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Die Wahrheit · 1932-09-23 · Heft 39 (23.9.1932) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 39 (23.9.1932)
Date
1932-09-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 V. b. b. DIE WAHRHEIT Kalender-, Sidra-, Perek-, Omer- und Haftorah-Tafel Gebetstnnden Elul 56M September 1982 MD) abds. 7--EJ»! 22. 5-45 , NIzawim-Wajelech . 1 (5. B. M.) 1 8.30 .23.1 Haftoran >C"35 1 Saus osls 1 *5. n. 6. Perek ' t-{: 28:5:T.aeSli.ch*nsbls }545 Freitag, 23. Sept. 5-45 Samstag, Zt. Sept 6-35 Sonntag, 25. Sept. bis Donnerst., 29. Sept (1. bis 5. Tag Sllcbans) 5'45 Miocha am Sabbat um 3 Ubr nachmittags SdhA-SteUe nicht zum Awarian (Gesetzesübertreter) zu werden und sitzen zu bleiben? Im letzteren Falle müßten natürlich auch die „Tempelinspektoren" (Schamossim) angewiesen werden, sich um das Verhalten des einzelnen Beters nicht zu kümmern, worüber sie kaum ungehalten sein dürften. „Ein Laie wartet auf Antwort!' Wir schließen also mit dem bei unentschiedenen talmudäschen Diskussionen üblichen Teku (Entscheidung bleibt offen) und dem Worte unseres Lehrers Abtalion: „Chachamim hisharu bediwrejchem: Ihr Gelehrten, seid vorsichtig mit euren Worten!" (Pirkej Aboth [Sprüche der Väter] I. II.). Nachschrift. Da der Verfasser als alter Wiener mit der Psyche des Wiener Durchschnittsjuden, soweit er am religiösen Leben teilnimmt, vertraut ist, wollen vorstehende Darlegungen sine ira et studio, wie sie gemeint sind, auch aufgefaßt werden; die zahlreichen Zustimmungsmitteilungen, die dem Verfasser bereits zugekommen sind, zeigen, daß auch die Behandlung religiöser Fragen Interesse weckt, und in diesem Sinne sei Herr Dr. Kahan, Znaim, als unfreiwilliger Urheber gegrüßt mit den Worten des Rabbi Chanina ben Dossa: kol schejirath cheto kodemeth lechochmato, chochmato mithkajemeth (Pirke Aboth [Spr. d. Väter] III, 11). „Wes Sündenscheu vor Weisheit geht, des Weisheit immer aufrecht steht!" fltntlicQe Verfautöarungen der JsraeTitiscQen TCuftasgemeinbe Wier Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien veranstaltet an den kommenden hohen Feiertagen im Festsaale des Hotel „Post", L, Fleischmarkt 20 (Eingang: I., Drachengasse 1), einen Festgottesdienst, der hauptsächlich für die reifere Jugend beiderlei Geschlechtes (im Alter von etwa 15 bis 20 Jahren) bestimmt ist Der Zutritt zu diesem Gottesdienste, der nach dem Vorbilde und im Umfange der Gemeindegottesdtenste abgehalten wird, erfolgt auf Grund unentgeltlich ausgegebener Karten, die im Jugendreferate, 1., Seitenstettengasse 2, I. Stock, von 9—12 Uhr vormittags ausgegeben werden. Die BefreiungderjüdischenSchüler vom Schreiben, Zeichnen, Handarbeiten etc. beim Unterricht am Samstag. Die Adas Jisroel (Schiffschul) gibt folgende Unterlagen zu dieser Angelegenheit anläßlich des Beginnes des neuen Schuljahres bekannt Der Herr Minister für Kultus und Unterricht fand laut hohem Erlaß vom 19. Februar 1876, Z. 1683, mit Hinweis auf Art. 15 des Reichsgesetzes vom 25. Mai 1868. R.-G.-B1. Stück XIX. Nr. 49, und auf die Erfahrung, daß die Nichtteilnahme der israelitischen Kinder in den Volksschulen am Schreib-, Zeichen- und Handarbeitsunterrichte an Samstagen oder sonstigen Feiertagen ohne Schädigung der Ordnung ausführbar ist, den Rekursen des Vorstandes des Israelitischen Bethauses, IL, Große Schiffgasse 8 in Wien, und des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde in Wien gegen die Verfügung des Landesschulrates vom 10. November 1875, Z. 7092, betreffend die Behandlung israelitischer Kinder in den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, bezüglich des Schreibens, Zeichnens und der Handarbeiten an Samstagen und an sonstigen israelitischen Feiertagen stattzugeben und diese angefochtene Verfügung aufzuheben. Mit Beziehung auf den die Mittelschulen beireffenden Erlaß vom 31. Jänner 1. J., Nr. 1208. hat der Herr Minister auch für die allgemeinen Volks- 'und Bürgerschulen, welche von israelitischen Kindern besucht werden, angeordnet, daß bei Verfassung der Stundenpläne auf das israelitische Gebot, am Sabbat des Schreibens, Zeichnens, überhaupt der Handarbeiten sich zu enthalten, tunlichst Rücksicht zu nehmen, und daß jeder direkte oder indirekte Zwang zur Uebertretung dieses Gebots von Seiten der Schule zu unterlassen ist. Zeitungen vom Verleger versendet. Journal expedie par reOitenr. Falls Adressat verzogen, nicht nachsenden: mit neuer Adresse zurück an Verlas »Die Wahrheit", Wlan IU, HalnestraBe IS/12 Leopoidsf&dfer Tempeifereln Aeschel Awrotiom H, Pannanltengasse 6, Tel. p 47-5-63 Anmeidnnften f. Anlg^oien, Trauungen (uudi nnl. lretem nimmel) n. Durmlnrans Partalanvarfcehr an Weiktagen von 2 bis >fc4 Uhr nachmittags, an Sonntagen von 10 bis 12 Übt vonnittap Gebetetundeu Mb Elul 5B82 abds. 6.30 Elul 22. 5-45 { Nizuwim-Wajelech (5. B. M.) * 630 u. 9- . 23.^^1or_'*. U-3S 1 Sans osls 15. u. 6. Perek 6'30 / . 24. 1. Tag Sllcbans bis 1 . 18 6. . | 545 Hievon wird der löbliche Vorstand mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß der Wiener Bezirksschulrat unter einem angewiesen wird, den hierortigen Erlaß vom 10. November 1875, Z. 7095, sofort außer Kraft zu setzen und wegen Vollzuges der vorliegenden ministeriellen Verfügung, das Entsprechende einzuleiten. Der k. k. n.-ö. Landesschulrat. Conrad-Eybesfeld, m. p. * Wien, am I. März 1876. An den löbl. Vorstand des isr. Bethauses, II. Bez., Gr. Schiffgasse 8 Der nachfolgende Erlaß, am 14. November d. J. vom k. k. n.-ö. Landesschulrat herabgelangt, wird hiermit neuerdings zur allgemeinen Erinnerung gebracht. Der Vorstand der Adas Jisroel. An die Leitung des Vereines „Adas Jisroel", (Schiffsynagoge) in Wien, IL, Große Schiffgasse 8, zur Kenntnisnahme und Verstand gimg der auf der Eingabe mitunterfertigten Vereinel. "0er k. k. Statthalter als Vorsitzender: Bienerth m. p. Wien, am 14 November 1911. Israelitische religiöse Vorschriften. An die Direktionen aller Mittelschulen und an alle Bezirksschulräte. Mehrere jüdische Vereine haben dem Landesschulrate mitgeteilt, daß der Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom (für die Mittelschulen: 31. Jänner 1876, Z. 1208. Halma Schilling, S. 43.), (für die Bezirksschulräte: 19. Februar 1876. Z. 1683, M. BV. Bl. Nr. 9), mit welchem angeordnet wurde, daß bei der Verfassung der Stundenpläne auf das israelitische Gebot, am Sabbate sich des Schreibens, Zeichnens, überhaupt der Handarbeit zu enthalten, tunlichst Rücksicht zu nehmen, und daß jeder direkte oder indirekte Zwang zur Uebertretung dieses Gebots von Seite der Schule zu unterlassen ist, nicht überall beachtet wird, und daß es sich wiederholt ereignet daß ein solcher ungesetzlicher Zwang besonders in den unteren Klassen der Volksschule geübt wird. Mit Rücksicht auf diese Eingabe wird der Direktion (dem Bezirksschulrate) der oben bezogene Ministerialerlaß zur genauen Darnachachtung in Erinnerung gebracht Gleichzeitig haben die erwähnten Vereine eine Kurrende der israelitischen Kultusgemeinde Wien vom 15. November 1906, ad. Z. 8438 hierher mitgeteilt wonach die mosaischen Religionslehrer angewiesen werden, den Schülern, deren Eltern es wünschen, zu gestatten, beim hebräischen Lesen oder Uebersetzen den Kopf zu bedecken und zu Beginn des Schuljahres vor Beginn des Unterrichts die Schüler diesbezüglich zu befragen. Daran haben die Vereine die Bitte geknüpft diese Bestimmung jährlich zu Beginn des Schuljahres dufch die Religionslehrer den Schülern, beziehungsweise deren Eltern zur Kenntnis zu bringen. Bollinger-Eiskasten] •ind seit 1870 die besten Fabrik; Wien XV., Slaglgasse 10, Telephon R 30-5-38 I Hievon wird die Direktion (der Bezirksschulrat) zur allfälligen Veranlassung verständigt Der k. k. Statthalter als Vorsitzender: Bienerth m. p. * Infolge einer Eingabe der Adas Jisroel erfolgte der nachfolgende Bescheid des Stadtschulrates für Wien. Eingelangt am 26. November 1930 Z. 318 Stadtschulrat für Wien Abschrift. ZI. 2316—Ha — 1930 An alle Unterrichtsanstalten. Die Direktionen (Leitungen) werden auf den K. U. M.-Erlaß vom 21. Jänner 1876, ZI. 1208 (Vorschriften- Sammlung: Die Mittelschulen Oesterreichs von Halma Schilling S. 43) und auf den K. U. M.-Erlaß vom 19. Februar 1876. ZI. 1683, M. V. Bl. Nr. 9 aufmerksam gemacht wonach bei Verfassung der Stundenpläne auf das israelitische Gebot, am Sabbate des Schreibens. Zeichnens, überhaupt der Handarbeiten sich zu enthalten, tunlichst Rücksicht zu nehmen und jeder direkte oder indirekte Zwang zur Uebertretung dieses Gebotes zu unterlassen ist 23. Juni 1930. Stadtschulrat für Wien. Der geschäftsführende 2. Präsident: Glöckel e. h. ■ Talmud-Thora-Verein für den IV. und V. Bezirk (V., Wiedner Hauptstraße 83). Der Unterricht in unserer Sprach- und Bibelschule hat bereits begonnen. Neueinschreibungen werden täglich von 3—4 Uhr nachmittags in unserem Schullokale, Wiedner Hauptstraße 130 (Eingang Ramperstorffergasse) entgegengenommen. Beerdigungen. 13. September 1932: Komm.-Rat Rudolf Weigner 51 Jahre, 13. Bez. (I. Tor). — Bertha Aufricht. 58 Jährt 8. Bez. (IV. Tor). — Julie Engel, 70 Jahre, 3. Bef (IV. Tor). — Sophie Steinschneider, 78 Jahre, 18. Bez. (IV. Tor). — Paula Silzer, 67 Jahre, 16. Bez. (IV. Tor). — Samuel Frankl. 83 Jahre, 9. Bez. (I. Tor). — Else Schacher!, 42 Jahre, 9. Bez. (I. Tor). — Richard Griinfeld, 61 Jahre, 9. Bez. (Döblinger Friedhof). 14. September 1932: Otto Tintner, 41 Jahre, 5. Bez. (IV. Tor). — Jose! Tanzer, 62 Jahre. 5. Bez. (IV. Tor). — Fanny Frischmann. 69 Jahre, 21. Bez. (IV. Tor). — Naftalie Herz Garfunkel, 60 Jahre, 3. Bez. (IV., Tor). — Aron Horchovsky, 75 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). 15. September 1932: Oskar Schubert. 56 Jahre, 12. Bez. (IV. Tor). — Ester Feige-Schwarzfeld, 60 Jahre. 20. Bez. (IV. Tor). — Ronjle Rosenzweig. 80 Jahre, 20. Bez. (IV. Tor). 16. September 1932: Berthold R. v. Guttmann, 76 Jahre, Graz, (I. Tor). — Laura Ehrlich, 80 Jahre, 13. Bez. (IV. Tor). — Heinrich Suel, 70 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). 18. September 1932: Helene Szüsz, 51 Jahre, 9. Bez. (I. Tor). — Gisela Brunner, 41 Jahre. 20. Bez. (IV. Tor). — Max Schütz. 67 Jahre, 6. Bez. (IV. Tor). — Therese Fingerhut, 81 Jahre, 17. Bez. (IV. Tor). — Szyl Kornfeld. 60 Jahre, 1. Bez. (IV. Tor). — Cäcilie Adler, 73 Jahre. 2. Bez. (IV. Tor). 19. September 1932: Erich Schmidt 28 Jahre, 7. Bez. (I. Tor). — Jakob Weisz. 73 Jahre, 2. Bez. (IV. Tor). Weiße und schwarze Ornate und Barette für die hohen Feiertage in den mannigfaltigsten Stilarten vorrätig und nach Maß in der altbekannten Uniformierung und Maßschneiderei Rndoif Goldstern Wien II.« Taborstraße 54 ^«.»uU - Tel. R 49-0-48 Gegründet 1866 Versand nach allen Ländern Feine Herresutortierabe nätts KaO Qualitätsware — Elegante Ausführung — Billige Preise! Eigentümer, üeraaseeber, Verleger und verantwortlicher Schriftleiter: OsVar Hirscfaleld, Wien II-, Praterstraße 29 — Onus: lxsax Sntta 4 Söhn«. Wien O, Vobertaaus 2-

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