Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 2 (11.1.1935)
- Date
- 1935-01-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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preis dieser, Nummer 40 Groschen '■sehe ttU In Deutschland verboten! Erscheint jeden Freitag mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden" JjT f Uj.. i \ trr Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 — Postsparkasser konto Wien; A 100 9i8 51. Jahrgang Wien, 11. Jänner 1935 Nummer 2 Das Schicksal der Saarjuden. Am kommenden Sonntag findet im Saargebiet die Abstimmung darüber statt, welchem Staate (Frankreich oder Deutschland) dieses Gebiet angegliedert oder ob der jetzige Zustand der Verwaltung durch den Völkerbund aufrecht erhalten werden Söll. Damit entscheidet sich am 13. Jänner auch das Schicksal der jüdischen Bewohner des Saarlandes. Am 1. Jänner des letzten Jahres wohnten im Saargebiet 4898 Juden, die von der Gesamtbevölkerung, die zu diesem Zeitpunkt ungefähr 830.000 betrug, 0,6 Prozent ausmachten. In Saarbrücken wohnen jetzt ungefähr 2400 Juden, das ist 47,5 Prozent der gesamten jüdischen Bevölkerung des Saargebietes, die über 18 jüdische Gemeinden verteilt ist. Wie lange leben Juden in diesem deutschen Land? Beweisen kann man es nicht, aber bei Dillin g e n ist die Abbildung eines Leuchters in Stein gegraben, und diese Skulptur stammt aus der Zeit Casars und von einem jüdischen Krämer aus dem römischen Heer. Von einer jüdischen Bevölkerung im Saargebiet kann man frühestens im 13. Jahrhundert sprechen. 1760 bildeten die Juden 0,3 Prozent der Bevölkerung. Die Belufszählung läßt erkennen, daß die heutige jüdische Bevölkerung zum größten Teil zum vermögenden und kleineren Mittelstand gehört, während der Anteil an den freien Berufen nicht sehr bedeutend, ist. Unter ungefähr 480 Aerzten gibt es 36 jüdische und von 130 Juristen sind nur 20 Juden. Düe Dreierkommission, die unter dem Vorsitz des Italieners Graf Aloisi in Rom tagte und der der Völkerbundsrat weitgehende Vollmachten zur Entscheidung aller das Saargebiet betreffenden Fragen eingeräumt hatte, hat sich von den Juristen des Völkerbunds Gutachten darüber erstatten lassen, ob sie überhaupt in der Lage sei, demjenigen Staat, dem das Saargebiet zugesprochen wird, Verpflichtungen aufzuerlegen, welche die „Behandlung der Einwohner oder einiger Kategorien unter ihnen" betrifft, oder ob sie die Zuteilung des Saargebietes von der Annahme derartiger Verpflichtungen durch den betreffenden Staat abhängig machen können. Beide Fragen sind verneint worden. Privatgutachten, u. a. die von jüdischer Seite eingebrachten, die zu anderen Ergebnissen gelangten, drangen demgegenüber nicht durch. Das Dreierkomitee hat sich, wie nicht anders zu erwarten!, den Juristen des Völkerbundes angeschlossen und die Möglichkeit der Einführung eänes Minderheitenschutzes für das Saargebiet verneint. Der Völkerbundsrat hat aber in seiner Dezembertagung die Möglichkeit einer zweiten Abstimmung für den Fall, daß sich jetzt die Bevölkerung für den Status quo entscheidet, als zulässig bezeichnet. Die Ratsmitglieder "Laval und Lirwmow und der Ratspräsident Benes haben dies ausdrücklich festgestellt. Dadurch . kann der national empfindende Deutsche seine Entscheidung für den Status quo treffen, ohne damit die dauernde Abtrennung des Gebietes von Deutschland herbeizuführen. Nach einer Reihe ,von Jahren, wenn Deutschland wieder vom Joche der Hitler-Herrschaft befreit ist, kann das Saargebiet auf Grund einer neuen Abstimmung wieder zu Deutschland zurückkehren. So stellt die jetzige Abstimmung die Bevölkerung nicht vor die Frage: „Deutschland oder Frankreich?", sondern vor die Frage „Hitler-Deutschland oder ein Deutschland der Freiheit und Gerechtigkeit?" Auf der anderen Seite hat der Ausschuß sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Wechsel des Regimes sich möglichst ohne schwere Erschütterungen vollziehen müsse, und es sollten daher geeignete Maßnahmen mit Bezug auf die „Rechte und Interessen der Einwohner ohne jede Ausnahme" getroffen werden. Der Ausschuß hat infolgedessen mit der deutschen und französischen Regierung verhandelt und gebeten, die Maßnahmen genau zu bezeichnen, die jede der beiden Regierungen. Jür den Fall zu treffen bereit sei, daß das ganze oder ein Teil des Gebietes mit seinem Staatsgebiet vereinigt werde. In einem fast gleichlautenden Briefwechsel sind darauf von der deutschen und der französischen Regierung Uebergangsregelungen zugesagt worden. Die Regierungen haben darin sich verpflichtet, auch hinsichtlich der nicht abstimmungsberechtigten Bewohner des Saargebietes, ebenso, wie dies schon im September den Abstimmungsberechtigten zugesagt worden ist, keine Verfolgungen, Vergeltungsmaßnahmen oder Schlechterstellungen wegen der politischen Haltung stattfinden zu lassen, die diese Personen „während der Verwaltung durch den Völkerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksabstimmung" eingenommen haben. Als Bewohner gilt dabei jede Person, die seit mindestens dem 13. Januar 1932 ihren Wohnsitz im Saargebiet hat. Die im Jahre 1933 und 1934 infolge der politischen Ereignisse in Deutschland nach dem Saargebiet geflüchteten Personen, unter denen sich im übrigen nur eine kleine Anzahl von Juden und vselmehrKatholiken befinden, haben daher keinen Anspruch auf diesen besonderen politischen und gerichtlichen Schutz. Allen gegenwärtig im Saargebiet wohnhaften Personen ist die Abwanderung aus dem Saargebiet freigestellt. Sie dürfen ihren dortigen Grundbesitz behalten oder verkaufen und ihr bewegliches Vermögen abgabefrei mitnehmen. Die Absicht, das Gebiet zu verlassen, muß innerhalb einer Frist von sechs Monaten, gerechnet von der Einführung des endgültigen Regimes an, der Behörde mitgeteilt, und die Verlegung des Wohnsitzes muß innerhalb eines Jahres, gerechnet vom selben Zeitpunkt an, erfolgt sein. Die deutsche Regierung hat weiter erklärt, daß während der Dauer eines Jahres von der Einführung des endgültigem Regimes an die Bewohner des Saargebietes, ohne Rücksicht Eure Häuserverwaltungen, Geldbeschaffungen und Reparaturkredite, kulantest nur durch das behördlich konzessionierte Realitäten-, Hypotheken- und VerwaltungsbOro, Sensal ■ R. Taubmann, Wien IL, Nordpolstraße 2/3. Tel. A 48-9-22 Rasiere Didi gut ond billig Ocsferreichlsclies Quamais f aDr Uta! Ueberau erhältlich auf ihre Staatsangehörigkeit, keine Schl'echterstellung wegen ihrer Sprache, Rasse oder Religion erfahjren werden. Sie werden in dieser Beziehung rechtlich und tatsächlich die Behandlung und die Garantien genießen, die sich aus der gegenwärtig im Saargebiet geltenden Gesetzgebung ergeben. Da im Saargebiet zurzeit noch alle Gesetze gehen, die am 11. November 1918 dort in Kraft gewesen sind — soweit sie nicht inzwischen durch die Regierungskommissfloini eine Aenderung erfahren haben —, ist damit von der deutschen Regierung „zugesichert", daß auch die gesamte Ariergesetzgebung während eines Jahres nach dem Inkrafttreten des endgültigen Regimes nicht eingeführt wird. Die französische Regierung hat, während sie im übrigen völlig gleichlautende Erklärungen mit der deutschen abgegeben hat, zu der Frage der Minderheiten erklärt: „Die Einwohner des Saarbeckens werden, ohne Rücksicht auf ihre Staatszugehörigkeit, keine Schlechterstellung wegen ihrer Sprache, Rasse oder Religion erfahren. Im übrigen werden alle diejenigen, die (öe französische Staatsangehörigkeit infolge der Tatsache der Aenderung der Souveränität erwerben sollten, die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte erhalten wie alle übrigen französischen Staatsangehörigen." Als Resultat dieser Regelung bleibt also nur die Schlußfolgerung, die der Präsident der Regierungskommission des Saarlandes, Beirr Knox, in einem nach der Konferenz von Rom gegebenen Interview gezogen hat: „Die Juden im Saarland gehen einer düsteren Zukunft entgegen." Die saarländischen Juden gehen mit bangem Herzen dieser düsteren Zukunft entgegen. Bis jetzt noch vertrauen sie auf den Umstand, daß das Auge der Welt bei einem deutschen Sieg auf das Dritte Reich gerichtet bleiben wird in der festen Erwartung, daß die gemachten Versprechungen vollinhaltlich gehalten werden. Aber selbst angenommen, daß die deutsche Regierung gemäß ihrem Versprechen im ersten Jahre nach einem für sie günstigen Ausgang der Volksabstimmung keine Ranküne - Maßregeln nimmt, selbst dann bleibt die Frage offen, ob sie es verhindern kann, daß durch die sehr erhitzten Gemüter der Leute von der deutschen Front Exzesse entstehen. Schon droht Hitlers Saarbevollmächtigter Bückel; „Die Juden des Saargebietes werden ebenso behandelt werden wie die Juden in Deutschland. Gegen jene Juden» welche gegen Deutschland gestimmt haben, werden sich die Nationalsozialisten zu verteidigen wisse n."