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Die Wahrheit · 1936-02-09 · Heft 7 (9.2.1936) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1936
Issue
Heft 7 (9.2.1936)
Date
1936-02-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 7 — 9. Februar 1936 V. b. b. DIE WAtfifriEIT also nur ein Rumpf, weniger als die Hälfte der Mitgliederanzahl. Dieser nach dem Statut beschlußunfähige Rumpf vorstand darf die Ernennung des Dr. L ö w e n h e r z zum Amtsdirektor n i c h t vornehmen. Denn die Ernennung des vorgestrigen Vizepräsidenten zum heutigen Amtsdirektor mit einem Ministergehalt ist nicht eine Fortführung der Geschäfte, zu der der zurückgebliebene Rumpfvorstand allein berechtigt ist. Die Fortführung der Geschäfte setzt voraus, daß sie bereits im Gange waren, also von dem gesamten Plenum nicht nur bereits beschlossen, sondern auch schon in Ausführung begriffen waren, als die Notwendigkeit der nun nach dem Statute auszuschreibenden Neuwahl eintrat. Dahin gehört der Fortbetrieb der r eg e 1 m ä ß i g e n Geschäfte, um sie im Gange zu erhalten, z. B. der Fortbetrieb des Spitals, des Versorgungshauses oder einer sonstigen Anstalt der Kultusgemeinde, die Auszahlung der Gehälter usw. Die Ernennung des gestrigen Vizepräsidenten zum heutigen Amtsdirektor mit einem Ministergehalte und einer voraussichtlichen Belastung der Kultusgemeinde mit einem errechneten Gesamtbetrage von 400.000 S gehört aber absolut nicht zur Fortführung der Geschäfte durch einen auf 17 Personen zusammengeschmolzenen parteiischen Rumpfvorstand. Sie muß der Entschließung des neu zu wählenden Vorstandes vorbehalten bleiben, dem neuen Plenum von 36, nicht dem Rumpf von 17 Mitgliedern. Sollte der Rumpfvorstand sich darüber hinwegsetzen, trotzdem er jetzt, gegen die Gesamtzahl von 36 Mitgliedern gerechnet, nur eine Minderheit darstellt, und den Dr.' Löwenherz dennoch zum Ministergebalt verhelfen, so werden die Unionisten mit allen gesetzlichen Mitteln gegen einen derartigen Rechtsbruch ankämpfen. Die Wiener Juden werden nun wissen, was der jüdischnationalen Majorität zuzutrauen ist! Zeitungen vom Verleger versendet. Journal expedle par l'edlteur. : ' Falls Adressat verzogen, nicht nachsenden: mit neuer Adresse zurück an ■ ■ '; : Verlag „Die Wahrheit". Wien II., HalnestraBe 13/12 Die Schuld tragen sie. Es ist eine Verdrehung, wenn, wie dies jetzt von jüdischnationaler Seite geschieht, die Verant- .wortung für eine eventuelle Schädigung der Autonomie der Israelitischen Kultusgemeinde den Unionisten zugeschoben wird. Die Jüdischnationalen, die die Ankündigung von der Mandatsniederlegung der Unionisten ignorierten oder ignorieren zu können glaubten, tragen ausschließlich hierfür die Verantwortung. Die Besetzung der Stelle des Amtsdirektors mit Dr. Löwenherz wäre der größte Mißbrauch des Selbstverwä 1tungsrechtes der Kultusgemeinde, den es je gegeben hat. Die Besetzung dieser Stelle durch Dr. Löwenherz würde die Selbstverwaltung der Gemeinde in eine Alleinherrschaft der Jüdischnationalen, repräsentiert . durch D r. Lö wenh er z, ve r wande 1 n. Es handelt sie Ii also den Jüdisch nationalen nie h t um die Selbstverwaltung der Gemeinde, sondern um die ausschließliche Verwaltung der Gemeinde durch die Jüdischnationalen, bzw. durch Dr. Löweuherz. Das zu verhindern ist Pflicht der „Union", und deshalb hat sie sich nach reiflicher Ueberlegung zu der Mandatsniederiegung entschlossen. Wir wissen: die Wiener Judenschaft ist mit uns eines Sinnes, ihr Urteil wird unser Vorgehen rechtfertigen. Geist von Strickers Geist Mit sympathischem Interesse verfolgt die überwiegende Mehrheit der Oesterreicher die erfolgreichen Bemühungen der Regierung, die Unabhängigkeit Oesterreichs zu sichern. Der Donaupakt, die Reise des Bundeskanzlers Schuschnigg nach Prag und die jetzigen Konferenzen des Vizekanzlers Starhemberg mit englischen und französischen Staatsmännern bilden erfreuliche Etappen zum Erfolge, der in den Kreisen der internationalen Diplomatie bereits als so sicher gewertet wird, daß sich Hitler jüngst zu der resignierten Erklärung veranlaßt sah, niemand in Deutschland halte die Anschlußfrage derzeit für aktuell. Um so verblüffender wirkt die paradoxe Tatsache, daß gerade in Oesterreich Stimmen laut werden, die der gegenteiligen Auffassung Ausdruck geben. Wir meinen damit nicht die dunklen Nazi-Existenzen, die sich mit der aussichtslosen Anschlußpropaganda einen vom Propagandaministerium des Dritten Reiches bezahlten Gehalt verdienen, sondern bekannte Politiker, die der österreichischen Regierung weltanschaulich nahe stehen und trotzdem deren Bestrebungen just im wichtigsten Punkte ideell konterminieren, indem sie unentwegt für eine „Ordnung in der Judenfrage" eintreten, die sich von der in Hitler-Deutschland eingeführten, wenn überhaupt, so nur ganz unwesentlich unterscheidet. Der tiefer blickende Kanzler D o 11 f u ß hat die Erhaltung der politischen Unabhängigkeit Oesterreichs mit der Eigenart der österreichischen Kultur begründet und auch sein Nachfolger Dr. Schuschnigg bedient sich dieser Motivierimg. Das erhellt am besten aus seiner Prager Rede, die auf wirtschaftspolitischem Fundament auch kunst- und musikgeschichtliche Perspektiven zur Erläuterung der österreichischen Staatsidee bot. Von der Judenfrage hat er nicht gesprochen, ist es doch selbstverständlich, daß eine Uebereinstiminung Oesterreichs mit Deutschland gerade in der für das Dritte Reich grundlegenden Idee in Westeuropa die Ueberzeugung von der Notwendigkeit der staatlichen Autonomie Oesterreichs nicht gerade festigen würde. Darum leisten die Proponenten einer Lösung der „Judenfrage" in Oesterreich im Hakenkreuz- Geiste der Regierung den denkbar schlechtesten Dienst, besonders wenn sie sich auf deren angeblich sympathische Einstellung zu solchen Bestrebungen berufen, obwohl Dr. Schuschnigg sich öffentlich wiederholt, am deutlichsten in seiner von uns damals gewürdigten Linzer Rede, zur religiösen Toleranz bekannt hat. Mit diesem klaren Programmpunkt der Regierung stehen die Enunziationen der „Löser der Judenfrage" in schärfstem Widerspruch. In einem jetzt von Leopold Kunschak publizierten Gesetzentwurf zur Regelung der „Rechtsverhältnisse der jüdischen Nation" akzeptiert Kunschak, wie schon dieser Titel zeigt, ebenso wie Hitler die jüdischnationale Auffassung vom Judentum, die ja seit jeher in antisemitischen Kreisen größere Begeisterung erweckte als in den jüdischen. Den Punkt 1 des Kunschak-Entwurfes würde auch ein Jüdischnationäler nicht anders formulieren: 1. Die jüdische Nation ist in Oesterreich so wie jede andere Minderheitennation anerkannt und mit allen Rechten einer geschützten nationalen Minderheit ausgestattet. Die Antisemiten haben natürlich immer in der Hauptsache den — Schutz der Juden im Auge. Schon die Ausbeutung der Juden im Ghetto geschah auf Grund ihnen huldvollst gewährter „S c h u t z briefe" seitens der Obrigkeit und auch Hitler hat diese Tradition aufgegriffen, indem er der staunenden Mitwelt verkündete, der Zweck seiner Nürnberger Gesetze sei der Schutz der Juden... Auf demselben Niveau stehen die anderen Punkte, die übrigens dem damaligen Nationalrat — und gegenwärtigen Vizepräsidenten de,r israelitischen Kultusgemeinde von LöweÄherz Gnaden — Stricker aus der Seele geschrieben scheinen, denn der ganze Gesetzentwurf stammt aus den Jahren 1918 und 1919: 2. Die Zugehörigkeit zur jüdischen Nation wird bei Strafandrohung aus dem objektiven Merkmal der Mitgliedschaft in der israelitischen Religionsgesellschaft oder aus dem subjektiven Bekenntnis zur jüdischen Nation ermittelt. 3. Die Stellung der Juden im öffentlichen Leben ist vollkommen gleich der Stellung des Mehrheitsvolkes und nicht qualitativ, sondern nur quantitativ durch einen den; Bevölkerungsziffern in jedem Bundesland entsprecHenden:„Numerus clausus" be-;;; grenzt.• Gleich "anderen nationalen, Minderheiten bjlden z." B.. daher. auehr die Juden' eigene Wahlkörpe"r "und "ffie": Pflichtschulen "stehen ihnen in unbegrenztem Ausmaß ebenso zur Verfügung, während ihnen die übrigen .aus öffentlichen Mitteln (also auch aus den Steuergeldern der Juden! Die Red.) erhaltenen Unterrichts- und Erziehungsanstalten wiederum nur im Verhältnis der Stärke der jüdischen Nation innerhalb der 'Bevölkerung offen stehen, wobei es den Juden jedoch unbenommen bleibt, eigene Schulen zu errichten und zu erhalten. 4. Eine solche Regelung der Judenfrage setzt die amtliche Führung eines nationalen Katasters voraus. Die-Schaffung eigener jüdischer Wahlkörp e r und Schulen zeigt die damalige Interessengemeinschaft zwischen Kunschak und Stricker, während der jüdische Kataster mehr dem Bedürfnis der Judenboykotthetzer entgegenkam. Dagegen hat der damalige Führer der christlichsozialen Partei, Prälat Dr. Seipel, dem Kunschak seinen Gesetzentwurf unterbreitete, eine Probe seiner staatsmännischen Weisheit abgelegt, indem er zunächst Punkt für Punkt homäopathisch behandelte, d. h. durch scheinbares Eingehen auf die Ideen des Verfassers in das polare Gegenteil der ursprünglichen Tendenz verwandelte, und sodann das Ganze für — unzeitgemäß erklärte. Ein Musterbeispiel der geschilderten Homäopathie bildet die Seipelsche Einfügung in den Punkt 2, daß die Zugehörigkeit eines Juden zur jüdischen Nation nur so lange in Kraft sei, „insolange dieses Bekenntnis nicht unter gleichzeitigem Bekenntnis zu einer anderen Nation widerrufen wird". Es ist klar, daß durch diese Einfügung der . status quo, nach dem sich jeder Jude zu der Nation bekennen darf, der er sich sprachlich und kulturell verbunden fühlt, wieder hergestellt und somit das ganze Gesetz um seine von Kunschak angestrebte Wirkung gebracht wird. Denn mit dem Bekenntnis der einzelnen Juden zur deutschen Mehrheitsnation oder auch zu einer slawischen Minderheitsnation erscheint jede gesetzliche Handhabe zu der -jüdischen Sonderstellung, die Kunschak eigentlich anstrebt, ausgeschlossen. Denn schon Dr. Seipel war sich darüber klar, daß sich z. B. die Tschechen bei Regelung ihrer nationalen Minderheitsrechte in Oesterreich den Numerus clausus nicht würden bieten lassen. Auch Bundeskanzler Dr. Schuschnigg weiß dies, und es ist deshalb unerfindlich, wieso sein Hinweis darauf, daß „die Zeit zur Schaffung von Kulturautonomien für die nationalen Minderheiten gekommen" ist, dem Kunschak-Gesetz jetzt die Aktualität verleihen könnte, die ihm Dr. Seipel, solange er lebte, wohlweislich abgesprochen hat. Das christlichsoziale „Neuigkeits-Weltblatt" bemerkt hiezu: „Ob heute, sofern man überhaupt den Zeitpunkt für eine Lösung der Judenfrage für gekommen erachtet, das Rassenprinzip ausgeschaltet werden könnte, ist eine Frage." Die Anerkennung des Rassenprinzips aber würde gerade eine von katholisch-kirchlicher Seite immer wieder abgelehnte Gleichschaltung mit Hitler-Deutschland darstellen und der österreichischen Staatsautonomie die von ihren zielbewußten Verfechtern stets betonte sittlich-kulturelle Grundlage rauben. Ein katholischer Hochschullehrer schrieb in der Broschüre „Stimmen von Niederländern über die Behandlung von Juden in Deutschland": „Um wie viel edler und stärker stünden die Bekämpfer der Juden da, wenn sie, die deren Macht nicht ertragen können oder wollen, in edlem Wettstreit sich mit den Juden in allem,-was diese bis heute vollbracht haben, messen würden." Dieser freie Wettbewerb ist die einzige „Ordnung in der Judenfrage", die mit der ewig unveränderlichen Gerechtigkeit in Einklang steht und daher zu jeder Zeit aktuell ist. EiecntOmer. Htrausicber. Verleger und verantwortlicher Schriftleiter: Oskf Hl richte ld. Wie» n..' PraterstraBe 29. — Drnck: Ienaz Spitz & SBhoe. Wien II.. Robertrasse 2.

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