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Die Wahrheit · 1934-06-22 · Heft 26 (22.6.1934) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1934
Issue
Heft 26 (22.6.1934)
Date
1934-06-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Preis dieser Nummer 40 Groschen In Deutschland verboten I mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden Erscheint Jeden Freitag Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 — Pottsparkassenkonto Wien: A 100.918 50. Jahrgang Wien, 22. Juni 1934 Nummer 26 Die HcrrsdiaM der JOdisdinanonaien in der Knlfusaemciiide. In ihrer Zeitung „Die Stimme" toben die Jüdischnationalen, weil die unionistischen Mandatare sich den Wortbruch der Jüdischnationalen nicht haben gefallen lassen und weil die unionistischen Vertreter durch die Niederlegung ihrer Mandate der Oeffentlichkeit gezeigt haben, daß sie nicht mehr geneigt sind, sich in Hinkunft einer bedenkenlosen Parteiwirtschaft zu beugen. Mit Recht überschreiben die Jüdischnationalen ihren Artikel mit dem Titel „Viel Lärm um nichts". Tatsache ist, daß sie viel unangenehmes Geräusch machen, ohne ein haltbares Argument für ihr unqualifizierbares Vorgehen vorbringen zu können, das nicht einmal mit einem fadenscheinigen Mäntelchert ihren Parteiegoismus verhüllt. Zuerst versuchen sie es mit Rechenkunststücken und wollen mit dem jüdischnationalen Einmaleins aus vier Mandaten drei, ja sogar zwei machen. Sie können mit allen ihren Kunststücken aber nicht über die Tatsache hinweg, daß seit der Konstituierung des neuen Kultusvorstandes im Jänner des Jahres 1933, also seit zirka eineinhalb Jahren, die Mandate im Vertreterkollegium paritätisch zwischen jüdischnationalen und unionistischen Kultusvorstehern aufgeteilt waren, und niemandem werden die Jüdischnationalen einzureden vermögen, daß sie aus Entgegenkommen und aus Freundlichkeit gegen die verhaßten unionistischen Vertreter, „damit die Schmälerung ihres Besitzstandes bei der Besetzung der Vertreterstellen nicht allzu deutlich in Erscheinung trete", beim Amtsantritt des gegenwärtigen Kultusvorstandes die Besetzung von vier Mandaten statt zwei Mandaten im Vertreterkollegium der „Union" konzediert hätten. Es ist schon so, wie wir gesagt haben, und die Zeugen dafür sind, Gott sei Dank, noch am Leben: Es ist bei Konstituierung des Kultusvorstandes, und wir wiederholen es, damit es nicht über das Einmaleins der Jüdischnationalen in Vergessenheit gerät, bei Beginn der Funktionsperiode des gegenwärtigen Kultusvorstandes für die ganze Funk- Üonsdauer desselben zwischen der jüdischnationalen und nichtnarionalen Partei! eine Vereinbarung getroffen worden, wonach für die einstimmige Wahl des Präsidenten Dr. Friedmann und für den Verzicht des Herrn Dr. Ticho auf die Stelle eines Obmannes in der Unterrichtskommission die paritätische Besetzung des Vertreterkollegiums, und zwar vier Mandate durch die Jüdischnationalen und vier Mandate durch die Unionisten vereinbart wurde. Aber etwas muß man doch finden, um den «latteh Bruch der Vereinbarung zu verkleistern. VERWALTUNGEN ^+ «X*SÄTZE- HVPOTHEKEN^Kfr KÄUFE - VERKÄUFE SZILAGYI BEB. MIT. SEISAL IX., ROTEN LÖWENG. 3 TEL. A 10-5-69 Da stellt sich in der Verlegenheit das Wort von den nicht gleich gebliebenen Verhältnissen ein. Das Erlöschen der vier Mandate der „Werktätigen Juden", die bekanntlich mit den unionistischen Kandidaten auf einer Wahlliste gewählt worden waren, wird als ein zu Ungunsten der Unionisten eingetretenes Ereignis hingestellt, während doch klar ist, daß der Wegfall von Kandidaten auf einer Liste gewählter Personen das Nachrücken der nicht ausgeschiedenen, auf der gleichen Liste verbliebenen Kandidaten, somit ein Nachrücken der Unionisten, zur Folge hätte haben müssen. In gesperrter Schrift schreiben aber die Jüdischnationalen: „Eine Ergänzung des Vorstandes hatte im Sinne der erlassenen Verordnung nicht stattzufinden." Für die ausgeschiedenen Poale-Zionisten stimmt das, weil ihre Liste von der der allgemeinen jüdischnationalen Zionisten getrennt gewesen ist. Die unionistische Liste war aber vereinigt mit der der Werktätigen Juden, es hatten daher dile unionistischen Vertreter an Stelle der ausgeschiedenen werktätigen Kandidaten, deren Mandate erloschen waren, unbedingt automatisch nachzurücken, welches Verlangen auch ausdrücklich von den Unionisten erhoben, jedoch bisher nicht befriedigt wurde. Das Verhältnis zwischen jüdfechnational-zionisitischen und unionistischen Mandataren ist also in Wahrheit, wie es das letzte Mal ausgeführt wurde, 17 zu 15 und nücht 17 zu 11. Nach dem Artikel der „Stimme" nimmt der Präsident der Kultusgemeinde für sich das Verdienst in Anspruch, den unionistischen Mandataren, die „nach maßgebender behördlicher Ansicht das Schicksal des Mandatsverlustes der Werktätigen Juden zu teilen gehabt hätten", ihre Mandate gerettet zu haben. Wir wissen nicht, von welcher „maßgebenden behördlichen Stelle" der Präsident der Kultusgemeinde solche Ansichten gehört hat. Er hat es ja ängstlich vermieden, einen unionistischen Mandatar der Kultusgemeinde zu seinen Unterredungen zuzuziehen, ganz im Gegensatz zu der Praxis, die die früheren unionistischen Präsidenten der Kultusgemeinde beobachtet haben. Diese wirklich unparteiischen Präsidenten haben selbstverständlich bei jeder offiziellen Vorsprache der KuHusgemeinde bei dem Behörden und Aemtern auch einen Vertreter der jüdischnationalen zionistischen Minorität zugezogen. Nie werden wir zu jenen Mitteln dies Kampfes greifen, vor denen die jüdisehnationalen Zionisten rritemals zurückgeschreckt sind. Die Herren scheinen nicht zu sehen, was in der österreichischen Judenschaft vorgeht. In ihrer Leidenschaft wollen sie es nicht wahrhaben, daß durch die Wertereignisse den österreichischen Juden die. Augen aufgegangen sind über die Gefährffchkeit des jüdischnationalen Schlagwortes. Wer kann sich mit Recht über den Nationalismus und Chauvinismus und die Auswüchse des Rassismus beklagen, der selbst dem Idol einer längst verschwundenen Nation täglich huldigt? Auf verschiedene Unterstellungen des geräuschvollen Organs der Jüdischnationalen wollen wir nicht eingehen. Eine, die von Außenstehenden zwischen den Zeilen gelesen werden soll, müssen wir zurückweisen, nämlich die, als ob wir mit den jüdischen Sozialdemokraten in der Kultusgemeinde etwas anderes gemein gehabt hätten als die Einstellung gegen den jüdischen Nationalismus und politischen Zionismus." Die Herren, die jetzt die Autokraten spielen, glauben, daß die jüdische Oeffentlichkeit ihre Tiraden für das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht in der Kuftusgememde, das gleichbedeutend gewesen wäre mit der Auslieferung der Gemeinde an die hyperdemokratischen und sozialdemokratischen Jüdischnationalen, vergessen hat. Die jüdische Oeffentlichkeit hat aber daran nicht vergessen, daß dieser Selbstmord der religiösen Kultussemeinde nur verhindert wurde durch die unnachgiebige Opposition der Unionisten gegen das allgemeine, gleiche, direkte Wahlrecht in die Kultusgemeinde. Noch ein Wort zum Wahlrecht der Ausländer in die Kultusgemeinde. Es ist richtig, d-tß gegen dieses Wahlrecht der Ausländer nicht viel einzu- Rasiere Dich gut und billig Oeslerrelchischcs QoaiUäfs rabiHiaf Ueberau erhältlich wenden gewesen wäre, wenn die Verhältnisse so gebliehen wären wie im Jahre 1890, im* Zeitpunkte des Erscheinens des Judengesetzes, das natürlich die Umwälzungen, die während und nach dem Krieg in der Schichtung der Wiener jüdischen Bevölkerung eingetreten sind, nicht voraussehen, konnte. Die Kultusgemeinde, wie sie der Gesetzgeber vom Jahre 1890 sich gedacht hat, hatte keine anderen Funktionen, als für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Judenschaft zu sorgen. Dabei sollte jede religiöse Nuance zur Geltung kommen können und berücksichtigt werden. Gerade aber der Einfluß der Jüdischnationalen, deren Bestreben es ist, aus den Kultusgemeinden jüdische Volksgemeinden zu machen, hat die Kultusgemeinden ihren ursprünglichen Zwecken entfremdet. Die Wiener Kultusgemeinde ist in der Hand der Jüdischnationalen in die Gefahr geraten, ein Instrument der österreichischen JudenPolitik zu werden. Deshalb und nur deshalb müssen wir im Interesse der Selbstbestimmung des Schicksals der österreichischen Juden nur durch österreichische Juden für die Beseitigung des aktiven Wahlrechts der Ausländer in die Kultusgemeinde eintreten.

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