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Die Wahrheit · 1935-07-05 · Heft 27 (5.7.1935) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1935
Issue
Heft 27 (5.7.1935)
Date
1935-07-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Seite 8 Nr. 27 -i-5. Juli 1935 DIE WAHRHEIT Kalender-, Sidra-, Perek-, Omer- und Haftorah-Tafel Qebctstnnden Tuuus 6696 Juli 1085 ffflh cbds. 7.00 Tamu* 4. 7-30 { feauracb (4.B. M) j o o« 1 t Haftora, L. 800j „ 6- WajanmerScheÄneirK [ [i. Perek j 7J0O „ 6. bis 10. 7.00 abda. Freitag, 5. Jnll 730 Samstag, 6. Juli 8.55 Sonnt., 7.Juli b. l7nn Donnerst 11. Juli (1W vornehm, nicht selten mit Glace-Handschuhen, wo derbe Fäuste am Platze wären. Eigentlich müssen Männer von der Art Bischoffs Chajim Bloch dankbar sein, denn wenn er auch scharfsinnig die Perfidie aufgedeckt, mit der die Bischoffs unter der Maske der Vorurteilslosigkeit niedrige Judenverleumdung betreiben, wie sie die Wahrheit entstellen, wie sie klittern und konstruieren, nur um die Wahrheit zu entstellen, so lehrt er sie doch, wie man den Talmud zu lesen hat! Wer die kontroversen Ansichten der alten Rabbinen über Themata wie „Das Blut in Bibel und Talmud", „Das Eheweib", „Der Ehebruch", „Die Blutschande", „Die Vielweiberei", „Menschenopfer" usw. kennen lernen, wer über Gebräuche bei Hochzeiten, bei Festen im alten Palästina, in Aegypten, in den späteren östlichen jüdischen Zentren, aber auch bei Nichtjuden Interssantes erfahren will, der lese Blochs „Blut und Eros", er wird seine Kenntnisse sicher bereichern. Wir aber können uns beglückwünschen, daß uns für jeden Rohling, für jeden Bischoff immer bei Zeiten ein „Bloch" ersteht; hoffentlich wird es aus dem anderen Lager auch nicht an einem Reuchlin fehlen!" Jüdische Volkslieder. Ausgewählt, aus dem Jiddischen übersetzt von Ludwig Strauß. Bücherei des Schocken-Verlages. Berlin 1935. 92 Seiten, 1,25 RM. Das vorliegende Bändchen ist warm zu empfehlen. Ludwig Strauß, als Uebersetzer wie als selbständiger Dichter längst rühmlichst bekannt, hat jedem der 48 Gedichte feinsinnige Anmerkungen beigefügt, wobei er wiederholt auf die innere Verwandtschaft mit "dem deutschen Volkslied hinweist. Das Weitüberwiegen des rein-lyrischen Elementes — Liebeslieder, verlassenes Mädchen. Frauenklage — dürfte "woM auf die slawische Umwelt zurückzuführen sein. Das kleine Bänddien wird — nicht zum Nachteil des Liebhabers — zu weiterer Lektüre anregen, es verzeichnet auch andere, größere Liedersammlungen ähnlicher Art. flmtfidje Verfautöarungen der Jsraefitisdjen Xuftusgemeinbe Wen Kundmachung. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien eröffnet mit Beginn des Schuljahres 1935/36 die I. Klasse einer jüdischen Volksschule für Knaben, in die auch eine Anzahl Mädchen aufgenommen werden, mit dem Standort IL, Castellezgasse 35. Der Lehrplan und das Stundenausmaß für alle weltlichen Gegenstände sind gleich denen der allgemeinen Volksschulen, doch wird an dieser Anstaltein größeres Maß jüdischen Wissens vermittelt werden. Der Vormittagsunterricht wird erst um 9 Uhr beginnen. Anmeldung von schulpflichtigen Kindern für diese Schule sind unter Beibringung des Geburts-, Heimats¬ und Impfzeugnisses im Schulamt der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 2, I. Stock, bis längstens 15. Juli 1935 täglich von 9—12 Uhr vormittags vorzunehmen, woselbst nähere Auskünfte erteilt werden. Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. 1. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen. beziehungsweise durch die Tempelvereine Vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden äst, die Genehmigung für ein temporäres Bethaus erteilen. 2. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird grundsätzlich nicht bewilligt. 3. Im Sinne des § 80 des Gemeindestatutes ist die Bewilligung des Kultusvorstandes vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung einzuholen. 4. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 15. Juli d. J. im Einreichungsprotokolle der Israelitischen Kultusgemeinde, L, Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 5. Privatpersonen, die um Bewilligung eines Minjans ansuchen, haben entsprechende Nachweise über Charakter, Moralität usw. bezüglich der zu verwendenden Vorbeter (Namen derselben sind im Gesuche anzugeben) und auch den Nachweis über deren Befähigung zu erbringen. 6. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt Zettnnffen vom Verlegter versendet. JoBcnal expadie per 1'edltenz. Falls Adressat verzogen, nicht nach- ■ senden:* mit neuer Adresse zurück an Verlag „Die Wahrheit", Wien IL, Halnestrafte 13/12 leopoldstftffler Tempeifereln Aeschel Awrotiom n., PanmanMcngassc 6, Tel B 4T-8-63 Anmeldungen f. AnigeDoien.Tranongen (oa<h onl. lrelem Himmel] a. Barmlzwans Parteien verkehr an Werktagen von 2 bli </rt Uhr nacnmlttaga, an Sonntagen -von 10 bia 12 Uht vormittags Gebetatnnden früh Tamus 5695 6.30 Tamus 4. IKanracb (4. B. JA.) Haftora Wajaumer.Schemuel 4. Perek „ 6. bis 10. abds 7.30 7. Die Bewilligung gilt nur für die einschreitende Partei und ist somit nicht übertragbar. Im Uebertretungsfälle wird die erteilte Bewilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig hiervon verständigt 8. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck * vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung ' beizubringen. 9. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich, für den erwähnten Zweck benützt werden. 10. Für Lokale, In welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt 11. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur. unter der Bedingung erteilt daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genßhmigtenJSiarflefierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 10. September d: J. gnr "Vei füg uns stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des^. BfuttorErlöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der Israelitischen Kuitusgemeinde Wien abführen. 12. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 13. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Name und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung, sowie airer für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen, ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt Die zu leistende Kaution, welche in Bargeld zu erlegen ist wird mit S 20.— bis S 200.— bemessen. 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Betveranstaltung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten" werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen anerkannt welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Beerdigungen. 25. Juni 1935: Rebekka Schulhof, 77 Jahre. 2. Bez. (I. Tor). — Moriz Grünbaurn, 80 Jahre, 15. Bez. (I. Tor). — Sofie Rosenzweig, 69 Jahre, 2. Bez. (I. Tor). — Bertha Epstein, 79 Jahre, 6. Bez. (IV. Tor). —. Heinrich Pflaum, 51 Jahre, 13. Bez. (IV. Tor). — Max Kohn, 59 Jahre, 21. Bez. (IV. Tor). — Johanna Lehr, 70 Jahre, 14. Bez. (IV. Tor). — Gisela Schick. 52 Jahre, 6. Bez. (IV. Tor). — Anna Herzl, 75 Jahre, 6. Bez. (IV. Tor). — Reg.-Rat Guido Fuchsgelb, 59 Jahre. 1. Bez. (IV. Tor). — Emilie Kohn, 80 Jahre, 16. Bez. (IV. Tor). — Emanuel Reich, 69 Jahre, 9. Bez. (IV. Tor). — Friederike Goldstein, 70 Jahre, 3. Bez. (IV. Tor). 26. Juni 1935: Johanna Werber, 82 Jahre, 6. Bez. (I. Tor). — Michael Mayer, 96 Jahre. 13. Bez. (I. Tor). — Eugenie Oesterreicher, 63 Jahre, 20. Bez. (IV. Tor). — Gisela Wessely. 60 Jahre. 10. Bez. (IV. Tor). — WHheim Blau, 77 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). — Antonie Löwinger, 54 Jahre. 1. Bez. (IV. Tot). — Amalie Rothenberg, 65 Jahre, 9. Bez. .(IV. Tor). — Johanna Heller, 51 Jahre, 13. Bez. (IV. Tor). 27. Juni 1935: Bertha Ehrenfest. 68 Jahre, 13. Bez. (I. Tor). — Ernestine Peschek, 74 Jahre, 8. Bez. (i. Tor). — Max Goldstein. 59 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). — Julius Fischl, 81 Jahre, 1. Bez. (IV. Tor). — Rosa Rosenreich, 69 Jahre, 20. Bez. (IV. Tor). — Salomon Heller, 72 Jahre, 20. Bez. (IV.. Tor). — Pessi Fliegelmann, 82 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). — Sigmund Wurzel. 69 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). — Vinzenzia Müller, 81 Jahre, 13. Bez. (IV. Tor). — Dr. Siegfried Pistiner, 50 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). — Wilhelm Kos, 37 Jahre, 20. Bez. (IV. Tor). — Abraham Henig, 31 Jahre, Zolkiew, Polen (IV. Tor). — Elisabeth Teffer, 62 Jahre, 3. Bez. (IV. Tor). 28. Juni 1935: Karoline Gans, 60 Jahre. 9. Bez. (I. Tor). — Charlotte Engelsmann, 63 Jahre, 2. Bez. (I. Tor), —i Ludwig Selinko, 66 Jahre. 1. Bez. (I. Tor). — Berti Pollacek, 65,Jahre, 2;.Bez. (IV. Tor). — Viktor KnitteL 49 Jahre, 9. Bez. ffVI Tor). — Therese Biber, 69 Jahre, 2. Bez. (IV. -Tor). — Max Komarek, 63 Jahre, 20. Bezirk (IV. Tor). — Moses Nagel, 57 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). 30. Juni 1935: Betti Menasche, 72 Jahre, 9. Bez. (IV. Tor). — Moriz Fang, 67 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). - Julie Pollak, 60 Jahre, 16. Bez. (IV. Tor). — Salomon Flecker, 77 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). — Adele Deutsch, 70 Jahre, 18. Bez. (IV. Tor). — Regine Rifka Weitz, 61 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). — Anna Engel, 9. Bez. (IV. Tor). — Kornelia Sonnenschein, 74 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). — Schije Halpern, 41 Jahre. 2. Bez. (IV. Tor). 1. Juli 1935: Irma Frankel. 49 Jahre, 9. Bez. (IV. Tor). — Gotthold Lamberg, 65 Jahre, 2 Bez. (IV. Tor). — Leopodine Heller, 38 Jahre, 17. Bez. (IV. Tor). 2. Juli 1935: Leopold Fischl, 43 Jahre, 5. Bez. (1. Tor). — Raschel Goldsand, 66 Jahre, 10. Bez. (I. Tor). — Leopold Kohn, 57 Jahre. 2. Bez. (IV. Tor). — Max Platschek. 65 Jahre, 17. Bez. (IV. Tor). — Karoline Kohn. 60 Jahre. 8. Bez. (IV. Tor). — Karl Goldschmidt, 78 Jahre, 6. Bez. (IV. Tor). — Jakob Schwarz, 55 Jahre, 19. Bez. (IV. Tor). DEAIRIXBAD III., Linke Bahngasse 9, nächst Stadtpark miCBAElERBAD XVIII., Mlcwaelerstr. 12, nächst Volksoper Ausschneiden 1 Aof bewahren! ErmäOisungs-Anweisunä auf eine Italienische Ischias-Schnell nach Prof. I*lunari für die Leser der,, Wahrheit" Kur Ebenso sind Dampl-, Wannen-, S dl Wimm- und Ilellbfider ermäßigt Kuren gegen Rheuma, Gicht, Ischias, gegen Erkältungen, vorzeitige Alterserscheinungen usw. Weiland Oberkantor Josef Goldstein Synagogen-Ornate u. 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