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Die Wahrheit · 1929-04-19 · Heft 16 (19.4.1929) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 16 (19.4.1929)
Date
1929-04-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Preis dieser Nummer 50 Oroschen mu* V«mc*fikfani«i te «Hafen tatfofttteter. Joden.* «AsatHdm Vcdattftatttajcii der Ktdtasgemclfide Wtoft" Redaktion und Administration: Wien IL, Helaestraße Nr. \Z — TeUpfeon R42-2-16 XLV. Jahrgang Wien, 19. April 1929 Nummer 16 Das Gespenst des Ritualmordes. Der Tod des Moritz Scharf, von dem wir an anderer Stelle ausführlich sprechen, läßt die Erinnerung an einen der übelsten Ritualmordprozesse wieder auftauchen. 1883—1929, 46 Jahre, und doch hat sich nichts geändert. Ein Kindermord in Man au, einem kleinen Orte Bayerns, der bisher unaufgeklärt geblieben ist, gibt den deutschen Nationalsozialisten Anlaß zu einer wüsten Ritualmordhetze gegen die Juden. Es ist zu hoffen, daß die scheußliche Bluttat recht bald ihre Aufklärung findet, damit in der verhetzten Bevölkerung wieder Ruhe eintritt. Mit Befriedigung muß anerkannt werden, daß die in diesem Zusammenhang erfolgte einheitliche Stellungnahme der gesamten Geistlichkeit gegen die wahnwitzige Blutmordbeschuldigung schon jetzt einen großen Teil der Bevölkerung von der Unsinnigkeit der nationalsozialistischen Angriffe überzeugt hat, so daß jeder Einsichtige hinter dem grauenhaften Manauer Mord kein mystisches Religionsverbrechen sieht, sondern nur die ungewöhnlich rohe Tat eines Verbrechers, deren Ahndung jeder wünschen muß. In der letzten „C. V. Z e i t u n g", die sich dieser Angelegenheit überhaupt mit anerkennenswerter Energie angenommen hat, findet sich ein interessanter Artikel des Berliner Polizeivizepräsidenten Dr. Weiß „Wie Ritualmordgerüchte entstehen", den wir hier, seiner traurigen Aktualität wegen, wiedergeben: Das Gespenst des Ritualmordes seht wieder um. Am 24. März wird in einem kleinen Ort Bayerns ein fünfjähriges Kind vermißt. Am Spätabend findet man es im Walde mit durchschnittener Kehle. Bevor die zur Aufklärung der Bluttat gerufene Polizei ein Ermittlungsergebnis bekanntgibt, sind dte Nationalsozialisten bereits mit ihrem Urteil fertig. Das blonde Kind ist dem „jüdischen Blutmord", dem „Ritualmord*' zum Opfer gefallen. Der wahre Sachverhalt der beklagenswerten bayrischen Kindertragödie ist mir unbekannt, auch kenne ich nicht das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungstätigkeit. Ich kann daher zu dem neuesten „Ritualmord"fall nicht Stellung nehmen, da ich — im Gegensatz zu den nationalsozialistischen Federhelden — gewohnt bin, nur über Dinge zu reden und zu schreiben, von denen ich etwas Positives weiß. Die Kindestötung in Bayern gibt mir aber Veranlassung, aus meiner Berufspraxis einen Fall mitzuteilen, der ebenfalls Stoff zu Ritualmordgerüchten bot. Erst vor knapp zwei Jahren ereignete sich dieser Fall in Berlin. Er lehrt, wie schnell und leicht Ritualmordmärchen einstehen..... * * Bei der Berliner Kriminalpolizei erscheint die Stütze einer in Berlin wohnenden Ehefrau und erstattet Anzeige über „seltsame Leichengerüche". Die Stütze und ihre Brotherrin (nennen wir die letztere Frau W.) hätten diese GeTüche seit etwa sechs Wochen, stets zur Nachtzeit, wahrgenommen. Hauptsächlich in den Morgenstunden von drei bis vier Uhr seien die Gerüche bemerkbar geworden, und zwar derartig stark, daß Hausfrau wie Stütze, die beide bei offenen Fenstern schliefen, wiederholt wachgeworden seien. Die Kriminalpolizei geht sofort an die Besichtigung des Grundstücks. Frau W., die Stütze, sowie die Portierfrau werden zur Besichtigung hinzugezogen. Als man im Hauskeller nichts Verdächtiges rindet, weist Frau W. darauf hin. daß die Gerüche vielleicht aus der Dampfheizung des nebenan liegenden Hauses stammen könnten. Sie fügt hinzu, daß sich dort Schulräume einer jüdischen Schule befänden, und deutet au. daß in diesen Räumen vielleicht Ritualmorde begangen würden. Die Kriminalpolizei setzt sich umgehend mit dem Schuldiener, einem Christen, in Verbindung und stellt fest, daß die betreffende Dampfheizung, die sich unmittelbar neben den Wohnräumen des Schuldieners befindet, stets nur bis nachmittags 3 Uhr in Tätigkeit gesetzt wird. Die nächtlichen „Leichengeruehe". über die Frau W. und ihre Stütze klagen, können also unmöglich von der Dampfheizung der Judenschule ausgehen. Daraufhin stellt die KriminalpolizeS zunächst ihre Ermittlungen ein und gibt der Anzeigenden auf, dem Polizeirevier sofort Kenntnis zu geben, wenn die Gerüche wieder auftreten, damit dann sofort der Sache nachgegangen werden kann. Wenige Tage später erscheint Frau W. wieder bei dor Polizei und teilt folgendes mit: Am Nachmittag sei ihre achtzehnjährige Tochter zu ihr ins Zimmer gekommen und habe ihr aufgeregt erzählt, daß sie soeben in der über ihnen liegenden Wohnung Kindergewimmer und Kinderschreien wahrgenommen habe. Dieses Gewimmer habe sich „furchtbar mitangehört". Frau W. fügt hinzu: sie, ihre Tochter und ihre sämtlichen Hausangestellten hätten auch in

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