Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 50 (12.12.1930)
- Date
- 1930-12-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdische fcBakrh i Die Erscheint jeden Freitag ■Ml^ mit den Veröffentlichungen der „Union deutschösterreichischer Juden" und den Amtlichen Verlautbarungen der Israelifischen KuHusgemeinde Wien Redaktion und Administration: Wien II., Heinestrafie 13 — Telephon R 46-2-16 XLV1. Jahrgang Wien, 12. Dezember 1930 Nummer 50 Ein Lieht ieuehtet in der Finsternis... Eine Chanuka-Betrachtung. Von Rabbiner Dr. Alfred Will mann (Nikolsburg). In wenigen Tagen wird wieder das freundliche die Teilnahmslosigkeit Chanukafest bei uns einziehen und sein alle Zerstreuten Israels umspannender Lichtring wird unsere Gedanken weihen, unsere Hoffnung stärken und unseren Mut aufs neue beleben. Durch die Lichtbrücke, welche die Chanukamenorah zwischen der glorreichen Vergangenheit und der trüberen Gegenwart beim Erstrahlen der Lichtlein schlägt, entweichen die Wolken banger Sorge von unserem Gemüt und die heiligen Bilder unseres Festes werden wieder lebendig und reden zu uns in machtvoller, vernehmlicher Sprache. Ein Agadalehrer hat einmal seine Chanukabetrachtung mit den Worten: „In Gottesfurcht liegt starker Halt, lehrt man sie den Kindern, wird sie ihre Zuflucht sein" eingeleitet und damit die bedeutsamste Lehre unserer Chanukafeier, die Macht der religiösen Erziehung hervorheben wollen. Es mag auch die Verwandtschaft des Namens unseres Festes Chanuka mit "]13n, erziehen (also nicht nur Weihe-, sondern auch Erziehungsfest) zur Befestigung dieser Meinung beigetragen haben. Indem wir im folgenden dieser wertvollen Anregung nachgehen, sehen wir in den talmudischen Bestimmungen über das Chanukalicht, wie sie von den Talmudlehrern im zweiten Abschnitt des Traktats „Sabbath" gegeben werden, Hinweise und Aufschlüsse über die Macht der religiösen Erziehung. Das Chanukalicht wird zur Verkündigung des göttlichen Wunders nicht nur in der Synagoge angezündet, sondern es soll in jedem Hause brennen. Auch die religiöse Unterweisung der Jugend darf nicht auf Synagoge und Schule sich beschränken. In jedem Hause muß das Licht der Thoralehre mit traulichem Scheine für jung und alt leuchten. Es ist eine unbestrittene Wahrheit, daß der vorbereitende Unterricht des Hauses, die sogenannte „Schola materna" (mütterliche Schule), wie einer der Begründer der modernen Erziehungslehre sich ausdrückt, schon früh beginnen muß. Lange vor Eintritt in die Schule muß eine Fülle religiöser Eindrücke auf das Kind gewirkt haben; der gottesgläubige Geist und die fromme Sitte des Hauses, die Lehren und Gebete der Eltern müssen den Boden bilden, auf dem die Schule ihre Saat ausstreuen kann. Unsere wackeren Altvordern, zu denen zurückzuschreiten mir immer noch als schönster Fortschritt gilt, hatten den prächtigen Grundsatz: „Wenn das Kind zu reden anfängt, dann beginne die erste häusliche Unterweisung in den religiösen Pflichten". Die ersten Sprüche, die es lernte, waTen Verse der Thora, die ersten Lieder, die es sang, fromme Gebete. So hatte die Schule nur auf dem Grunde weiterzubauen, den fest und sicher das Haus gelegt hat, und sah sich bei Fortschreiten der Arbeit von Seiten der Eltern mit wachsender Liebe unterstützt. Wie ganz anders ist es. leider Gottes heutezutäge. Ich weiß sehr wohl, der -Hinweis auf die ungleich schlechteren Verhältnisse der Gegenwart klingt wie ein abgebrauchter Gemeinplatz, denn immer wieder und einmütig sind die unbefriedigenden Resultate selbst vorzüglich geleiteter Religionsschulen auf und — in gar nicht so seltenen Fällen — auf die Feindseligkeit des Elternhauses gegen die Aufgaben der Schule zurückgeführt worden. So lange abendiese Mißstände fortdauern, hat der Rabbiner sie immer wieder zu rügen. Auch die Einwendungen, die man solchen Vorwürfen entgegenstellt, sind mir durchaus vertraut. Man sagt: Unsere Forderung, den Religionsunterricht durch das Haus zu fördern, sei schwer durchführbar; der Daseinskampf im modernen Erwerbsleben nimmt ohnehin die volle Geisteskraft des Familienvaters in Anspruch und gestattet ihm keinerlei persönliche Mitwirkung an der religiösen Fortbildung seiner Kinder. Bleiben aber nicht — selbst bei außergewöhnlich anstrengender und zeitraubender Berufstätigkeit — Mußestunden, die für die religiöse Belehrung der Kinder nutzbar gemacht werden könnten? Ist nicht vor allem die Mutter da, die immer dann des wichtigen Lehramtes zu walten hat, wenn der Vater durch Geschäfte behindert ist, die göttlichen Satzungen den Kindern zu übermitteln? „Auch Frauen müssen das Chanukalicht entzünden", sagt R. Josua b. Levi. Jüdische Mütter können sich dieses weihevollen Berufes, ins Herz der Kleinen die Liebe zur Religion einzupflanzen, nimmer entziehen. Mit großer Freude habe ich oft beobachtet, wie gerade die Mütter mit instinktiver Treffsicherheit den für den Lehrer nicht gerade leicht zu findenden Herzenston bei der Darstellung biblischer Geschichten anzuschlagen weiß, und das leuchtende Auge der lauschenden Kinderschar bestätigte mir die talmudische Wahrheit: „Eine Mutter weiß immer zu begeistern". Und wann beginne die Mutter mit ihrer Unterweisung? Wenn das Geistesleben des Kinders sich eben zur ersten Blüte entfaltet. Denn es ist nicht gleichgültig, wann die religiösen Wahrheiten dem Kinde zum ersten Male aufdämmern. Der in pädagogischen Fragen gewiß zuständige Philosoph Herbart schreibt: „Nie wird die Religion den ruhigen Platz in den Tiefen des Herzens einnehmen, der ihr gebührt, wenn ihre Grundgedanken nicht zu dem Aeltesten gehören, wozu die Erinnerung hinaufreicht". Freilich muß auch der häuslichen Belehrung ein hohes Maß didaktischen Taktes innewohnen, sonst verfehlt sie ihren Zweck. Sie muß dem kindlichen Verstände angemessen sein, sie darf weder zu erhaben, noch zu platt erscheinen, ganz so wie das Chanukalicht weder zu niedrig noch zu hoch angebracht werden darf, so daß das Auge es nicht leicht zu schauen vermag. Seichtheit läßt kalt, Schwulst verwirrt; Klarheit des Ausdrucks, Wärme der Empfindung bereichern Geist und Herz. Darum sei schlicht und innig das Wort der Lehre! Niemals fehle ihm die rechte Freude, niemals ermangle es des idealen Sinnes, niemals lasse es die ansprechende Form vermissen! Auch die vorbildlichen religiösen Handlungen der Eltern müssen diese Bedingungen gewissenhaft erfüllen. „Man darf nicht Geld zählen vor dem Chanukalicht", lehrt der Talmud. Alles unedle Empfinden, jedes profane Streben muß dem Lichte der Lehre fernbleiben und jede Mizwah werde so geübt, daß sie immer erhebend, niemals verächtlich erscheine. Ist das Gebet der Ehern nur andachtslose Worthäufung, ist die Erfüllung der Gebote nur gewohnheitsmäßige, schablonenhafte Uebung, ist alle sichtbare Frömmigkeit nur leeres Getue, dann dürfen die Eltern sich nicht wundern, wenn trotz der äußerlichen Gesetzmäßigkeit das Herz der Kinder gegen das Judentum kalt und gleichgültig bleibt. Wer sich der Gebote Gottes freut, wird sich ihrer nicht schämen. Nicht scheu und errötend, als ob wir unsere Glaubenssatzungen verbergen müßten, frei und offen, in froher Erhebung und edlem Selbstbewußtsein müssen sie vollzogen werden. Wir haben nichts zu verheimlichen und nichts zu verhehlen. Was unsere heilige Thora uns befiehlt, kann das helle Licht der Oeffentlichkeit wohl vertragen. Das Chanukalicht wurde nach der Gemara an der Türe des Hauses von außen oder an einem nach der Straße hinausgehenden Fenster angezündet. Das sei uns eine Mahnung, auch bei allen übrigen Vorschriften der Religion darauf zu achten, sie mit freudigem Stolze zu bekennen und zu erfüllen. Nur wenn unsere Kinder sehen, wie wir reich und glücklich, froh und frei uns im Besitze der Gottesschätze fühlen, wird das Licht des Glaubens, das wir in ihren Herzen entzünden, den widrigen Zeitströmungen standzuhalten vermögen, die auch heute die Menorah des Judentums umdTohen. In London noch immer nichts Neues... Die zionistische Presse wird zwar die am 4. d. M. abgeführte Palästinadebatte im englischen Oberhaus als eine besondere Errungenschaft in dem Leerlauf der letzten Zeit hinstellen wollen, eine genauere Würdigung der bei dieser Gelegenheit gehaltenen Reden rechtfertigt aber die Feststellung, daß in London, dem gegenwärtigen Angelpunkt der zionistischen Politik, wirklich noch immer nichts Neues ist- Nachdem vor etwa drei Wochen das Palästinaproblem in einer speziellen Sitzung des Unterhauses eingehend behandelt worden war, wobei, wie wh* berichteten, «he prominenten Führer aller Parteien das Wort ergriffen haben, befaßte sich nun auch das Oberhaus mit der Palästinafrage. In der Unterhausdebatte war Shiels Schlußerklärung: „Das Weißbuch, wie es heute von mir erläutert und ergänzt worden ist, bleibt in Kraft", der Arbeiterregierung letztes Wort. Rein äußerlich genommen, d. h. oberflächlich gesehen, scheint es nun, als ob in der Oberhausdebatte der Kolonienminister Lord Passiield, der im Namen der Regierung sprach, von dem Inhalte des Weißbuches weiter abrückte. So wenn er erklärte, die Regierung wolle ja nicht den Ankauf von Boden in Palästina verbieten, sie habe auch dagegen nichts einzuwenden, daß dieser Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes gelte. Denn es gebe ja auch andere als jüdische Gemeinschaften in Palästina, die berechtigt seien, Land zu erwerben. Ebenso hat die Regierung nichts dagegen zu sagen, wenn solche Gebiete ausschließlich für jüdische Arbeiter verwendet werden.