Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 42 (14.10.1932)
- Date
- 1932-10-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Grosdien Jüdische Die tBanrheit Erscheint jeden Freitag mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden'* und den Amtlichen Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 — Postsparkassenkonto Wien: A 100.918 XLV1II. Jahrgang Wien, 14. Oktober 1932 Nummer 42 Hubertui-Trench •>«.. 27 "80 Re,n Schaffwolle für Damen und Herren derselbe für's Kind 4 K mit Kapuze von S Iv '80 fpORTVATTFD iroeRB! niemals M rWIPPLINGERSTR-20^ Shl-Peparaftiren lassen Sie letzt machen! 'WIPPLINCERSTR Achtung. Kultuswähler! Kultuswahlen 1932. Kundmachung, Für die Wahlberechtigten des I. WAHLTERMIN. Auf Grund der vom Bundesministerium für Unterricht genehmigten Bestimmungen des Statuts und der Wahlordnung der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird am Sonntag, den 4. Dezember 1932 die Neuwahl von 36 Mitgliedern des Kultusvorstandes und 120 Vertrauensmännern der Kultusgemeinde stattlinden. II. EINSICHTNAHME IN DIE WÄHLERLISTE. Das Verzeichnis der wahlberechtigten Personen liegt bis einschließlich Freitag, den 28. Oktober 1932, von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 6 Uhr nachmittags — mit Ausnahme der Samstage und der auf die Sonntage fallenden jüdischen Festtage (Sukkoth) — zur Einsichtnahme für die Kultusgemeindeangehörigen an folgenden Stellen auf: 1. Bez.: I., Seitenstettengasse 2 (Steueramt) 2. Bez.: IL, Tempelgasse 3. 3. und 11. Bez.: III., Untere Viaduktgasse 13. 4., 5. und 10. Bez.: V., Siebenbrunnengasse 1. 6. und 7. Bez.: VI., Schmalzhofg. 3. 8. und 9. Bez.: IX., Müllnergasse 21. 12. bis 15. Bez.: XV., Turnergasse 22. 16. und 17. Bez.: XVI., Hubergasse 8. 18. und 19. Bez.: XVIII., Schopenhauerstraße 39. 20. Bez.: XX., Kluckygasse 11. 21. Bez.: XXL, Holzmeistergasse 12. III. REKLAMATIONEN. Das aktive Wahlrecht haben alle Angehörigen der israelitischen Kultusgemeinde Wien ohne Unterschied des Geschlechtes, soferne sie am Tage der Wahlausschreibung (§ 9 W.O.) das 21. Lebensjahr vollendet haben, welche mindestens in den dem Jahre der Wahl vorausgegangenen zwei Verwaltungsjahren in Kultussteuervorschreibung gestanden sind und die ihnen für das Jahr der Wahl oder für eines der drei vorausgegangenen Verwaltungsjahre statutengemäß vorgeschriebene Kultussteuer bis zum Ablauf der Reklamationsfrist (§ 9 W.O.) entrichtet haben. Der Tag der Wahlausschreibung ist der 4. Oktober 1932. Reklamationen wegen Auslassung wahlberechtigter oder Aufnahme von nicht wahlberechtigten Personen sind bis spätestens Freitag, den 28. Oktober 1932, in der Amtsdirektion der Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, schriftlich einzubringen. IV. ERSTATTUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN. Die Wahl erfolgt nach dem System der Verhältniswahl (Proportionalwahlrecht) auf Grund von Wahlvorschlägen, welche von jenen Wählergruppen (Parteien), die sich an der Wahl beteiligen, frühestens drei Tage nach Auflegung der Wählerliste, d. i. am 14. Oktober 1932 und spätestens dreißig Tage vor dem Wahltage, d. i. am 4. November 1932, bei dem Präsidenten der Kultusgemeinde einzureichen sind. Die Vertreter der Wählergruppen (Parteien) erhalten über Verlangen von der Amtsdirektion der Kultusgemeinde die vom Präsidenten der Kultusgemeinde gemäß § 29 der Wahlordnung erlassenen Erläuterungen einzelner Bestimmungen der Wahlordnung und Musterformulare der Wablvorschläge. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien: Prof. Dr. Alois Pick m. p. flDSSER KARTELL! SSOSSStJSss humum im MomMMM« ,itrtM Unternehmen. Verkaufsand VERLEIH DANBA0EN ■zentrale sämtlicher, aneb allerneuester Systeme von •lektro - medlz. Apparaten. Krankenfahrstühlen, Krankenmobel,' Personen- und Sauglingswaagen, allen Artikeln und Apparaten rar Kindern. Krankenpflege Sofortige Zustellung in alle Be. zirke bei teleph. Anruf R 47-1-85 MIKOLAfCH Bandagen aller Art, Gummi- und gummilose KrampfadernstrQmpfe, Senkfußeinlagen, Qummiwaren, Sanitätsartikel etc. Wien, Taborstr. 22. Arzte u. Anstalten Rabatte Wien - Berlin - Budapest (Politische Betrachtungen zum Laubbüttenfest.) Als die Nationalsozialisten ihren Wiener Gautag ausgerechnet für die Tage anberaumten, an denen die Juden ihr Neujahrsfest begehen, haben sie es nicht an Andeutungen fehlen lassen, daß sie diesen Umstand dazu benützen wollen, um den Juden recht unbequem zu werden. Unter dem Druck der Polizeibehörden haben sie sich wohl gezwungen gesehen, bestimmte Zusicherungen für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu geben — aber am letzten Tag, da sie nichts mehr zu verlieren hatten und ein Verbot der Veranstaltung nicht mehr zu befürchten war, haben sie es sich nicht nehmen lassen, ein jüdisches Betlokal zu überfallen und diie Betenden mit Gummiknütteln und Stahlruten zu mißhandeln. Wobei merkwürdigerweise die Polizei nicht zur Stelle war und nach altösterreichischer Tradition erst dann auf dem Schauplätze erschien, als die Hakenkreuzler- Heklten ihre Untaten bereits verübt hatten. Inwiefern seitens der zuständigen Stellen ein Versäumnis vorliegt, wird hoffentlich vor einem gerichtlichen Forum festgestellt werden können, da der Eigentümer des Überfallenen und beschädigten Lokals gegen den österreichischen Bund; eine Schadenersatzklage überreichen will. Wir wollen somit dieser Seite der Angelegenheit nicht vorgreifen. Eines aber mag gesagt werden: Die maßgebenden Faktoren konnten ebenso wie kürzlich beim Kaufmannsumzug wieder einmal erfahren, was die Versicherungen der Naziführer wert sind. Hoffentlich werden sie daraus für die Zukunft die Konsequenzen ziehen. Bezeichnend ist, daß das Naziorgan trotz der gewaltigen Empörung, die dieser feige und schändliche Ueberfall auf betende Menschen ausgelöst hat, wenige Tage darauf den jüdischen Versöhnungstag zum Anlaß nahm, um darauf hinzuweisen, daß man sich die Geschäftslokale, die an diesem Tage gesperrt halten, gut merken werde. Es handelt sich hierbei um nichts weniger als um eine Konskriptionsliste, um die offene Aufforderun» zu Boykott und Gewalttätigkeit. Wo blieb da der Pressestaatsanwalt? Wo blieb die Sicherheitsbe-