Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 42 (18.10.1935)
- Date
- 1935-10-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 42 — 18. Oktober 1935 DIE WAHRHEIT Lord Reading — ein Siebziger. Rufus Daniel isaacs, der bei seiner Berufung ins Oberhaus den Namen Lord Reading — nach seinem bisherigen Wahlkreis — annahm, hat schon bei Lebzeiten — er feierte dieser Tage seinen 70. Geburtstag — einen Biographen gefunden, der seinem Buch mit Recht den Untertitel „eine Studie über eine große Laufbahn" gibt. (Derek Walker-Smith, Lord Reading and his Cases, the Study of a Great Career, London, Chapman & Hall, 1934.) Es ist in der Tat eine ungewöhnliche Laufbahn, die den Sohn des aus Deutschland stammenden City-Kaufmanns Joseph Isaacs auf den Sessel des Lordoberrichters von England und den Thron des Vizekönigs von Indien geführt hat. Der Anfang dieser Laufbahn sah keineswegs vielversprechend aus. Während sonst die im englischen öffentlichen Leben erfolgreichen Männer in der Regel einem College in Oxford oder Cambridge zur Zierde gereicht haben, hat der junge Rufus nur in London erst eine jüdische Vorbereitungsanstalt und dann eine höhere Schule besucht, ohne hier oder dort besondere Erfolge aufzuweisen oder auch nur seinen Bildungsgang regulär abzuschließen. Dann aber hat er, nachdem er einige Zeit in Hannover Deutsch gelernt hatte, sich entschlossen — Schiffsjunge zu werden. Als solcher ist er in der Tat bis Indien gekommen, das er 40 Jahre später in ganz anderer Eigenschaft betreten sollte. Aber damit war seine Marinelaufbahn abgeschlossen. Nach einer kurzen Tätigkeit in der Magdeburger Filiale des väterlichen Geschäftes wandte er sich der Londoner Börse zu. Auch hier waren ihm nur wenige Jahre erfolgreicher Arbeit beschieden, im Jahre 1884 wurde er das Opfer einer Krise, und so mußte er sich im 25. Lebensjahre eingestehen, daß seine bisherige Laufbahn ein schweres Fiasko war. Daß die Erfahrungen und Kenntnisse, die er im Geschärtsieben gesammelt hatte, ihm doch noch später von großem Nutzen sein würden, daß sie ihn einmal befähigen würden, den schweren Kampf gegen den großen Finanzschwindler Whittaker Wright erfolgreich zu bestehen, konnte er schwerlich vorhersehen. Aber nun, nach diesen Experimenten und Mißerfolgen, wandte er sich endlich dem Beruf zu, der iiim die großen Erfolge bringen sollte. Die Vorstellungen seiner Mutter, die an ihren Sohn trotz aller Enttäuschungen glaubte, bewogen ihn, seinen Plan, nach Amerika auszuwandern, fallen zu lassen und sich zum Rechtsanwalt auszubilden. Eine. Ausbildung freilich, die sich im wesentlichen auf dem praktischen Gebiet vollzog und des Universitätsstudiums entbehrte. Aber sein Beispiel scheint zu zeigen, daß es dessen nicht immer bedarf, um zu den höchsten Leistungen aufzusteigen. Isaacs Aufstieg an der „bar" vollzog sich wie bei allen großen englischen Advokaten durch eine Reihe besonders bedeutsamer Prozesse, in denen a»,frutreten zuerst sein Glück und später sein Verdienst war. Diese Prozesse sind in dem Buche Walker-Smiths mit großer Klarheit und Anschaulichkeit so dargestellt, daß nicht nur die juristischen, politischen, wirtschaftlichen Probleme hervortreten, sondern vor allem die Eigenschaften, die Isaacs an ihnen entfaltete und die ihm in wenigen Jahren den ersten Platz unter seinen Kollegen erwarben. Zwei Künste sind es, die der englische Advokat vor allem beherrschen muß: Die Kunst des klaren, eindringlichen, den Laien auf der Geschworenenbank wie den gelehrten Berufsrichter fesselnden Sachvortrags und die Kunst des geschickten, die Schwächen des Gegners ausnutzenden und die eigenen Schwächen deckenden Verhörs und des Kreuzverhörs. In beiden war Isaacs Meister. Seine Methode war nicht der massive, schonungslose Angriff, sondern die leichte, fast unmerkliche Führung, die auf feinstem psychologischem Verständnis für die Eigenart aller am Prozeß Beteiligten beruht. Selbstverständlich kam dazu die genaueste Sach- und Rechtskenntnis, die nur unablässige und unermüdliche Arbeit verleiht. Sehr schnell wurden ihm schwierige Sachen von allen Seiten übertragen, fashionabie Scheidungsebenso wie schwierige Finanzprozesse, politische Beleidigungsaffären der liberalen Presse wie namentlich grundlegende arbeitsrechtliche Streitigkeiten, in denen die Gewerkschaften seine hervorragende juristische Beweisführung zu Hilfe riefen. Daß ein Mann, der dieses Ansehen genoß und dessen forensische Beredsamkeit solche Triumphe feierte, in die politische Laufbahn gelockt wurde, nimmt nicht wunder. 1904, noch vor dem großen liberalen Wahlsieg, wurde er bei einer Nachwahl in Reading als liberaler Kandidat gewählt. Er hat den Wahlkreis ununterbrochen bis zu seiner Berufung ins Oberhaus in zahlreichen Wahlkämpfen gehalten. In einem dieser Wahlkämpfe wurde er wegen seiner Religion angegriffen; seine Antwort: „Als ich nach Reading kam, sagte ich, was ich heute sage, daß ich Jude bin und daß ich stolz darauf bin", fand den Beifall des Wahlkreises. Seine Tätigkeit im Unterhaus litt, wie bei vielen politischen Advokaten, an der Schwierigkeit, zwei so die ganze Zeit und Kraft beanspruchende Berufe miteinander zu vereinigen. Trotzdem konnte kein Zweifel daran sein, daß er die bedeutendste juristische Kapazität auf der Regierungsseite des Parlaments war und daß ihm das Amt des Solicitor-General (Generalstaatsanwalt) zur Verfügung stand, als es 1910 frei wurde. Er nahm das Angebot selbstverständlich an, trotz der sehr erheblichen Verschlechterung seines Einkommens, die der Verzicht auf seine höchst lukrative Privatpraxis zur Folge hatte. In dieser Laufbahn des Kronjuristen stieg er dann weiter bis zum Kabinettsrang, der mit diesem Amt sonst nicht verknüpft ist. Die Art, wie er seines Amtes waltete, brachte ihm allgemeinen Beifall. Selbst die von der Parteileidenschaft stark aufgebauschte Markoni- Affäre, in der er immerhin eine schwere Unbesonnenheit zu beklagen hatte, konnte seinen Aufstieg nicht hindern. Als er im Oktober 1913 zum Lordoberrichter von England ernannt wurde, bestritten auch seine politischen Gegner nicht, daß seine ungewöhnlichen Fähigkeiten ihn dazu qualifizierten. Er hat dies große Amt vornehmlich in der Kriegszeit ausüben und daher manchen Fall entscheiden müssen, in dem es nicht leicht war, das Recht vor der Verdunkelung durch die Politik zu schützen. Der'— nicht juristisch, aber'menschlich — schwerste Fall, in dem er zu Gericht sitzen mußte, war Häuseradministration Adolf Krall IV., Schleifmühlgasse 11 Beste Empfehlungen von in- und ausländischen Hausbesitzern der Hochverratsprozeß gegen den irischen Schwärmer Sir" Roger Casementj^tter-'nicht anders als mit einem Todesurteil enden konnte. Aber schon in der Zeit, in der Lord Reading Englands oberster Richter war, wurden seine Dienste wiederholt für diplomatische Missionen in Anspruch genommen. Die Anerkennung, die er sich hier erwarb, führte schließlich zu seiner endgültigen Trennung von der Rechtspflege, als er 1921 zum Vizekönig.von Indien berufen wurde. Auch auf diesem glänzendsten und schwierigsten Posten der britischen Kolonialpolitik hat er sich so ausgezeichnet, daß der König von Eng- ' land ihn beim Ablauf seiner Amtszeit unter allgemeinem Beifall zum Range eines Marquis, der zweithöchsten Gruppe der Peerage, erheben konnte. Seitdem hat er vorübergehend auch das Ministerium des Auswärtigen geleitet. Als besonderes Zeichen seiner Wertschätzung hat ihm der König in diesem Jahr das althistorische, heute freilich nur noch nominelle Amt des „Hüters der fünf Häfen" übertragen, das auch, der Herzog von Wellington an seinem Lebensabend bekleidet hat. Es müssen eigenartige Gedanken sein, mit denen der siebzigjährige „Hüter der fünf Häfen" an die Zeiten denkt, in denen er sie als Schiffsjunge passiert hat. Dr. E. E. Jüdische Frontkämpfer. Einem in der letzten Nummer der „Neuen Welt" unter dem Titel „Jüdische Frontkämpfer'1 erschienenen Brief aus Berlin ist zu entnehmen, daß der deutsche Reichsbund jüdischer Frontsoldaten bei der auch von uns Jetzthin kritisierten Akzeptierung jüdischnationaler Prinzipien durch die Reichsvertretung der Juden Deutschlands nicht mitmacht Der Briefschreiber der „Neuen Welt" ist dem Reichsbund jüdischer Frontsoldaten darob natürlich sehr böse und meint: „Es gibt wohl nichts, woraus man .herleiten könnte, daß Frontkämpfertum und Zionismus einander ausschließen.11' Er übersieht nur die Kleinigkeit, daß ein BundJ jüdischer Frontkämpfer auf einem extrem vaterländischen Standpunkt stehen muß und jedes sogenanntezweite Vaterland, sei es auch Palästina, für sich nicht in Betracht ziehen darf. Man muß deshalb die Haltung des deutschen jüdischen Frontkämpferbundes als durchaus konsequent anerkennen. Der Frontkämpfer-Bund kann und darf nicht durch eine Betätigung für den Zionismus in den Verdacht kommen, damit ein Bekenntnis zur jüdischen Nation abzulegen. Es ist daher die von ihm in Konsequenz seiner ablehnenden Haltung gegenüber der jüdisch nationalen Umstellung der Reichsvertretung vorgenommene Verbindung mit der Agudah, die den Zionismus aus religiösen Gründen fördert, weit richtiger als eine Verbindung mit den jüdischnationalen Zionisten. Auch der Bund jüdischer Frontkämpfer in Oesterreich kann aus diesen Berliner Vorkommnissen Verschiedenes lernen. * Wie weit jüdischnationaler Fanatismus führen kann, beweist ein Aufruf des Berliner Staatsziönistischen 'Frontkämpferbundes, in denies u. a. heißt: ,! „Gefahr droht unserem im blühenden Aufbau begriffenen jüdischen Lande. Arabische Hetzer glauben, die Gelegenheit einer allgemeinen Kriegsverwirrung im Vorderen Orient benutzen zu können, um den kommenden Judenstaat zu verhindern . . . Juden, wir haben stets unser Leben für Fremde (!) eingesetzt, bald wird vielleicht die Stunde schlagen, wo wir bereit sein müssen, es für die eigene Sache, für unser eigenes Volk einzusetzen. Es ergeht daher an alle wehrfähigen jüdischen Männer der Ruf, schon jetzt durch ihre Meldung bei unserem Bunde ihren Willen zum Herrenkleidersalon S. FROST III., Landstraße Hauptstraße 28 Telephon U 11-2-72 bringt für die jetzige Saison die schönsten Maßanzüge und Winterröcke in den herrlidisten Dessins Billigste Preise Feinste Ausführung Garantierte Paßform Eintreten für die jüdische Sache in Erez Israel kund zu tun. Es gilt dieVorbereitungzutreffen, um die jüdische Legion zum Schutze unseres bedrohten Landes zu bilden. Dieser Pflicht wird sich kein Jude, der mit Stolz auf das Erwachen des jungen .ludenstaates blickt, entziehen . . ." Aus der braunen Hölle. Entgegen dem a u s d r ü c k 1 i c Ii e n W i 1l e n des verstorbenen Präsidenten H i n d e nburg, der kurz vor seinem Tode das Kriegsehrenkreuz geschaffen und bestimmt hat, daß alle Teilnehmer am Weltkriege auf deutscher Seite ohne Unterschied der Rasse und der Religion dieses Erinnerungszeichen erhalten sollen, wird das Kriegsehrenkreuz jetzt an Jiiden nicht mehr verliehen. Die nationalsozialistischen Zeitungen teilen mit, daß ein ehemaliger jüdischer Frontsoldat in Gießen die „Frechheit" hatte, sich um das Kriegsiehrenkreuz zu bewerben", daß aber seine Bewerbung zurückgewiesen wurde. In Dortmund wurde dieser Tage der arische Kaufmann Klemens Woidner, der die Marterung eines Juden schilderte, wegen „Greuelpropaganda" zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, wobei seine Behauptungen auf ihre Wahrheit nicht einmal geprüft wurden. ' " ' ' * In Köln wurden der jüdische Kaufmann Max W o 1 f f zu zwei Wochen, sein Sohn zu drei Monaten, seine Frau aber zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem ein Nachbar die Frau beschuldigt hatte, sie hätte Exemplare des „Völkischen "Beobachters", die in seinen Briefkasten eingeworfen wurden, beschädigt, wobei ihr ihr Sohn und ihr Mann , behilflich waren. Der Laden der Familie Wolff wurde auf behördlichen Befehl geschlossen. Die Kieler Lichtspieltheater haben den Beschluß gefaßt, Juden den Besuch ihrer Theater nicht mehr zu gestalten. Als jüdisches Unternehmen steht die „Kaiserkrone" allen Juden offen. Ferner hat die Generalintendanz der Städtischen Theater am Eingang des Stadttheaters eine Bekanntmachung anbringen lassen, wonach der Besuch des Theaters durch Juden unerwünscht sei. In Stadt und Kreis Günzenhausen in Bayern ist durch öffentliche Bekanntmachungen den Juden verboten worden, an Sonntagen sich auf den Straßen zu zeigen; sie dürfen öffentliche Institutionen, wie Museen usw. nicht betreten, sogar Friedhöfe dürfen sie nicht besu'chen. Die Juden dürfen auch keinen Grundbesitz erwerben oder pachten, auch die Autowege nicht benutzen. Anderseits wird die Bevölkerung, besonders die Jugend, ersucht, die Juden an Sabbathtagen auf dem Wege zur Synagoge nicht zu belästigen. In vielen anderen Städten und Kreisen wurden gleiche Verordnungen erlassen, die in der Einschränkung jeder Betätigung der Juden so umfassend sind, daß aus ihnen der Schluß gezogen werden kann, die Juden seien eigentlich aller Rechte beraubt, mit Ausnahme des Rechtes der Steuerzahlung. Die von den Bürgermeistern der betreffenden Orte unterzeichneten Bekanntmachungen drohen allen jenen, die in Gesellschaft von Juden gesehen werden, mit Bekanntgabe ihrer Namen in der Presse. Für die Hitsneder der „Dnlon österreichischer Juden" Beratungsstelle für kaufmännische, gewerbliche, Steuer- und Versicherungs- Angelegenheiten. Leiter: Komm.-Rat Alexius Salz er. Eingehende Informationen für jedes Mitglied der »Union" unentgeltlich, Wien I., Kohlmarkt 8,1. Stock, Tür 4, täglich (mit Ausnahme von Samstag) von 10 — 12 Uhr vormittags.