Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 26 (26.6.1931)
- Date
- 1931-06-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdische Die Wahrheit Erscheint jeden Freitag mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden" und den Amtlichen Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Redaktion und Administration: Wien II» Heinestraße 13 - Telephon R 46-2-16 XLVII. Jahrgang Wien, 26. Juni 1931 Nummer 26 Der Freiheit eine Gasse! Von Dr. Ernst Feldsberg. Dre Studentenordnung — aufgehoben! Extraausgaben verkündeten das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in der Frage der Gesetzmäßigkeit der Studentenordnung der Bevölkerung, freudig erzählte einer dem anderen von diesem Ereignis, das in dieser schweren und harten Zeit der österreichischen Krise, in diesen schweren Stunden des Ringens um Sein und Nichtsein wieder Licht werden ließ und einen Hoffnungsschimmer bedeutete in dieser an Enttäuschungen so reichen Gegenwart. Am 8. April 1930 hat der Rektor der Wiener Universität, Professor Dr. Wenzel Gleisp a c h, versucht, durch eine Studentenordnung Zustände an der höchsten Bildungsstätte der Republik herzustellen, die ins Mittelalter gehören und die durch die Errungenschaften der Moderne überwunden zu sein schienen. Ein Rechtslehrer der Wiener Universität hat versucht, das Recht zu beugen, er, der vom Staate dazu berufen ist, die studierende Jugend den geraden Weg des Gesetzes zu führen, ist von diesem Wege abgeirrt, um einen Weg zu beschreiten, den die Schüler dieser hohen Bildungsstätte nach den Zeiten schwerster Reaktion, im Revolutionsjahre 1848, bereits verlassen haben. Siegestrunken verkündeten die Rassenschützler in Wien diesen Erfolg der Welt, stolz auf diese so traurige Errungenschaft. Es schien, als ob es zum ersten Male tatsächlich gelungen sei, Mauern aufzurichten zwischen gleichberechtigten und gleichverpflichteten Bürgern dieses Staates, Bresche zu legen in jene Grundsätze unserer Verfassung, die die Gleichberechtigung alier Bürger gewährleisten. Jeder aufrechte Jude, jeder denkende freie Mensch in diesem Staate fühlte den Dolchstoß, der unschuldigen Menschen, die doch sicherlich nicht für ihre Abstammung verantwortlich gemacht werden können, versetzt werden sollte. Unschuldige, vorwärtsstrebende, wissensdurstige junge Menschen sollten in der Freiheit ihres Studiums eingeschränkt werden, die Fahne der Freiheit des akademischen Bodens sollte durch diese Studentenordnung beschmutzt und durch den Morast der Reaktion geschleift werden. Aber diesen Vorkämpfern der Reaktion, diesen jubelnden, siegestrunkenen Professoren und Studenten stellte sich mutig die „Union österreichischer Juden" als erste entgegen und ihrem Beispiele folgten viele andere frei denkende Bürger dieses Staates. Man versuchte zuerst, durch Interventionen beim seinerzeitigen Bundeskanzler durchzusetzen, daß das Unterrichtsministerium dieser rechtsbeugenden Studentenordnung die Bestätigung versage. Umsonst. Auch das Ministerium stellte sich auf die Seite Gleispachscher Ideen und gestattete, daß unter den Augen des überwachenden Ministeriums ein gesetzwidriges Schiedsgericht über die Frage der Volkszugehörigkeit österreichischer Staatsbürger zu Rate saß; ein Schiedsgericht, das schon durch seine Zusammensetzung aufgehört hatte, Schiedsgericht zu sein, bevor es noch Gelegenheit hatte, den ersten Schiedsspruch zu fällen. Schon glaubte man, daß dieser Wurf Dr. Gleispach und seinen gesinnungstreuen Kollegen im akademischen Senate gelungen sei, schon schien es, als ob der Trennungsstrich zwischen den Studenten deutscher Abstammung im Sinne Gleispachs und allen übrigen Studenten zur Schande der Universität für immer gezogen sei, da traf den Siegestaumel Gleispachscher Reaktion wie ein Blitz aus heiterem Himmel die Entscheidung des Oberlandesgerichtsrates Dr. Powalatz, der die Verfassungsmäßigkeit der Studentenordnung anzweifelte und das höchste Gericht Oesterreichs, das dazu berufen ist, über die Wahrung der Staatsgrundgesetze zu wachen, anrief, es möge über die Gesetzmäßigkeit der Studentenordnung entscheiden. Und dieses Gericht hat dem Taumel Gleispachscher Rassenschützlerei durch das Urteil über die Gesetzwidrigkeit der Studentenordnung ein jähes Ende gesetzt. Es wird künftighin an der Wiener Universität nur ordentliche und außerordentliche Hörer, gute und schlechte Schüler, aber nicht mehr von Gleispachs Gnaden anerkannte rassenreine und nichtrassenreine Studenten geben. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, es hat bewiesen, daß in diesem Staate kein Platz ist für reaktionäre, rassenschützlerische, mittelalterliche Ideen, sondern daß das oberste Gericht dieses Staates ohne Rücksicht auf politische Strömungen, ohne Rücksicht auf die Ansicht und das Urteil der höchsten Lehrer in diesem Staate den Weg geht, der dem Rechte zum Siege verhilft. Das Uiteil des Verfassungsgerichtshofes, es ist nicht nur ein Ordnungsruf für alle diejenigen, die versuchen, an der Gleichberechtigung aller Bürger dieses Staates zu rütteln, sondern es ist auch ein Mahnruf an alle jene, die sich selbst um ihre Gleichberechtigung bringen wollen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, es ist ein Mahnruf an alle jüdischnationalen Studenten, die seinerzeit die Gleispachsche Studentenordnung begrüßten und nur als wichtigste Voraussetzung für ihre Rechte die Einräumung und den ungestörten Besitz geeigneter Räumlichkeiten an der Wiener Universität für die Fachorganisationen und die Zuweisung und den ungestörten Besitz von Anschlagkasten und eines Werbetisches in der Aula verlangten. Vielleicht wird auch den jüdischnationalen Studenten endlich klar werden, daß das Urteil des Verfassunggerichtshofes auch eine Verurteilung ihrer nationalen Einstellung bedeutet. Alle Studenten jüdischen Glaubens in Oesterreich haben das Recht, an der Wiener Universität zu studieren, alle Studenten haben das Recht, auf Grund des Staatsgrundgesetzes als gleiche Bürger des Staates anerkannt zu werden. Es bedarf nicht eines nationalen Minderheitsschutzes, um dieses Recht zu verteidigen, sondern es muß diese Gleichberechtigung von freien Studenten verteidigt werden, die nicht den Gedanken der Reaktion auf ihre Fahnen geschrieben haben, sondern von Studenten, die aus der reichen Geschichte studentischer Freiheitsideale schöpfend und verwurzelt mit den Ideen jener wackeren Streiter des Jahres 1848 gewillt sind, die Idee der Gleichheit an dei Wiener Universität zu verteidigen. Aufs Haupt geschlagen verließ Dr. Gleispach vor Verkündigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes den Gerichtssaal, niedergerungen ist der Versuch, uns Juden in unseren Rechten zu schmälern. Unsere Sache ist es, diesen Sieg der Freiheit, diesen Sieg der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze als ein Sturmsignal anzusehen für neue Kämpfe zur Verteidigung aller Rechte der Juden in diesem Staate. Es muß endlich die Wiener Judenschaft die Fackel der Begeisterung für die Wahrung und Verteidigung aller Rechte der Juden in diesem Staate entzünden und mit dieser Fackel in die Finsternis aller reaktionären Bestrebungen, auch jener jüdischnationaler Studenten hineinleuchten, um Licht zu schaffen dort, wo Finsternis den klaren Blick der Menschen für die Menschlichkeit zu verdunkeln scheint. Der Verfassungsgerichtshof hat das letzte Wort gesprochen. Man sollte glauben, daß der Urteilsspruch dieses höchsten Gerichtes im Staate gerade von denen anerkannt wird, die mit dem guten Beispiele denjenigen vorangehen sollen, die einst unter anderem auch dazu werden berufen sein, selbst als Richter im Staate das Recht zu suchen und das Unrecht zu verurteilen. Aber der Herr Rektor der Wiener Universität, er duldet es ruhig, daß an dem Tage, an dem die von seinem Vorgänger geschaffene Studentenordnung aufgehoben wurde, die nach dem Urteilsspruch des Gerichtes nunmehr gleichberechtigten Studenten mit Waffengewalt aus der Universität hinausgeworfen werden. Studentenblut ist in den Räumen der Universität geflossen. Nicht für die Idee der Freiheit, sondern für die Idee der Reaktion. Die Polizei, die noch immer die Freiheit des akademischen Bodens wahrt, jenes Bodens, der längst aufgehört hat, den Ehrennamen „Freier Boden" zu führen, sie mußte über Wunsch und Auftrag des Rektors der Universität zusehen, wie in den Räumen dieser Anstalt unschuldige Menschen mißhandelt, verletzt und schwer verwundet wurden. Das unschuldige Blut, das an diesem Tage in der Universität geflossen ist, es ruft nach Sühne und Gerechtigkeit! Mitglieder und freunde der „Union" Querfragen Lebens- und Elementar- Verskherunüen der Städtischen versidiernngsaiistalt