Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 2 (8.1.1932)
- Date
- 1932-01-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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»iE WAHRHEIT Sdto 7 darunter 100 auf Grund der Zuschüsse seitens der „Winterhilfe" der Israelitischen Kultusgemeinde. Was besonderer Hervorhebung verdient, ist der Umstand, daß die Ausspeisung grundsätzlich vollkommen unentgeltlich erfolgt. Der Verein hat auch Vorsorge getroffen, seine Lokalitäten den ganzen Tag über für Talmud Lernende offen zu halten. Soweit die Mittel reichen, werden auch an notleidende Gewerbetreibende unverzinsliche Darlehen gewährt. Bei jedem festlichen Anlaß in jüdischen Kreisen sollte dieses überaus verdienstlichen Vereines gedacht werden, der — von Jakob März s. A. gegründet — im laufenden Jahre das 30jährige Jubiläum seiner Tätigkeit im Dienste der jüdischen Armen begeht. Der Brigittenauer Israelitische Frauen-Wohltätigkeitsverein (XX., Dresdnerstraße 77, Telephon A 41-6-12) veranstaltet am Sonntag, den 17. d. M., präzise 4 Uhr nachmittags, im Festsaale des Hotels Continental, II., Taborstraße 2, eine Akademie mit anschließendem Tanz. Angesichts der großen Vorbereitungen, die die rührige Vereinsleitung auch für diesen künstlerischen Nachmittag getroffen hat, ist mit seinem vollen Gelingen zu rechnen, wozu nicht nur die gewonnenen hervorragenden Kunstkräfte, sondern auch die erstklassige Jazz beitragen werden. Karten im Vorverkaufe (S 1.50) bei allen Leitungsmitgliedern erhältlich. Verein für Jüdische Geschichte und Literatur in Wien. Montag, den 11. Jänner 1932. M-8 Uhr abends, findet im Klubsaale der „Hakoah". I.. Wiesingerstraße Nr. 11 (Caf6 Atlashof, eigener Eingang, Souterrain) ein Vortrag der Frau Cylla Waldmann: ..Anstairds- und Umgangsformen der jüdischen Antike", statt. Eintritt frei. Gäste willkommen. Grabsteinstellung. Für den vor Jahresfrist dahingeschiedenen Herrn Regierungsirat Direktor Dr. Salomon Krenberger, sowie für seine ihm im Tode rasch nachgefolgte Gemahlin wird am Sonntag, den 10. d. M., halb 11 Uhr — IV. Tor. Gruppe 9 a, 2. Reihe, Grab Nr. 4 — der Grabstein gestellt. An dieser Feier werden alle jene Korporationen teilnehmen, um die sich die beiden idealen Persönlichkeiten unvergeßliches Andenken erworben haben. Verlobung. Der Name der jungen Dame, mit der sich Herr Walter Wechsler, Sohn des geschätzten und beliebten Ehepaares Friedrich Wechsler, verlobt hat, war in unserer letzten Nummer unrichtig wiedergegeben; sie heißt Anny Sch merz. Trauung. Sonntag, den 3. d. M.. fand im Zeremoniensaal des Seitenstettentempels die Trauung des Fräuleins Franzi Goldstein, Tochter des in weitesten Kreisen geschätzten Ehepaares Rudolf G o 1 d s t e i n, mit Herrn David D a v i d o w i t s im engsten Verwandtenkreise statt. Die bekannte Bescheidenheit der Familie Goldstein war Grund dieser Form der schönen Feier gewesen, bei der Rabbiner Dr. J. M. Bach und Oberkantor H. F ischer fungierten. Viele Freunde des Hauses aber, die von der Hochzeit Kenntnis erhalten hatten, bekundeten durch ihr persönliches Erscheinen die Gefühle herzlichster Sympathie, die sie mit der beliebten Familie Goldstein verbindet. 70. Geburtstag. Dieser Tage feierte Herr Kom.-Rat Bernhard Buchwald seinen 70. Geburtstag. Dieser Mann ist einer jener Juden, welche heutzutage selten geworden. Er arbeitet für das Wohl der Juden tüchtig und tätig, still und intensiv mit Hintansetzung seiner Person nach jeder Richtung. Stets tritt sein Wohl, ja das seiner Familie zurück, wenn er für andere v.u. sorgen hat, stets ist er dort zu finden, wo wirkliche Arbeit, wirkliche Hilfe nottut! Er ist ein guter Jude, ein guter Mensch und ein lauterer Charakter. Trotz seiner siebzig Jahre ist er arbeits- und lebensfroh, erhofft er noch das Erleben besserer Zeiteti, speziell für uns Juden. Seitdem ich ihn gekannt, war er stets so und wird es wohl bleiben. Sein Geburtstag, obwohl verschwiegen, bot allen, denen er Gutes getan und welche ihn schätzen, die willkommene Gelegenheit, ihm dies zu bekunden. S. R. Todesfall. Einen schweren Verlust erlitt der geschäftsführende Vizepräsident der Vereinigung der Auslandskorrespondenten in Wien. Redakteur Siegmund Haber, durch den Tod seiner Gattin Frieda Haber, die nach langer Krankheit im Alter von 45 Jahren gestorben ist. Die Beerdigung fand unter großer Beteiligung Dienstag, den 5. d. M., statt. Druckiehlerberichtigung. In dem vorwöchentlichen Bericht über den Vortrag in der S a 1 zb u r g e r Ortsgruppe der „U n i o n" ist ein Druckfehler unterlaufen. Der Name des vortragenden Syndikus des Landesverbandes Bayern des „Centrai-Vereines" ist Dr. C a h n m a n n (nicht Cahnernann). Gastspiel Dr. Ben Zwi-Paul Baratoö. Einem vielfachen Wunsche des Wiener jüdischen Publikums entsprechend, gelangt ab Freitag, den 8. d. M.. bis inklusive Donnerstag, den 14. d. M., Schalom Asch's „Gott der Rache" in den Jüdischen Künstlerspielen, Theater Reklam, II„ Praterstraße Nr. 34, neu inszeniert und unter der Regie Paul B a r a t o f f s zur Aufführung. Die Rolle des Jankel Schapszowicz kreiert Paul Baratoff. mitwirkend sämtliche Damen und Herren des Ensembles. Mit Rücksicht auf die starke Nachfrage empfiehlt es sich, Karten im Vorverkauf zu lösen. Telephonische Bestellungen unter R 40-0-94. Was sclieMiKe icfi? meinen Lieben auch in diesen schweren Zeiten, um wenig Geld schöne, praktische Geschenke bekomme ich doch nur bei Gottfried, T«*t>orslr. Ol Der Hetz-Boykott*) Seitdem die Nationalsozialisten im Reiche eine verstärkte Boykottpropaganda gegen die jüdischen Geschäftsleute entfalten, werden die deutschen Gerichte, dank der regen Abwehrtätigkeit des „Centrai-Vereins", vielfach mit der Judikatur in Boykottfällen befaßt. Auf Grund der deutschen Gesetzgebung ist zumeist nur Abwehr im Wege der Zivilklage auf Unterlassung der Weiterverbreitung des Boykottaufruies und auf Ersatz des dadurch angerichteten Schadens gemäß der §§ 823, 826, 1002 B. G.-B. möglich, während in Oesterreich mangels eines zivilrechtlichen Schutzes nur im Wege der Strafanzeige wegen des Vergehens nach § 302 St.-G. (Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Nationalitüten, Religionsgenossenschaften u. dgl.) oder § 305 St.-G. (Aufforderung zu unsittlichen Handlungen) Abhilfe gesucht werden kann. Da es sich aber um ein von der Anklagebehörde zu verfolgendes Delikt handelt, hatten die Strafanzeigen keinen Erfolg, weil die Staatsanwälte die strafgerichtliche Verfolgung bisher ablehnten. Erst in der letzten Zeit ist es als ein Erfolg des Einschreitens der „Union österreichischer Juden" zu buchen, daß in einem speziellen Falle die Konfiskation eines Plakates, welches die Boykottaufforderung enthielt, und die Anklageerhebung erfolgte. Das Boykottproblem gewinnt daher im Reiche immer mehr an Aktualität und findet auch seine fachliche Bearbeitung im Schrifttum. Die vorliegende Broschüre, die Frucht eingehender Beschäftigung eines Anwaltes mit Boykottfällen, ist, wie es im Vorworte heißt, kein wissenschaftliches Werk im eigentlichen Sinne, sondern will nur einige Gedanken zum Boykottproblem beisteuern, wobei gleich betont sein soll, daß die darin niedergelegten Gedanken die Kenntnis des Problems stark bereichern. Verfasser begründet zunächst in zutreffender Weise die Haltlosigkeit der Anschauung einzelner Gerichte, wonach das Reichsgericht den geschäftlichen Verruf für zulässig erklärt hatte, bespricht dann eingehend das Wesen des Boykotts im allgemeinen und zieht einen Trennungsstrich zwischen den aus politischen und den aus rasse- oder volksmäßigen Gründen erfolgenden geschäftlichen Verrufen. Ersterer — der echte Boykott — habe wohl die geschäftliche Schädigung des Betroffenen im Gefolge, welche aber nur eine vorübergehende ist, weil es der Verrufene in seiner Macht hat, durch Aufgeben seines bisherigen Verhaltens die Schädigung abzuwenden, der völkische Boykott aber, vom Verfasser Hetz- Boykott genannt, hat nur ein Ziel, dem Betroffenen die Existenz zu nehmen oder zu erschweren, ohne daß ihm die Möglichkeit gegeben ist, die Schädigung durch Aenderung seines Verhaltens abzuwehren. Nach eingehender Behandlung der Frage der Zulässigkeit des Hetz-Boykotts sowie der Klagelegitimation gelangt Verfasser zum Schluß der Unzulässigkeit dieser Form des Boykotts und erörtert sodann in zutreffender Weise an Hand der gesetzlichen Bestimmungen die Mittel der Abwehr. Es ist eine dankenswerte Arbeit, der sich Verfasser dieser klar und deutlich geschriebenen Broschüre unterzogen hat. Sie bietet allen Praktikern, die sich mit dem Boykottproblem zu befassen haben, ungeachtet der Gedrängtheit der Darstellung in ausreichendem Maße wertvolles Material zur Widerlegung und Verteidigung und kann auch einem nicht juristisch gebildeten Leser, der sich für dieses Problem interessiert, zum Studium empfohlen werden. Dr. Karl Steiner *) Einige Gedanken zum Boykottproblein, von Dr. Rudolf Wertheimer, Rechtsanwalt im Obcrlandgericht Zweibrücken, mit einem Vorwort und unter Mitarbeit von Dr. Erich Kehr, Rechtsanwalt in Kaiserslautern. Verlag Westdruckerei, G. m. b. H„ Wiesbaden. _ Dringend ersuchen wir unsere p. t. Abonnenten, die Abonnementnriitkatitade ehestens zu begleichen. Die Administration Kann eine Frau zu schön sein? Kann man sagen, daß eine Ware zu billig ist? Wohl kaum — und doch kaufen viele nicht bei uns, weil ihnen unsere Preisangebote verdächtig niedrig sind! Sie nehmen an, daß wir nur billige — und darunter verstehen sie minderwertige — Waren zum Verkaufe bringen. 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