Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 39 (16.9.1936)
- Date
- 1936-09-16
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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DIE WAHRHEIT Nr. 39 — 16. September 1936 Seite 9 Die Juden in Deutschland zu Neujahr 5697. Ein düsteres Bild. Von gul informierter Seite. Durch die Nürnberger Gesetzgebung des Vorjahres soll die deutsche Judenfrage abschließend geregelt worden sein. Niemand glaubt an diesen Abschluß. Nicht nur, daß er bereits mit dem Vorbehalt verkündet wurde: „. . . sofern nunmehr ein erträgliches Verhältnis hergestellt werden kann", man hat auch zu gu* die Unberechenbarkeit der nationalsozialistischen Politik kennen gelernt, man erinnert sich, daß Göbbels schon 1933 die Judenfrage als „ad acta gelegt" bezeichnete, man weiß vor allem, daß es den maßgebenden Parteiführern bitter ernst mit ihrem Vernichtungskampf gegen die Juden ist. Möglich zwar, daß die Gesetzgebung beendet ist, aber die P r a x i s ist es nicht. Der Parteitag von 1935 hat die gesetzliche Grundlinie geschaffen. Nun bedarf es keiner neuen Gesetze mehr, die Verwaltung übernimmt es, das gesamte Staats- und Gesellschaftsleben mit dem Nürnberger Gedankengut zu durchdringen. Zum Beispiel: Die Ausschaltung der jüdischen Rechtsanwälte im Jahre! 1933 geschah noch durch besonderes Gesetz. Die Amtsentlassung der Notare im Jahr« 1935 ging still im Wege einer simplen Verwaltungsanweisung vor sich. Die Ausmerzung der jüdischen Apotheker erfolgte in der gleichen Stille. Ab 1. Oktober 1936 darf kein Jude mehr eine Apotheke führen. Er wird nicht enteignet, aber gezwungen, die Geschäftsführung einem arischen Pächter zu übertragen. Die Ausschaltung ist nicht durch besonderes Gesetz verkündet worden, sondern mitten ins Paragraphengewirr einer allgemeinen Apothekerverordnung hineinveirsteckt worden. Steuerberater, Bücherrevisoren, Musiklehrer, Buchhändler haben die gleiche „stille Beisetzung" erfahren, die Oeffentlichkeit hat von ihrer Existenzvernichtung kaum etwas bemerkt. Die diskrete Ausmerzung ist nach 1935 System geworden. Sie macht sich nach außen hin weniger auffällig, schläfert eher die öffentliche Meinung ein, die nichts Sensationelles mehr hört, und glaubt, daß nichts Erregendes geschehe. Der Begriff des „Reichsbürgers" hat eine höchst liraktiche Blankovollmacht zur diskreten Ausschaltung geschaffen. „Der Jude ist kein Reichsnürger", sagt das Gesetz von 1935. Was der Nicht- Reichsbürger alles nicht darf, welche Berufe ihm verschlossen sind, sagen die Ausführungsbestimmungen. Das Schicksal der deutschen Juden — die diesen Namen übrigens ersetzen mußten durch: „Juden in Deutschland" — ist so zum Blankowechsel auf die Zukunft geworden. Niemand weiß, mit welchen Belastungsposlen das Blankett ausgefüllt werden wird und die Stimmung der „Juden in Deutschland" ist von ewiger Spannung überschattet. Gewiß es gibt noch jüdische Geschäfte, die florieren, Aerzte, die zu tun haben, Angestellte in guten Positionen. Aber wie viele sind es, und wie lange wird es noch so sein? Die Lage der Arbeitnehmer ist am meisten gefährdet, nicht durch ein bevorstehendes Gesetz, aber durch die seitende Praxis. Die großen, oft erst 1933 gleichgeschalteten Kaufhäuser und Engrosfirmen entlassen seit 1935 schubweise zu den Quartalsschlüssen die leiteten Ueberbleibsel der jüdischen Angestelltenschaft. Die Deutsche Arbeitsfront verlangt bei vielen Betrieben Kündigung ckeT jüdischen Beschäftigten. Die Haltung der Arbeitsgerichte ist schwankend. „Eingriffe in die Wirtschaft" sind zwar verboten, das Verlangen der Arbeitsfront wird als unbefugter Eingriff angesehen. Aber, so sagen die Gerichte, wenn aus einem solchen Eingriff dem Betrieb wirtschaftliche Gefahren drohen (Boykott durch Parteikreise!), dann geht das Betriebsinteresse vor. Dem Verlangen der Arbeitsfront ist stattzugeben, weil es, trotz rechtlicher Unzulässigkeit, aus wirtschaftlichen Gründen nicht ignoriert werden darf. Eine besondere Gefahr ist die Verbreitung des Schildes „Deutsches Geschäft". In vielen Städten des Reichs (auch Großstädten wie Frankfurt am Main, Breslau, Magdeburg), sind die nichtjüdischen Ladenbesitzer zur Anbringung eines Schildes, das sie als „Arier" kennzeichnet, verkalten worden. Es gibt kein gesetzliches Muß, aber die Geschäftsinhaber sind, aus welchen Gründen auch immer, bestrebt, die empfohlene Plakatierung vorzunehmen. Sie dürfen das Schild jedoch nur anbringen, wenn ihr Geschäft wirklich „deutsch", nämlich rein von jeder jüdischen Bindung ist. „Deutsches Geschäft" darf nur die Firma heißen, die keinen einzigen jüdischen Angestellten beschäftigt, bei keinem jüdischen Lieferanten einkauft, keinen jüdischen Vertreter empfängt Hier zeigen sich die Weiterwirkungen auf jüdische Fabrikanten, Großhändler, Handlungsreisende. Zu schweigen von den Erschwerungen der kaufmännischen Reisetätigkeit, wenn, wie in ganz Ostpreußen, viele Hotels Juden nicht mein* aufnehmen. Die gesellschaftliche Auskreisung ist seit dem Vorjahre immer mehr verschärft und so gut wie total geworden. Ein Restaurant nach dem andern bezeichnet jüdischen Besuch als unerwünscht, Kaffeehäuser, in denen Juden verkehren können, gibt es eigentlich nur noch in den größten Städten des Reiches, in den mittleren und kleineren so gut wie keine mehr. Die gesamte Ost- und Nordsee nimmt — mit verschwindenden Ausnahmen — keine jüdischen Badegäste mehr auf, im Harz tauchen immer wieder Schilder „Juden nicht erwünscht" auf, im Riesengebirge ist es wechselnd, zuweilen wird auf Anfrage erklärt, wenn Juden nicht provozierend auf- Elnzlöe jQdlsme üandelssdinie Kaufmännische Wirtschaftsschule für Knaben und Mädchen. Unterricht nach dem normalen Lehrplan der Handelsschulen. Wien II.. TaborilnBe 39 Telephon Nr. A 45-6-57 Aufnahme in der Direktionskan7lei; An Werktagen, auBer Samstag, von 10 bis 12 und 3 bis 5 Prospekte gratis Erstkl. Lehrkräfte treten, dürften sie in gewisser Anzahl erscheinen. Das Leben des Juden in der Oeffentlichkeit ist bedrückend. Er wird nicht belästigt, aber er wird gemieden, und jedelr, der auf Charakter hält, leidet darunter, selbst wenn die Geschäfte gehen. Wirklich gehen können die Geschäfte nur dort, wo die Anonymität des Inhabers und des Kunden gewahrt ist. In der Großstadt steht der jüdische Einzelhandel noch recht günstig da, weil niemand kontrollieren kann, welcher Arier bei welchem Juden kauft. In der Mittel- und Kleinstadt aber, wo jeder jeden kennt, ist der jüdische Handel heute schon so gut wie restlos •erlegen. Die jüdischen Mittel- und Kleingemeinden bluten sich aus. Selbst mittlere Städte zählten im vergangenen Winter über 40 Prozent ihrer Mitglieder als Winterhilfsempfänger. In Ostpreußen, Baden, Württemberg, Hessen sind die: jüdischen Geschäfte in Mittel- und Kleinstädten heute schon so gut wie ausgestorben. Die Einschüchterung des kaufenden Publikums geht so weit, daß niemand sich in einen Laden traut, wenn zufällig zwei, drei Frauen plaudernd in der Nähe stehen. Man könnte gesehen werden — und das scheut jeder. Es bedarf keiner Boykottposten mehr, die Atmosphäre ist bereits heute so, da*ß der Einkauf beim Juden, so gern man ihn tätigte, als riskant empfunden wird. Einige Geschäfte halten sich noch dadurch, daß sie Landkundschaft besuchen, abends, am dritten Ort, oder die Ware unter neutraler Verpackung schicken. Die Stürmer-Propaganda ist in den kleineren Orten recht ernst zu nehmen. Der Stürmer-Kas'en wird oft in der Nähe jüdischer Geschäfte aufgestellt zuweilen ist er auf einem fahrbaren Gestell montiert und kann vor andere Geschäfte transportiert werden. Sein Dasein allein bewirkt eine stumme, aber wirksame Boykottdrohung. Wenn es trotz aller dieser Propaganda heißt, die Juden dürften ihren Geschäften ungestört nachgehen, so scheint das vom Standpunkt der herrschenden Kreise durchaus nicht unaufrichtig. Der Jude) soll handeln dürfen, aber nur im geschlossenen innerjüdischen Kreise. Das Kulturbundsystem, das ihn zur kulturellen Isolierung zwang, schwebt manchen Kreisen für die gesamte Betätigung der Juden vor. Der Jude darf nur mit Juden zu tun haben — das scheint das Ziel gewisser Parteistellen zu sein. Also Ghettoisierung. Kein Wunder, daß dann wilde Gerüchte umlaufen, man werde den Juden besondere Wohnviertel anweisen. Sicherlich sind das Uebertreibungen, weil es technisch undurchführbar wäre, aber die deutschen Juden sind in begreiflichem Pessimismus geneigt, auch das Unwahrscheinliche zu glauben. Unwahrscheinlich klang auch das Verlangen, weibliche Hausgehilfen unter 45 Jahren aus jüdischen Haushalten zu ent- Restaurant Stefanie "ISO llM TaborstraB« 12 Hugo u. Julie Herlinger, geb. Zöllner Bekannt gute Küche, gepflegte Getränke, aufmerksamste Bedienung, zeitgemäße Preise, reichhaltige billige Menüs, sowie alle Spezialitäten, schöner schattiger Garten fernen, aber es wurde Gesetz. Die Praxis geht über seinen eigentlichen Wortlaut hinaus. Obwohl die Beschäftigung ausländischer Mädchen nicht verboten ist, erhält keine Ausländerin Arbeitsgenehmigung, um in jüdischen Haushalten zu arbeiten. Viele Haushalte sind ohne Hilfspersonal. Eine Nebenwirkung dessen ist es, daß die Geselligkeit, der Besuchsverkehr eingeschränkt wird. Die Stimmung der Juden läßt sich infolge aller ihrer Erfahrungen nur mit dem einen Worte kennzeichnen: „Rette sich wer kann!" Aber wohin? Gäbe es nicht die Krise in der ganzen Welt, gäbe es keine Devisenschwierigkeiten — das deutsche Judentum wäre heute bereits eine Angelegenheit der Spitäler und Altersheime geworden. Auch ohne dies geht sein Schrumpfungsprozeß, überraschend schnell vorwärts. Dabei muß jeder Auswanderer wissen, daß, wenn er geht, alle Brücken hinter ihm abbrechen. Kein Auswanderer darf zurück kommen. Für 2 Wochen zu Besuch — allenfalls. Bleibt er länger oder gar dauernddroht ihm das Konzentrationslager. Die Lage der deutschen Juden gleicht einem Herumirren in der Mausefalle. Das Leben im Inland ist kaum erträglich, hinauszugehen vermag nicht jeder und getraut sich nicht jeder, weil er, falls es draußen; scheitert, nicht zurück kann. Das Gesamtbild der deutschen Judenheit ist düster, wenn nicht verzweifelt, trotz einiger, heute noch bestehender: Oasen in den Großstädten. Oeffentliche Abrechnung. Im Zusammenhang mit dem soeben proklamierten neuen Fonds deT Zionistischen Organisation zur Hilfe für die palästinensischen Juden ist eine offene Anfrage des Londoner „J e w i s h C h r o n i c 1 e" von großem Interesse, der in der letzten Nummer unter dem Titel „Wo ist der Rest vom Fonds 1930?" u. a. schreibt: „In Palästina wird jetzt eine Sammelaktion durchgeführt zwecks Aufbringung von 100.000 Pf. für die Opfer der letzten Unruhen. Es ist außer Zweifel, daß ein solcher Hilfsfond dringend notwendig ist. Die Not der Flüchtlinge der Unruhen von 1936 ist bedeutend größer und dringender, als die von 1929. Es war 1930, als das Weltjudentum für die Opfer der damaligen Unruhen die gewaltige Summe von Pf. 450.000 aufgebracht hat. Obwohl die Direktoren dieses Fonds niemals eine Abrechnung der Oeffentlichkeit vorlegten, ist es klar, daß die ganze Summe von 450.000 Pf. nicht verausgabt wurde. Es ist aber jetzt die Pflicht der Verwalter dieses Fonds, die Restgelder für die Opfer und Flüchtlinge der Unruhen 1936 flüssig zu machen. Es wäre wünschenswert, diesbezüglich eine öffentliche Erklärung von obenerwähnten Fondsverwaltern zu erhalten, da sie doch letzten Endes verpflichtet sind, den pausenden Spendern von 1929, die ihre Spenden für einen bestimmten Zweck gaben, Rechenschaft abzulegen." Das wird die Forderung und die Frage sein, auf welche die Zionisten bei ihrer bevorstehenden Sammelaktion in jedem jüdischen Hause stoßen werden: Bevor wir Euch Geld geben, sagt und beweist uns erst, was mit den Geldern für die Opfer von 1929 geschehenist! Z)ie nächste, tlxwtmet unseees ÜBtattes erscheint natmal xxm Steitaq,, den 25. Szptem&ec (£eeu* Joot JCippue)