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Die Wahrheit · 1930-11-21 · Heft 47 (21.11.1930) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 47 (21.11.1930)
Date
1930-11-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdisch e Erscheint jeden Freitag mit den Veröffentlichungen der Union deutschösterreichisch er Juden* and den Amtlichen Verlauthartingen der Israelifischen Kultusgemeinde Wien ________________ ■HHHHNi Redaktion und Administration: Wien IL, Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 Die Wahrheit XLVI. Jahrgang Wien, 21. November 1930 Nummer 47 Hakenkreuz am Merkurstab. Auf der Hochschule für Welthandel ist nach den skandalösen Ereignissen der Vorwoche wieder Ruhe eingetreten. Wir wissen wohl, wem das Verdienst zuzuschreiben ist, daß diese die Kultur unseres Landes schändenden Vorfälle in verhältnismäßig kurzer Zeit ihre Beendigung fanden. Führende wirtschaftliche Korporationen unserer Stadt erhoben warnend ihre Stimme, denn die Wirtschaftskreise Wiens, die auf den Fremdenverkehr angewiesen sind, erkannten besser als die maßgebenden staatlichen Behörden ihre Pflicht, den guten Ruf Wiens als eines europäischen Kulturzentrums zu.wahren. Wir wissen heute auch, wem das traurige Verdienst gebührt, daß die letzten Exzesse so starke Ausbreitung fanden, wem es zuzuschreiben ist, daß tagelang jüdische Studenten und Studentinnen der Stätte des von ihnen frei gewählten Studiums fernbleiben mußten, sollten sie nicht von blindwütigen Radaustudenten mißhandelt werden. Seine Magnifizenz, der Herr Rektor der Hochschule für Welthandel, Professor Beutel, hat nämlich — Zeitungsberichten zufolge — einer Abordnung jüdischer Hörer erklärt, daß er für ihre Sicherheit nicht einstehen könne, aber auch nicht die Absicht habe, den Hakenkreuzstudenten durch die Polizei beizukommen. Die jüdischen Studenten waren genötigt, dem Hochschulunterricht fernzubleiben, und erst die an anderer Stelle dieses Blattes wiedergegebenen energischen Enunziationen der maßgebenden Wirtschaftskorporationen haben es bewirkt, daß die in ihrem staatsbürgerlich gewährleisteten Rechte auf Lernfreiheit geschmälerten Studenten an den Vorlesungen wieder teilnehmen konnten. Es bedurfte also erst der Intervention jener Stellen, die der Lehranstalt moralisch und materiell nahestehen, um ein Recht zu verwirklichen, das in den auch dem Herrn Rektor der Hochschule für Welthandel sicherlich wohlbekannten Staatsgrundgesetzen verankert ist. Wir glauben aber dennoch nicht, daß es Animosität gegenüber den jüdischen Studenten war, die Herrn Professor Beutel zu seiner in .der weitesten Oenentlichkeit hellste Empörung auslösenden Aeußerung veranlaßte. Wir glauben es vor allem deshalb nicht, weil, wie schon letzthin erwähnt, die Hochschule für Welthandel eine rühmliche Ausnahme gegenüber den anderen Universitäten unseres Landes insofern bildet, als auf dieser Hochschule das hakenkreuzlerische „Deutsche Studentenrecht" bisher nicht eingeführt und damit eine einseitige Ausnahmestellung der antisemitischen „Deutschen Studentenschaft" nicht festgelegt wurde. Diese Vernachlässigung ihrer „deutschen Belange" hatte auch die .Radaustudenten zu ihren Exzessen getrieben und im Grunde ihres Herzens hofften sie sicherlich, daß ihrem wüsten Treiben deran anderen Hochschulen durch die gleiche .Produktivität" erzwungene Erfolg auch an der Hochschule für Welthandel beschieden sein wird. Es wird die Aufgabe jener Kreise, die diesmal größere Schande von der Welthandelshochschule abgewehrt haben, sein, darauf zu achten, daß der beabsichtigte infame Anschlag gegen die Staatsgrundgesetze nicht verwirklicht werde. Aber wenn wir schon den an Kundmachungen reichen Herrn Professor Beutel von dem Verdachte der Böswilligkeit gegenüber den jüdischen Studenten freisprechen wollen, einen schweren Vorwurf können und werden wir ihm. nicht ersparen, den Vorwurf, daß er mit seiner Aeußerung die Unfähigkeit zugegeben hat, an der Hochschule, deren Leitung ihm anvertraut ist, Ruhe und Ordnung unparteiisch zu wahren. Da an der Hochschule für Welthandel etwa 40 bis 45 Prozent Juden studieren und etwa 60 Prozent der Qesamthörerschaft Ausländer sind — ein Beweis für die trotz Hakenkreuz noch immer große Beliebtheit unseres kommerziellen Lehrinstituts —, so bedeutet der notgedrungene Entschluß des zeitweiligen Fernbleibens vom Studium, den der Herr Rektor mit seiner Aeußerung geradezu heraufbeschworen hat, daß eine starke Minderheit, beinahe die Hälfte der Hörer vom Studium ausgeschlossen war. Diese Minderheit ist nicht gewillt, den Methoden der Radaustudenten zu folgen und sich die Zulassung zum Studium etwa mit Brachialgewalt zu erzwingen. Sie baut auf das ihr gewährleistete Recht der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und auf ihren gesetzlichen Anspruch auf Lernfreiheit. Der Herr Rektor ist dazu berufen, diese ihre jegaleu Ansprüche zu verwirklichen, und kann er es nicht, dann ist er unfähig und muß abtreten! Es geht nicht an, daß der Leiter einer staatlichen Hochschule einfach erklärt, daß er eine Minderheit vor den Haßausbrüchen einer Mehrheit nicht schützen könne. Wir kommen damit zu einer Frage, die gerade angesichts der letzten Vorfälle auf der Berliner Universität wieder einmal aktuell geworden ist. Es ist bekannt — und auch wir belichten darüber an anderer Stelle dieser Nummer ausführlich —, daß in der Vorwoche die Universität Berlin der Schauplatz wüster Ausschreitungen nationalsozialistischer Studenten war. (Es ist übrigens interessant, daß so wie im Vorjahre innerhalb eines relativ kurzen Zeitabschnittes an mehreren Universitäten Mitteleuropas sich gleichzeitig antisemitische Krawalle ereigneten, wohl ein Beweis für die erhöhte Tätigkeit der judenfeind- Jichen Internationale.) Als die Exzesse in Berlin zu wüst wurden, da besaß der Kommandant der vor der Universität erschienenen Polizei den Mut, angesichts des Mißbrauches der „Freiheit des akademischen Bodens" mit seiner Abteilung in die Aula der Hochschule einzudringen, und es gelang ihm, in kürzester Zeit die Ordnung wieder herzustellen. Dieses Vorgehen des Polizeibeamten, für das derselbe die volle Verantwortung zu übernehmen erklärte, hat Veranlassung gegeben, den Ruf nach Anwendung der staatlichen Ordnungsmittel auch auf dem Boden unserer Universitäten neuerdings zu erheben. Wir sind die .letzten, die ein historisches Recht mißachten wollen, allein verletzen jene, die nach der Polizei rufen, die „Freiheit des akademischen Bodens" oder treten nicht vielmehr jene die „Freiheit des akademischen Bodens" mit Füßen, die auf diesem akademischen Boden junge Menschen, die dort lediglich studieren wollen, buchstäblich mit Füßen treten? „Freiheit des akademischen Bodens" bedeutet eben nicht, daß das wichtigste Recht dieser Stätte des Geistes verletzt werden darf, die Lehr- und Lernfreiheit. Rektor Beutel hat es zugelassen, daß dieses Recht jüdischen Studenten genommen wurde, ja noch mehr, er hat zugegeben, daß er ihnen das Recht, auf das sie schon infolge der Bezahlung der Unterrichtstaxen Anspruch haben, nicht gewährleisten kann. Wie stellt sich dieser Leiter einer Hochschule die Erfüllung seiner Verpflichtungen vor? Ist er sich nicht bewußt, daß er dazu berufen wurde, junge Leute zu erstklassigen Kauileuten heranzubilden? Es mag das Vorrecht der Jugend sein, ihre Meinungskämpfe manchmal mit den Fäusten austragen zu wollen, es ist aber jedenfalls die Pflicht des Führers der Jugend, mäßigend und friedenstiftend zu wirken. Wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um .die für den ordentlichen Unterrichtsgang notwendige Ruhe und Ordnung herzustellen, dann hat er die Verpflichtung, an die allgemeinen Machtmittel des Staates zu appellieren. Auch auf dem akademischen Boden gilt das allgemeine Staatsbürgerrecht. Und fühlte denn der Herr Rektor gar keine Verantwortung gegenüber der Oeffentlichkeit? Die österreichische Wirtschaft, die in dem letzten Jahrzehnt gerade genug unter den Folgen der politischen Vernetzung zu leiden hatte, kann es nicht zugeben, daß an der Stätte, an der die beste Auslese des kaufmännischen Nachwuchses ihre Hochschulausbildung erhalten soll, der Rassenhaß Orgien feiert, daß diese Lehranstalt, die einen Anziehungspunkt auch für das Ausland bieten soll, zum Tummelplatz hakenkreuzlerischer Tendenzen werde. Ist es nicht schon genug beschämend, daß alle anderen Hochschulen, Universität, Technik und Bodenkultur, von dem Geiste der Unduldsamkeit und des Rassendünkels verseucht sind, ist es nicht schon genug beklagenswert, daß unsere zukünftigen Staatsbeamten, Richter, Anwälte und Aerzte den an den Hochschulen gezüchteten Ungeist des Rassenhasses in ihr Berufsleben mitnehmen werden? Sollen auch die zukünftigen Doktoren der Handelswissenschaften, die doch zur Leitung unserer großen Unternehmungen prädestiniert sind, mit den Scheuklappen des Rassenhasses durchs Leben gehen? Sollen auch sie einst in leitender Stellung die Auswahl ihrer Mitarbeiter nach rassentheoretischen Grundsätzen vornehmen, so etwa wie heute bereits die Lehrkanzeln an unseren Hochschulen besetzt werden? Ist der Niedergang des Ansehens und der Anziehungskraft unserer Fakultäten nicht eine wirksame Mahnung für alle maßgebenden

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