Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 4 (22.1.1932)
- Date
- 1932-01-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdische DI. UUrU Erscheint jeden Freitag mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden" und den Amtlichen Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Redaktion und Administration: Wien II., Heineslraße 13 - Tehrtior F 46-2-16 — Postsparkasserkonto Wien: A 100918 XLV1II. Jahrgang Wien, 22. Jänner 1932 Nummer 4 Dr. Czermak macht Ernst Das Unglaubliche, es soll wahr werden. Alle Bedenken, alle Kritiken, alle Proteste im In- und Auslande haben nichts genützt, Herr Dr. Czermak verfolgt seinen „volksbürgerlichen" Weg mit einer Hartnäckigkeit, die man gemeiniglich den Bürgern jenes Landes zuschreibt, auf welches sein so germanisch klingender Name hindeutet. Merkwürdiger- und auffallenderweise gerade an jenem Tage, da Bundeskanzler Dr. Buresch, ohne andere Erfolge zur Milderung der katastrophalen Lage Oesterreichs erzielt zu haben als die Hoffnung auf ein Srillhalteübereinkommen, aus Genf heimkehrte, hat sein Kollege Dr. Czermak es für richtig befunden, mit seinem „Bundesgesetz über eine Studentenschaftsordnung an den Hochschulen" nicht länger stillzuhalten, und er hat die diesbezügliche Gesetzesvorlage dem Präsidium des Nationalrates übermittelt. In einem langatmigen, weitschweifigen Communique wird die Oeffentlichkeit über diese Tatsache informiert Der Phrasenschatz dieser ungewöhnlichen Verlautbarung muß von vornherein Bedenken erregen. Denn bisher war es bei Einbringung von Gesetzesvorlagen nur usuell, in kühlen, nüchternen Worten die Zweckmäßigkeit dieser Vorlagen zu begründen. Herr Doktor Czermak bricht mit dieser Usance, er will die öffentliche Meinung mit einer Auslassung beeinflussen, die vor allem ihm selbst das höchste Lob spenden soll. Verdient der Herr Untemchtsminister dieses Lob? In seinem Communique wird zunächst des langen und breiten von der Entstehung der Studentenschaften, von ihrer Bedeutung und ihren großen positiven Leistungen (!?) gesprochen. Es wird da die Ansicht vertreten, daß die Bewegung für die studentische Selbstverwaltung, die von der ■Frontgeneration nach dem Kriege mit Leidenschaft ausgelöst wurde, an Kraft und Tiefe gewinnt. Diese Behauptung stellt zumindest eine arge Uebertreibung dar. Herr Dr. Czermak weiß ganz genau, welche Bewegung in den letzten Jahren an den österreichischen Hochschulen „an Kraft und Tiefe" gewonnen hat, es ist nicht der Ruf nach studentischer Selbstverwaltung, bestimmt nicht in der Form, wie sie der Herr Unterrichtsminister uns nun präsentiert, sondern der hakenkreuzlerische Ruf: „Erobert die Hochschulen!" Und wenn die „R e i c h s p o s t" in ihrem angeblich von einem „akademischen Lehrer" verfaßten Leitartikel, der am Tage der Verlautbarung des Communiques erschienen ist, entsetzt feststellt: „Betritt man heute akademischen Boden, so kann man öfter fast den Eindruck haben, man befände sich im .Braunen Haus'" oder wenn dieser „akademische Lehrer" gar unglaublich naiv wehklagt: „Warum wird es geduldet, daß der Anschlagkasten des ,Kulturamtes der Deutschen Studentenschaft' mit Hakenkreuzen geschmückt ist", dann müssen wir schon sagen, daß der von Dr. Czermak eingeschlagene Weg kaum der richtige ist, um diesen Uebelständen abzuhelfen. Im Gegenteil, die Tatsache, daß der Untemchtsminister sein den Hakenkreuzlern gegebenes Versprechen, die Gesetzesvorlage unbedingt einzubringen, nun trotz aller Widerstände, die sogar zu Demissionsdrohungen von seiner Seite führten, einlöst, wird diesen Herrschaften den Kamm schwellen lassen, denn sie sehen nun, daß sie alles durchsetzen können, nicht nur das Zeichen des Hakenkreuzes im „Kulturamt", sondern auch den Geist des Hakenkreuzes in der Gesetzesvorlage des österreichischen Unterrichtsmmisters Dr. Czermak. Kein anderer Geist spricht aus diesem Entwürfe, der Unterrichtsminister mag ihn beschönigen, so viel er will. Er mag feststellen, daß diese Vorlage ganz besonders sorgfältig vorbereitet wurde, so daß alle beteiligten Zentralstellen und bedeutende österreichische Rechtsgelehrte an ihr mitgewirkt haben. Sie ist ein engstirniges Machwerk, ganz im Geiste der berüchtigten Gleispachschen „Studentenordsnung". Auch auf diese Blamage der Leuchten unserer juristischen Fakultät nimmt das Communique des Herrn Unterrichtsministers Bezug, wenn auch natürlich hl einer sehr beschönigenden und nicht verletzenden Form. Das Unterrichtsministerium, erklärt das Communique, mußte eine Lösung suchen, die den Grundsätzen des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses entsprach, war also auf den Weg des Gesetzes angewiesen. Wie wird nun dieser Weg unter Führung des Herrn Dr. Czermak und seiner „bedeutenden österreichischen Rechtsgelehrten", die offenbar der gleichen Befangenheit verfallen sind wie die blamierten Gleispach-Juristen, gegangen? Emphatisch wird erklärt: „Nur die Bildung gleichberechtigter, national einheitlicher Studentenschaften gewährt den Minoritäten angemessenen Lebensraum und die Möglichkeit freier Entfalung." Es ist müßig, Herrn Unterrichtsminister Dr. Czermak neuerlich darauf aufmerksam zu machen, auf welch schwankenden Boden er sich begibt, wenn er die „nationale Einheitlichkeit", die seine Vorlage für die Bildung einer Studentenschaft auf Grund des Vereinsgesetzes vorsieht, von der Gemeinsamkeit der „Abstammung der Sprache" abhängig macht In diesen Blättern wurde wiederholt schon ausgeführt, wie gesetzwidrig und unwissenschaftlich diese Kriterien sind. Es ist bekannt, daß die gesamte freiheitliche Oeffentlichkeit gegen diesen Unfug der „Volksbürgerschaft" Protest eingelegt hat und daß insbesondere die österreichische Judenschaft unter Führung der „Union österreichischer Juden" ihm den schärfsten Kampf angesagt hat, ein Kampf, der in diesen Tagen in sein entscheidendes Stadium tritt. Wir wollen also mit Herrn Dr. Czermak nicht nochmals an dieser Stelle rechten, ob er wirklich die von ihm versprochene „Gleichberechtigung" SilberschQsseln Silberkannen Neue Formen aus eigener Werkstatt Entwürfe berühmter Künstler Oesierreiclier Juweliere und Silberschmiede L, Wipplingerstraße Nr. 29 in seinem Gesetze wahr macht. Darüber wird der österreichische Nationalrat zu entscheiden haben, und wir hoffen, daß die Parteien desselben ihrer Pflicht die Rechte aller österreichischen Staatsbürger ohne Unterschied des Glaubens zu schützen. Genüge tun werden. Aber einer Partei dieses Parlaments muß in diesem Momente, da der ihr nahestehende Ressortminister die mit unerhörter Rabulistik begründete Gesetzesvorlage dem Hause vorlegt, etwas mit aller Deutlichkeit wieder gesagt werden: Die Christlichsozialen werden sich täuschen, wenn sie glauben, daß dieses Gesetz geeignet ist den drohenden Ansturm der Hakenkreuzler auf die österreichischen Hochschulen abzuwehren, wenn sie glauben, daß es geeignet ist die schon jetzt deutlich zutage tretende nationalsozialistische Uebermacht auf akademischem Boden zu brechen. Das wäre, wenn überhaupt, nur durch jene organisatorische Zusammenfassung aller Studierenden möglich gewesen, die Dr. Czermak für heute ablehnt und auf eine fernere, bessere Zukunft verschieben möchte. Dr. Czermak lehnt diese einzig mögliche Organisationsform mit Argumenten ab, für die nur die oben gewählte Charakterisierung zutreffen kann: Rabulistik! Er geht wohl nicht so wert wie die „Redchspost" in ihrem Leitartikel des „akademischen Lehrers", der für die Organisation auf „volksbürgerticher" Grundlage ein Analogon im „Aufbau der alten historischen hohen Schulen mit ihren Universitätsnationen" findet. Herrn Dr. Czermak gentigt die schöne Zeit der seligen Monarchie. In seiner Begründung zu seinem Gesetzentwurfe erinnert er an den Versuch, durch die Gewährung der Autonomie an die einzelnen Volksstämme das Habsburgerreich zu retten. Diese Erinnerung hätte der Herr Minister füglich unterlassen sollen. Sie ist wohl die stärkste Widerlegung der Möglichkeit einer gedeihlichen Entwicklung auf den Hochschulen auf Grund des Volksbürgerschaftsprinzips. Die Verleihung der Autonomie im Herbst 1918 hat erst recht den Zerfall beschleunigt und vollendet. Noch ein Argument glaubt der Herr Minister jenen Kritikern seiner Gesetzesvorlage entgegenhalten zu können, die durch sie die Gleichberechti- Mitglieder und Freunde der „Union" überfragen Leoensand flemenfor- Versidiernngen der Städfisdien Vercidrernngsansfait