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Die Wahrheit · 1929-11-01 · Heft 44 (1.11.1929) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 44 (1.11.1929)
Date
1929-11-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Seite 7 meintliche allgemeine Animosität in dem ganzen Alpenlande mit furchtsamen Hinweisen auf die fehlende „Sicherheit" in die Hände gearbeitet wird, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn auch die Judenfeinde verallgemeinern. •fi * Am Grabe des Vaters. Dienstag, den 22. Oktober 1929. nachmittags 4 Uhr, wurde die Einweihung des Grabsteines vorgenommen, der noch in der Vorwoche am" der letzten Ruhestätte M. Halsmanns aufgestellt worden war. Landesrabbiner Dr. Link nahm die tinweihung vor. Philipp Halsmann, der gebeten hatte, der Feier beiwohnen zu dürfen, wurde von einem Justizwachebeamten und zwei Kriminalbeamten aus dem Gefangenhause auf den Friedhof geführt. Dort hatten sich seine Mutter und Schwester gleichfalls eingefunden. Philipp Halsmann verrichtete am Grabe die vorgeschriebenen Gebete und wendete sich dann den beiden Frauen zu, die er umarmte und küßte. Nach den religiösen Zeremonien dankte Landesrabb. Dr. Link den anwesenden -Herren für ihr Erscheinen und sagte unter anderem: Es ist heute Chaul Hamoed, ein Tag, an dem im Sinne des jüdischen Religiousgesetzes. jeder Grabgang, jede Grabeinweihung unterlassen werden sollte. Wenn ich der eindringlichen Bitte der schwergeprüften Familie trotzdem Rechnung trage, so geschieht es aus der Erwägung heraus, daß hier ein außerordentlicher Fall vorliegt. Es gilt ein jüdisches Kind, das durch eine unglückliche Verkettung von Umständen in tiefes Unglück gestürzt wurde und der Verzweiflung nahe ist, zu trösten, seelisch aufzurichten. Es gilt, das schönste Gebot des Judentums zu erfüllen: Der Mensch am Menschen übe Gottesdienst. Tiefe Ergriffenheit bemächtigte sich der Zuhörer, man hörte lautes Weinen. Frau Halsmann fiel in .Ohnmacht und mußte weggeführt werden. Landesrabbiner Dr. Link wandte sich dann zu Philipp Halsmann, reichte ihm die Hand und verabschiedete sich von ihm mit herzlichen Worten. Die Sprachenfrage in den jüdischen Gemeinden der Tschechoslowakei. Die Sprachenfrage der jüdischen Gemeinde in Prag hat nunmehr eine Klärung gefunden. Die amtliche Bezeichnung der Gemeinde ist nur mehr tschechisch, auch die Verhandlungssprache ist die tschechische. Bezüglich des Gebrauches der deutschen Sprache gelten die Bestimmungen des Gesetzes für Gemeinden mit 20prozentiger sprachlicher Minderheit. Ausschreibungen können auch in deutscher Sprache erfolgen. Diese Regelung bedeutet ein Kompromiß zwischen der tschechisch-nationalen Richtung, die eine rein tschechische Sprachführung, und den übrigen Gruppen, die eine Beibehaltung des „status quo", nach welchem die Anwendung einer der beiden Sprachen freigestellt war, wünschten. Mitglieder der Kultusgemeinde, die sich zur deutschen Nationalität bekennen, können ihre Anträge in der Repräsentanz in deutscher Sprache stellen, Eingaben in deutscher Sprache einbringen und haben ein Recht auf zweisprachige Erledigung. Der Verkehr der Kultusgemeinde mit Personen, deren deutsche Nationalität bekannt ist, hat in deutscher Sprache oder zweisprachig zu erfolgen. Bekanntmachungen werden in zwei Sprachen veröffentlicht. Ungeklärt ist die Lage derjenigen Mitglieder der Kultusgemeinde, die sich zur jüdischen Nation bekennen. Diesen wird nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes das Recht auf den Gebrauch der deutschen Sprache bestritten. Die wei- 1 II —UFA-TON-KINO§üüi Wien II., TaborstraBe 8 — T«l. R 42-3-41 U Das fifmtgeater der guten $ese(Isc#aft B zeigt II Drei Freunde I Spannendes Tonfilmdrama H Der Tonfilm in seiner letzten Vollendung II Tonwiedergabe nicht auf Platten, sondern auf II Filmband! I] Beginn der Vorstellungen: 5, 7 und 9 Uhr H Sonn- und feiertags: ab 4 Uhr H tere Entwicklung dieser Angelegenheit wird zweifellos auch die Neuwahlen in der Prager jüdischen Gemeinde sehr stark beeinflussen, die im Herbst stattfinden sollen und zu denen die einzelnen Parteien schon jetzt intensiv rüsten. Bisher waren in der Gemeinde 4 Parteien (Jüdischnationale, Demokratische, Tschechojüdische und Mittelstandspartei) vertreten. Nun wird auch die Kandidatur einer unter dem Namen „Fortschrittspartei" auftretenden Gruppe erwartet, die sich zum Teil aus Führern der tschecho-jüdischen Bewegung zusammensetzt. Klar ist, daß durch die neue Sprachenregelung zwar ein vorübergehender friedlicher Ausgleich geschaffen wurde, daß damit aber gleichzeitig ein Präjudiz in bezug auf die innere Autonomie der jüdischen Gemeinden gegeben ist, das zweifellos große Gefahren in sich birgt. In diesem Zusammenhang ist eine Frage interessant, die das Oberste Verwaltungsgericht kürzlich entschieden hat. Der Ortsschulrat für die deutschen Schulen in Brünn hatte beantragt, einen Schüler, der die tschechische Volksschule besuchte, in die deutsche Schule einzureihen, da seine Muttersprache deutsch sei. Der Landesschulrat lehnte den Antrag ab mit der Begründung, der Schüler sei jüdischer Volkszugehörigkeit. Auf denselben Standpunkt stellte sich das Schulministerium und der Verwaltungsgerichtshof. In der Begründung des Gerichtes heißt es: „Die jüdische Nation ist bei uns gesetzlich anerkannt. Daß diese Nation nicht ihre eigene Sprache hat, kommt hier nicht in Frage. Bei einem jüdischen Kind liegt jedenfalls trotz deutscher Muttersprache kein gesetzlicher Grund zur Ausschließung aus der tschechischen und Einreihung in die deutsche Schule vor." K. B. Eduard Lasker geb. am 14. Oktober 1829. Lasker, der vor 100 Jahren das Licht der Welt erblickte, hat eine streng religiöse Erziehung genossen, wie sie in der damaligen Zeit, noch dazu in einer kleinen Posenschen Stadt — sein Geburtsort war Jarotschin — beinahe selbstverständlich war. Sein Vater, Rebb. Daniel, eine ehrwürdige patriarchalische Erscheinung, war sozusagen nur im Nebenberuf Kaufmann, im Hauptberuf Talmudgelehrter. Eduard Lasker hat in seiner Jugend selbst Talmud gelernt, und ein Anklang an den dabei üblichen Singsang haftete ihm zeit-

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