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Die Wahrheit · 1937-10-08 · Heft 40 (8.10.1937) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1937
Issue
Heft 40 (8.10.1937)
Date
1937-10-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Jüdische IDochens V. b. b. Zeitung vom Verleger versende* „Journal expetfle par r*edttear" dirift Die Wahrheit mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden" Erscheint jeden Freitag Preis 40 Groschen Redaktion und Administration: Wien IL, Heinestraße 13 — Telephon R 44-1-40 — Postsparkassenkonto Wien: A 100.918 53. Jahrgang Wien, 8. Oktober 1937 Nummer 40 Der iitüMi=jau& beginnt am Samtta», dm 9. Oktober 1937, 8 Uhr abeada, mit einem Jüdischen Htttechakimqs s Mettd im KLUBHEIM 1., SCHOTTENRING 25, die neue Saison Mitglieder und Freunde der „Union" besuchet diesen nur jüdisches Pragramm umfassenden Entmsmo £eöf(Hmasa6md mit Akademie und laust Der bürgerliche Tod. Roosevelts Kriegserklärung an den Krieg dürfte überall in der Welt geneigte Ohren finden, denn auch-der „heroischste" Staat muß . seine Siegeschancen angesichts der allgemeinen Aufrüstung mit skeptischer .Vorsicht beurteilen. Zum Glück braucht er seine „heroischen" Instinkte deshalb nicht gleich gänzlich zu unterdrücken. Er kann sie anstatt nach außen, wo sie dank der Internationalität der Rüstungsindustrie auf gleichwertigen Widerstand stießen, mit ungleich geringerem Risiko nach innen abreagieren. Zu diesem Zwecke schafft man sich auf ideologischem Wege einen „inneren Feind", gegen den man den aufgestachelten Kampfgeist der Massen bequem mobilisieren kann. Man kann dabei alle Sensationen des wirklichen Krieges auskosten, ohne sein eigenes Leben zu gefährden. Die Tschechoslowakei bemüht sich vergebens um die Auslieferung der nach Deutschland geflüchteten Mörder des in Marienbad im August 1933 erschossenen jüdischen Professors Dr. Theodor Lessing und des in Kunau im November 1936 ermordeten Juden Walter Rosenzweig. Das Dritte Reich hält schützend seine Hände über die beiden „Heroen", von denen der eine als vorbestrafter Dieb bekannt ist. Anderseits hat.aber das nationalsozialistische Regime kein Interesse an dergänzlichen Ausrottung des geradezu idealen „inneren Feindes", als der sich das Judentum erwies. Man zügelt also im großen und ganzen die „heroischen" Instinkte der Pg. so weit, doß das Wild nicht immer im wörtlichen Sinne erlegt wird, sondern nur in . einer übertragenen Bedeutung des Wortes. Man. nennt diesen bloß symbolischen exitus letalis den „bürgerlichen Tod", stattet ihn aber mit denselben Rechtsfolgen aus wie den wirklichen Tod. Dies erhellt aus einem sehr bezeichnenden Prozeß, den die Berliner Ufa-Filmgesellschaft gegen den Regisseur Erik C h a r e 11 um Rückgabe einer Honorarrate angestrengt hat. Dabei handelt es sich um folgendes groteskes Faktum: Am 24. Februar .1933 schloß die Ufa mit der Theater- und Verlags-A.-G. (Thevag) in Zürich einen Vertrag,, mittels dessen sie sich ein Drehbuch Charells und dessen Mitwirkung als Regisseur gegen eine Vergütung von 130.000 Reichsmark, zahlbar in fünf Monatsraten, sicherte. Ein Punkt dieses Vertrags lautete: „Sollte der an demselben Tage zwischen der Ufa und Charell geschlossene Regieyertrag aus dem "Grunde nicht durchführbar werden, daß Charell durch Krankheit, Tod oder ähnlichen Grund nicht zur Durchführung seiner Regietätigkeit imstande ist, so ist die Ufa zum Rücktritt berechtigt und die Thevag zur Rückzahlung der schon empfangenen Beträge»- verpflichtet." Beim Vertragsabschluß war beiden Partnern bekannt, daß Charell Jude sei. Nicht bekannt war ihnen aber die bevorstehende Inaugurierung der nationalsozialistischen Judenpolitik. Als dann dar berüchtigte 1. April die große Ueberraschung dieser Inaugurierung brachte, erklärte die Ufa durch ein Schreiben vom 5. April 1933 ihren Rücktritt vom Vertrage und forderte von der Thevag die am 1. März bezahlte Monatsrate von 26.000 Reichsmark zurück. Es ist für die reichsdeutsche Rechtsprechung in detr nationalsozialistischen Aera charakteristisch, daß sowohl das Kammergericht Berlin als auch das Reichsgericht als Berufungsinstanz diesem Klagebegehren zustimmten. In der Schweiz aber holte sich die Ufa die verdiente Abfuhr. Sie brachte dort ihre Klage mit der Begründung vor, daß der im Artikel 6 des Vertrages vorgesehene „ähnliche Grund" (wie Verhinderung Charells durch Tod oder Krankheit) gegeben sei, da der Jude nach dar deutschen Gesetzgebung rechtlos geworden sei und Charell somit „eine Art bürgerlichen Tod" erlitten habe. Das Schweizer Bundesgericht rückte aber von diesem Standpunkt in einer Weise ab, die den Ekel der gesamten KultuTwelt vor dem, was die Hakenkreuizler ihre „Weltanschauung" nennen, deutlich zum Ausdruck brachte. Es wies die frivole Klage zurück, und zwar mit der sensationellea Begründung, daß eine Gesetzgebung, die einen Bruchteil der Bevölkerung seiner Rassezugehörigkeit wegen rechtlos erklärt, der schweizerischen öffentlichen Ordnung widerspreche. Die Ufa ist jetzt doppelt geschädigt. Sie hat nicht nur eine Einbuße an Geld und moralischem Prestige zu beklagen, sondern auch eine gewaltige Niveau-Senkung ihrer Filmproduktion. Denn die rassisch gesiebte Filmkunst des Dritten Reiches ist schlecht. Das sagt nicht nur das gesamte kunstverständige Ausland, sondern auch der Reichsminister Göring. Die Ergänzung dieser Erkenntnis nach der positiven "Seite hin bildet eine Aeußenmg, die Vittorio Mussolini, ein Sohn des italienischen Ducei dieser Tage in Hollywood, dem Sammelpunkte der aus Deutschland vertriebenen Filmkünstler und Regisseure, nach einer Meldung der „Daily Mirror" gemacht hat: Italien sei heute der einzige Zuflüchtshafen für die verfolgten Juden. „Wir heißen die Juden w iiikommen!" Wenn diese Aeußerung authentisch ist, dann stellt sie eine sehr erfreuliche Bekräftigung der Ansicht dar, daß die Achse Rom—Berlin keineswegs auf innenpolitischer Gleichschaltung beruht. Wir in Oesterreich haben diese Ansicht von maßgebender politischer Seite schon oft genug gehört. Maßgebend in allen politischen Belangen ist in Oesterreich die Vaterländische Front. Um so mehr muß es befremden, wenn, wie dies seitens der Ortsgruppe Aisergrund des Gewerbebundes geschieht, eine Propagandaaktion für die Front verquickt wird mit der Propagierung von Tendenzen, deren Befolgung im Wesen — allen Rechtfertigungsversuchen der „Reichspost" zum Trotz — nichts anderes bedeuten würde als die Gleichschaltung mit Nazi-Deutschland. Gefängnis für Judenhetze in Ungarn Wegen Aufreizung «eigen eine Konfession erhob die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen zwei bekannte Exponenten der rechtsextremen Bewegung auf dem flachen Lande, Michael Virraszto und Karl Nesz. Die beiden hatten in Oroszhasa Plakate mit dem Text „Wer bei Juden kauft, ist Mörder der ungarischen Rasse" affichieren lassen. Einige hundert dieser Piakare wurden auch der Budapester Zentrale der Pfeilkreuzler zugesandt. Das Gericht in S z e g e d hatte seinerzeit die beiden mit der Begrüradunig freigesprochen, daß es sich um einen „Aufruf wirtschaftlichen Charakters" gehandelt halbe. Die Königliche Tafel hat Virraszto und Nesz der Aufreizung gegen eine Konfession schuldig erkannt und Virraszto zu einem, Nesz zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es, die Königliche Kurie habe längst entschieden, dafi die Juden keine Rasse, sondern eine Konfession sind, die Angeklagten halben sich daher der Aufreizung gegen eine Konfession schulJig gemacht. Die Königliche Kurie hat sich nun dfe Begründung der Königlichen Tafel zu eigen gemacht und das Urteil bestätigt. Herr Dr. Jakob Ornstein spricht in einer Samstag, den 16. Oktober, S Uhr abends, im Festsaal des. Hotel Continental, II-, Taborstraße 4, stattfindenden Versammlung des „Reichsbundes jüdischer L e g i t i m i s t e n". Damenfconfehtions= TKodeUbaus tlZue jesdieu. Wienerin" fUejius S aber & Co. Wien K/2., Wäfaringersfr. 63 Telephon A 23-249 Grundungsjahr 1897 Dornefymes lTTodeiIt)aus für Damenbekleidung wie Mäntel, Kleider, Kostüme, Blusen TTlafcflte.ier im f)aufe Trauerwaren stets lagernd oder Anfertigung binnen 24 Stunden Mitglieder der „Union" erhalten bei Vorwels dieser Annonce oder Mitgliedskarte einen Sonder-Kabatt Ton **/•.

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