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Die Wahrheit · 1932-10-21 · Heft 43 (21.10.1932) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 43 (21.10.1932)
Date
1932-10-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdische Die tßanrkeif Erscheint jeden Freitag mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden" und den Amtlichen Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien WOLMSM Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 — Postsparkassenkonto Wien: A 100.918 XLVUl. Jahrgang Wien, 21. Oktober 1932 Nummer 43 esetzesfreude im Goethe-Jahr. Unter dem literarischen Einfluß der Romantik und dem gesellschaftlichen der exklusiven Weimarer Hofkamarilla hat Goethe, der frühzeitig ein Kenner und Schätzer des jüdischen Schrifttums und Zeremonials gewesen ist, einer Figur seines Romans „Wilhelm Meisters Wanderjahre" den Ausspruch in den Mund gelegt: „Dulden wir keine Juden unter uns, denn sie verleugnen die Grundlage unserer Kultur." Es ist eine müßige Streitfrage, ob und in welchem Gräfte sich der Dichter mit dieser Anschauung einer seiner Schöpfungen identifizierte, viel wichtiger ist die Feststellung, daß sie nicht stimmt. Wieviel die christliche Kultur der jüdischen Ethik, besonders deren geballtester Ausdrucksform: den zehn Geboten, verdankt, das hat erst vor kurzem eine solche Autorität in christlichen Glaubensangelegenheiten wie K a r d i n a 1 F a u 1 h a b er, der Erzbischof von München, der nichtjüdischen Welt klar gemacht. Aber sogar der Rassenfanatiker Huston Stewart Chamberlain, der die arische Abstammung Christi verkündete, erklärt im Standardwerke des Rassenantisemitismus „Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts" in bezug auf den Gründer des Christentums wörtlich: „Sowohl sein Schicksal als auch die Hauptrichtung seines Denkens ist eng mit echt jüdischem Leben und Charakter verwachsen. Er überragt seine Umgebung, gehört ihr aber doch an. Hier kommen namentlich zwei Grundzuge des jüdischen Nationalcharakters in Betracht: die geschichtliche Auffassung der Religion und das Vorwiegen des Willens. Der erstere hat das Lebensschicksal Christi und das Schicksal seines Angedenkens tief beeinflußt, der letztere seine Sittenlehre... Christus ist ein Jude und seine Erscheinung kann nur verstanden werden, wenn wir die speziell jüdischen Anschauungen, die er vorfand und sich zu eigen machte, kritisch begreifen gelernt haben." Diese Ausführungen zeigen klipp und klar, daß sogar der Mann, der Christus von dem „Makel" jüdischen Blutes freisprechen zu müssen geglaubt hat, ihn und seine Anschauungen in sittlicher Beziehung doch dem Judentum lassen muß. Daraus folgt aber, daß die abendländische Kultur vermittels des Christentums, wie die morgenländische durch den Islam, auf dem Judentum basiert und daß daher die gläubigen Juden die Grundlage der Goetheschen Kultur nicht nur nicht verleugnen, sondern im Gegenteil sich freudig zu diesen Grundlagen bekennen. Dieses freudige Bekenntnis findet seinen rituellen Ausdruck im Simchas-Thauro-Fest. Aber es hat sich nie und nirgends bloß auf festliche Zeremonien beschränkt. Die angestammte Treue zu dem ihnen vom Sinai verkündeten Gottesworte hat die Juden oft genug in Not und Tod geführt, obwohl die Bereitwilligkeit zum Verrat ihnen stets Leben und Wohlstand gesichert hätte. Uridi diese Zähigkeit im Festhalten an überlieferten Geisteswerten hat ihren Charakter dahin geschult, daß sie die Freude an geistigem Besitztum auch über das Gebiet der Religion hinaus durch keine materielle Not, nicht einmal durch körperliche Leiden zu teuer erkauft glauben. Ein erhebendes Beispiel in dieser Beziehung sind in unseren Tagen die jüdischen Studenten, die sich durch noch so brutalen physischen Terror, durch die schlimmsten Mißhandlungen nicht vom Studium abhalten lassen. Kein Lob ist diesen jugendlichen Märtyrer-Helden gegenüber zu hoch, auch das nicht, das die — „Deutschösterreichische Tageszeitung" kürzlich veröffentlichte: „Das sicherste Zeichen des absoluten Uebervviegens geistiger Kraftströme in einem Menschen ist dann gegeben, wenn vor den geistigen Interessen des Menschen die Sorge um das eigene körperliche Wohl in den Hintergrund gedrängt wird oder in gewissen Augenblicken ganz verschwindet. Dann wird der Mensch für den Geist, der ihn erfüllt, zum Helden und Blutzeugen. Der Körper ist für ihn zum Nichts geworden, er opfert ihn für den Geist! D i e höchste Höhe des Menschentums ist damit erreicht." Diese Worte stammen von einem Dr. Gottfried Nicki und das Blatt, in dem wir sie zitiert fanden, läßt es als unwahrscheinlich erscheinen, daß sie der Autor gerade auf Juden bezogen hat. Aber was tut dies, da die Beziehung stimmt? Unfreiwilliges Lob ist oft das höchste... „Dank, ENORME AUSWAHL DILLIGSTE PBEISE S •!• ii l> TEPPICHE nH\YkWVW VODHÄNOE ^Y» * PIÖBEESIOIIE, DECHEN NUR l.,»AIlCDNnADH112-14 .Dötz\ daß Du uns dies Wort gelehrt!" Wir sind aber nicht auf goldene Worte von — Nicki angewiesen, sondern können uns an echterem Edelmetall erlaben. In dem Jahre, das dem Andenke:! Goethes geweiht ist, ist es für uns eine besondere Genugtuung, auf die völlige Uebereinstimniung des Humanitätsideals der klassischen deutschen Dichtung mit den sittlichen Fundamenten des Judentums hinweisen zu können. Bei Goethe kennen wir auch den Weg, der ihn zu dieser Uebereinstimmung geführt hat: Es ist der Weg über Spinoza, diesen in der Auffassung vom Wesen Gottes abtrünnigen, aber in der grenzenlosen Liebe zu Gott und den Mitmenschen im Väterglauben verwurzelten Sohn des Judentums. Wenn Goethes Gedankenlyrik in der Forderung gipfelt: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!" — wo finden wir diese Ideologie besser in die Tat umgesetzt als in der ehrwürdigen jüdischen Achtuns, Kultuswähler! Reklamiert Euer Wahlrecht! Das Verzeichnis der wahlberechtigten Personen liegt bis einschließlich Freitag, den 28. Oktober »932, von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 6 Uhr nachmittags — mit Ausnahme der Samstage und der auf die Sonntage fallenden jüdischen Festtage (Sukkoth) — zur Einsichtnahme für die Kultusgemeindeangehörigen an folgenden Stellen auf: 1. Bez.: I., Seitenstettengasse 2 (Steueramt) 2. Bez.: IL, Tempelgasse 3. 3. und 11. Bez.: III., Untere Viaduktgasse 13. 4., 5. und 10. Bez.: V., Siebenbrunnengasse 1. 6. und 7. Bez. 8. und 9. Bez.: 12. bis 15. Bez.: 16. und 17. Bez.: Für die Wahlberechtigten des VI., Schmalzhofg. 3. IX., Müllnergasse 21. XV, Turnergasse 22. XVL, Hubergasse 8. 18. und 19. Bez.: XVIII, Schopenhauerstraße 39. 20. Bez.: XX., Kluckygasse 11. 21. Bez.: XXI, Holzmeistergasse 12. Das aktive Wahlrecht haben alle Angehörigen der israelitischen Kultusgemeinde Wien ohne Unterschied des Geschlechtes, soferne sie am Tage der Wahlausschreibung (§ 9 W.O.) das 21. Lebensjahr vollendet haben, welche mindestens in den dem Jahre der Wahl vorausgegangenen zwei Verwaltungsjahren in Kultussteuervorschreibung gestanden sind und die ihnen für das Jahr der Wahl oder für eines der drei vorausgegangenen Verwaltungsjahre statutengemäß vorgeschriebene Kultussteuer bis zum Abiauf der Reklamationsfrist (§ 9 W.O.) entrichtet haben. Der Tag der Wahlausschreibung ist der 4. Oktober 1932. Reklamationen wegen Auslassung wahlberechtigter oder Aufnahme von nicht wahlberechtigten Personen sind bis spätestens Freitag, den 28. Oktober 1932, in der Amtsdirektion der Kultusgetneinde, I., Seitenstettengasse 4, schriftlich einzubringen.

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