Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 5 (30.1.1931)
- Date
- 1931-01-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Judisch e mit den Veröffentlichungen der „Union detttschösterreichisdier Juden" und den Amtlichen Verlautbarungen der Erscheint jeden Freitag Israelitischen Knltusgemeinde Wien »MlM^ Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 XLV11. Jahrgang Wien, 30. Jänner 1931 ~ Nummer 5 Di. HUrU Das „revolutionäre Judentum. Seitdem Theodor Mommsen in einer Kampfschrift gegen den antisemitischen Historiker Treitschke vom „Ferment der Dekomposition" gesprochen und damit die geschichtliche Rolle des Judentums in alter und neuer Zeit zu qualifizieren versucht hat, wurde diese Bezeichnung von den Antisemiten zu dem Vorwurf verfälscht, das Judentum sei der geborene Unruhestifter unter den Völkern, der natürliche Herold, Entfacher und Nutznießer der Revolution. Diese Beschuldigung scheint sich mit Tatsachen belegen zu lassen, denn es ist Tatsache, daß bei den Revolutionen der neuesten Zeit jüdische Literaten, Politiker, Juristen, Gelehrte als Wegbahner wirkten und hohe Aemter übernahmen, bis dann die Revolution in Reaktion umschlug oder durch den Mechanismus eines Parlaments- und Verwaltungssystems festgelegt wurde. Von einer „natürlichen Sympathie" des Judentums für die Revolution sprechen — in Anklammerung an diese Verhältnisse — auch Gelehrte, die keine Antisemiten sind. Etwa Hermann Oncken, Erich Mareks und ein Teil der öffentlichen Meinung geht da mit ihnen, ohne deshalb aus diesem Standpunkt einen Grund zur Anfeindung gegen die Juden abzuleiten. Trotzdem: Auf einer gründlichen Untersuchung beruht die Ueberzeugung vom revolutionären Judentum nicht. Vor ihr entlarvt sie sich vielmehr als ein Vorurteil, verschuldet durch unzulässige Verallgemeinerung. Sachliche Prüfung enthüllt die Einsicht, daß jüdische Persönlichkeiten, die an der Vorbereitung oder Durchführung einer staatlichen Revolution teilnahmen, sozusagen aus der historischen Rolle des Judenrums herausfielen. Solange die Juden eine relativ abgeschlossene Geschichte im eigenen Staate haben, läßt sich garkeineVorliebe für politische Systemabänderung:bei ihnen erkennen. Jahrhunderte kommen sie aus mit der Priesterherrschaft, Jahrhunderte mit der Königsherrschaft, und die römische Statthalterei befehden sie auch nicht deshalb, weil das eine staatliche Institution ist, die ihnen nicht zusagt, sondern weil der Landpfleger der Vertreter der sie beherrschenden Auslandsmacht ist, also aus nationalen Gründen. So sehr der Sinn für geschichtliche Dinge bei den Juden des Altertums bereits erwacht war: sie theoretisieren nicht vier über die Staatsform, über die Vorteile und die Wünschbarkeit ihrer Abänderung herum, und wenn eine Krise politischer oder wirtschaftlicher Art über das Volk kommt, so verfällt keiner auf die Idee, sie durch staatliche Umwälzungen zu lösen. An solchem Verhalten oder an der Neigung zu solchem Verhalten erkennt man aber revolutionären Volkscharakter. Fürdieantiken Judenstehtvon v ör ri her einfest der Grundsatz von der göttlichen Einsetzung der Staatsordnung. Gott hat sich nach der Auffassung des antiken Judentums nicht für eine bestimmte Staatsform entschieden — ein Standpunkt, den bekanntlich auch die katholische Kirche vertritt und dem eine Enzyklika Leos XIII. sehr bestimmten Ausdruck verliehen hat —, aber daß eine Staatsordnung sei, ist ein Gesetz, und dieses Gesetz ist für das Mitglied des Volksverbandes so verpflichtend wie jedes andere Gebot des Dekalogs vom Sinai. Und nun fragen Gelehrte und Ungelehrte in Israel weiter gar nicht vier nach dem staatsrechtlich angemessenen System. Der geradezu konservative Grundzug des Judentums in staatlichen Verhältnissen zeigt sich vielmehr darin besonders deutlich, daß sie die Nachforschung hierüber unterlassen, und daß vielfach sogar die Neigung hervortritt, die gegenwärtig herrschende Verfassung auch als göttlich sanktioniertes Recht anzuerkennen. In späterer Zeit, nachdem Alexander der Große Asien und Europa in geistigen Kontakt gebracht hatte, haben die Juden mancherlei von den Griechen gelernt und im vorbildlichen Wechsehvirkungsverhältnis diese über mancherlei aufgeklärt. Aber den Rationalismus, die Sucht, über staatsrechtliche Verhältnisse zu grübeln, und die Leidenschaft, zu revolutionieren, haben sie nicht von ihnen übernommen. Für das Judentum war Religion doch eine viel wichtigere Angelegenheit. Religion, wie wir sie heute verstehen, ist seine Schöpfung und sein Geschenk an die Völker. Sie ist gleichzeitig die Offenbarung seines Charakters, und von dieser Wesensschau aus läßt sich deutlich Einsicht in sein Verhältnis zur staatsrechtlichen Revolution gewinnen. Nicht nur die bereits verzeichnete Tatsache, daß nach altjüdischer Auffassung der Staatsorganismus aus der Hand des Schöpfers hervorgegangen ist, zeigt, wie vorsichtig das Judentum mit diesem Gemeingut umging. Anarchistische Auflösungsbestrebungen werden von vornherein durch die religiöse Verkettung von Gott und Staat abgelehnt, und zwar in dem Sinne abgelehnt, daß solche Tendenzen, die das Bestandsrecht des Staates anfechten, gar nicht erst in das Stadium problematischer Zulässigkeit gelangen. Mit der Religion ist das Judentum aber noch enger an bestehende Staatsformen geknüpft. Religion ist, von ihrer Hauptseite, vom emotionalen Gehalt aus genommen, eine Anerkennung, ein Lobgesang auf Bestehendes, soweit es dem Menschen als Gottes Tat erscheinen kann: „Die unbegreiflich hohen Werke sind herrlich wie am ersten Tag." Wird nun, wie es beim Judentum der Fall war, Staat und Gott in das Verhältnis von Begründer und Werk gebracht, so verbietet sich von dieser religiösen Einstellung aus das staatliche Revolutionieren von selbst als ein Einbruch in die supranaturale Ordnung. Durch die ganze Dogmengeschichte der staatsrechtlichen Literatur geht dieser Parallelismus: Wer das Recht auf Revolution anerkennt, wie etwa Hugo Grotius, Jean Jacques Rousseau, Johann Gottlieb Fichte, der löst die Beziehungen von Staat und Gott oder betrachtet sie von vornherein als gar nicht vorhanden. So verfahren ja auch neuerdings die Völker, wenn sie einmal radikale Revolutionen machen wollen. Auf dem Höhepunkt der großen französischen Revolution wird ein Abstraktionsgespinst — die Göttin der Vernunft — an Stelle von Gott eingesetzt, und die Bolschewisten von heute ahmen das französische Vorbild auf ihre karikaturistisch-brutale Weise nach. Abneigung gegen staatliche Umwälzungen — soweit sie wirkliche Umwälzungen und nicht bloße Reformen sind — läßt sich bei genauerem Zusehen auch in den Werken jüdischer Einzelpersönlichkeiten erkennen, die irgendwie altjüdischen Geist repräsentieren. Die Durchschnittsmeinung würde wohl am allerwenigsten konservative Grundzüge in der Philosophie Spinozas erwarten, und doch zeigen sie sich hier ganz auffällig. Der so viel verlästerte und mißverstandene Weise kämpft in seinem „Theologisch-Politischen Traktak" für nichts mehr und nichts weniger als für Staatsallmacht mit einem einzigen Ausnahmeposten: Freiheit der Meinungsbildung und Meinungsäußerung in wissenschaftlich-religiösen Angelegenheiten. Es ist für den modernen mitteleuropäischen Staatsbürger geradezu unerträglich, was Spinoza dem Staat an Rechten gegen seine Angehörigen und gegen fremde Länder einräumt. Ueber die Verfassung macht er sich weiter keine Sorge. Das Recht auf Revolution gesteht er den Staatsmitgliedern nicht im entferntesten zu. Der große jüdische Gelehrte, der ein Jahrhundert später Spinozas heftigster Gegner war, Moses Mendelssohn, ist vielleicht noch konservativer. Aufklärung in seinem Sinne, der durchaus religiös erfüllt ist, wünscht er den Staatsleitern, und auch so aufgeklärt möchte er sie haben, daß sie den Völkern gönnen, ihrerseits aufgeklärt zu sein. Im übrigen möge ihre innerstaatliche Macht absolut oder verfassungsrechtlich beschränkt sein, das ficht Moses Mendelssohn gar nicht an. Machen wir einen Sprung über anderthalb Jahrhunderte hinweg und in ein ganz anderes Gebiet, zur Individuaipsychoiogie Alfred Adlers; bei der Konfrontation mit unserem Betrachtungsgegenstand werden wir auch innerhalb dieser Schöpfung durchaus antirevolutionäre Gesinnung antreffen. Adler stellt Erzieher, Soziologen und Aerzte vor ein gewaltiges Grundproblem: Was läßt Menschen sittlich-juristisch schuldig werden, was macht sie seelisch krank? Und seine Antwort fällt überall gleichermaßen aus: Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsverbot. Die großen Willens verbände Staat, Familie, Kirche, Erwerbsgruppen sind für uns vorgefundene Gegebenheiten, und vorgefunden werden auch die Forderungen, die sie an das Individuum stellen. Das persönliche Geltungsstreben wird auf eine harte Probe gestellt, und wer sie nicht besteht, verfällt einem Minderwertigkeitsbewußtsein, das er durch Mißachtung und Kampf gegen die Gesellschaftsmächte auszugleichen und überzukompensieren trachtet. Der sozial Entgleiste tut das, und der Neurotiker, der Patient mit seelischen Störungen, verfährt ebenso. Sie beide haben vor den Aufgaben der Gesellschaft die Flucht ergriffen und kämpfen mit „Entwer-