juden auf Grund der Gleichberechtigimg im polnischen Teil des alten Oesterreichs besaßen; in der 1925 zustande gekommenen Verständigung war das voll ersichtlich. Von den Repräsentanten der anderen Minoritäten trennten sich die Juden Polens entschlossen, als diese einmal vor dem Forum des Völkerbundes ihre Rechte geltend machten. Da weigerten sich die Juden mitzutun in der richtigen Empfindung, daß ein solches Appellieren an das Ausland für sie ganz andere Folgen haben müßte als für die anderen Minoritäten. Diese Errungenschaft des Jahres 1919 hat also bisher noch für keine jüdische Gemeinschaft einen realen Nutzen gebracht, aber mannigfachen Schaden gestiftet. Die türkischen Juden mögen sich gesagt haben, daß die alte Methode der absoluten Gleichberechtigung mit der Mehrheit eine größere Gewähr bot als diese neue, sich freiwillig zur Minderheit zu machen und auf einen Schutz zu rechnen, den kein Mensch bisher aus eigener Erfahrung kennenzulernen Gelegenheit hatte. Nun gilt Louis Marshall unter den Juristen Amerikas als einer der bedeutendsten Kenner des internationalen Rechts; gleichwie viele andere juristische Partien der Friedensverträge ist auch der ganze Komplex von Punkten, die sich auf die Juden beziehen, sein Werk. Es ist sehr begreiflich, daß es ihn schmerzt zu sehen, wie eine ganze jüdische Gemeinschaft dieses sein Werk, mit dem er einen großen, sehr schutzbedürftigen Teil der Judenheit zu beglücken überzeugt war, verleugnet. Es ist sehr schwer, gegen einen Mann, der sein ganzes bedeutendes Leben mit grenzenloser Hingebung und nimmermüdem Eifer, mit Hintansetzung aller persönlichen Interessen, der Sache seiner Brüder, nicht nur in seinem engeren Vaterlande, gedient hat, zu polemisieren. Aber es muß wohl gestattet sein, eine Frage an ihn zu richten. Wenn es wahr ist, daß die Anerkennung der Juden als besonderer Nationalität und ihre Unterstellung unter den Minderheitsschutz