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Die Wahrheit · 1930-07-18 · Heft 29 (18.7.1930) · page 1

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 29 (18.7.1930)
Date
1930-07-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdische Die tDanrheif n Erscheint jeden Freitag mit den Veroffentlidiiingen der Union deutschösterreichisch er Juden" und den Amtliehen Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 XLVI. Jahrgang Wien 18. Juli 1930 Nummer 29 Fricks Haßgebete verfassungswidrig. Der deutsche Staatsgerich tshoi verhandelte am Freitag, den 11. Juli, unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Bumcke über die „S c h u l g e b e t e" des thüringischen nationalsozialistischen Kultus- und Innenministers Frick. Staatssekretär Dr. Zweigert, der als Vertreter des Reichsinnenministers Dr. W i r t h die Klage gegen den Schulgebeterlaß der thüringischen Regierung vertrat, führte ans, die Reichsregierung müsse auf eine autoritative Feststellung dringen, daß es nach der Weimarer Verfassung unter keinen Umständen statthaft sei, die Einrichtung von Schulgebeten parteipolitisch und zur Verletzung von Empfindungen Andersdenkender zu mißbrauchen. Dr. Frick hat als Exponent der nationalsozialistischen Partei einen Kernpunkt aus deren Programm unter Mißachtung der Reichsverfassung zum Inhalt von Schulgebeten gemacht. Er selbst ist in München wegen Beihilfe zum Hochverrat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wäre also von den thüringischen Lehrern auf eine etwaige Kinderfrage nach der Bedeutung der Gebete als Beispiel verdammens werter Verräterei zu nennen. Verletzt sind über den Kreis der unmittelbar Gemeinten hinaus alle, denen das Gebetzuheilig ist, als daß sie es zur Magd der Parteipolitik herabgewürdigt sehen möchten, mithin in erster Linie die Bekenner der christlichen Konfessionen; verletzt alle, denen die seelisch-ethische Entwicklung unserer Jugend am Herzen liegt und die sich deshalb dagegen verwahren, daß den Kindern Haß ins Gemüt gesät wird. Der Ordinarius für praktische Theologie, Prof. Eger, Halle, kennzeichnete, als Sachverständiger vernommen, die Frick-Gebete als Verstöße gegen das evangelische Empfinden, da sie Gott als Werkzeug höchst irdischer Haß- und Rachegesinnung in Anspruch nähmen; sie seien Produkte einer unterchristlichen Stufe. Der Ordinarius für Moral, und Apologetik, Prof. Mausbach, Münster, charakterisierte als der katholische Sachverständige die Frickschen Gebete als dem pharisäischen Typus zugehörig. Für die verklagte thüringische Regierung erklärte Ministerialrat Gerstenhauer, mit den „art- und volksfremden Elementen" würde nur eine der Ursachen der deutschen Volksnot bezeichnet; mit den „Volksverrätern" könnten die Judennicht gemeint (!) sein, weil Verratsverbrechen zu 90 Prozent von Deutschen begangen worden sind. Fricks mündliche gegen die Juden gerichteten Kommentare seien nur darauf zurückzuführen, daß Frick damals von den Sozialdemokraten „aufs Glatteis gelockt" wurde. Um 5 Uhr nachmittags verkündete Präsident Dr..Bumcke das folgende Urteil: „Die im Amtsblatt des thüringischen Ministeriums vom 22. April 1930 veröffentlichte Empfehlung von Schulgebeten vom 16. April 1930 ist, soweit sie sich auf die Gebete II, III und IV bezieht, mit Artikel 148, Abs. 2, der Reichsverfassung nicht vereinb a r." In der Begründung des Urteils führte Präsident Bumcke aus: Artikel 148, Absatz 2, der Reichsverschauungen weiter Teile des deutfassung lautet: „Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu nehmen, daß die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werden." Diese Vorschrift stellt nicht etwa nur eine unverbindliche Mahnung dar, sondern sie ist eine Rechtsvorschrift und begründet eine Rechtspflicht. Es ist nicht verwehrt, in einer öffentlichen Schule Fragen der Religion, der Geschichte, der Politik sachlich zu erörtern und zu ihnen eine bestimmte Stellung zu nehmen; verwehrt ist aber, daß dies in einer Weise geschieht, die dem Andersdenkenden wehe tut, die ihm als eine Herabwürdigung seiner eigenen Anschauung erscheint und die bei Ihm peinliche, schmerzliche Empfindungen erweckt. Jeder Unterricht wirkt über den Kreis hinaus, an den er sich unmittelbar wendet. Was in der Schule gesagt wird, geht in die Familien der Schüler, geht in die breite Oeffentlichkeit über. Auch die Art der Empfehlung der Gebete und ihre Erläuterung durch den verantwortlichen Minister, der sie empfohlen hat, im thüringischen Landtag, seinem Parlament, kann bei der Beurteilung der Gebete nicht außer Betracht gelassen werden. Es wird dann klar, daß die von der Reichsregierung beanstandeten Stellen der Gebete sichgegen die politischen Ansehen Volkes wenden und ein Bekenntnis zum Antisemitismus enthalten, und zwar in der Form, daß die Anhänger anderer politischer Anschauungen und die Juden als Volksbetrüger und Landesverrätergebrandmarkt werden. Diese Art der Stellungnahme muß die Empfindungen Andersdenkender verletzen und hat sie, wie die Aufnahme der Gebete in der Oeffentlichkeit beweist, in weitem Umfange schwer verletzt. Die verletzende Wirkung wird aber noch dadurch verschärft, daß die thüringische Regierung durch die Wahl der Gebetsform auf das religiöse Gebiet übergegriffen hat. Hiernach sei dem Antrag der Reichsregierung stattzugeben. Der thüringische Staatspräsident Dr. Bau tn hat am 12. Juli an den Reichsinnenminister Doktor Wirth einen Brief gerichtet, worin er ausführt, daß er zwar die Zuständigkeit des Staatsgerichts- Jiofes bezüglich der Frickschen Gebete bezweifle, sich aber, nachdem der Staatsgerichtshof nun einmal angerufen worden sei, der Entscheidung fügen werde. Diese Erklärung gab Dr. Baum im Namen des gesamten thüringischen Kabinetts, also auch im Namen des thüringischen Innenministers Dr. Frick, ab. Heimstätte, nicht Staat. Die in New York in jiddischer Sprache erscheinende große sozialistische Tageszeitung „Vorwärts" veröffentlicht eine Erklärung des englischen K ol o n i e n mi n i s t e r s Lord Passfield, (Sidney Webb) über die Palästina-Politik der Arbeiterregierung und über den Konflikt zwischen Colonial Office und Zionistischer Organisation. Es heißt darin: Es ist nicht richtig, daß die Arbeiterregierung gegen die Politik des jüdischen Nationalheims ist. Die jüdische Einwanderung nach Palästina ist nicht gesperrt, sondern bloß für eine gewisse Zeit unterbrochen worden. Großbritannien hält an seiner Absicht, die Bestimmungen des Palästinamandates durchzuführen, fest. Die Regierung hält aber eine Masseneinwanderung im gegenwärtigen Augenblick für nicht vorteilhaft, und zwar gerade für die Juden und Zionisten. Diese Haltung der Regierung ist diktiert von der politischen und wirtschaftlichen Situation Palästinas, die wohl eine Infiltration, nicht aber einen breiten Strom jüdischer Einwanderung zuläßt. Kann man von einer Sperre der Einwanderung sprechen, wo doch keine einzige bereits erteilte Einwanderungserlaubnis zurückgezogen worden ist? Besteht ein zureichender Grund dafür, daß von Panik ergriffene Juden in aller Welt verkünden, die Arbeiterregierung habe sie verraten? Durch Verbreitung solcher grundloser Gerüchte über die Arbeiterregierung liefert man deren inneren und äußeren Feinden Waffen in die Hand. Von Panik ergriffen, haben die Juden allen Sinn für Proportion verloren. Lord Passfield greift auch den Präsidenten der Jewish Agency, Professor Chaim W e i z m a n n, an und erklärt wörtlich: „Ich kenne Weizmann seit zehn Jahren, aber ich habe ihn noch nie so nervös gesehen, wie in diesen Tagen. Er hat es zugelassen, daß gewisse unverantwortliche Gerüchte über mich als Kolonienminister und über die Regierung v e r b r e it e t worden sind. Ich will nicht sagen, daß er selbst diese Gerüchte ausgestreut hat, was ich aber unterstreichen will, ist, daß er sie hätte dementieren oder der Wahrheit gemäß berichtigen sollen." Passfield tritt dann der Version entgegen, er habe Weizmann vorsätzlich irregeführt, indem er eine Besprechung zwischen Weizmann und Simpson vor Simpsons Abreise nach Palästina zugesagt und die Zusage nicht gehalten hat. Er schreibt: „Ich habe Weizmann kein ausdrückliches Versprechen gegeben. Ich habe lediglich gesagt, daß ich die Besprechung für zulässig halte. Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Simpson seine persönlichen Piäne umgestoßen hat? Wie konnte die unrichtige Mitteilung verbreitet werden, ich hätte Weizmann irregeführt? Wer ist für diese Mitteilung verantwortlich und welche Absicht steckt dahinter?" Das Mandat, fährt Passfield fort, garantiert den Juden eine Heimstätte (Home Land) und nicht einen Staat. England kann keinen Judenstaat schaffen. Die Juden werden doch nicht erwarten, daß in der Heimstätte 12 oder 14 Millionen Juden angesiedelt werden. Die zionistische Bewegung erschwert die in Angriff genommene Aufgabe, indem sie unter den Juden Mißtrauen gegen die Regieruns sät. Lord Passfield bestreitet, daß die Regierung die Bodenkäufe der katholischen Kirche erleichtert habe.

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