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Die Wahrheit · 1934-11-02 · Heft 44 (2.11.1934) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1934
Issue
Heft 44 (2.11.1934)
Date
1934-11-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Preis dteeer Nummer 40 Grossen In Deutschland verbot«»! Jüdisch e mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Ju FLUGPOST Erscheint jeden Freitag Redaktion und Administration; Wien 11.. Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 — Postsparkassenkonto Wien; A 100.918 50; Jahrgang _ Wien, 2. November 1934_Nummer 44 Der Judenhaß auf der Anklagebank Gleich der Handlung der mittelalterlichen Mysterienspiele vollzieht sich auch der Verleumdungskampf gegen das Judentum gleichzeitig auf drei Schaubühnen: zwei metaphysischen: Himmel und Hölle, und als dritter der dazwischen gelagerten irdischen. Die Anklagen wegen Hostienschändung und die Ritualmordbeschuldigungen konstruierten eine jüdische Schuld, die sich als religiöser Fanatismus ins Jenseits auszuwirken schien, während die Verdächtigung Hamans, daß die Juden die Beseitigung der Königsmacht betreiben, um die Macht im Staate selbst in die Hand zu bekommen, im Irdisch-Realen verankert ist. In Wirklichkeit erwies sich freilich oft genug auch die bis ins Transzendentale bloßgelegte jüdische „Verworfenheit" höchst irdisch-materiell fundiert, indem durch angeblich bewiesene Hostienschändungen und die Ahndung dieser phantastischen jüdischen „Schuld" auf dem Scheiterhaufen auch,die sehr realen Schulden der Nichtjuden in Rauch und Flammen aufgingen ... Aber diese indiskreten Erfahrungen aus der älteren Geschichte veranlassen die modernen Regisseure der antisemitischen Komödie keineswegs zum Aufgeben der geschilderten Drei-Sphärenbühne. Auch im Dritten Reiche sehen wir den Kampf gegen das Judentum nicht nur vom irdischen Blickfeld der staatlichen Gesetzgebung begrenzt, sondern durch die Entjudungsversuche der christlichen Kirchen auch Himmekund Hölle in Bewegung setzen. Während aber Hitlers Bemühungen um die Arisierung des Jenseits in ein kritisches Stadium getreten sind, in dem der Führer nach dem Muster bedrängter Schachkünstler sogar eine Figur •— den Kirchenpolitiker Dr. Jaeger — opfern mußte, um sein Spiel zu retten, erscheint sein Kampf gegen die jüdischen Machtaspirationen im Diesseits von Erfolg gekrönt. Aber darf Hitler diesen Erfolg über das Judentum mit ungetrübter Siegesfreude genießen? Man vergleiche einmal folgende Theorien mit der im Dritten Reiche konsequent durchgeführten Praxis:; , „Die besten Ergebnisse in der Beherrschung der Menschen werden durch Einschüchterung und. Gewalt erzielt und nicht durch akademische Erörterungen." Oder: „Das wirksamste Mittel der Machtbehaup-; tung bleibt eine gerechte, aber unerbittliche - Strenge. Infolgedessen wird uns nicht nur die Geldmacht, sondern auch der Grundsatz der Strenge, zum Triumph verhelfen. Es genügt, daß alle wissen, wir seien unerbittlich, um jeden Ungehorsam zu beseitigen." Ist das nicht Hitler-Geist in seiner klarsten Offenbarung? Welch ein Reinfall: Die zitierten Richtlinien stehen nicht in irgend einer Weisung des „Führers" an seine Exekutivorgane, sondern in den .Protokollen der Weisen von Zion", dem von den Neunmalweisen Antizions „ausspionierten" Aufmarschplan der jüdischen Weltherrschaftsstrategie ... Wenn also diese Protokolle nicht gröblichste Fälschung sind, dann ist Hitler nicht nur kein Unterdrücker der jüdischen „Weltverschwörung", sondern — geradezu ihr Durchführer. Sein brutal antisemitisches System spricht nicht etwa dagegen. Denn es heißt in den Protokollen ausdrücklich: „Den Antisemitismus brauchen wir, um die unteren Schichten unserer Brüder in Ordnung zu halten." Wie peinlich muß für den nationalsozialistischen Osaf die Erkenntnis. s,ein, daß er statt Besieger bloß Werkzeug "der .^Weisen von Zion" ist! Also voller Triumph dieser Le&r.en, die angeblich auf dem ersten Zionistenkongreß im Jahre 1897 verkündet worden sind. Es ist eine Groteske von tragischester Ironie: Während der Zionismus trotz der Balfour-Deklaration noch immer von der Erreichung seines wirklichen. Zieles, einer rechtlich gesicherten Heimstätte für ,das jüdische Volk, weit entfernt ist, wetteifern Antisemiten aller Länder — einschließlich des freien Albions — in dem Bestreben, die angeblichen Ziele der phantastischen „Weisen von Zion" zu verwirklichen. Und während die Zionisten in der „Galuth" und in Palästina in unzählige Parteien gespalten sind, die einander aufs heftigste befehden, erwecken die „Protokolle der Weisen von Zion" den Anschein, als ob die Juden der ganzen Welt eine politisch, homogene Masse bildeten, die entschlossen ist, Richtlinien für ihr Vorgehen von einem Kopfe entgegenzunehmen (siehe „Protokolle" X, 8). Ist angesichts des schreienden Widerspruches zwischen dieser Darstellung und der Wirklichkeit erst eine umständliche Beweisführung notwendig, daß die „Protokolle" eine phimpe Fälschung sind? 5 " "4^ VERWALTUNGEN ^# SÄTZE - HYPOTHEKEN^jg% ^fr- KÄUFE - VERKÄUFE ^^■-%-'r. r ■ «1* SZILAGYI IX., RÖTENLÖWENG. 3 Rasiere Dkftöntnnd billig SOesterrelchlsclKS QnaiHäls rödrtfcal Ueberau erhältlich Leider ist sie notwendig. In bezug auf die Juden ist keine Behauptung kühn und abenteuerlich genug, um nicht geglaubt zu werden. So erleben wir das erschütternde Schauspiel, daß das hochkultivierte deutsche Volk sich freiwillig der tyrannischesten Despotie rücksichtsloser, zum Teil krankhaft veranlagter „Führer" unterworfen hat, um nur ja nicht etwa unter die Herrschaft der „Weisen von Zion" zu geraten . . . Schon um dieser Panikstimmung ein Ende zu machen, war es ein überaus verdienstvolles Vorgehen des Israelitischen Gemeindebundes der Schweiz, die Ueberprüfung der „Protokolle" durch das Berner Gericht zu veranlassen. Offiziell saßen ein Führer der „Nationalen (lies: nationalsozialistischen) Front" und der verantwortliche Redakteur des Schweizer Naziblattes auf der Anklagebank, weil sie mit den „Protokollen" die übliche Propaganda getrieben und so das eidgenössische Gesetz gegen Verbreitung von literarischem Schund und Schmutz verletzt haben. Im Ausland interessiert sich wohl niemand für diese obskuren Auch- Politiker und wenn trotzdem während der ganzen Dauer dieses Prozesses, zu dem noch manches zu sagen sein wird, die zivilisierte Welt gespannt na.ch Bern blickte, so geschah dies in der richtigen Empfindung, daß dort nicht bloß über ein Paar Antisemiten, sondern über den Antisemitismus selbst, repräsentiert durch eine seiner bösartigsten Schöpfungen, Gericht gehalten wurde. Europa horchte auf! BEI. Ml SEK«. TEL. A 10-5-69 Vor dem BernerKantonalgericht begann, am Montag früh unter außerordentlicher Anteilnahme des Publikums und der Presse — es waren Berichterstatter einer ganzen Reihe von Weltblättern erschienen — der von der Schweizer Judenschaft angestrengte Prozeß, der endgültig beweisen soll, daß die „Protokolle der Weisen von Zion" eine Fälschung sind« Die Schweizer Blätter nennen den-Prozeß eine europäische Angelegenheit, es handelt sich auch tatsächlich um eine politische Frage, denn die „Protokolle der Weisen von Zion" sind — obwohl sie eine Fälschung darstellen — von geschichtsbildender Kraft. Ein Statistiker hat errechnet, daß die Protokolle neben Bibel und Koran gegenwärtig das meist verbreitete Buch der Welt sind. Hitlers Werk „Mein Kampf* stützt sieh in vielen Abschnitten auf die Protokoller Gegenstand der Klage sind, wie von der JTA wiederholt berichtet, ein von den Angeschuldigten verbreitetes Pamphlet, Zeitungen und insbesondere die berüchtigten „Protokolle der Weisen von Zion", für deren Verbreitung die Kläger verschiedene Personen, zum Teil Mitglieder der „Nationalen Front", zum Teil Angehörige des Bundes nationalsozialistischer Eidgenossen, bei letzieren auch deren damaligen Landesleiter Architekt Theodor Fischer, als verantwortlich bezeichnet und in den Anklagezustand versetzt haben. Während der Verhandlung am 16. November 1933 wollten die wenigsten der Angeklagten die Verantwortung tatsächlich übernehmen. Die Vertreter der Klägerschaft beantragten, die „Geheimnisse der Weisen von Zion" oder die „Zionistischen Protokolle" grundlegend auf die Frage der Echtheit untersuchen zu lassen. Der Richter gab diesen Anträgen statt und ordnete eine Expertise durch ein Dreier-Kollegium an. In der Folge schlug die Klägerschaft als ihren Experten Dr. M. Haller, Professor der Theologie und Direktor an der Bernischen Universität vor, die Angeschuldigten stellten Pastor Münchmeyer in Oldenburg als ihren Experten. Der Gerichtspräsident bestimmte als dritten Experten den Schriftsteller C. A. Loosli in Bern. Prof. Dr. Haller aber trat als Experte zurück, da ihm als Semitisten und Hebraisten, wie er glaubt, die

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