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Die Wahrheit · 1932-07-22 · Heft 30 (22.7.1932) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1932
Issue
Heft 30 (22.7.1932)
Date
1932-07-22
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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DIE WAHRHEIT Seite 7 Englische Dame 20 Jahre alt, mit bester Erziehung, wünscht über die Sommermonate Aufnahme in sehr gute Familie als Gesellschafterin der Haustochter. Qrant. 24. West Heath Dvine, London N. W. 11 Das deutsche Theater wird „judenrein". Unter der Ueberschrift „Das deutsche Theater wird judenrein gemacht" berichtet A. d. A. im „Schild": Von den Theatern und Städten, die, offen oder versteckt, das Engagement jüdischer Mitglieder ablehnen, sei eine kleine Auswahl genannt: Augsburg, Beuthen mit Gleiwitz und Hindenburg, Braunschweig, Coburg, Danzig, Dresden (Staatstheater), Erfurt, Göttingen, Greifswald, Hannover (städtische Bühnen), Kaiserslautern, Landsberg a. W., Leipzig (Alt-Theater), Liegnitz, Lübeck, Memel, München (Staatstheater), Nürnberg (städtisch© Bühnen), Oldenburg, Oberhausen, Regensburg, Rostock, Rudolstadt, Sonderhausen, Schwerin, Stralsund, Ulm, Weimar, Wilhelmshaven. Diese Liste ist leider durchaus nicht vollständig. Fast überall! stellen die Juden den prozentuell größten, oft entscheidenden Teil der Theaterbesucher. Würde diese Stütze den Theatern, die jüdische Künstler aus „Rassegründen" ablehnen, genommen, d. h. würden die kulturell fortschrittlichen und jüdischen Besucherkreise diesen Theatern! fern bleiben, so würde den Theaterleitern und den entscheidenden Instanzen bald klar werden, daß ihr kulturfeindliches Treiben nur zum völligen Ruin der deutschen Theaterkunst führen muß. Ritualmordlegende im Juli. Während in der Regel Ritualmordlegenden in der Zeit vor dem jüdischen Pessachfeste zu entstehen pflegen, tauchte diesmal mitten im Jüh' eine Ritualmordlegende in Pietrokow, Polen, auf. Unter der von Agitatoren gegen die Juden aufgehetzten Bevölkerung verbreitete sich das Gerücht, daß ein jüdischer Konditor ein christliches Kind vom Markte zu sich nach Hause geschleppt habe und es verborgen halte, um es zu rituellen Zwecken zu schlachten. Bald fanden sich „Augenzeugen", die das alles gesehen haben wollten. Die in Pietrokow erscheinende antisemitische Zeitung „ABC" brachte die Nachricht unter dem Titel: „Sensationeller Raub eines christlichen Kindes durch Juden." In der Stadt entstand Unruhe und Panik, nur das energische Einschreiten der Pöhzei konnte die Menge von Ueberfällen auf die jüdische Bevölkerung zurückhalten. Die Polizei zwang die Zeitung, eine Richtigstellung gemäß dem wirklichen Tatbestand zu bringen, nämlich, daß das vermißte Kind nach einigen Stunden, ahnungslos mit anderen Kindern auf der Straße spielend, aufgefunden wurde. Gemeinde - €4teonift Der älteste deutsche Rabbiner gestorben. In Fürth verstarb jüngst der dortige Klausrabbiner Markus Faust im Alter von 98 Jahren. Er war der älteste deutsche Rabbiner und konnte kurz vor seinem Tode sein achtzigstes Rabbinerjubiläum feiern. Not unter den lettländischen Juden. Die steigende Not unter den jüdischen Arbeitslosen in Riga hat zur Bildungeines jüdischenKomitees für Arbeitslosenfürsorge geführt. Unter dem Vorsitz des agudistischen Deputierten, Rabbiner M. Dubin, wurde eine Liste der zu unterstützenden Arbeitslosen aufgestellt. Es hat sich dann die Notwendigkeit ergeben, diese Liste noch einmal durchzuprüfen, aus diesem Grunde wurde die Arbeitslosenunterstützung für einige Tage eingestellt. Darüber herrschte große Aufregung unter den Arbeitslosen. Etwa 400 Arbeitslose, Männer, Frauen und Kinder, stürmten in die Wohnung des in der orthodoxen Welt hochangesehenen Rigaer Rabbiner Sak, wo das Arbeitslosenkomitee sich versammelt hatte, und forderten sofortige Hilfe. Polizei drängte die Arbeitslosen aus der Wohnung hinaus und stellte vor derselben eine Wache auf. Das Arbeitslosenkomitee setzte in der Wohnung von Rabbiner Sak die Beratungen fort Erste Lehrerinnenprüfung am Wiener Beth Jacob Seminar. Am Donnerstag, den 30. Juni, fand die Prüfung der ersten Absolventinnen der vor zwei Jahren gegründeten Beth Jacob-Lehrerinnenbildungsanstalt statt. Das Ergebnis der Prüfung war ein außerordentlich Befriedigendes. Sämtliche 15 Kandidatinnen erhielten das Zeugnis der Reiie. Herr Oberrabbiner Fürst hielt im Anschluß an die Prüfung an die jungen Lehrerinnen eine Ansprache, in welcher er seiner besonderen Freude über die hervorragenden Leistungen Ausdruck gab. Herr Rabbiner Dr. Pollak und Herr W. S. Jacobson hoben in ihren Ansprachen den bemerkenswerten Umstand hervor, daß es gelungen ist, für fast sämtliche Kandidatinnen Stellen zu finden. Bereits in den nächsten Tagen werden einige Lehrerinnen die Leitung von Schulen oder Gruppenvereinigungen in Rumänien (Suczawa, Cluj, Oradea Mare, Viseul de Sus usw.). Tschechoslowakei und Ungarn übernehmen. In den Schlußworten dankte der Leiter der Anstalt, Herr Dr. Deutschländer, den Dozenten für ihre mühevolle Arbeit und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Anstalt sich weiter segensreich entwickeln möge. Ein Besuch in Preßburg. Die Jugendgruppc des Tempelvereines Aeschel Awrohom. Wien II., Pazmanitengasse 6, veranstaltete am 3. d. M. einen Ausflug nach Preßburg, an dem sich auch der Vorstand und die Tempelvereinsmitglieder, zahlreich beteiligten: Es war wirklich eine Freude, die große Teilnehmerzahl von 50 Personen in so guter Laune sowohl bei der Abfahrt als auch in Preßburg! zu sehen. In Preßburg wurden die Gäste von einer Delegation des Sportklub Makkabi erwartet, die sich ihnen in äußerst liebenswürdiger Weise zur Verfügung stellte. Die Führung übernahmen die Herren Stockei und Grotter und zeigten alle jüdischen Sehenswürdigkeiten. Besonders hervorzuheben wäre der Tempel, dann die Jeschiwa, in der wir sogar einem Unterricht des berühmten Oberrabb. Schreiber folgten, dann das jüdische Spital, wo uns der Vorstand desselben, Herr Primarius Dr. Neumann in äußerst liebenswürdiger Weise alles zeigte. Dieses Spital setzte uns durch seine mustergültige Organisation und Reinlichkeit in Erstaunen. Man1 kann ruhig behaupten, daß sich dieses Institut mit jedem Krankenhaus einer Großstadt messen kann. Den Nachmittag verwendeten wir dazu, uns die Umgebung von Preßburg anzusehen, darunter auch den schönen Sportplatz der Makkabi, der unseren Wiener Sportplätzen1 in keiner Weise nachsteht. Um 7 Uhr abends wurde die Heimreise angetreten. W. R. Todesfall. Im Alter von 83 Jahren ist Herr Philipp Kohn, XIV., Arnsteingasse 29, nach längerem Leiden am 9. d. M. in ein besseres Jenseits abberufen worden. Durch das Ableben Philipp Kohns, der fast durch 75 Jahre zu den Tempelbesuchern zählte, hat die Gemeinde Fünfhaus einen großen Verlust erlitten. In verschiedenen' Vereinen, in denen der Verewigte im Vorstand wirkte, sowie in vielen Vereinen, in denen er Mitglied war, wird sein Hinscheiden schwer empfunden. Philipp Kohn war erfüllt von seinem Glauben und allen ein Vorbild jüdischer Tradition. Er hatte im wahrsten Sinne des Wortes ein jüdisches Herz. So spendete er ein Sefer Tora, samt Klekodesch und Utensilien, sowie zur Zierde des Tempels ein Fenster. Wenn er durch Jahrzehnte, in uneigennützigster Weise, als Kohen den Segen erteilte und Schofar blies; waren alle Tempelbesucber erbaut. Die Leichenfeierlichkeit war würdevoll, wie es eben einem solchen Manne gebührt. Die Abholung der Leiche erfolgte unter ungeheurer Beteiligung. Der Kondukt vollzog sich vom Sterbehaus über die Mariahilferstraße bis zum Tempel, welcher bei Ankunft der Leiche geöffnet und beleuchtet war. Bei dem Begräbnis hielt Rabbiner Dr. D. F e u c h t w a n g dem Verewigten einen warm empfundenen Nachruf, der von den zahlreich erschienenen Trauergästen mit Rührung aufgenommen wurde. Alle, die Philipp Kohn kannten, werden seiner stets in Ehren gedenken. Der Verein „Oest Seehospiz" (Präsidentin' Sofie Grünfeld) entsendet anfangs August eine zweite Serie von Kindern in sein eigenes Heim nach Grado (Italien). Für die noch verfügbaren Plätze kommen zu Katarrhen und Blutarmut neigende Kinder von 5 bis 14 Jahren in Betracht. Aerztliche und pädagogische Aufsicht, fünf Mahlzeiten, eigene Badezelte usw. usw. Anmeldungen im Vereinsbürc. IX., Türkenstraße 17, von 10—1 Uhr. Telephon A11-1-63. flmtfldfe Verfautßarungen der Jsraefitisdfen Xuftusgemeinöe Wien Für ein 18jähriges, gelähmtes, armes Mädchen, das auch an epileptischen Anfällen leidet, wird um kostenlose Ueberlassung eines fahrbaren Krankensessels gebeten. Die Fürsorgezentrale der israelitischen Kultusgemeinde Wien ist bereit, über die Familie nähere Auskunft zu erteilen und eine solche Spende abholen zu lassen. (Telephon U 25-5-85 Serie.) GROSS FLEISCHHAUEREI IIEGM, KORNMEHL %*mmmvmBMmmtmmm*m.....»i immmvmhw WIEN >X.t SEaSOASSS C«. 19 fl2SAi.it XV1I1., VJÄ«Ä5Mae«STBA$$t 97 Telephon Nt. A 17-3-99 und A 16-9-34 Lieferant für Hsllaiwtaltan ÄbteilungenfürKoscherfleisch unter Aufsicht tl«» eh«nv. Rabbinat«» 4mr Xullu»qemaind« Wl*n. Sämtliche Fleischsorten von ausschließlich Prima-Qualität zu den billigsten Marktitreisen Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hoben Feiertage. 1. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen. beziehungswese durch die Tempelvereine Vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist, die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an andere Verein und nur ausnahmsweise an Private erteilen. 2. Im Sinne des § 80 des Gemeinde-Statutes ist vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen. 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 31. Juli d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. . 4. Privatpersonen, die um Bewilligung eines Minjans ansuchen, haben entsprechende Nachweise über Charakter, Moraiität usw. bezüglich der zu verwendenden Vorbeter (Namen derselben sind im Gesuche anzugeben) und auch den Nachweis über deren Befähigung zu erbringen. 5. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 6. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diestalligen Verwendung beizubringen. 7. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. . . 8. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgebalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt 9. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt 10. Die Bewilligung gilt nur lür die einschreitende Partei und ist somit nicht Ubertragbar. Im Uebertretungsfalle wird die erteilte Bewilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig hiervon verständigt 11. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 12. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 15. September d. J. zur Verfügung stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des Brutto-Erlöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der israelitischen Kultusgemeinde Wien abführen. 13. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung, sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt Die zu leistende Kaution, weiche in Bargeld zu erlegen ist, wird mit S 20.— bis S 200.— bemessen. 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Betveranstaltung widerspricht ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht aui eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten" werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen anerkannt welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im Juli 1932; Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeindc Wien. Jtvmsi und JEiiewatm Demof A.. Kulturphilosophie (Handbuch der Philosophie), München 1932, R. Oldenbourg. Nach Dempi ist die Kuiturphilosophie wissenschaftliche Kritik der Kulturerscheinungen. Ihre Grundlage ist die soziale Anthropologie. „Man muß zuerst feststellen, was der Mensch als Geist- und Gemeinschaftswesen ist, dann erst kann man empirisch aufweisen, was er kann." Es gibt eine reine Theorie der Gottes-, Welt- und Menschenerkenntnis. von der die jeweilige Wissenschaft nur Bruchstücke •irgt, weshalb sie auch keinen Absolutheitsanspruch erheben darf. Werden die Vergötzungen des Zeitlichen, ali die falschen Weltanschauungen, all die partikulären Standpunkte, die sich zum Ganzen machen wollen, kritisch in ihre Grenzen zurückgewiesen, dann wird ei:', wahrhaft universales Zeitalter mit dem Willen zum Gan zen der stillen Stimme der Weisheit Gehör schenker. Die Bedeutung unserer Propheten als Wegbereiter diese Entwicklung wird von D. richtig gewürdigt, auch de. jüdischen) 3!ut und Geist entsorossene Jean Bodi;i wiederholt als führender Geist zitiert. G.

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