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Die Wahrheit · 1936-11-03 · Heft 46 (3.11.1936) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1936
Issue
Heft 46 (3.11.1936)
Date
1936-11-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 46. — 3. November 1936. DIE WAHRHEIT Wie die Jiidisdinalionalcn für die „Union" werben. Neun Monate hat es gedauert, bis die jüdischnationalen Mandatare dar Kulrusgemeinde durch die ununterbrochenen Vorhalte der „Union" über ihre in der Kultusgemeinde geübte Korruption und Protektionswirtschaft bei Besetzung von Beamtenstellen zum Reden gebracht wurden. Sieben Monate wollten sie vorübergehen lassen, in der Meinung, es wird vielleicht vergessen werden, welchen Faustschlag sie der gesamten Wiener Judenschaft dadurch versetzt haben, daß sie die besonders hervorgehobenen und einträglichen Posten im Beamtenstab der Wiener Kultusgemeinde durch Personen besetzt haben, die als gewählte Mandatare bis zum Zeitpunkte ihrer Versorgung aus Gemeindemitteln dem Kultusvorstande angehört haben und in dieser Eigenschaft die radikalsten jüdischnationalen Führer der Partei waren. Nach neun Monaten versucht nunmehr die wahlwerbende zionistische (jüdischnationale) Partei, in bezug auf diese Versorgungswirtschaft eine Rechtfertigung vorzubringen, von der festgestellt werden muß, daß sie durch durchwegs unwahre Angaben geeignet ist, die Wählerschaft über die Korruptions¬ und Protektionspolitik, welche die Jüdischnationalen in der bis dahin reinen Kultusgemeinde eingeführt haben, hinwegzutäuschen. Zur Richtigstellung dieser unwahren Angaben sei folgendes wiederholt. Anfang des Jahres verstarb der Direktor der Gemeindebibliothek, Reg.-Rat Dr. Bernhard Wachstein, eine Zierde unserer Gemeinde, eine Leuchte der Wissenschaft, ein durch sein überragendes Können weit über die Grenzen des Staates hinaus bekannter Gelehrter. Obwohl sich eine Reihe ernster Bewerber des In- und Auslandes spontan an die Kultusgemeinde wendeten und sich um den freigewordenen Posten eines Bibliothekars an der Bibliothek der Kultusgemeinde, die eine der größten und berühmtesten Europas ist, beworben hat, wurde ohne Ausschreibung eines Konkurses, ohne Ueberprüfung der spontan eingelangten Ansuchen von der jüdischnationalen Mehrheit im Kultusvorstand der Beschluß gefaßt, den gewählten und ehrenamtlichen Kultusvorsteher Moses Rath, der 24 Stunden vor seiner Bestellung zum Bibliothekar sein Mandat als Kultusvorsteher zurückgelegt hatte, zum Bibliotheksdirektor zu bestellen. Die Jüdischnationalen versuchen, diesen einzig dastehenden Protektionsfall dadurch zu rechtfertigen, daß sie Herrn Moses Rath eine Vorschulung andichten, die er nie genossen hat. Moses Rath hat im Jahre 1929 im Alter von 42 Jahren, also fünf Jahre vor seiner Bestellung zum Bibliotheksdirektor im Wasa-Gymnasium in Wien als Privatist maturiert. Moses Rath war durch acht Semester an der philosophischen Fakultät der Wiener Universität auf Grund des Maturazeugnisses gegen Bezahlung der Kollegiengelder inskribiert. Auf Grund des mit einem Schilling gestempelten Gesuches erhielt er wie jeder Student im Jahre 1933 eine Bestätigung über die achtsemestrige Inskription (kurz Absolutorium genannt). Moses Rath hat keine Prüfung an der Wiener Universität abgelegt. Moses Rath hat auch sonst vor keiner öffentlichen Prüfungskommission, wie das durch das Gesetz vorgeschrieben Ist, irgendeine Prüfung über seine Eignung als Bibliothekar abgelegt. Er besitzt lediglich eine Bestätigung zweier Rabbiner, die staatlich zur Ausübung des Seelsorgeberufes nicht autorisiert sind. Eine Bestätigung, daß er auf talmudischem Gebiete entsprechende Kenntnisse besitzt. Schließlich besitzt Moses Rath ein Zeugnis des seligen Oberrabbiners Dr. C h a j e s, m \ater tat's, es tut's der Sohn \y Juden wählen „ Union"! über seine Fähigkeit, die hebräische Sprache an Volksschulen zu lehren. Auf Grund des Maturazeugnisses, auf Grund der Bestätigung der beiden Rabbiner über seine talmudischen Kenntnisse und auf Grund des ihm vom Magistrat Wien erteilten Gewerbescheines über die Berechtigung zur Ausübung des Buchhandels ernennt ihn die zionistische Partei „zum Dozenten" und er selbst legt sich den Titel „Professor" bei. Dieser Pseudodozent und Pseudoprofessor ist der Nachfolger des Regierungsrates Dr. Wachstein. Dieser nicht fertige Student ist als einziger würdig befunden worden, die so berühmte Wiener jüdische Bibliothek zu leiten. Von allen sonstigen Erfordernissen für die Leitung einer so großen Bibliothek wurde Moses Rath von der jüdischnationalen Partei gnädigst dispensiert. Interessant ist es jedenfalls noch festzustellen, daß bei dem ausgewiesenen Monatsgehalt von S 550.— die Herren Jüdischnationalen übersehein haben, die sonst ihm zur Auszahlung gebrachten monatlichen Zulagen wie Ueberstunden, Repiräsentationspauschale usw. zu erwähnen. Der Ordnung halber sei auch noch festgestellt, daß unter dem von Moses Rath herausgegebenen, „in sechs Sprachen übersetzten und auf der ganzen Welt verbreiteten Lehrbuch der hebräischen Sprache" eine „Fibel" zu verstehen ist, die für die Kinder der Volksschule verwendet wird. Vielleicht wird sich die jüdischnationale Partei bemühen, Herrn Moses Rath für dieses hervorragende Werk auf wissenschaftlichem Gebiete den Nobelpreis zu verschaffen. Nach diesem gelungenen Probegalopp wagten es die jüdischnationalen Mandatare des Kultusvorstandes frischen Mutes, ein Protektionsroß wieder zu satteln, um es im Sturm das Rennen gewinnen zu lassen, das um den Posten des Amtsdirektors der Kultusgemeinde hors concours von Dr. Löwenherz gelaufen wurde. Die jüdischnationalen Mandatare des Kultusvorstandes haben sich kurz nach dem Ableben des Amtsdirektors Reg.-Rat Fuchsgelb ehrenwörtlich Dr. Löwenherz gegenüber verpflichtet, ihn zum Amtsdirektor zu bestellen. Schon vor der Ausschreibung des Postens eines Amtsdirektors wurde von den Jüdischnationalen im Kultusvorstande ganz frank und frei zugegeben, daß auf diesen Posten unter allen Umständen Dr. Josef Löwenherz werde berufen werden. Trotzdem wurde dieser Posten entgegen jeder Gepflogenheit bei der Vergebung von Amtsstellen öffentlich ausgeschrieben. Die sich um diesen Posten bewerbenden Wiener Juden wurden einfach zum Besten gehalten. Weit mehr als sechs seriöse Bewerber, Wiener Rechtsanwälte und in hervorragenden Stellen befindliche Beamte haben sich ernstlich um diesen Posten beworben, der schon vor der Ausschreibung ehrenwörtlich Dr. Löwenherz versprochen worden war. Dieser Mißbrauch der jüdischen Oeffentlichkeit, dieses zum Besten halten der gesamten Judenschaft in Wien ist der zweite Faustschlag, der den Wiener Juden seitens der jüdischnationalen Mehrheit versetzt wurde. Genau so wie bei Moses Rath geschah es auch bei Dr. Löwenherz. Eine Stunde vor Ablauf der Bewerbungsfrist hat Dr. Löwenherz sein Mandat als Vizepräsident der Kultusgemeinde zurückgelegt. Dr. Löwenherz hat als von der jüdischnationalen Mehrheit bereits intern designierter Amtsdirektor die Stelle eines Vizepräsidenten bekleidet. Es ist inkompatibel, daß eine bereits inoffiziell dem Beamtenstand angehörige Persönlichkeit im Namen und im Auftrage der gesamten Oeffentlichkeit die Rolle des Vorgesetzten über sich selbst spielt. Diese Sonderausgabe einer Protektionswirtschaft blieb den jüdischnationalen Mandataren des Kultusvorstandes vorbehalten. Nicht die Befähigung war es, welche die Jüdischnationalen veranlaßte, Dr. Löwenherz zum Amtsdirektor zu bestellen, sondern die von Dr. Löwenherz auf Grund des gegebenen Ehrenwortes seitens seiner Parteigenossen gestellte Forderung auf Versorgung aus üemeindemitteln. Die unionistischen Mandatare wollten den Frieden. Sie wollten mit allen Mitteln verhindern, daß der Einpeitscher und Chef der jüdischnationalen Partei, der mit seiner Stentorstimme die Umbildung der Kultusgemeinde in eine jüdische Volksgemeinde als sein Lebenswerk bezeichnete, dauernd zum höchsten Beamten der Kultusgemeinde bestellt werde. Die unionistischen Mandatare wollten um des lieben Friedens willen, Dr. Löwenherz die Ausrede nehmen, daß er durch seine finanziellen Verhältnisse zur Bewerbung um die hochdotierte Stelle gezwungen sei. Nur aus diesem Grunde haben sie sich dazu entschlossen, nicht die letzten Konsequenzen daraus zu ziehen, wenn die advokatorischen Agenden der Kultusgemeinde Dr. Löwenbarz gegen ein Monatspauschale übertragen werden. Diese Anregung, welche der „Union" um so schwerer gefallen war, als ihre Mandatare, welche Rechtsanwälte sind, die Kulrusgemeinde jahrzehntelang ohne Entgelt advokatorisch vertreten hatten, wurde abgelehnt, und zwar von Dr. Löwenherz, weil er auf seinem Shylockschein des „Ehrenwortes" pochte. Er wollte eine pragmatische, pensionsberechtigende Stelle des Amtsdirektors haben und seine Advokatur ausüben. Ebenso hat er die an ihn erfolgte Berufung an eine gut bezahlte Stelle bei einer Institution der jüdischnationalen Partei abgelehnt mit der offenen Erklärung, daß die Vorschläge der „Union" und die Berufung seiner Partei keine dauernde Versorgung sei. Und dabei hätte man meinen müssen, daß ein so leidenschaftlicher Zionist sich hier nur vorübergehend aufhält. Der Präsident der Kultusgemeinde hat wiederholt in camera caritatis erklärt, daß er im Falle Löwenherz der Gefangene des Dr. Löwenherz sei, derselbe Präsident der Kultusgemeinde, der nunmehr in aller Oeffentlichkeit diese Korruptions¬ und Protektionswirtschaft deckt, wurde wiederholt aufgefordert, sein Geheimfaszikel über den Fall Löwenherz zu eröffnen. Die jüdische Welt hat ein Anrecht darauf zu erfahren, „wie man Amtsdirektor der Kultusgemeinde wird". Es ist nicht ein Verdienst des jüdischnationalen Kultusvorstandes, daß Dr. Löwenherz nur provisorsch bestellt wurde, sondern es ist das Verdienst der unionistischen Mandatare, daß sie durch ihren Austritt aus der Kultusgemeinde die pragmatische und pensionsberechtigende Anstellung des Dr. Löwenherz zum definitiven Amtsdirektor, seine Einschmugglung in den unparteiischen Beamtenstatus der Gemeinde bis zur Entscheidung durch die gesamte Wählerschaft verhindert haben. Der Ordnung halber sei auch hier bemerkt, daß bei der Anführung der Gehaltsbezüge des Dir. Löwenherz in der „Stimme" mit S 1050.— bewußt unterlassen wurde, anzuführen, daß Dr. Löwenherz an Nebenbezügen monatlich weitere S 500.— bezieht. Weiters sei der Ordnung halber angeführt, daß die seitens ausländischer Wohlfahrtsinstitutionen der Kultusgemeinde gewidmeten Spenden nicht ein Verdienst des Dr. Löwenherz sind, weil diese Spenden schon lange vor seinen offiziellen Reisen, die auf Kosten der Kultusgemeind© leicht erfolgen können, seitens der. großen jüdischen Wohlfahrtsorganisationen der Welt der Wiener Kultusgemeinde insbesondere in der Zeit nach dem Kriege ebenso zugewendet werden, wie vielen anderen europäischen Kultusgemeinden'. Zur Rechtfertigung dieser seitens der jüdischnationalen Mehrheit geübten Personalpolitik, die sich nicht nur bei Besetzung dieser beiden hervorragenden Posten, sondern auch bei Besetzung jedes Postens in der Kultusgemeinde, insbesondere auch jeder Arztens-, Rabbiner-, Kantoren-, Beamten- und Diener-Stelle äußerte, so daß das Scherzwort zum Wahrwort wurde „ohne jüdischnationale Großmutter" wird niemand angestellt und kann niemand vorwärts kommen, versuchen die Jüdischnationalen der „Union" ein Klampfel dadurch anzuhängen, daß sie die Reaktivierung eines ehemaligen Beamten der Kulrusgemeinde mit dem Fall Löwenherz vergleichen. Es würde zu weit führen, auch noch diese Unwahrheit und Tatsachenentstellung näher zu beleuchten. Es genügt die Feststellung, daß der reaktivierte ausgezeichnete, hervorragende, erste Beamte nach 25jähi,iger aktiver Dienstzeit in-der Wer einem Wiener Judentum mit reinen Händen und mit klarem Denken zum Sieg verhelfen will, wähle am 8. November die Liste der UNION ÖSTERREICHISCHER JUDEN" (USIENEOHRER: Reg-Ral Dr. H. OPPENHEIM)

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