Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1930-06-27 · Heft 26 (27.6.1930) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1930
Issue
Heft 26 (27.6.1930)
Date
1930-06-27
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3064145-3064171--17959-3082939
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

DDfc wftiimiu » Ortschaft „Schlade" wurde, da für die dort wohnenden Gäste die Kurtaxe ermäßigt ist, geradezu zum Ghetto der frommen jüdischen Kurgäste. Hier bestehen auch zwei jüdische Speisehäuser und ein Bethaus. Franzensbad, im Juni 1930. Chaim Bloch. Gastpredigten. Im Tempel, Wien IL, Pazmanitengasse 6, hält Herr Rabbiner Dr. Benjamin Murmelstein Freitag, den 27. d.M., eine Gastpredigt (Beginn des Gottesdienstes 7 Uhr 15 abends) und Samstag, den 28. d. M., vormittags, 9 Uhr, eine Derascha. Dr. Krüger-Heim (Zentralstelle für Mädchenerziehung und Fortbildung, Wien I... Malzgasse 7). Das Dr-Krüger-He im" mit seinen dermaligen Einrichtungen ist die Schaffung und das Projekt jahrzehntelanger Arbeit seines Gründers und Präsidenten Ubermedizinalrat Dr. S. Krüger, der mit Hilfe seiner getreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Institut schuf, welches in seiner Ausgestaltung und Art das einzige in Oesterreich ist. Wenn für ein sozial-pädagogisches Werk ein kommerziell-technischer Ausdruck verwendet werden darf, ist für das Dr. Kruger- Heim „das laufende Band" am Platze. Ob es nun ein verlassenes Volksschulkind, ein elternloses Lehrmadehen, ein Mädchen aus dem Mittelstande ist, alle werden im Heime selbst untergebracht, ausgebildet und zu vollwertigen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft erzogen Im Heime selbst brauchen die Schützlinge die für ihr Alter passende Schultype. Alle Schularten greifen ineinander, sind aufeinander aufgebaut. Der Volksschule iolgt die Hauptschule, dieser verschiedene Frauenberuisscuulen. wie Koch- und Haushaltungsschule, Frauengewerbeschule; selbständige Werkstätten in Form von Arbeitsgemeinschaften, Lehrerinnenseminar, Sprachschulen und kunstgewerbliche Kurse usw. vervollständigen die Möglichkeiten des Erziehungswerkes. Aus Anlaß des Schulschlusses, bzw. um dem Heime neue Gönner, Freunde und Interessenten zuzuführen, wurde über Anregung der Vizepräsidentin des Heimes, Frau Hermine Krüger, neben den alljährlich stattfindenden Schulausstellungen, eine Ausstellung „Der gedeckte jüdische Festtisch" veranstaltet, welche dem Beschauer in kultushistorischer Treue alle Festtische anläßlich religiöser und historischer Feste zeigte. Besonders hervorzuheben sind: die Laubhütte (Frau Dr. Stein, Frau Silbermann); der Purimtisch (Frau Paula Pappentreim, Frau Schlesinger und Fräulein Gelbkopf); derSchwuothtisch (Frau GinaFriedmann, Sofie Alexandrowicz, Helene Kraus); der neuzeitliche Sabbathtisch (Frau Recha Neurath, Josefine Czuczka); der Salon Arnstein (Frau Hermine Krüger, Camilla Unger); die alte Sabbathsiube 1650 am unteren Werd (Hermine Krüger, Prof. Bronner). Ganz besondere Verdienste am Zustandekommen dieser Ausstellung haben sich erworben: Der Kustos des jüdischen Museums, Dr. Bronn er, Herr Hofrat fiaberlandt vom Museum für Volkskunde, Herr Sektionsrat Reiter vom Bundesmobiliendepot, der Holzindustrielle Hermann Smetana, die Firmen A. Gerngroß, Josef - Berger & Sohn, Heimdirektor Reinisch und Alexander Fischer u. v. a. TodesfalL Am 18. ds. starb hier ganz plötzlich der bekannte Spediteur Adolf K r i ß, Seniorchef der Firmen A. Kriß und Popper & Co., Wien IL, Lilienbrunngasse 18. Als 14jähriger armer Junge nach Wien gekommen, hatte er sich mit eisernem Fleiß und unermüdlicher Arbeit eine geachtete Lebensstellung errungen und war durch seine Wohltätigkeit und Opferwilligkeit für die jüdische Sache allgemein bekannt. Eine sehr zahlreiche Gemeinde geleitete die Leiche des Verstorbenen zum Tempel, IL, Leopoldgasse, dessen langjähriges, aufopferndes Vorstandsmitglied er gewesen ist. In andachtsvoller Maarif- Stimmung absolvierte Oberkantor Fränkl bei geöffneten Toren der hell beleuchteten Synagoge die Trauergesänge. Am 19. & M. fand das Leichenbegängnis von der neuen Zeremonienhalle des Zentralfriedhofes aus statt. Oberkantor F r ä n k 1, ein persönlicher Freund des Verblichenen, sprach tränenden Auges die Gebete. Rabbiner Mayersohn hielt einen warmempfundenen Nachruf. Im Namen des Tempelvereines „Beth Jisroel" nahm dessen Präsident Dr. Landau Abschied von dem Toten, wobei er dessen Schlichtheit und Opferwilligkeit pries. Die drei Söhne und der Schwiegersohn trugen nun ihren teuren Vater zur letzten Ruhe. Ein langer Zug gab dem Verstorbenen das letzte Geleite. Am Grab wiederholte Oberkantor Fränkl sein ungeheuer tief ergreifendes „El mole rachamin". wobei er im Namen des Synagogenvereines „Beth Jisroel" sowie der Vereine „Machsike Hadath und „Seudath Schabos" u. a. des Toten gedachte. Nach einigen weiteren warmen Nachrufen wurde der Tote bestattet. Gottlos auf Kommando. Unter obigem Titel schreibt die „Frankfurter Zeitung" u. a.: „Man kann den Sowjetleuten die Konsequenz nicht absprechen. Sie richten jetzt an der Moskauer Universität eine Kinderhochschule mit Kursen für die Irreligiösen ein. Der Unglaube wird gelehrt. Thema: Wie komme ich ohne Gott aus? Jene naive Auffassung, als könne die Wissenschaft den Glauben ersetzen, als könne die Erkenntnis eines Tages an die Stelle der Religion treten, ist im Westen längst aufgegeben und nur noch in den seltenen Exemplaren der Monisten Haeckelscher Abkunft lebendig. Die von den Haeckelianern'auf den Thron gesetzten gasförmigen Gottheiten sind längst demode. Auch das Sowjetdograawirdsienicht wieder zuneuem Leben erwecken können. Was aber aus den Kindern werden wird, die nicht etwa in grüblerischem Kampfe um Gottes Dasein ringen, sondern von vornherein darauf geübt werden, ohne ihn auszukommen, das — wird die Zukunft des Zukunftsstaates zeigen." Seelenschäfldung. Zur Einführung der Frickschen Haßgebete in den Schulen schreibt die „Frankfurter Zeitung" unter obigem Titel: „Im Grunde konnte man darauf gefaßt sein. Der Nationalismus führt ja das Hakenkreuz in seiner Fahne. Es ist ein Haßkreuz. Gegen die Juden aufgerichtet. Von einer Regierung, die ihr Gepräge von den Nationalsozialisten erhielt, wie heute die thüringische, war es zu erwarten, daß sie ihre augenblickliche Machtstellung zur Propaganda für ihr Rassenideal und ihre Judenfeindschait ausnutzen würde. Und doch — liest man schwarz auf weiß, daß Herr Fr ick in thüringischen öffentlichen Schulen angeblich christliche von ihm anbefohlene Gebete hersagen läßt, die. wie er freimütig bekennt, gegen art- und volksfremde Kräfte, das heißt gegen die Juden gerichtet sind, so will man es nicht glauben. Aber er hat selbst jedem Zweifel die Spitze abgebrochen. Im Landtag befragt, welche „art- und volksfremden Kräfte" gemeint seien, sagte er wörtlich: „Ich will ganz offen sein, wir brauchen uns da nichts vorzumachen. Die Entsittlichung des deutschen Volkes geht aus von rassenfremden Elementen, nämlich von den Juden." In welch verwirrter Zeit leben wir! Ein Mann, der den christlichen Geist fördern will, läßt Haßgebete gegen die Juden sprechen von Kindern, die möglicherweise wenige Minuten später von ihrem Religionslehrer in den Sinn des Alten Testamentes, in dem Gott sich jenem palästinischen Volke geoffenbart hat, angeführt werden. Ein Haßgebet einem Buche vorangestellt, das mit „Heilige Schrift" bezeichnet wird, das von Juden geschrieben, von Juden handelt, aus dem am Sonntag häufig der Prediger seinen Text holt Welch schrecklicher Zwiespalt für die Gemüter der Kinder! Müßte nicht die christliche Kirche sich machtvoll erheben wider solche Lästerung? Möchten nicht die gläubigen Christen voller Entrüstung solche Vergiftung von Kinderseelen als einen Frevel an Deutschlands zukünftigen Menschen brandmarken! Und das Reich? Und die Versöhnung? Und der in der Republik verkörperte Gedanke des Rechtes? Es gibt tausende Juden, die für Deutschland starben, es gibt noch viel mehr, die für Deutschland leben. Sie sind Bürger dieser deutschen Republik, und man muß ihnen das Recht zugestehen, von dieser Republik genau den gleichen Schutz zu verlangen, wie jeder andersgläubige Staatsbürger. Es wird viel törichtes, falsches, verleumderisches Zeug in Zeitungen völkischer Richtung, in Büchern und Zeitschriften dieser Geistes- und besser Ungetstesart geschrieben und gedruckt. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, daß ein Buch und eine Zeitschrift erst gekauft werden muß, daß also eine Aktivität des Aufnehmenden dazu gehört, zu solcher Schmutz- und Schundliteratur zu gelangen und daß deshalb der Käufer schon geistig zu einer Kategorie für Antisemitismus Begabter gehört, die durch die Lektüre nur die höheren Hakenkreuzweihen erhält. Aber in die Schule gehen Kinder; Kinder, die. sich nicht wehren können, die voraussetzungslos, die noch rein sich dem Leben zuwenden. Und diese Kinder müssen Gebete sprechen, die nach der öffentlichen Interpretation des höchsten Beamten sich, wenn auch verhüllt, gegen ihre jüdischen Kameraden richten. Gibt es wirklich in Deutschland keine geistige, keine rechtliche, keine staatliche Autorität, die solche Seelenschändung zu verhindern die Macht hat?" Z. 4697 ex 1930. KUNDMACHUNG betreffend die Einrichtung von MINJANIM FÜR DIE HOHEN FEIERTAGE. GmTliclic Verlautbarungen der israelitischen Kaltusqemeinde Wien 12. Die Bewilligung wird den Betlokalinhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 10. September dieses Jahres zur Verfügung stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der israelitischen Kultusgemeinde Wien abführen. 13. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders, sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung, sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt Die zu leistende Kaution, welche in Bargeid zu erlegen ist, wird mit S 20.— bis S 200.— bemessen. 1. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen, bzw. durch die Tempelvereine Vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in. Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist, die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an andere Vereine oder Private erteilen. 2. Im Sinne des § 89 des Gemeindestatutes ist vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen. 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 15. August d. J. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 4. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (Namen derselben sind im Gesuch anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 5. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 6. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung beizubringen. 7. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 8. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfiden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 9. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt. 10. Die Bewilligung gilt n u r für die einschreitende Partei und ist somit nicht übertragbar. Im Uebertretungsfalle wird die erteilte Bewilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig hiervon verständigt. 11. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist n i c h t zu gewärtigen. 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Betveranstaltung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten" werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, 1. Juli 1930. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien. * * * Z. 4837 ex 1930. Barmizwahkurs während der Ferialmonate. Der Vorstand der Israelitischen Kulrusgemeinde Wien bringt hiermit zur Kenntnis, daß der Barmizwahkurs, Wien XX., Othmargasse 46, auch während der Ferialmonate fortgesetzt wird. Die Einschreibungen finden jeden Sonntag von 10 bis 11 Uhr vormittags im Unterrichtslokale des genannten Hauses statt Der Unterricht ist unentgeltlich. Wien, 23. Juni 1930. Der Vorstand.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.