Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 4 (25.1.1929)
- Date
- 1929-01-25
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen mm Veröffentlichung©« der „Union deufschSsterr. Juden" „Amtliches Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien" Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße Nr. 13 — Telephon R42-2-16 XLV. Jahrgang Wien, 25. Jänner 1929 Nummer 4 Politik und Justiz.1: 1 Die ganze Wiener Oeffentlichkeit und darüber hinaus auch die des Auslandes steht ohne Unterschied der Parteirichtung unter dem Eindrucke des empörenden Freispruches des Mörders P ö f f 1. Von der „Arbeiter-Zeitung" bis zur „Reichspost" sind alle politischen Organe einig in der Ablehnung dieses Urteils, das einem Freibrief für alle ähnlich wie Pöffl Denkenden und Handelnden gleichkommt. Man bedenke: Ein Journalist, der seinen Gegner in einem Ehrenbeleidigungsprozeß in dem Momente, da die Angelegenheit eine für ihn verhängnisvolle Wendung nimmt, im Gerichtssaale einfach niederschießt, wird freigesprochen! Ihm, der sich schon lange vorher eingestandenermaßen mit Tötungsabsichten trug, wird für diese Tat „Sinnesverwirrung" zugebilligt, obwohl die beiden Psychiater diese Möglichkeit entschieden leugneten! Wohin führt eine solche Rechtsprechung? Nur zu einer Lockerung der sittlichen Anschauungen, denn wie viele wird es Jeider geben, die das, was bei Pöffl recht war, für sich als billig ansehen und zur Mordwaffe ohne jede Hemmung greifen, in der Hoffnung, ebenfalls straflos zu bleiben. Wie kam es zu diesem jeder Vernunft Hohn sprechenden Urteil? Wer nur wenige Stunden diesem Sensationsprozeß beiwohnte, wird sich über die Beantwortung dieser Frage im klaren sein. Hier wurden Probleme der Großstadt vor Geschworenen erörtert, die beinahe durchwegs dem Bauernstande amrehörten und schon aus diesem Grunde nicht die Fähigkeit besaßen, über Dinge zu urteilen, die selbst für viele Großstädter unverständlich sind. Denn nicht jeder in Wien kennt die diffizilen Vorgänge im Getriebe eines großen publizistischen Organs, weiß die Unterschiede zwischen Redaktion und Administration und den jahrelangen Kampf der Journalisten für die Trennung dieser beiden Abteilungen zur Ehre des Standes. Und da sollten Bauern aus dem Burgenland, denen bestenfalls ein Totschlag bei einer Kirchweih bekannt ist, über die Ermordung eines Mannes urteilen, der diesem Journalistenstande angehörte und für seine Reinheit einen Kampf gegen jenen ausfocht, der schließlich sein Mörder wurde. Er unternahm diesen Kampf, weil er von unerbittlicher Gerechtigkeitsliebe erfüllt war, und fiel ihm zum Opfer, ohne daß ihm Gerechtigkeit wurde. Und das ist das Tragischeste an diesem aniragik so reichen Fall Wolf: dieser zweite Mord im Gerichtssaal. Die Geschworenen, die hier zu Gericht saßen, waren also absolut nicht geeignet, Recht zu sprechen, sie wurden wahrscheinlich auch deswegen von der Verteidigung ausgewählt. Diese Verteidigung hat überhaupt den Prozeß in einer Weise geführt, die es nur bedauern läßt, daß die Gerichtsordnung nicht mehr Handhabe zur Bestrafung solcher Auswüchse bietet. Wir sehen ganz von der gemacht temperamentvollen Art Dr. Gürtlers ab, der in seiner Sucht nach dem Effekt sogar so weit ging, das Andenken eines Gemordeten zu verunglimpfen. Diese sicherlich nicht genug zu verwerfende Methode war aber immerhin weniger bösartig als das, was sich der Hakenkreuzadvokat Dr. Walter Riehl in diesem Prozeß leistete. Sein Plädoyer allein ist das Unerhörteste, was seit langer Zeit in einem Gerichtssaale vorgebracht wurde, ist abscheulich und gewiß nicht ohne Einfluß auf das Urteil gewesen. Denn man muß sich vor Augen halten, daß die Mehrzahl der Geschworenen gesinnungsgemäß diesem Dr. Walter Riehl nahestehen und daß er dadurch, daß er den eigentlich ganz unpolitischen Prozeß ins Parteimäßige umbog, sie auf diese Zusammengehörigkeit erst aufmerksam machte. Er gab ihnen so zu verstehen, daß sie eigentlich gegen einen — toten Juden zu urteilen hatten, und da war ihnen schon der Weg auch vorgezeigt. Sie kannten ihre hakenkreuzlerische Pflicht und handelten danach. So blieb ein Mord ungesühnt, nicht zuletzt deshalb, weil der Ermordete ein Jude war. Kann man sich ärgere Parteijustiz vorstellen? Es ist erst wenige Wochen her, daß ein Jude zu zehn Jahren Kerker verurteilt wurde, weil er angeblich seinen Vater ermordet hatte. Es war ein Indizienprozeß und die Indizien hatten nach der Ansicht vieler für eine Verurteilung nicht ausgereicht. Das war in Innsbruck. Jetzt wurde ein überwiesener Mörder freigesprochen, der einen Juden getötet hatte. Das war in Wien. Nein, das war im Burgenland, das seine hakenkreuzlerischen Exponenten nach Wien entsandt hatte, wo sie unter Führung eines der „Besten" ihrer Partei in seinem Sinne tätig waren.