Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 26 (27.6.1930)
- Date
- 1930-06-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen Jüdische Die Wahrheit » Erscheint jeden Freitag mit den Veröffentlichungen der Union deutschösterreichischer Juden1 und den Amtlichen Verlautbarungen der Israelitischen Ktdtusgemeinde Wien M Redaktion und Administration; Wien II., Heinestraße 13 — Telephon R 46-2-16 XLVI. Jahrgang Wien 27. Juni 1930 Nummer 26 Der Verfassungsgerichtshof hat das Wort. Der Preßprozeß, den der Staatsanwalt gegen den verantwortlichen und Chefredakteur der Wiener „Sonn- und Montagszeitung" Regierungsrat Ernst K1 e b i n d e r, auf Veranlassung des Rektors der Wiener Universität, Professor Dr. Wenzel Gleispach und des akademischen Senates angestrengt hatte, nahm einen hochinteressanten, den Beleidigten sicherlich nicht ganz angenehmen Verlauf. Der Presserichter Dr. P o w a 1 a t z, vor dem sich der Angeklagte wegen eines gegen den ungesetzlichen Rassenstandpunkt des Rektors gerichteten, äußerst scharfen Artikels zu verantworten hatte, beschloß gegen den Widerspruch des Staatsanwaltes im Sinne des Antrages des Angeklagten, der in einer Aufsehen erregenden Rede die volle Verantwortung für den inkriminierten Artikel übernommen hatte, eine Anfrage an den Verfassungsgerichtshof zu richten, ob die „Studentenordnung" den Verfassungsgesetzen entspreche, was Regierungsrat Ernst Klebinder in seinem Aufsatze und in seiner Verteidigungsrede aufs entschiedenste bestritten hatte. Damit ist der Kampf um die reaktionäre „Studentenordnung" in eine ganz entscheidende Phase getreten. Es wird nunmehr dem berufenen obersten Gerichtshof unseres Staates Gelegenheit geboten, sich über die Rechtmäßigkeit der scharf umstrittenen Verordnung zu äußern. Bekanntlich ist diese Gesetzmäßigkeit in dem sehr lebhaften Meinungsstreite, den der Erlaß des Rektorates auslöste, stark bezweifelt worden. Kein Geringerer als der hervorragende Rechtslehrer der Wiener Universität, Professor Dr. Josef Hupka, hat in einem sensationellen Aufsatz in der „Neuen Freien Presse" festgestellt, daß das neue „Studentenrecht" eine Verletzung der staatsbürgerlichen Grundsätze beinhalte. Der akademische Senat hat es nicht der Mühe wert gefunden, auf diesen schweren Vorwurf eines prominenten Kollegen zu reagieren oder ihn gar vor die Schranken des Gerichtes zu fordern. Das hat er sich — dem Zuge unserer pressefeindlichen Epoche entsprechend — für einen Journalisten aufgespart, der aber, den gelahrten Herren zum Trotze, nicht so ohne weiters nachgab. Er hat vielmehr den hingeworfenen Fehdehandschuh aufgenommen und ist schließlich mit seiner wichtigsten Forderung durchgedrungen, daß endlich einmal von einer kompetenten Stelle festgestellt werde, "ob das „Studentenrecht" des Herrn Dr. Gleispach dem Staatsgrundgesetze entspricht oder nicht. Die österreichische Judenschaft, in deren Vertretung die „Union deutschösterreichischer Juden" ebenfalls den Kampf gegen das auf dem Rassenstandpunkt aufgebaute „Studentenrecht" aufnahm, wird diese letzte Phase im Kampf für Recht und Gesetz, das man auf dem Boden unserer Universität so gern mit Füßen tritt, mit Genugtuung begrüßen. Wir mußten bisher eine Stellungnahme von autoritativer Seite zu den neuesten Exkapaden unserer Universitätsgewaltigen vermissen. Der Herr Unterrichtsminister hüllte sich in ein merkwürdiges Schweigen, dem Herrn Bundeskanzler gaben anscheinend seine schwierigen politischen Geschäfte nicht die Möglichkeit, sich mit diesen unerquicklichen Zuständen an der Wiener Universität zu befassen. Nun hat jener oberste österreichische Gerichtshof, dem die Wahrung der Verfassungsgesetze anvertraut ist, durch einen Gerichtsbeschluß provoziert, das Wort. Das schwebende Verfahren zwingt uns zur Reserve, aber wir sind doch neugierig, ob Recht und Gesetz auch in diesen Landen noch in Geltung sind und ob jene, die diese heiligsten Güter zu hüten haben, sich auch ihrer Pflichten voll und ganz bewußt sind. * * * Die „Unwürdigen", Im Verlaufe seiner Verteidigungsrede führte Regierungsrat Ernst Klebinder auch eine stattliche Reihe von Gelehrten an, die heute unmöglich der „Deutschen Studentenschaft" beitreten könnten. Wir veröffentlichen im folgenden diesen sehr interessanten Teil seiner Ausführungen: Ich bezweifle, daß das Studentenrecht gesetzliche Basis hat, will aber auch überdies darauf hinweisen, wohin die von der Universität festgelegten Nonnen führen. Eduard Süß, der berühmte Geologe, der den Wienern das Hochquellenwasser gegeben hat und dessen Lehrkanzel von seinem Sohn eingenommen wird, hat gewiß Enkel, die nicht zur deutschen Studentenschaft gehören können, weil Eduard Süß der Sohn der Grazer Jüdin Zdekauer war. Die Brüder Exner, einst Zierden der Universität, deren Mutter eine Arnstein war, der Jurist, der Physiker und der Physiologe, sie alle wären nach dem Studentenrecht unmöglich, ja Max. Karl und Anton Menger haben eine jüdische Großmutter und sie fänden vor der „Deutschen Studentenschaft" keine Gnade. Die Rechtsgelehrten Unger und Glaser, Zierden der österreichischen Wissenschaft, die den Rui der Wiener Schule hinausgetragen haben in die fernsten Länder, ihre Nachkommen sind verfemt. Böhm-Bawerjc, der große Finanzjunst und Nationalökonom, war ein Halbjude. Ich rede nicht von den Professoren Freud, Schnitzler. von den Anatomen Zuckerkand!, vom Internisten Bamberger, vom Begründer der Ohrenheilkunde Pollitzer, von Dittel, dem Schöpfer der Urologie, sie alle haben Nachkommen und keiner wird deutscher Student sein können. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch die Professoren Grünhut und Schey, weiter den Otologen Prof. Heinrich Neumann, den Dermatologen Prof. Moritz Oppenheim, deren Kunst noch immer eine Unzahl Fremde ins Land lockt, den Professor der pathologischen Anatomie Doktor Karl Sternberg, die Röntgenologen Prof. Holzknecht, der mit einer Jüdin verheiratet war. und Gottwaid Schwarz, den Gynäkologen Prof. H a 1 b a n, die Kinderärzte Prof. Knöpfelmacher und Neurath, die Internisten Prof. Schur und Wilhelm Neumann usf. Die Kinder aller dieser Leuchten der Wissenschaft sind aus der „Deutschen Studentenschaft" ausgeschlossen. Ja selbst der Nobelpreisträger Prof. Dr. Wagner-Jauregg. der große Gelehrte, der Stolz unseres Landes, dessen wissenschaftliche Bedeutung wohl über jeden Zweifel erhaben ist und dessen Erfindungen einen Segen für die Menschheit darstellen, darf seine Nachkommen nicht zur „Deutschen Studentenschair rechnen, weil er mit einer Jüdin verheiratet war. Ja. hoher Gerichtshof, ich bitte sich doch zu vergegenwärtigen, auch die Nachkommen BJllroths, des großen Billroth, dessen Namen auch heute noch jeder Mediziner mit Ehrfurcht nennt, können nicht in die „Deutsche Studentenschaft"' aufgenommen werden, denn seine Tochter ist mit dem jüdischen Sektionschef Gottlieb verheiratet. Auch der gewesene Dekan der evangelisch-theologischen Fakultät Professor Dr. Beetb. ein deutscher Mann, an dessen Deutschtum niemand zweifeit, er ist mit e i n e r J ü d i n verheiratet. Und noch Paradoxeres: der gegenwärtige Dekan der philosophischen Fakultät. Prof. Jäger, der unter meinen Anklägern ist, hat eine Jüdin zur Frau und auch seine Nachkommen können nicht in die „Deutsche Studentenschaft" aufgenommen werden. Und was kann man dazu sagen, daß die Nachkommen Professor Eiseisbergs, unseres großen Chirurgen, mit Recht und Fug nach den bestehenden Vorschriften der Wiener Studentenordnung nicht deutsche Studenten sein können? Eiseisberg hat eine Pereira zur Frau, aus jenem spaniolisch-jüdischen Geschlecht, das unter Kaiser Josef geadelt wurde. Schwäger von ihm waren der verstorbene Professor Pirquet und der jetzt nach Wien berufene Professor Ranzi. Auch ihre Nachkommen sind ausgeschlossen aus der „Deutschen Studentenschaft". Der Professor der philosophischen Fakultät Arnim hat seine Tochter mit einem Juden verheiratet, und so werden die Enkel dieses Gelehrten entrechtet > Professor Obersteiner hat eine Jüdin namens Leidesdorf geheiratet Aber auch die Abstämmlinge anderer Nationen sind durch das neue Studentenrecht gedemütigt. Rokitansky, Chwostek und Skoda waren Tschechen» Hyrtl Ungar, Jagte Slowene. Professor Mach hat zwei jüdische Schwäger, Bruckner und Moskowits, und so geht es fort. Es ergibt sich auch, daß der Frankfurter Professor Ehrlich, der Erfinder des Ehrlich-Hata 606, der vor wenigen Jahren gestorben ist, niemals Mitglied der „Deutschen Studentenschaft" hätte werden können. Ebenso verhält es sich mit dem Breslauer Professor Neisser. dem ersten Syphilidologen der Gegenwart. Wir leben nun einmal in einem Staat, in dem Rassenmischungen nichts Seltenes sind, und das. was die preußische Regierung abgelehnt hat. nämlich die Normierung eines Studentenrechtes, das die Studenten nicht mehr einteilt in ordentliche und außerordentliche, sondern in arische und nichtarische, dieses Studentenrecht wurde in Oesterreich zur Tat Zu welch komischen Folgen der Rassenstandpunkt führen kann, wie nichtssagend, die Kriterien für Rassezugehörigkeit sind, das beweist deutlich eine historische Reminiszenz. Das kulturgeschichtliche Werk des Antisemiten Houston Stewart Cnamberlain „Die Grundlagen des neunzehnten Jahrhunderts" wurde vom Autor dem Juden Prot Julius Wiesner gewidmet, von dessen Rasse — er ist Vollblutjude — Chamberlaln allerdings keine Kenntnis hatte. Der deutsche Rechtsgelehrte Gierke hat eine jüdische Frau, und wenn man auf dem Standpunkt stehen kann, daß Juden minderwertig sind oder nicht zum deutschen Volk gehören, daß sie weniger Rechte haben, so möchte ich erwähnen, daß gerade unter deutschen Universitätslehrern die Juden eine Rolle gespielt haben, deren sie sichnichtzu schämenbrauchen. Die Physik des letzten Jahrzehnts weist fast nur Jüdische Berühmtheiten auf: Einstein, Bohr, Michelson. Heinrich Herz. Sommerfeld, den Erfinder der Elektronenlehre Lieben. Die Professoren Wildstätter und Haber haben auf dem Gebiet der Chemie Unsterbliches geleistet Als Mathematiker ragen Minkowsky und Kronegger hervor. Das Studentenrecbt will die Söhne eines Theodor Gomperz, Jakob Bernais, Adolf MussafHa, des Geschichtsschreibers Max Büdinger. des Orientalisten David Heinrich Müller ausschließen. So könnte ich der Reihe nach noch viele aufzählen, die aus der „Deutschen Studentenschaft" ausgeschlossen sind.