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Die Wahrheit · 1929-11-01 · Heft 44 (1.11.1929) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 44 (1.11.1929)
Date
1929-11-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 m DIE WAHRHEIT crcffentlichunqctx der Unicit UeutfcfoöftevveicKiychcr Jude* AfcWdt Wien IX. tBorqqatva 4 TeUfc^W-^-n Gesundung der Presse! Die „Union deutschösterreichischer Juden" hat dieser Tage dem Bundieskanzieramte, wie auch in dem nachfolgenden Versammlungsbericht erwähnt, eine Eingabe zur Preßreform mit folgendem Begleitschreiben übermittelt: Hochgeehrter Herr Bundeskanzler! Der gefertigte Verein „Union deutschösterreichischer Juden" erlaubt sich, eine Eingabe, enthaltend Anregungen zur Preßreform, vorzulegen. Wie sich aus den beiden ersten Seiten dieser Eingabe ergibt, wurde dieselbe schon in einem früheren Zeitpunkte verfaßt, und zwar als zum ersten Male unter der Regierung des Herrn Bundeskanzlers Dr. Ignaz S e i p e 1 eine Regierungsvorlage wegen Novellierung des Preßgesetzes dem Nationalrate vorgelegt wurde. Nachdem jedoch nach der Geschäftsordnung Eingaben an den Nationalrat nur durch ein Mitglied desselben überreicht werden können, haben wir uns am 5- September 1928 an den früheren Bundeskanzler Herrn Dr. Rudolf R a m e k als Obmann des Strafgesetzausschusses unter Uebersendung eines Exemplares der Eingabe mit dem Ersuchen gewendet, diese Eingabe einer Prüfung zu unterziehen und unseren Präsidenten allenfalls zur Besprechung in dieser Sache einzuladen. Allein sowohl dieses Ersuchen, wie auch eine Urgenz (30. Oktober 1928) blieben unbeantwortet. Wir haben daher die Ueberreichung der Eingabe vorläufig zurückgjestellt, da auch die Verhandlungen im Preßgesetzausschusse ruhten. Nun aber steht die Reform des Preßgesetzes wieder im Vordergrund der Diskussion; das der gegenwärtigen Regierung vorangegangene Ministerium hat dem Nationalrate unter Nummer 373 der Beilagen. - Nationalrat. III. Gesetzgebungsperiode den Entwurf einer „Strafgesetznovelle 1929" vorgelegt. Allein eine Aenderung in dem Gedankengange unserer Eingabe vermag diese Novelle nicht zu begründen; denn wenn sie auch neue, zur Verstärkung des Ehrenschutzes dienliche Bestimmungen feststellt, so erscheint doch die in der Eingabe behandelte Frage der gesetzlichen Schaffung der Legitimation zur Vertretung von nichtkonstituierten Personenmehrheiten, z. B. Religionsgenossenschaften, welche mangels gesetzlich anerkannter Statuten kein zur Wahrung ihrer Ehre und zur Widerlegung der gegen sie gerichteten böswilligen Verleumdungen legitimiertes Organ besitzen, überhaupt nicht behandelt, geschweige denn gelöst. Solchen Personenmehrheiten bleibt demnach auch weiterhin jedwede Möglichkeit, sich gegen derartige ihre Erire in gemeinster Weise besudelnde Angriffe gerichtliche Sühne zu verschaffen, benommen- Die Notwendigkeit der Ergänzung des Preß-, bzw. des Strafgesetzes ergibt sich zur klarsten Evidenz aus der Lektüre eines beliebigen antisemitischen Hetzblattes, dessen jede einzelne Nummer von den niedrigsten Verunglimpfungen des Judentums im Ganzen oder besonderer Teile desselben oder einzelner jüdischer Personen strotzt und durch Lügen und Entstellungen zu Haß und Verachtung gegen das Judentum aufreizt. Denn die antisemitische verhetzende, lügenhafte Agitation arbeitet mit Vorliebe in der Weise, daß sie sich fälschlich, wie das schon der berüchtigte Professor Rohling, der im Gerichtssaale feige die Flucht ergriff, getan hat, mit dem Anscheine profunder Kenntnis des jüdischen Schrifttums verbrämt. Durch solche, immer aus dem Zusammenhange gerissene, bewußt falsch übersetzte, bzw. interpretierte Zitate versucht sie, den Anschein der Wahrheit zu erwecken, welcher Versuch nur deshalb mit einiger Aussicht auf Erfolg gemacht werden kann, weil uns die Legitimation zur Widerlegung in dem angreifendien Blatte, bzw. zu seiner Strafverfolgung fehlte. So gestatten wir uns, Ihnen, hochverehrter Herr Bundeskanzler, unsere Eingabe zur hochgeneigten Würdigung zu unterbreiten, in der festen Ueberzeugung, daß die Wirksamkeit der von uns angeregten Bestimmungen sehr wesentlich zur G es u n d u n g der Presse, die Sie, verehrter Herr Bundeskanzler, so beharrlich anstreben, dienen wird. Ein solcher Erfolg wird aber nicht nur zum Nutzen und Frommen unserer Religionsgenossenschaft dienen, auch jede andere Religionsgenossenschaft, sowie überhaupt jede andere nichtkonstituierte Personenmehrheit wird in diesen Bestimmungen den ihr gebührenden Schutz gegen eine zügellose Presse finden. Wir stellen demnach die ergebene Bitte: Hochverehrter Herr Bundeskanzler geruhe, die Vorlage unserer Eingabe, enthaltend Anregungen zum Preßgesetze, zur geneigten Kenntnis zu nehmen und die Ausarbeitung eines diesen Anregungen entsprechenden Gesetzentwurfes zu verfügen. Ergebenst f. d. „Union deutschösterreichischer Juden" Der Präsident: Dr. Jakob Ornsteinm. p- Der Schriftführer: Med.-Rat Dr. Heinrich H a a s e m. p. Die umfangreiche Eingabe, eine juristische Glanzleistung des Präsidenten der „U n i o n", Herrn

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