Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 34 (19.8.1932)
- Date
- 1932-08-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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n DIE WAHRHEIT Seite 7 unu Die Not der jüdischen Jugend in Ungarn. Auf einem der über Anregung des Chefredakteurs des „Egyenlöseg", Dr. Ludwig S z a b o 1 c s i, für jüdische Schüler der höheren Mittelschulklassen veranstalteten Kulturabende — einer Einrichtung, die übrigens in Wien Nachahmung iinden sollte — hat der Präsident der Pester israelitischen Kultusgemeinde. Hofrat Samuel Stern, in seiner Festrede die Jugend ermahnt, nicht zu verzagen und mit Vertrauen in die Zukunft zu blicken. Die Jugend dürfe den Glauben nicht als Last empfinden, nicht als ein Hindernis für ihr Fortkommen, denn wenn man Umschau hält, so könne man sehen, welche Positionen sich jüdische Begabung im Wirtschaftsleben, in der Wissenschaft, in der Technik und in der Kunst zu erringen vermochte. Auf diesen Gebieten stünden die ungarischen Juden überall unter den Ersten, und wenn man unter den Begabten die Verhältnisse betrachte, so zeige sich eine Unterscheidung zugunsten der Juden, auf die sie stolz seien. Viele seien der Meinung, daß ihnen der Glaubenswechsel die Pforten für ihr Fortkommen erschließen werde. Alle diese kommen aber zur Einsicht, daß man sie trotz ihres Glaubenswechsels noch Generationen hindurch für Juden hält. Hoirat Stern ermahnte die jungen Leute, sich mit Selbstbewußtsein zu ihrem Judentum zu bekennen und vom Wege der Ehre nicht abzuweichen. Als verläßliche Stützen des Glaubens würden sie schon ihr Glück finden. Er wünsche ihnen hierzu Kraft und Ausdauer. Goldene Hochzeit, Im hellerleuchteten und festlich geschmückten Döblinger TempeJ fand letzten Samstag die Feier der goldenen Hochzeit des Herrn Emil und der Frau Pauline Löbl statt. Zunächst wurde Herr Löbl züt Thoni aufgerufen. Bewegten Herzens sprach er die Gebete. Mittlerweile wurde Frau Löbl auf die Estrade geleitet, wo der Präses des Tempelvereines, Herr Bela Frankel (an Stelle des auf Urlaub weilenden Rabbiners Dr. Frankfurter) an das Jubelpaar eine zu Herzen gehende Ansprache hielt. Er rühmte die edlen Charaktereigenschaften und das vorbildliche Eheleben des Jubelpaares und überreichte demselben eine Glückwunschadresse der Wiener Kultusgemeinde. Nachdem Oberkantor Bohomilny einen feierlichen Mischeberach vorgetragen, intonierte er. vom Chor begleitet, einen Festpsalm in herrlicher Weise. Namens des Burgermeisters erschien amtsführender Stadtrat Honay bei dem jubilierenden Paare, beglückwünschte es und überreichte ihm das Ehrengeschenk der Stadt Wien. E- T- Todesfall. Dieser Tage verschied in Baden im 69. Lebensjahre Herr Regierungsrat Feiwel Goldfarb und wurde nach Wien überführt, woselbst er beerdigt -wurde. Die sommerlichen Ferien brachten es mit sich, daß aus der großen Anzahl von Freunden und Verehrern des Verstorbenen nur eine kleine Schar dem Sarge des Verblichenen folgte. Regierungsrat Goldfarb war durch mehr als vier Jahrzehnte im Finanzdienste des Staates tätig, zuletzt als Einkommen^ und Erwerbsteuerreferent bei der Steueradministration des zweiten Bezirkes in Wien. Während seiner ganzen langen Dienstzeit zeichnete sich der Verstorbene in seiner Amtsführung durch peinlichste Korrektheit und strengste Gerechtigkeit, soziales Mitgefühl und verständnisvolles Eingehen auf die begründeten Wünsche der Zensiten bei vollster Wahrung der staatlichen Interessen aus. Für seine hervorragende Wirksamkeit wurde der Verstorbene kurz vor seiner Pensionierung zum Regierungsrat ernannt. Vom jüdischen Standpunkte verdient hervorgehoben zu werden, mit welch unbeirrbarer Ueberzeugungstreue Regierungsrat Goldfarb selbst unter schwierigen dienstlichen Verhältnissen sein Judentum bekannte und stets in entschiedener und nachdrücklichster Weite vertrat, ja selbst eine Aenderung seines Vornamens, die ihm anläßlich seiner Ernennung zum Regierungsrate nahegelegt worden war, ablehnte. An der Bahre des Verstorbenen sprach Herr Rabbiner Dr. Rosenmann namens des Freundeskreises warme Worte des Abschiedes. Jeder £eser fiat dasWowtl 3?iMScfkriften aus dem {fubdtkum. Das Aufstellen beim Schema- Gebet In der vorletzten Nummer Ihrer geschätzten Zeitschrift hat Herr Prof. Dr. Kahan, wie Ihnen dies ja auch bereits von anderer Seite bestätigt worden ist, mit vollem Recht dargelegt, daß es vom religionsgesetzlichen Standpunkte aus nicht richtig war, ihn zu ermahnen, er möge beim Keriath Schema aufstehen. Gleichzeitig fragte aber Herr Prof. Kahan auch an, wer wohl diese schöne, aber gegen das Religionsgesetz verstoßende Geste eingeführt haben mochte? Nun glaube ich, daß diese Frage unschwer zu beantworten ist. Aus den Worten der Schule Hill'els nämlich (vgl. Misna Berahot 10 b und Sifre, Ed. Friedmann, Wien 1864, P. Waethh'anan, s. v. ubhschokhbkha, Ende) hat man mit Recht geschlossen, daß man das Keriath Schema sowohl stehend, sitzend (liegend), gehend und reitend verrichten dürfe (vgl. Raschi, z. St.; Maimuni, Hilchoth Keriath Schema, Abs. 2, Abs, 2; Schulchart Aruch, Orah Hajjim § 63, Abs. 1; Abraham Danzig, Hajje Adam, Absch. 21, Abs. 6; S. Ganzfried, Kizzur Schulchan Aruch, Absch. 17, Abs. 2 u. v. a.). Da nun daraus klar ersichtlich ist, daß man auch nach der Schule Hillels das Keriath Schema stehend verrichten könne, anderseits aber bekannt ist, daß dieses aus der Bibel stammende Gebet ein außerordentlich wichtiges sei (vgl. die talmudischen Aussprüche hierüber, dann Midr. Ruth, Sohar bis zu dem Ausspruche: kol hakoreh Kriath Schema bik wanah mezananin!o gehinnom), hat man in Gemeinden mit geregeltem Gottesdienste es als Sache des Taktes betrachtet, ein so wichtiges Gebet steheni verrichten zu lassen. Auf jeden Fall also verstößt die Sitte, das Keriath Schema stehend zu verrichten, durchaus nicht der religiösen Observanz. Wenn es im Schulchan Aruch, a. a. O., heißt, daß derjenige, der sich die Sache erschwert, indem, wenn er früher gesessen, beim Keriath Schema aufsteht, ein Sünder genannt wird, so hat Salomo Luria (Meharschall) in seinem Jam schel Schlomoh (zu B. Kama, Absch. 7, Abs. 41, vgl. auch Jehudah Aschkenahsi in seinem Baer hetebh, z. St.) das Richtige gesehen, wenn er sagt, wenn jemand sich in Gegensatz zu seinem Lehrer stellt, auch wenn er sich Erschwerungen auferlegt, wird er ein Gesetzesübertreter genannt, weil er sich dadurch gleichsam als ein Frömmerer, als einer über seinen Lehrer sich Ueberhebender (ika lemehis lejuhara) betrachtet, worüber ja bekanntlich im Talmud eine Meinungsverschiedenheit herrscht, indem nach der Ansicht der einen man solche Ueberhebungen nicht zu fürchten braucht, nach der Ansicht der anderen aber man solche Ueberhebungen, die ja zum Untergraben des Ansehens seines Lehrers führen können, wohl zu fürchten hat (vgl. B. Berahoth 17 b; b. Pes. 55 b u. b. Suk. 26 b). Dies letzlere mochte auch der Grund der harten Worte gegen R. Tarfon gewesen sein, weil er gegen die Deutun- GROSZGEMEINDEN (Besondere Gelegenheit) Mim-iifter, aicidemischmusikalischer Oberkantor, bestrenommiert, klangvolle, geschulte, Tenorstiinmi, Mjister-pn. Hebräisch, für hohe Feiertage frei. ' Zuschriften: Habermann, Budapest, Szövetsegut.22 gen der Schule Hiilels, die für die religiöse Observanz entscheidend sind (halakha kbeth Hillel), verstoßen und so über ihren Entscheid sich überhoben habe. Es ist also meinem Empfinden nach, wenn der Rabbiner und die ganze Gemeinde sich beim Schema erheben, gewiß kein religiöses Vergehen, wenn man sich auch erhebt. Allerdings, wie bereits erwähnt, ein Recht zur Ermahnung oder gar Erzwingung, aufstehen zu sollen, bestand für den gewiß pflichteifrigen Beamten auf Grund des Religionsgesetzes sicherlich nicht. Vielleicht aber — ich weiß es nicht, aber es ist immerhin möglich — hat der Beamte bei seiner Aufforderung zum Aufstehen an das Wort aus Aboth (Abs. 2, Misna 2 u. ö.) gedacht: japhah talmud Thorah im derech eres: Schön ist es, wenn man religiöses Wissen mit Takt verbindet. Und darum sein Eifer! D. Herzog, Graz. * Eine sonderbare Ueberraschung hat mir Herr Dr. M. Spanier bereitet, indem er mir zuruft: „Nur nicht päpstlicher sein als der Papst!" Und wie begründet er diese Mahnung? Weil ich das Aufstehen beim Schema für verboten erkläre, trotz des Ausspruchs der Schule Hillels: „Jeder liest, wie es sich gerade trifft." — Sollten diese Worte etwa besagen, daß man aufstehen darf, wenn man gerade sitzt? Das scheint Herr Dr. Spanier zu glauben. Aber dieser Glaube ist eben sehr merkwürdig, denn das ist ja der springende Punkt in der Differenz zwischen der Schule Hillels und Schamais. Letztere sagt, man soll seine Lage ändern: „Am Abend sich an die Seite lehnen und am Morgen aufstehen" (also jedenfalls nicht beim Abendgebet!), erstere aber verbietet, seine Lage zu ändern, jeder soll das Schema lesen, wie es sich gerade trifft. Das sagen Tosafot mit klaren Worten und der Schulchan Aruch nennt den, der aufsteht, um das Schema zu lesen, einen Avarian, Gesetzesübertreter! — Das nennt Herr Dr. Spanier ein Verbot einzelner Gelehrter! Nach wem sollen wir uns in unserem Ritus richten — nach dem Schulchan Aruch oder nach sensationslüsternen Neuerern? Dazu hat noch die Redaktion festgestellt, daß, wenn die Gemeinde aufsteht, es zu einem Konflikt mit dem GROSSFLEISCHHAUEREI tlEGM. KORNMEHL UHBflflWMBMHHMMHMHMBnHHMMV WIEN IX., BERGOASU NR. 19 FILIALE i XVIII., WAHRINOERSTRASSE 97 Telephon Nr. A 17-3-99 und A 18-9-34 Uafarant für Hallanstalt«» AbteiiungenrarKoscherfleisch unter Aufsicht de« ehrw. Rabbiita ta« d«r tar. Kultusgemaind* Wien. Sämtliche Fleischsorten von ausschließlich Prima-Qualität zu den billigsten Marktpreisen Rabbiner führt, der sitzen bleiben muß. Das Aufstehen erfolgt also nicht auf Anordnung des Rabbiners, also wessen denn? Jedenfalls muß ich den Vorwurf zurückweisen, als hätte ich päpstlicher sein wollen als der Papst. Ich habe nur einen Brauch auf Grund unserer Gesetzesquellen als gesetzwidrig festgestellt. Prof. Dr. J. K a h a n, Znaim. Comite der „Jeschibath Bar Jochai" und des „Altersversorgungshauses in Atiron", Safed. Palästina. Rettet euer Gut! Die seit mehr als 36 Jahren von großen und hochheizigen Männern in Israel gegründeten Institutionen „Altersversorgungsheiin und Jeschibath Bar Joehai in Miron" (Palästina) stehen, betroffen von der allgemeinen Krisis, vor dem völligen' Untergang, wenn nicht die notwendige rasche Hilfe sich rettend einstellt. Ist der Bestand solcher Institutionen überall schon an sich von eminenter Bedeutung, um so mehr in Miron in Palästina, jenem heiligen Orte, der geweiht ist durch die Lehr- und bethäuser und die Grabstätten zahlreicher Tanaiten und Amoräer — die Schöpier und Bildner der jüdischen Kultur und Ethik. Diese Institutionen in Miron verpflichten einen jeden fühlenden Juden nicht nur infolge ihres humanitären und philanthropischen Charakters, sondern in noch weit höherem Maße infolge ihres moralischen Wertes, da Miron eine unserer historisch-religiösen heiligsten Stätten in Palästina ist, die im Gegensatz zu vielen anderen ganz und gar in jüdischem Besitze ist, und das Zugrundegehen dieses kulturellen Bollwerkes in Palästina eine Schmach üir das gesamte Judentum ohne Unterschied der Parteirichtung bedeuten würde. Das Altersversorgungsheim und Jeschibath Bar Jochai in Miron (Palästina) stehen ihrem Wesen nach weitab von jeder parteilichen Einstellung, fern von jeder einseitigen Richtung und dienen lediglich einer höheren allgemein gültigen Kulturmission zur Ehre des Gesamtjudentums, wie die zahlreichen Atteste großer u n-d namhafter Persönlichkeiten der verschiedenen und auch extremsten Parteirichtungen, in unserer Broschüre wiedergegeben, es bestätigen. Juden, lasset dieses mit so vieler Liebe. Mühe und Opfer errichtete kulturelle Bollwerk nicht zur Ruine werden! Juden, ermöglicht es. daß diese jetzt noch blühende Kulturstätte nicht veröde! Juden, lasset nicht zu. daß Miron, ein Juwe! der jüdischen Tradition und Geschichte, zugrunde gehe und in Ermangelung liebevoller Betreuer und Pfleger eine Beute Fremder werde, wie schon so vieles andere! Juden rettet euer Gut! Möge unser Aufruf jedem Juden zum Bewußtsein bringen, um welch schwerwiegendes Gebot der Stunde es geht! Nochmals rufen wir: Rettet euer Gut! Rasche Hilfe ist vonnöten! Die Verstände des Altersversorgungsheimes sowie Jeschibath Bar Jochai in Miron (Palästina): Rabbi Moses Podhorzer, Rabbi E. P. Friedmann. Samuel Kallech. Gef). Zuschriften für Oesterreich wolle man an die untenstehende Adresse richten: Karl Altmann. Wien V., Margaretengürtel 142. Aus der großen Zahl derjenigen, welche die Würdigkeit unserer Institutionen anerkannt haben, seien angeführt: A. K. Kuk, Oberrabbiner von Palästina, Jerusalem, Oberrabbiner J. Ch. Sonnenfeld. Jerusalem, Oskar S. Heizer, amerikanischer Konsul in Palästina, Jerusalem. P. Kish, Mitglied des Jewisch Ageney. Jerusalem, Sir Herbert Samuel, gewesener High Cornmissioner, London. Großrabbiner David Moses Friedmann. Czortkow, dzt. Wien. Großrabbiner Israel Friedmanu, Husiatyn, dzt. Wien, Großrabbiner Isak Meier Heschel, Kopaczinca. dzt. Wien, Großrabbiner A. M. Alter. Gerer Rabbi. Polen, üroßrabbiner N. Friedmann, Czernowitz, Rabbiner Meier Berlin, Präs. der Misrachi in Jerusalem. M. Adler, Cheefrabbi of England, London, Rabbiner Dr. Pinchas Kohn. Präs. der Agudath Israel, Wien, Dr. A. Kaminka, Wien, Ch. N. Bialik, Tel Aviv.