Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 35 (28.8.1931)
- Date
- 1931-08-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdisch e mit den Veröffentlichungen der ., „Union österreichischer Juden" £ und den 1 Amtlichen Verlautbarungen der Erscheint jeden Freitag Israelitischen Knltusgemeinde Wien Die Wahrheit Redaktion und Administration: Wien 11., Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 XLVII. Jahrgang Wien, 28. August 1931 Nummer 35 Vier hat Ehrgefühl? In einigen Tagesblättern konntle man in der vergangenen Woche die auszugsweise Begründung eines Urteiles lesen, dlas vom Berufungsgericht gegen gewerberechtliche Urteile gefällt wurde. Dem Urteil lag laut Mitteilung der Tagesblätter folgender Tatbestand zugrunde: Ein Privatbeamter in Wien wurde ohne vorangegangene Kündigung sofort entlassen, weil er einem Bürokollegen, der ihm geraten hatte, in seiner Urlaubsangelegenheit zum Direktor zu gehen, geantwortet hatte: „Zu dem Juden gehe ich nicht bitten". Der Entlassene hatte die Klage auf Kündigungsentschädigung nach dem Angestelltengesetz eingebracht und dieser Klage wurde unter folgender Begründung vom Berufungsgericht stattgegeben: Inder grob ungehörigen Aeußerung „Zu dem Juden gehle ich nicht bitten" kann noch kein Entlassungsgrund erblickt werden, denti das Oesetz verlangt eine erhebliche Ehrenverletzung. Eine solche Hegt aber unbedingt nicht vor, weil die Bezeichnung , Jude" auch bloß als Personsbeschreibung und nicht in herabsetzender Weise gebraucht sein kann und der Grund, warum er nicht den Direktor bitten gehen wollte, keineswegs in Abneigung wegen seiner Rassenzugehörigkeit, sondern in einer anderen Ursache gelegen sein kann. In dieser, einem Kollegen gegenüber gebrauchten Aeußerung liegt noch keine solche Respektlosigkeit gegen einen Vorgesetzten, die eine gedeihliche Zusammenarbeit ausschließt und die sofortige Entlassung rechtfertigt. Auch die Kündigung wäre eine genügende Ahndung der Taktlosigkeit. Es soll nicht Sache der nun folgenden Betrachtung sein, die Frage zu prüfen, ob ein sofortiger Entlassungsgrund oder nur ein gerechtfertigter Kündigungsgrund in dem konkreten Falle vorgelegen sei. Es soll vielmehr in den folgenden Zeilen der Inhalt der-Urteilsbegründung einer berechtigten Kritik unterzogen und vor aller Oeffentlichkeit einmal klargestellt werden, wie weit der verderbliche Einfluß des Antisemitismus geht und welche Früchte er bereits auch bei unseren österreichischen Gerichten trägt. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Angestellte mit den Worten „Zu dem Juden gehe ich nicht bitten" etwas anderes gemeint haben kann, als daß es unter seiner Würde sei, einem jüdischen Unternehmer in einer Urlaubsangelegenheit eine Bitte zu unterbreiten. Es ist nicht gang und gäbe in der deutschen Sprache und es ist gewiß nicht Wiener Dialektik, die Menschen nach ihrer Konfession zu bezeichnen. Ich glaube nicht, daß der Angestellte, wenn der Direktor ein Christ gewesen wäre, behauptet hätte: „Zu dem Christen gehe ich nicht bitten." Es steht fest, daß das Wort „Jude" in der von dem Angestellten gemachten Aeußerung entehrend und herabwürdigend gebraucht war, wenn auch sofort festgestellt werden muß, daß kein Jude sich seiner Zugehörigkeit zum Judentum zu schämen braucht. Aber es darf sich kehl Jude gefallen lassen, daß man seine Zugehörigkeit zum Judentum dazu benützt, um ihn als einen Menschen zweiter Kategorie, als einen nicht ebenbürtigen oder des Verkehres mit einem Angestellten nicht würdigen Unternehmer bezeichnet. Daß der Angestellte die Bezeichnung „Jude" nur als „Personsbeschreibimg" und „in nicht herabsetzender Weise" gebraucht und daß der Grund, warum er nicht zum Direktor bitten gehen wollte, eine andere Ursache gehabt habe, kann nicht angenommen werden. Keinesfalls aber darf in einem richterlichen Urteil von einer Rassen Zugehörigkeit gesprochen werden. Seit Jahr und Tag kämpfen die Juden unentwegt für de Anerkennung der Gleichheitsrechte oder besser gesagt, seit fast einem Jahrhundert verteidigen die Juden diese Rechte gerade in diesem Staate. Man muß jeden bewußten Juden immer wieder in unentwegter Zähigkeit und in nimmer versagender Ausdauer trotz aller Schikanen, trotz aller oft drohenden Gefahren als treuen Kämpfer für das Judentum und für die Gleichberechtigung der Juden auf seinem Platze sehen. Die gesamte Judenschaft dieser Stadt muß daher ein Urteil verurteilen, in dem versucht wird, uns Juden als eine eigene Rasse hinzustellen, also als Fremdvolk zu stempeln, das wir nie und nimmer sein wollen und sind. Die Kritik des Urteiles allein ist aber nicht alles, was zu dem konkreten Falle zu sagen ist. Es muß rühmend und anerkennend hervorgehoben wjerden, daß jener jüdische Unternehmer, dessen Namen in allen Zeitungsberichten verschwiegen blieb, den Mut besessen hat, den Angestellten auf die Straße zu setzen. Die Tat, die dieser Mann gesetzt hat, muß ein Mahnruf sein allen jenen jüdischen Unternehmern, die so oft über den in ihren Geschäften, Instituten und Anstalten herrschenden schleichenden Antisemitismus lächelnd hinwegsehen. Wir wissen alle, daß der wirtschaftliche Boykott gegen die Juden in Oesterreich von Tag zu Tag zunimmt, wir wissen nur zu gut, daß alle staatlichen, kommunalen und wie immer Namen habenden öffentlichen Institutionen fast zur Gänze jüdischen Kindern verschlossen bleiben, wir wissen aber auch, und das ist wohl das traurigste Kapitel dieser Zeit, daß so mancher jüdische Unternehmer Juden nicht anstellt, weil sie — wie man es so oft hören kann — seinem Geschäfte schaden. Die Herren Antisemiten zu bekämpfen ist immerhin leicht, denn sie stehen als Gegner uns gegenüber, diejüdischenAntisemit e n aber zu bekämpfen ist ein schwerer Kampf. Aber auch dieser Kampf wird und muß geführt werden und auch in diesem Kampf wird und muß jeder unterliegen, der es wagt, an der Gleichberechtigung der Juden in praktischer Beziehung als Jude zu rütteln. Nun noch einige Worte an den Kläger, an jenen Angestellten, der durch Klage die Kündigungsentschädigung verlangte. Es ist eine erwiesene Tatsache, daß viele Antisemiten gerade bei jüdischen Unternehmern angestellt sind und, trotzdem sie das jüdische Brot essen, Antisemiten bleiben. Ich frage alte diese Angestellten, wo ihr Ehrgefühl Ist, das ihnen auf der einen Seite verbietet, mit dem Juden über einen Urlaub zu verhandein, auf der anderen Seite aber erlaubt, des Juden Brot zu essen. Der Antisemitismus als solcher ist ehrlos, er gehört in die Zeit des Mittelatters, er ist reaktionär und rückschrittlich. Der Antisemitismus vereinigt unter seiner schützenden Flagge Menschen, deren Kulturniveau weit unter dem Kulturniveau ihrer Gegner zurückbleibt, weit zurückbleibt hinter der Kultur und geistigen Höhe jener Juden, die sie befeinden. Aber viel rückschrittlicher und viel reaktionärer und viel ehrloser als alter Antisemitismus ist der Ideengans jener Antisemiten, die sich als Parasiten in jüdische Kreise und jüdische Unternehmungen einschleichen und mit jüdischem Oelde ihr antisemitisches Leben fristen. Das Urteil des Landesgerichtes und die Begründung dieses Urteiles müssen uns Juden zum Nachdenken veranlassen. Vielleicht werden auch jene jüdischen Kreise, die so gerne ihr Judentum verleugnen und so gerne sich — wie es im Volksmunde heißt — nicht zu erkennen geben wollen, einsehen, daß der Antisemitismus auch vor ihren Häusern nicht Halt machen wird. Wenn diese Menschen vielleicht heute noch auf Grund ihrer prominenten Stellungen und auf Grund ihrer Positionen in diesem Leben von den Krallen des Antisemitismus nicht heruntergezogen werden können, so kann es auch diesen Menschen nicht erspart bleiben, zu erkennen, daß ihre Kinder und ihre Kindeskinder einst werden vergebens an die Tore der Wirtschaft pochen, ohne gehört und eingelassen zu werden. Die Saat des Antisemitismus, die diese feigen Juden gesät haben, wird Früchte tragen, die von außen herrlich schön und anlockend, das Gift enthalten werden, an dem ihre eigenen Kinder zugrunde gehen müssen. Mögen alle jene Juden, die noch immer nicht den notwendigen Bekennermut besitzen, sich dessen bewußt sein, daß ihre eigenen Kinder einst an ihren Gräbern die schwerste Klage, die es je gegeben, die Klage gegen die eigenen Eltern, werden erheben müssen. Dr. Ernst Feidsberg. Mitglieder und Freunde der „Union" übertragen Lebens- und Elementar- Versidierunöen der Stadtisdien Versltiiernngsanstalt_