Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1929-01-18 · Heft 3 (18.1.1929) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 3 (18.1.1929)
Date
1929-01-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3062972-3064197-3064200--16866-3086944
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite a BUHtaoMBmEtffliainnniM^ DIE WAHRHEIT willig den hohen ethischen Wert der anderen monotheistischen Religionen, die sittliche Gleichwertigkeit ihrer Angehörigen. Lessings Leben war ein fortgesetzter Kampf gegen Vorurteile, Engherzigkeit und Ueberhebung; ein Kampf für die Wahrheit, für die Freiheit des Gewissens, für das Menschenrecht der Unterdrückten. Auf wenige paßt wie auf ihn Goethes Wort: „Dieser ist ein Mensch gewesen, Und das heißt ein Kämpfer sein." Der Kampf, den er gekämpft hat, muß stets aufs neue gekämpft werden. Die traurigen Gesellen, deren Fanatismus, Dünkel und Ueberheblichkeit eben so groß sind wie ihre geistige Armut, werden nicht alle. Immer wieder versuchen sie das Volk der Denker und Dichter auf die niedrigste Stufe finstersten Mittelalters herabzuziehen. Uns aber soll das Gedächtnis des großen Geistesheroen ein steter Ansporn sein, nicht nachzulassen in dem Kampf für Freiheit, Recht und Sittlichkeit. Minister a. D. Georg G o t h e i n - Berlin (Abwehrblätter). Tel-Aviv und Wien. Die Aufhebung des aligemeinen Wahlrechtes und die Einführung des Steuerwahlrechtes, bzw. die Erhöhung des Zensus für den Gemeinderat der jüdischen Stadt Tel-Aviv. Während im Wahlkampfe um die Wiener Israelitische Kultusgemeinde die Forderung der jetzt innigst verbündeten Parteien der jüdischnationalen und der Vereinigung der werktätigen Juden nach der Einführung des allgemeinen Wahlrechtes in der Kultusgemeinde Wien im Vordergrunde der sehr erregten Diskussion stand, wurde in T e 1 - A v i v, dieser jüdischesten und zionistischesten Stadt, auf deren Gründung und Weiterentwicklung der Zionismus mit einem, wenn auch, wie Prof. Dr. Oppenheimer in einem berühmt gewordenen Vortrage feststellte, keineswegs begründetem Stolze blickt, das allgemeine Wahlrecht, diese von unseren jüdischnationalen und werktätigen Wortführern im Wahlkampfe so hoch gepriesene Panacee der wahren, echten Demokratie (!) aufgehoben und durch das so viel verlästerte, angeblich erzreaktionäre Steuerwahlrecht ersetzt. Und diese Aenderung des Wahlrechtes erfolgte nicht etwa in einer unserer Kultusgemeinde ähnlichen Institution in Tel-Aviv, sondern vielmehr für die S t a d t g e m e i n d e, also nach unserem Sprachgebrauche für die „politische" Gemeinde, für welche auch die den „demokratischen" Vorkämpfern so verhaßten „Reaktionäre" die Berechtigung des allgemeinen Wahlrechtes anerkennen, weil jeder Bewohner der Ortsgemeinde ausnahmslos für ihren Bestand und für ihr Gedeihen tagtäglich zumindest durch die von ihm entrichtete indirekte Steuer beiträgt. Wir entnehmen nun die ausführliche Mitteilung über die Aenderung des Wahlrechtes in Tel-Aviv dem „Haolam", welches Blatt sich als „Zentralorgan der zionistischen Weltorganisation in London" bezeichnet. Wir geben den in der Nr. 2 dieses Jahres veröffentlichten „Bericht aus Palästina" in wortgetreuer, ungekürzter Uebersetzung aus dem hebräischen Originale wieder: „Am 17. Dezember 1928 stellte das Mitglied des Parlaments in London, der bewährte Freund des Zionismus Colonel Wegwood an den Minister der Kolonien eine Anfrage: „Wie es komme, daß die Behörden in Palästina der Munizipalität von Tel- Aviv ein neues Statut gegeben haben, indem sie das Wahlrecht der armen Bevölkerung genommen und die Selbständigkeit der Stadtverwaltung eingestellt haben?" Darauf erwiderte der Minister: Die Selbständigkeit der Stadt sei nicht beschränkt worden, aber eine Aenderung des Wahlrechtes mußte vorgenommen werden, weil d i e Stadtbankerottwar. Kurz und bündig. Die Geschichte des neuen Statutes habe ich bereits in einem früheren Berichte erzählt. Wurde durch dieses neue Statut wirklich das Wahlrecht der wenig bemittelten Einwohner beschränkt? Wenn man die Sache einfach betrachtet und sich nicht der demokratischen Phraseologie bedient, kann man dies nicht sagen. Die Phrasenhelden behaupten, das Wahlrecht dürfe nicht von einem Steuerbeitrage abhängig sein, wie niedrig auch der Zensus sei. Aber wenn dem so wäre — wie könnte die Stadt erhalten werden? Bis jetzt war in Tel- Aviv ein Wahlrecht, nach welchem jeder Einwohner, dem eine Steuer von auch nur zwei (engl.) Schilling vorgeschrieben war, das Wahlrecht erhielt, wenn er auch die Steuer nicht bezahlte. Die Folge war, daß tatsächlich die meisten nichts zahlten und von 13.500 Steuerpflichtigen in Tel-Aviv in Wirklichkeit nur 3500 Personen die Steuer entrichteten. Alle übrigen drückten sich, da ihnen das Wahlrecht ja auch so gesichert war. Sie benützten dies, um Vertreter in die Stadtverwaltung zu wählen, und da sie die Mehrzahl waren, überwälzten sie die ganze Last der Steuerleistung auf die Schultern der Minorität, welche sich der Pflicht der Steuerzahlung nicht entzogen hatte. Nun sind zwei Schillinge jährlich eine Summe, welche selbst der Aermste leisten kann. Trotzdem zahlten sie nicht. Was sollte die Stadtverwaltung machen? Gerichtlich gegen sie vorgehen? Dies hätte mehr gekostet, als das eingebracht hätte. Das Schlimmste war, daß die Vertreter dieser Nichtzahlenden die Steuerforderungen zu Lasten der geringen Zahl der Zahlenden immer mehr erhöht haben. Denn die Stadt hat in der Tat große Bedürfnisse und jene Vertreter, Männer von viel Phantasie und weitem Horizont haben immer neue Aufgaben für die Stadt entdeckt, welche an sich gewiß gut und nützlich waren (wie zum Beispiel unentgeltlicher Unterricht in den Volksschulen, medizinische Hilfe, eine umfassende Kulturarbeit, Fürsorge für Arbeitslose und allerlei sonstige öffentliche Einrichtungen). Um alle diese Forderungen zu befriedigen, mußten die Steuern immer mehr erhöht werden, bis die Entrüstung innerhalb der zahlenden Minorität dahin geführt hat, daß die Forderung nach einem Zensus aufgestellt wurde. Der Wahrheit gemäß muß auch gesagt werden, daß auch der Zensus, an den nun das Wahlrecht geknüpft wurde, gar nicht so furchtbar ist. Er beträgt zehn (e n g l.) Schilling jährlich,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.