Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 44 (5.11.1937)
- Date
- 1937-11-05
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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liU ens Zeitung vom Verleger versendet „Journal expedle par l'editear" dirift Die Wahrheit mit ckn Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden- Erscheint jeden Freitag Preis 40 Groschen Redaktion und Administration: Wien IL, Heinestraße 13 — Telephon R 44-1-40 — Postsparkassenkonto Wien; A 100.918 53. Jahrgang: Wien. 5. November 1937 Nummer 44 Kammersängerin Gesellschaftsabend Ella FLESCH Wiener Slaatsoper wirkt im Rahmen der erslklaasigen Akademie beim nächsten des „UNION-KlUB" Samstag, den 13. November, 7,9 Uhr abend» Im Klabheime I., Sdiottenrlng 23, mit. Nähere Ankündigungen folgen schwemmt, ihn aber im Ausland als Repräsentant der Staatspartei auftreten zu lassen, wagte man doch nicht. Schließlich nahm man mit dem pensionierten Oberstleutnant Fleischhauer vorlieb, der in Erfurt einen antisemitischen Verlag besaß, vor Hitlers Machtantritt in der deutschnationalen Volkspartei eine Rolle spielte, gern in jüdischen Versammlungen gastierte — und sich dort den Jux leistete, das Wort zu ergreifen, um für die Echtheit der „Weisen von Zion" einzutreten. Er wurde natürlich ausgelacht, aber vor dem Berner Gericht diesen Beweis zu führen, traute er sich wohl zu. „Mur" politischer Schund f In dem aussichtslosen Krieg, den das Judentum seit zwei Jahrtausenden gegen seine systematische, -immer .groteskere Blüten hervorbringende Verleumdung zu führen gezwungen ist, war der Berner Prozeß gegen die Schweizer Verbreiter der „Protokolle der Weisen von Zion" einer der wenigen Lichtpunkte. Es war keineswegs der erste Versuch von jüdischer Seite gewesen, die propagandistischen Nutznießer des Pamphlets, das der „Enthüllung" einer „Geheimverschwörung" zwecks Errichtung einer „jüdischen Weltherrschaft" dient, zu stellen, die Authentizität der Protokolle, die ihre Erjihder mit dem Protokoll des ersten Zionistenköngresses zu identifizieren gewagt hatten, von objektiven Begutachtern überprüfen zu lassen und so ihre unausbleibliche Deklarierung als bösartiger Schwindel herbeizuführen. Schon dieser Eifer allein ist ein hinlänglicher Beweis für das gute Gewissen der Juden. Wäre auch nur ein kleiner Teil der famosen „Protokolle" Wahrheit, dann würden sie deren objektive Ueberprüfung im vollen Lichte der Oeffehtlichkeit nicht suchen, sondern scheuen. Wer Butter auf dem Kopf hat, geht nicht in die Sonne f Das wissen auch die Antisemiten und zogen ihrerseits daraus die Konsequenz, es nirgends zu der von den Juden ersehnten Klarstellung kommen zu lassen. Wo immer Juden die Gerichte gegen die „Protokolle" zu mobilisieren gesucht hatten, überall wurde den Klägern, sie mochten einzelne jüdische Persönlichkeiten oder jüdische Organisationen gewesen sein, die Klagelegitimation abgestritten. Die angeblichen Entlarver „Alljudas" zeigten selber die allergrößte Angst vor der eigenen Entlarvung! Und sie hatten Glück: In vielen Städten, zuletzt in Kairo, drangen sie mit ihrem Verlegenheits-Argument durch und ersparten sich so die peinliche Zwangslage, den Wahrheitsbeweis für ihre Judenverleumdung erbringen zu müssen, und sie waren unverschämt genug, ihre so erzielte Vermeidung einer Blamage als — großen Sieg zu feiern. In dieses System billiger Antisemiten-Triumphe hat Bern Bresche geschlagen. In der ersten wie auch jetzt in der zweiten Instanz scheiterten alle heißen Bemühungen der Angeklagten, des führenden Mitglieds der Berner „Nationalen Front" Silvio Schnell und des ehemaligen Landesleiters des Bundes nationalsozialistischer Eidgenossen Theodor Fischer, dem Schweizer Israelitischen Gemeindel^nde und der Berner Kultusgemeinde die aktive Klagelegitimation abzusprechen. Den beiden jüdischen Korporationen wurde das gute Recht zugebilligt, die jüdische Ehre vos den wahnsinnigen "Unterstellungen der ^Protokolle" zu reinigen. Dies gelang ihnen restlos. Die „Protokolle der Weisen von Zion" wurden in der ersten Instanz als unsinnige Fälschung, als Plagiat eines gegen — Napoleon III. verfaßten, später in Rußland gegen die Juden umgedeuteten Pasquills und als Schundliteratur, die nach dem Berner Gesetz zum Schutze der Jugend zu verbieten sei, qualifiziert. Für eine Schrift, die zu den geistigen Grundlagen des Nationalsozialismus und des von diesem beherrschten Dritten Reiches gehört, eine Blaßstellung, wie man sich sie ärger nicht vorstellen konnte. Selbstverständlich hatten die reichsdeutschen Führer nicht müßig diese Katastrophe heranreifen lassen. Man weiß heute, daß sie ihren Schweizer Gesinnungsgenossen finanziell die ganze Prozeßführung erst ermöglicht haben. Mit Geld haben sie nicht gekargt, aber die noch viel dringender benötigte Belieferung mit geistigem Arsenal sind sie schuldig geblieben: Ein Schelm gibt mehr als er hat! Obwohl die „jüdische Weltverschwörung" zu den politischen Grundbegriffen der nationalsozialistischen „Weltanschauung" gehört und das ABC der Hakenkreuz-Weisheit ist, gestaltete sich die Aufgabe, den bedrängten Berner Gesinnungsgenossen einen Sachverständigen zwecks Erstattung eines Gutachtens über die Stichhältigkeit der „Protokolle" beizustellen, für das Dritte Reich zu einer grotesken und bezeichnenden Verlegenheit. Man sperrt dort die Juden wegen Verbreitung von Greuelmärchen gegen das Regime ein, aber man hat es gottlob nicht nötig, seine eigenen Greuelmärchen gegen die Juden zu verantworten. Beim Auftauchen dieser Notwendigkeit im Ausland herrschte daher im großen Deutschland plötzlich Mangel an Mann. Es meldeten sich zwar ein paar Ambitionierte; die sich der schweren Aufgabe unterziehen wollten, doch verminderte ihre Kandidatur die Verlegenheit nicht, sondern vermehrte sie noch. Denn der erste, der sich vordrängte, war ein gewisser Münchmaier, der sieben Jahre vor Hitlers Machtantritt als Pastor abgesetzt worden war, weil er sich für die leiblichen Vorzüge seiner weiblichen Schutzbefohlenen tatkräftiger interessiert hatte als für ihr Seelenheil. Die Etablierung des nationalsozialistischen Regimes hatte diesen Mann wieder in die Höhe ge- Wie großartig ihm dies gelang, erhellt schon aus der nachträglich bekanntgewordenen Tatsache, daß zwei seiner Gutachten-Entwürfe von den Berner Angeklagten einfach vernichtet wurden. Die Schweizer Nazi hätten ihn nach diesen Proben wahrscheinlich ganz nach Hause geschickt, hätten sie nicht seine für sie einträglichen „Beziehungen nach oben" geschätzt Wären da Aenderungen zu Ungunsten Fleischhauers eingetreten, „so könnten wir von Seiten Fleischhauers nicht mehr viel erwarten", schrieb damals der Angeklagte Schnell in einem seither den Behörden bei einer Hausdurchsuchung in die Hände gefallenen Briefe. Geistig hat man also von allem Anfang an nicht viel von ihm erhofft. Seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter „Sachverständiger" bestand in der „Bearbeitung" und Bestechung von Entlastungszeugen, die aber dann aus formalen Gründen nicht zu Wort kamen. Sein eigenes Referat wurde vom Richter der ersten Instanz als „unsinnig" bezeichnet und hat wesentlich zum Zustandekommen des für seine Klienten blamablen Urteils, das er hätte verhüten sollen, beigetragen. So steht der Mann aus, der heute noch von Erfurt aus berufsmäßig alle Länder der Welt mit „geistigen" Argumenten gegen Judentum und Juden beliefert... Der Beruftmasverhandlung ist er ferngeblieben und es scheint, daß dies den Angeklagten genützt hat. Denn •die Angeklagten wurden freigesprochen, wenn auch bloß aus formalen Gründen freigesprochen, was schon daraus erhellt, daß ihnen ein Recht auf Entschädigung nicht zugebilligt wurde. Die zweite Instanz Damenhonfehtions=_ ulodellljausI ,JZuc feschen Wienerin" Hlejius Sa 15er & Co. Wien IX/2., Währingersfr. 69 Telephon A 23-249 Gründungsjahr 1897 Dorneljmes TTtodellbaus für. Damenbekleidung wie Mäntel Kleider, Kostüme, Blusen fflafrflteUer im fiaufe Trauerwaren stets lagernd oder Anfertigung binnen 24 Stunden Mitglieder der „Union" erhalten bei Vorweü dieser Annonce oder Mitgliedskarte elnea Sonder-Rabatt von &•/•.