Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 10 (8.3.1935)
- Date
- 1935-03-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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preis dieser Nummer 40 Groschen r ' : \ In Deutschland verboten! mit den Veröffentlichungen der „Union österreidiischer Juden" Erscheint?eden Freitag ipMiiiiiiiiiiiiiiipiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuim —„_iljmjiDniitiL h i. " n Redaktion und Administration: Wien II.. Heinestraße 13 - Telephon P*6-?-16 — Eostsparfcasser honto Wien: A 100.918 51. Jahrgang Wien, 8. März 1935 Nummer 10 Der Bundeskanzler zur Juden frage. Rasiere Didi gut und billig Der österreichische Bundeskanzler Dr. Schuschnigg gab der Jewish Tele- ' ' graphic Agency in London eine Erklärung über die Lage der Juden in Oesterreich; die Erklärung lautet in der Uebertragung aus dem Englischen: In Wirklichkeit existiert in Oesterreich nicht eine Judenfrage im allgemeinen Sinne des Wortes, wie es «ine solche Frage in vielen anderen Ländern gibt Die Bundesverfassung Oesterreichs basiert auf der völligen Gleichheit aller Bürger ohne Unterschied der religiösen und nationalen Zugehörigkeit. Bisher ist kein Gesetz oder Dekret herausgegeben worden, das irgend welchen Nachteil für Mitglieder irgend einer religiösen Gemeinschaft im Gefolge gehabt hätte; dies gilt auch, soweit es sich um die Juden handelt. Zweifellos sind in der Periode des Wiederaufbaues des Staates eine Anzahl Maßnahmen ergriffen worden, von denen die eine oder die andere Kategorie von Bürgern betroffen wurde; diese Maßnahmen wurden aber ohne irgend welche Erwägungen; religiöser Art, sondern einzig und allein aus politischen und wirtschaftlichen Gründen getroffen. Im Gefolge von Entwicklungen, deren Ursachen wohl bekannt sind, sind die österreichischen Juden in der Hauptsache in bestimmten Tätigkeitsgebieten beschäftigt, in denen sie früher sogar die große Mehrheit ausmachten: in Handel, Bankwesen, Rechtsleben, Medizin, Journalismus, wie im allgemeinen in den freien Berufen. Dieser Stand der Dinge wurde noch weiter unterstrichen durch die Tatsache, daß die Karrieren in den anderen Betätigungsgebieten der nichtjüdischen Bevölkerung offenstanden, die infolgedessen an einem Unterkommen in den freien Berufen nicht besonders interessiert war. Die nichtjüdische Bevölkerong zog öffentliche Karrieren vor: man wurde Staats- oder städtischer Beamter, Lehrer, zog ein Unterkommen im Gerichtswesen oder Militär vor und hatte keinen Grund, den Lebensunterhalt in Handel, Bankwesen und freien Berufen zu suchen. Die Nachkriegszeit und die sie begleitenden Umgestaltungen haben diese ^Situation geändert. Die Möglichkeiten für Karrieren im öffentlichen Leben wurden sehr herabgemindert. Sowohl das Einkommen der Beamten als auch ihre Chancen?uf Beförderung haben sich vermindert. Die milir|sche Laufbahn ist eine fast verschlossene, nfolgedessen hat sich die nichtjüdische Bevölkeung in wachsendem Maße dem Rechtsleben, der ledizin und den anderen freien Berufen zugewandt; und als sie die Mehrheit der Positionen diesen Berufen durch Juden besetzt fand, sah hierin eine Ungerechtigkeit, sie wollte sich Idamit nicht abfinden, daß die Juden in. diesen Beirrten zu 70 oder 80 Prozent vertreten sein sollten, |wo die Christen 95 Prozent der Gesamtbevölke- |ning ausmachen. Wer einen Lebensunterhalt sucht, hat keine Geduld zu historischen Erwägungen. Die Menschen sehen sich einer Situation gegenübergestellt, die es ihnen unmöglich macht, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, und sie fordern, daß dieser Stand der Dinge geändert werde. So geschieht es, daß mehrere Berufskörperschaften die Forderung nach Inkrafttreten eines Numerus clausus aufsteifen. Es muß aber gesagt werden, daß die Schwierigkeiten in den richterlichen und medizinischen Berufen in einem solchen Maße angewachsen sind, daß es sogar im Interesse der jüdischen Angehörigen dieser Berufe selbst notwendig geworden, ist, den weiteren Zutritt zu diesen Berufen zu beschränken. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, die erworben© Rechte verletzt hätten; im Gegenteil, die Regierung hat einzig nach objektiven Richtlinien gehandelt und die Schritte, die sie den Umständen gemäß zu ergreifen gezwungen war, sind keineswegs von einem antisemitischen Geist eingegeben worden. Die gleichen Opfer werden in dem gleichen Ausmaß von Angehörigen anderer Berufe verlangt. Auch im Bankwesen hatten die Juden die große Mehrheit der Position inne. Die Direktoren der Großbanken waren zum großen Teil Juden, die ihren Verwandten, Freunden und Bekannten Stellen verschafften; auf diese Weise haben Juden die Mehrzahl der höheren Posten bekleidet. Nach dem Zusammenbruch der Großbanken hat es die Regierung, die kein Risiko in der Verwaltung der das ganze Land berührenden öffentlichen Finanzen eingehen konnte, für notwendig gehalten, an die Spitze der großen Finanzinstitutionen neue Männer zu setzen, die früher führende Positionen nicht bekleidet hatten. Diese Erwägung hatte Personaländerungen im Gefolge, nie aber war das System der Auswahl von. Erwägungen religiöser Natur inspiriert. Die Vereinfachung des österreichischen Banksystems und die Reduzierung des Beamtenstabes, die sie im Gefolge hatte, haben Juden und Christen in gleichem Ausmaße betroffen. Die auf dem Gebiet von Handwerk und Industrie getroffenen neuen Maßnahmen haben Konsequenzen gehabt, die indirekt eine bestimmte Kategorie von Juden betroffen haben, aber auch diese Maßnahmen sind nicht von einem antisemitischen Geist inspiriert. Kaufleute und Handwerker klagten seit Jahren darüber, daß sie durch die Tätigkeit gewisser Ratenhändler, Agenten, Kommissionäre usw. Schaden erleiden. Es fehlte auch an genügend strengen Vorschriften zur Normierung beruflicher Eignung, weshalb es gewissen Elementen möglich wurde, Unternehmen ins Leben zu rufen, in denen sie ihren Mangel an technischer Kenntnis durch Anwendung skrupelloser Methoden wettzumachen suchten. Die neue Gesetzgebung setzte diesen Zuständen in einem gewissen Maße einen Damm entgegen und daraus haben auch jüdische Handwerker und Kaufleute Nutzen gezogen. Somit können auch diese Gesetze Eure Häuserverwaltungen, Geldbeschaffungen und Reparaturkredite, kulantest nur durch das behördlich konzessionierte Realitäten-, Hyrofhekeir- und VerwaltungsbBro, Sensal R. Taubmsnn, Wien II., Nordpolstraße 2/3, Tel. A48-9-22 OesferrelcMsclies QiiülUäls faDrihal Ueberau erhältlich nicht als ein Ausfluß antisemitischer Tendenz beurteilt werden. Während der fünfzehn Jahre des sozialdemokratischen Regimes im Wiener Rathaus war es ein Prinzip, daß jeder, der eine Position oder eine städtische Anstellung zu erlangen wünschte oder sonst in irgend einer Weise in eine Beziehung zur Stadtverwaltung zu treten wünschte, der sozialdemokratischen Partei beitreten müsse. Als dann die Macht der Sozialdemokratie gebrochen war, versuchte das neue Regime, die Stadtverwaltung von diesen politischen Einflüssen zu befreien; dies der Grund, weshalb eine große Zahl von Beamten und Angestellten entlassen wurde. Zweifellos sind auch jüdische Aerzte in einer gewissen Anzahl von diesen Maßnahmen betroffen worden; aber das geschah nicht aus religiösen Motiven, sondern hatte seine Ursache in der politischen Tätigkeit der Entlassenen. Es ist schwer, zu bestimmen, wie weit ein Einzelner aus wirklicher innerer Ueberzeugung dem Sozialismus anhängt. Aber in jedem Falle, wo festgestellt werden konnte, daß einer durch diese Maßnahmen betroffenen Person ein Unrecht widerfuhr, wurde das Unrecht soweit wie möglich wieder gutgemacht. Die Möglichkeit einer Ausbürgerung der „Ostjude n", die von mehreren Kreisen vorgeschlagen wurde, ist von der Regierung nicht ins Auge gefaßt worden. Es gibt viele Gründe, die eine solche Maßnahme als undurchführbar erscheinen lassen; es würde durch sie ein Teil der Bevölkerung betroffen werden, der seit zwanzig Jahren in Wien lebt und dort verwurzelt ist. Diese Menschen haben Verbindungen mit alteingesessenen österreichischen jüdischen Familien angeknüpft und sie sind mit diesen in wirtschaftliche Beziehungen von einer Art eingetreten, daß ihre Ausbürgerung bedauerliche Rückwirkungen auf die gesamte österreichische Judenheit haben müßte. Ferner haben diese Juden auf ihre frühere Staatsangehörigkeit verzichtet und sind „staatenlos" geworden; somit würde ihre Ausbürgerung Komplikationen auf dem Gebiete des internationalen Rechts nach sich ziehen. Alle Gerüchte über die Durchführung solcher Maßnahmen entbehren darum jedweder Grundlage; Befürchtungen nach dieser Richtung sind absolut ungerechtfertigt. Ein im Herbst 1934 bezüglich der städtischen Schulen in Oesterreich verkündetes Dekret hat in gewissen jüdischen Kreisen ebenfalls Anlaß zu Befürchtungen und Klagen, die unberechtigt sind, gegeben. Mit Bezug auf diese Angelegenheit sei